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Begleitung Unterstützung in Ostschweiz (Region)

: 101 Einträge
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Riget Elektro GmbH
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Riget Elektro GmbH

Churfirstenstrasse 15, 9533 Kirchberg SG
Herzlich Willkommen

Planen Sie einen Küchenumbau, einen Carport oder eine Erweiterung Ihrer Werkstatt? Haben Sie eine defekte Steckdose oder ist eine Mängelbehebung nach einer periodischen Kontrolle fällig? Funktioniert die Zeitschaltuhr für die Aussenbeleuchtung nicht mehr richtig? Sind Sie in Ihrem Unternehmen aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls auf der Suche nach einer temporären fachkundigen Unterstützung in der Projektleitung? Gerne unterstütze ich Sie bei diesen und ähnlichen Anliegen: Elektroservice und Reparaturen • Reparaturen und Erweiterungen Ihrer Elektroinstallation • Neuinstallationen und Umbauten • Provisorische Installationen • Netzwerk- und IT-Installationen • Gebäudeautomation Sicherheit • Mängelbehebung nach periodischen Kontrollen • Sanierung Elektroverteilungen • Nachrüsten Fehlerstromschutzschalter • Videoüberwachung und Alarmsysteme Reparaturen und prüfen elektrischer Geräte • Kabel / Stecker ersetzen • Diverse fachmännische Reparaturen (sofern möglich) • Gerätetest gemäss SNG 462638. Weitere Informationen Beleuchtung • Lieferung und Installation von Leuchten • Lieferung Ersatzleuchtmittel • Reparatur und Umbau von Leuchten • Umrüsten (Retrofit) bestehender Beleuchtungsanlagen Nachhaltigkeit • E-Mobility Ladestationen • EMS (Electro Monitoring System) • Speichersysteme • Energieoptimierung Planung und Projekt-Bauleitung • Dienstleistungen von der Terminplanung bis zur Abnahme Ihr Projekt • Unterstützung bei Ihrem Projekt mit Material, Knowhow, Maschinen und Tatkraft Für Unternehmen • Temporäre, fachkundige Unterstützung beim Ausfall eines Projektleiters / einer Projektleiterin • Anschluss Wärmepumpen und sonstigen HLKS Anlagen • Photovoltaik AC-Installationen und Begleitung DC-Installationen

ElektrikerBeleuchtungenPlanung
Riget Elektro GmbH

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Churfirstenstrasse 15, 9533 Kirchberg SG
ElektrikerBeleuchtungenPlanung
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Planen Sie einen Küchenumbau, einen Carport oder eine Erweiterung Ihrer Werkstatt? Haben Sie eine defekte Steckdose oder ist eine Mängelbehebung nach einer periodischen Kontrolle fällig? Funktioniert die Zeitschaltuhr für die Aussenbeleuchtung nicht mehr richtig? Sind Sie in Ihrem Unternehmen aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls auf der Suche nach einer temporären fachkundigen Unterstützung in der Projektleitung? Gerne unterstütze ich Sie bei diesen und ähnlichen Anliegen: Elektroservice und Reparaturen • Reparaturen und Erweiterungen Ihrer Elektroinstallation • Neuinstallationen und Umbauten • Provisorische Installationen • Netzwerk- und IT-Installationen • Gebäudeautomation Sicherheit • Mängelbehebung nach periodischen Kontrollen • Sanierung Elektroverteilungen • Nachrüsten Fehlerstromschutzschalter • Videoüberwachung und Alarmsysteme Reparaturen und prüfen elektrischer Geräte • Kabel / Stecker ersetzen • Diverse fachmännische Reparaturen (sofern möglich) • Gerätetest gemäss SNG 462638. Weitere Informationen Beleuchtung • Lieferung und Installation von Leuchten • Lieferung Ersatzleuchtmittel • Reparatur und Umbau von Leuchten • Umrüsten (Retrofit) bestehender Beleuchtungsanlagen Nachhaltigkeit • E-Mobility Ladestationen • EMS (Electro Monitoring System) • Speichersysteme • Energieoptimierung Planung und Projekt-Bauleitung • Dienstleistungen von der Terminplanung bis zur Abnahme Ihr Projekt • Unterstützung bei Ihrem Projekt mit Material, Knowhow, Maschinen und Tatkraft Für Unternehmen • Temporäre, fachkundige Unterstützung beim Ausfall eines Projektleiters / einer Projektleiterin • Anschluss Wärmepumpen und sonstigen HLKS Anlagen • Photovoltaik AC-Installationen und Begleitung DC-Installationen

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Senioren- und Spitexzentrum Verahus
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Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

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trennpunkt GmbH
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trennpunkt GmbH

Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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IDZ Immobilien Dienstleistungszentrum GmbH
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IDZ Immobilien Dienstleistungszentrum GmbH

Webergasse 2, 8640 Rapperswil SG
IDZ Immobilien - Immobilienverkauf - Kauf und Vermietung - Immobilienverwaltung

Die IDZ Immobiliendienstleistungszentrum GmbH mit Sitz in Pfäffikon SZ bietet diverse Dienstleistungen in einer grossen Bandbreite der Immobilienverwaltung und im Handel mit Liegenschaften und Grundstücken an. Wir legen dabei ein besonderes Gewicht auf die Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung auf ökologische, ökonomische und sozial-ethische Aspekte. Unser Geschäftsethos baut auf eine vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Kunden auf. Wir denken und handeln nachhaltig. Eine nachhaltige Handlungsweise zielt auf die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen. Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht ein Leben in Würde für die gegenwärtigen Generationen, ohne die Würde der zukünftigen Generationen und der anderen Kreaturen zu gefährden. Ökonomisch Ganz nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip muss für Ihre Immobilie eine vernünftige Input-Output-Relation bestehen. Wir sind der Überzeugung, dass sich nachhaltige Erträge mit ökologischen und sozialethischen Prinzipen vereinbaren lassen. Sozialethisch Wir wollen begeisterte Kunden und erbringen dafür ein hohes Engagement, um die Kundenwünsche in die Tat umzusetzen. Offenheit und Ehrlichkeit in der Kundenbeziehung bei der Auftragsabwicklung sind Grundvoraussetzungen für ein andauerndes Vertrauensverhältnis. Kontinuität liegt uns sehr am Herzen. Auf direkten Kundenkontakt mit gleichbleibenden Ansprechpersonen bei der IDZ legen wir grossen Wert, wodurch ein grosser Kundennutzen gegeben ist.

ImmobilienImmobilienverwaltungLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerVermietung
IDZ Immobilien Dienstleistungszentrum GmbH

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ImmobilienImmobilienverwaltungLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerVermietung
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Die IDZ Immobiliendienstleistungszentrum GmbH mit Sitz in Pfäffikon SZ bietet diverse Dienstleistungen in einer grossen Bandbreite der Immobilienverwaltung und im Handel mit Liegenschaften und Grundstücken an. Wir legen dabei ein besonderes Gewicht auf die Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung auf ökologische, ökonomische und sozial-ethische Aspekte. Unser Geschäftsethos baut auf eine vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Kunden auf. Wir denken und handeln nachhaltig. Eine nachhaltige Handlungsweise zielt auf die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen. Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht ein Leben in Würde für die gegenwärtigen Generationen, ohne die Würde der zukünftigen Generationen und der anderen Kreaturen zu gefährden. Ökonomisch Ganz nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip muss für Ihre Immobilie eine vernünftige Input-Output-Relation bestehen. Wir sind der Überzeugung, dass sich nachhaltige Erträge mit ökologischen und sozialethischen Prinzipen vereinbaren lassen. Sozialethisch Wir wollen begeisterte Kunden und erbringen dafür ein hohes Engagement, um die Kundenwünsche in die Tat umzusetzen. Offenheit und Ehrlichkeit in der Kundenbeziehung bei der Auftragsabwicklung sind Grundvoraussetzungen für ein andauerndes Vertrauensverhältnis. Kontinuität liegt uns sehr am Herzen. Auf direkten Kundenkontakt mit gleichbleibenden Ansprechpersonen bei der IDZ legen wir grossen Wert, wodurch ein grosser Kundennutzen gegeben ist.

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Praxis für Shiatsu - MannFrauSein
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Praxis für Shiatsu - MannFrauSein

Notkerstrasse 14, 9000 St. Gallen
Shiatsu für Erwachsene, Kinder, Babys, sowie rund um Schwangerschaft und Geburt

Erleben Sie die wohltuende Wirkung von Shiatsu in St. Gallen Shiatsu ist eine tiefenwirksame Methode, die Körper und Seele in Einklang bringt. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, durch achtsame Berührungen und gezielten Druck auf Energiebahnen Verspannungen zu lösen und innere Ruhe zu finden. Diese ganzheitliche Therapie fördert nicht nur die körperliche, sondern auch die emotionale Gesundheit. Lassen Sie sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre verwöhnen und tanken Sie neue Energie. Mehr erfahren . BabyShiatsu: Sanfte Begleitung von Anfang an Für die Kleinsten bietet BabyShiatsu eine behutsame Möglichkeit, den Energiefluss zu unterstützen und die Entwicklung positiv zu beeinflussen. Durch gezielte Berührungen wird das Wohlbefinden gesteigert und die Bindung zwischen Eltern und Kind gestärkt. Besonders in den ersten Lebensmonaten ist diese Form der Körperarbeit eine wertvolle Unterstützung, um Ihr Baby geborgen und sicher zu begleiten. Erfahren Sie mehr . Shiatsu für Schwangere: Wohltuende Unterstützung in einer besonderen Zeit Während der Schwangerschaft verändert sich der Körper ständig, und Shiatsu kann helfen, diese Phase harmonisch zu erleben. Durch sanfte Berührungen werden typische Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Müdigkeit gelindert, während die werdende Mutter Kraft für die Geburt tankt. Die Behandlung fördert zudem die Verbindung zum ungeborenen Kind und unterstützt das Wohlbefinden beider. Mehr Informationen hier .

Shiatsu
Praxis für Shiatsu - MannFrauSein

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Notkerstrasse 14, 9000 St. Gallen
Shiatsu
Shiatsu für Erwachsene, Kinder, Babys, sowie rund um Schwangerschaft und Geburt

Erleben Sie die wohltuende Wirkung von Shiatsu in St. Gallen Shiatsu ist eine tiefenwirksame Methode, die Körper und Seele in Einklang bringt. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, durch achtsame Berührungen und gezielten Druck auf Energiebahnen Verspannungen zu lösen und innere Ruhe zu finden. Diese ganzheitliche Therapie fördert nicht nur die körperliche, sondern auch die emotionale Gesundheit. Lassen Sie sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre verwöhnen und tanken Sie neue Energie. Mehr erfahren . BabyShiatsu: Sanfte Begleitung von Anfang an Für die Kleinsten bietet BabyShiatsu eine behutsame Möglichkeit, den Energiefluss zu unterstützen und die Entwicklung positiv zu beeinflussen. Durch gezielte Berührungen wird das Wohlbefinden gesteigert und die Bindung zwischen Eltern und Kind gestärkt. Besonders in den ersten Lebensmonaten ist diese Form der Körperarbeit eine wertvolle Unterstützung, um Ihr Baby geborgen und sicher zu begleiten. Erfahren Sie mehr . Shiatsu für Schwangere: Wohltuende Unterstützung in einer besonderen Zeit Während der Schwangerschaft verändert sich der Körper ständig, und Shiatsu kann helfen, diese Phase harmonisch zu erleben. Durch sanfte Berührungen werden typische Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Müdigkeit gelindert, während die werdende Mutter Kraft für die Geburt tankt. Die Behandlung fördert zudem die Verbindung zum ungeborenen Kind und unterstützt das Wohlbefinden beider. Mehr Informationen hier .

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Rolf Frei Coacher
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Rolf Frei Coacher

Wiesenstrasse 34, 9000 St. Gallen
Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Workshops

Angebot • Unterstützung bei Klärungs- und Veränderungsprozessen in Organisationen und im persönlichen Bereich. • Zusammenarbeit, Entwicklung, Weiterbildung, Konfliktlösung etc. in Teams und Gruppen. • Entwicklung von Organisationen, Projektbegleitung, Erarbeitung von Konzepten und Leitbildern. • Beratung von Familienunternehmen (z.B. Personalentwicklung, familiäre Dynamiken, Nachfolgeplanung etc.) • Einzelberatung in schwierigen oder belastenden Arbeits- und Lebenssituationen, Burnout-Prophylaxe. • Weiterbildungsveranstaltungen; z.B. Kommunikations-, Motivations- und Feedbacktrainings, Erlebnispädagogik und individuelle, bedürfnisorientierte Seminare. Nutzen Unter Einbezug Ihrer Ressourcen erreichen wir unter anderem: • Die Erweiterung der aufgabenspezifischen Kompetenzen. • Eine grössere Nachhaltigkeit im Entwicklungsprozess. • Die Verbesserung der Zusammenarbeit. • Neue Perspektiven, Raum zur Regeneration. Gemeinsam definieren wir Ziele, die Sie mit meiner methodischen Unterstützung in lösungsorientierten und alltagsbezogenen Schritten erreichen möchten. Über mich Die praxisnahe, zielgerichtete, lösungs- und ressourcenorientierte, systemische (ganzheitliche) Vorgehensweise ist mir wichtig. • Sie profitieren von meinem grossen Methoden- und Erfahrungsschatz. • Als Mitglied des Schweizerischen Berufsverbandes BSO verpflichte ich mich der Qualitätssicherung für Berater. Beratungsnetz Säntis Das Leben und die Wirtschaft in der Schweiz und weltweit verändert sich radikal.Die Menschen sind erfüllt von der Sorge um Arbeit und Zukunft. Geschäftsleitungen / Abteilungsleitungen / Mitarbeitende sind gefordert. Das Beratungsnetz Säntis bietet Raum und Reflexion, diese Herausforderungen anzupacken und neue Wege einzuschlagen. Gemeinsam unterstützen wir Sie in Ihrem Suchprozess, damit Sie mit Ihrer Verantwortung im Unternehmen und die Mitarbeitenden zu tragfähigen Antworten kommen.

CoachingSupervisionOrganisationsentwicklungMediationTeamentwicklung
Rolf Frei Coacher

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CoachingSupervisionOrganisationsentwicklungMediationTeamentwicklung
Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Workshops

Angebot • Unterstützung bei Klärungs- und Veränderungsprozessen in Organisationen und im persönlichen Bereich. • Zusammenarbeit, Entwicklung, Weiterbildung, Konfliktlösung etc. in Teams und Gruppen. • Entwicklung von Organisationen, Projektbegleitung, Erarbeitung von Konzepten und Leitbildern. • Beratung von Familienunternehmen (z.B. Personalentwicklung, familiäre Dynamiken, Nachfolgeplanung etc.) • Einzelberatung in schwierigen oder belastenden Arbeits- und Lebenssituationen, Burnout-Prophylaxe. • Weiterbildungsveranstaltungen; z.B. Kommunikations-, Motivations- und Feedbacktrainings, Erlebnispädagogik und individuelle, bedürfnisorientierte Seminare. Nutzen Unter Einbezug Ihrer Ressourcen erreichen wir unter anderem: • Die Erweiterung der aufgabenspezifischen Kompetenzen. • Eine grössere Nachhaltigkeit im Entwicklungsprozess. • Die Verbesserung der Zusammenarbeit. • Neue Perspektiven, Raum zur Regeneration. Gemeinsam definieren wir Ziele, die Sie mit meiner methodischen Unterstützung in lösungsorientierten und alltagsbezogenen Schritten erreichen möchten. Über mich Die praxisnahe, zielgerichtete, lösungs- und ressourcenorientierte, systemische (ganzheitliche) Vorgehensweise ist mir wichtig. • Sie profitieren von meinem grossen Methoden- und Erfahrungsschatz. • Als Mitglied des Schweizerischen Berufsverbandes BSO verpflichte ich mich der Qualitätssicherung für Berater. Beratungsnetz Säntis Das Leben und die Wirtschaft in der Schweiz und weltweit verändert sich radikal.Die Menschen sind erfüllt von der Sorge um Arbeit und Zukunft. Geschäftsleitungen / Abteilungsleitungen / Mitarbeitende sind gefordert. Das Beratungsnetz Säntis bietet Raum und Reflexion, diese Herausforderungen anzupacken und neue Wege einzuschlagen. Gemeinsam unterstützen wir Sie in Ihrem Suchprozess, damit Sie mit Ihrer Verantwortung im Unternehmen und die Mitarbeitenden zu tragfähigen Antworten kommen.

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AllGeol AG
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AllGeol AG

Hofstättle 2, 7013 Domat/Ems

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

GeologieGrundwasserSchadstoffuntersuchung
AllGeol AG

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Hofstättle 2, 7013 Domat/Ems
GeologieGrundwasserSchadstoffuntersuchung

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AllGeol AG

st. gallerstrasse 115, 8645 Jona

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AllGeol AG

Bachstrasse 8, 8280 Kreuzlingen

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BaugrunduntersuchungenGeologieAltlasten
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Praxis Mayuna
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Praxis Mayuna

Industriestrasse 21, 9552 Bronschhofen

Schön, dass du da bist. Mein Name ist Monica Braun. 1976 bin ich im Sternzeichen Zwilling als lebensfroher Mensch geboren, bin neugierig und vielseitig interessiert, lache und tanze gerne. Du triffst mich beim Wandern, auf einem Spaziergang mit dem Hund, oder in einer gemütlichen Runde, wo tiefgründige Gespräche geführt werden. Reich beschenkt mit einem kunterbunten Alltag als Ehefrau und Mutter von drei wunderbaren, fast erwachsenen Kindern, bodenständige Geschäftsführerin und einer Praxis, in der ich Menschen feinfühlig und ganzheitlich begleiten darf. Das war nicht immer so. Es gab eine Zeit, in der es für mich nicht mehr möglich war, frei und gelassen das Leben zu geniessen. Ich entschied mich für Unterstützung und fand den Weg hinaus. Stück für Stück konnte ich mich von meinen Ängsten lösen. Ich fühlte mich wieder frei, voller Tatendrang und mein Leben schien perfekt zu sein. Bis sich die nächste Herausforderung ankündigte. Diesmal waren es körperliche Symptome, für die die Schulmedizin keinen Namen hatte. So bin ich immer mehr in den unsichtbaren, feinstofflichen Bereich gekommen und fand nicht nur die Lösung und Heilung für mich, sondern auch eine grosse Faszination dieser ganzheitlichen Therapieformen. Der Weg zu meiner Praxis mayuna begann somit mit meiner eigenen Reise. Ich wurde immer wieder genau zu diesen Ausbildungen geführt, die mich in meinem Leben und meiner Gesundheit unterstützten. Ich darf erkennen, wie wichtig die Balance zwischen Köper, Geist und Seele für das Wohlbefinden in einem herausfordernden Alltag ist und wie sehr die richtige ganzheitliche Begleitung das Leben positiv verändern kann. Ohne all die Steine und Herausforderungen, die mir das Leben schenkte, wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Durch meine positiven und heilenden Erfahrungen im Bezug auf eine achtsame Begleitung bin ich bereit, dich auf deinem Weg ganzheitlich und individuell zu begleiten, damit auch du frei und erfüllt leben darfst. "Es gibt Berge, über die man gehen muss, sonst geht der Weg nicht weiter."

MassageKlangtherapieCoaching
Praxis Mayuna

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Schön, dass du da bist. Mein Name ist Monica Braun. 1976 bin ich im Sternzeichen Zwilling als lebensfroher Mensch geboren, bin neugierig und vielseitig interessiert, lache und tanze gerne. Du triffst mich beim Wandern, auf einem Spaziergang mit dem Hund, oder in einer gemütlichen Runde, wo tiefgründige Gespräche geführt werden. Reich beschenkt mit einem kunterbunten Alltag als Ehefrau und Mutter von drei wunderbaren, fast erwachsenen Kindern, bodenständige Geschäftsführerin und einer Praxis, in der ich Menschen feinfühlig und ganzheitlich begleiten darf. Das war nicht immer so. Es gab eine Zeit, in der es für mich nicht mehr möglich war, frei und gelassen das Leben zu geniessen. Ich entschied mich für Unterstützung und fand den Weg hinaus. Stück für Stück konnte ich mich von meinen Ängsten lösen. Ich fühlte mich wieder frei, voller Tatendrang und mein Leben schien perfekt zu sein. Bis sich die nächste Herausforderung ankündigte. Diesmal waren es körperliche Symptome, für die die Schulmedizin keinen Namen hatte. So bin ich immer mehr in den unsichtbaren, feinstofflichen Bereich gekommen und fand nicht nur die Lösung und Heilung für mich, sondern auch eine grosse Faszination dieser ganzheitlichen Therapieformen. Der Weg zu meiner Praxis mayuna begann somit mit meiner eigenen Reise. Ich wurde immer wieder genau zu diesen Ausbildungen geführt, die mich in meinem Leben und meiner Gesundheit unterstützten. Ich darf erkennen, wie wichtig die Balance zwischen Köper, Geist und Seele für das Wohlbefinden in einem herausfordernden Alltag ist und wie sehr die richtige ganzheitliche Begleitung das Leben positiv verändern kann. Ohne all die Steine und Herausforderungen, die mir das Leben schenkte, wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Durch meine positiven und heilenden Erfahrungen im Bezug auf eine achtsame Begleitung bin ich bereit, dich auf deinem Weg ganzheitlich und individuell zu begleiten, damit auch du frei und erfüllt leben darfst. "Es gibt Berge, über die man gehen muss, sonst geht der Weg nicht weiter."

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Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

Kreuzrain 5, 9606 Bütschwil
Spitex - wenn sich Lebensumstände verändern

Unsere Dienstleistungen: Als SPITEX-Betrieb ist es uns ein Anliegen, die Menschen zu verstehen, sie zu unterstützen und zu begleiten in der Erhaltung der Gesundheit, auf dem Weg zur Gesundheit, in der Krankheit oder im Sterben. Wir arbeiten nicht nur mit älteren Menschen, wir betreuen auch gerne junge Familien bei Geburt, Unfall oder Krankheit. Bedarfsabklärung Wir klären zu Hause ab, wie viel und welche Hilfe sinnvoll und notwendig ist, welche und wie viel Hilfe Angehörige übernehmen können; welche Hilfsmittel zur Erleichterung eingesetzt werden könnten usw. Ziel einer Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterversorgung). Diese Bedarfsabklärung zusammen mit dem ärztlichen Auftrag (Meldeformular) sind Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3, maximal 6 Monate und kann wiederholt werden. Grundpflege Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mundpflege. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege. Behandlungspflege Behandlungspflege ist all die ärztlich verordnete Pflege, wie sie eine Krankenschwester im Spital auch macht: von der Spritze bis zur Infusion, vom einfachen Verbandswechsel bis zur Pflege und Behandlung von komplizierten und schlecht heilenden Wunden; von der Stomaversorgung bis zur Anwendung von Wickeln, messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls), bestimmen des Blutzuckers, Medikamente richten und verabreichen. Hauswirtschaft Allgemeine Haushaltsarbeiten bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können oder dafür Unterstützung benötigen, wie: • Unterhaltsreinigungen (Tages-/ Wochenkehr) • Grössere Unterhaltsreinigungen = Arbeiten, die den normalen Wochenkehr übersteigen wie "Frühlingsputzete", Teppiche shampoonieren, Schränke ausräumen und reinigen, Fensterputzen, etc. nur nach Absprache mit der Spitex-Leiterin. Diese Arbeiten werden zu einem höheren Tarif abgerechnet • Wochenwäsche sortieren, waschen, bügeln • Einkaufen • Kochen / Abwaschen • Aufräumen • Blumen- und Pflanzenpflege zu Hause (ohne grobe Gartenarbeiten) • Kleine Flickarbeiten • Kleider- und Schuhpflege • Besorgung von Haustieren Betreuung • Gemeinsames Verrichten von Haushaltsarbeiten • Gemeinsames Essen bei Tageseinsätzen oder bei Arbeiten über die Mittagszeit • Zeit zum Zuhören, Anteilnehmen • Hilfe bei einfachen Tätigkeiten wie Schreiben, Telefonieren und Lesen • Spazieren • Entlastung von Angehörigen • In Ausnahmefällen Begleitung zum Arzt oder anderen dringenden Kommissionen • Kinderbetreuung All diese Arbeiten sollen, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten geleistet werden.

Spitex
Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

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Spitex
Spitex - wenn sich Lebensumstände verändern

Unsere Dienstleistungen: Als SPITEX-Betrieb ist es uns ein Anliegen, die Menschen zu verstehen, sie zu unterstützen und zu begleiten in der Erhaltung der Gesundheit, auf dem Weg zur Gesundheit, in der Krankheit oder im Sterben. Wir arbeiten nicht nur mit älteren Menschen, wir betreuen auch gerne junge Familien bei Geburt, Unfall oder Krankheit. Bedarfsabklärung Wir klären zu Hause ab, wie viel und welche Hilfe sinnvoll und notwendig ist, welche und wie viel Hilfe Angehörige übernehmen können; welche Hilfsmittel zur Erleichterung eingesetzt werden könnten usw. Ziel einer Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterversorgung). Diese Bedarfsabklärung zusammen mit dem ärztlichen Auftrag (Meldeformular) sind Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3, maximal 6 Monate und kann wiederholt werden. Grundpflege Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mundpflege. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege. Behandlungspflege Behandlungspflege ist all die ärztlich verordnete Pflege, wie sie eine Krankenschwester im Spital auch macht: von der Spritze bis zur Infusion, vom einfachen Verbandswechsel bis zur Pflege und Behandlung von komplizierten und schlecht heilenden Wunden; von der Stomaversorgung bis zur Anwendung von Wickeln, messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls), bestimmen des Blutzuckers, Medikamente richten und verabreichen. Hauswirtschaft Allgemeine Haushaltsarbeiten bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können oder dafür Unterstützung benötigen, wie: • Unterhaltsreinigungen (Tages-/ Wochenkehr) • Grössere Unterhaltsreinigungen = Arbeiten, die den normalen Wochenkehr übersteigen wie "Frühlingsputzete", Teppiche shampoonieren, Schränke ausräumen und reinigen, Fensterputzen, etc. nur nach Absprache mit der Spitex-Leiterin. Diese Arbeiten werden zu einem höheren Tarif abgerechnet • Wochenwäsche sortieren, waschen, bügeln • Einkaufen • Kochen / Abwaschen • Aufräumen • Blumen- und Pflanzenpflege zu Hause (ohne grobe Gartenarbeiten) • Kleine Flickarbeiten • Kleider- und Schuhpflege • Besorgung von Haustieren Betreuung • Gemeinsames Verrichten von Haushaltsarbeiten • Gemeinsames Essen bei Tageseinsätzen oder bei Arbeiten über die Mittagszeit • Zeit zum Zuhören, Anteilnehmen • Hilfe bei einfachen Tätigkeiten wie Schreiben, Telefonieren und Lesen • Spazieren • Entlastung von Angehörigen • In Ausnahmefällen Begleitung zum Arzt oder anderen dringenden Kommissionen • Kinderbetreuung All diese Arbeiten sollen, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten geleistet werden.

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Begleitung Unterstützung in Ostschweiz (Region)

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Riget Elektro GmbH
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Riget Elektro GmbH

Churfirstenstrasse 15, 9533 Kirchberg SG
Herzlich Willkommen

Planen Sie einen Küchenumbau, einen Carport oder eine Erweiterung Ihrer Werkstatt? Haben Sie eine defekte Steckdose oder ist eine Mängelbehebung nach einer periodischen Kontrolle fällig? Funktioniert die Zeitschaltuhr für die Aussenbeleuchtung nicht mehr richtig? Sind Sie in Ihrem Unternehmen aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls auf der Suche nach einer temporären fachkundigen Unterstützung in der Projektleitung? Gerne unterstütze ich Sie bei diesen und ähnlichen Anliegen: Elektroservice und Reparaturen • Reparaturen und Erweiterungen Ihrer Elektroinstallation • Neuinstallationen und Umbauten • Provisorische Installationen • Netzwerk- und IT-Installationen • Gebäudeautomation Sicherheit • Mängelbehebung nach periodischen Kontrollen • Sanierung Elektroverteilungen • Nachrüsten Fehlerstromschutzschalter • Videoüberwachung und Alarmsysteme Reparaturen und prüfen elektrischer Geräte • Kabel / Stecker ersetzen • Diverse fachmännische Reparaturen (sofern möglich) • Gerätetest gemäss SNG 462638. Weitere Informationen Beleuchtung • Lieferung und Installation von Leuchten • Lieferung Ersatzleuchtmittel • Reparatur und Umbau von Leuchten • Umrüsten (Retrofit) bestehender Beleuchtungsanlagen Nachhaltigkeit • E-Mobility Ladestationen • EMS (Electro Monitoring System) • Speichersysteme • Energieoptimierung Planung und Projekt-Bauleitung • Dienstleistungen von der Terminplanung bis zur Abnahme Ihr Projekt • Unterstützung bei Ihrem Projekt mit Material, Knowhow, Maschinen und Tatkraft Für Unternehmen • Temporäre, fachkundige Unterstützung beim Ausfall eines Projektleiters / einer Projektleiterin • Anschluss Wärmepumpen und sonstigen HLKS Anlagen • Photovoltaik AC-Installationen und Begleitung DC-Installationen

ElektrikerBeleuchtungenPlanung
Riget Elektro GmbH

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Senioren- und Spitexzentrum Verahus
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Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Senioren- und Spitexzentrum Verahus

Grünensteinstrasse 1, 9436 Balgach
Alters- und PflegeheimSpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Beschreibung & Besonderheiten

Seniorenzentrum Pflege und Betreuung Im Seniorenzentrum Verahus geniessen Sie eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und individuelle Pflege und Betreuung. Unser Ziel ist, Ihnen während des ganzen Aufenthaltes die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Dabei sollen Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem neuen Zuhause leben und wohnen können. Unsere kompetenten und erfahrenen Pflegemitarbeitenden setzen sich rund um die Uhr für Ihr Wohl ein. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und werden durch Weiterbildungen laufend auf den neusten Wissensstand gebracht. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, welche auf mehr Unterstützung angewiesen sind, werden tagsüber auf ihrer Wohngruppe von unserem Betreuungspersonal betreut. Nebst Alltagsgestaltung und Gemeinschaft bietet die Betreuungsgruppe auch eine geschützte Umgebung, wo auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingegangen werden kann. Wohnen und Leben Ob als neues Zuhause, als Übergangslösung nach einem Spitalaufenthalt oder für einen Ferienaufenthalt. Wir sind es gewohnt, flexible und individuelle Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden. Das Verahus bietet 48 helle, freundliche Einzelzimmer mit teils unterschiedlichen Grundrissen und sanitärer Ausstattung. Jedes Zimmer verfügt über Telefon, TV-Anschluss sowie W-LAN. Zur Grundausstattung jedes Zimmers gehören auch ein elektronisches Pflegebett sowie ein dazugehöriger Nachttisch. Die Möblierung kann ganz individuell von den Bewohnenden und ihren Angehörigen vorgenommen werden. Praktisch alle Zimmer verfügen über einen hellen, verglasten Balkon mit Blick in den Garten, die Weiten des Rheintals und die Bergketten des Vorarlbergs. Je nach Zimmerausstattung variieren die Pensionspreise. Genauere Angaben zu den Zimmerpreisen finden Sie in der Taxordnung. In unserem wunderschönen Garten laden verschiedene Wege und Sitzgelegenheiten zum Spazieren und Verweilen ein. Das Kleintiergehege mit Ziegen, Hühnern und einem Fischteich bietet einen weiteren Anziehungspunkt und erfreut Gross und Klein. Cafeteria und Gastronomie Unsere charmante Cafeteria mit schöner Aussenterrasse ist öffentlich und 365 Tage im Jahr von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Auf Anmeldung bieten wir für Angehörige und Gäste täglich auch Mittag- und/oder Abendessen in der Cafeteria an. An Veranstaltungen in unserer Cafeteria sind Angehörige und Besucher herzlich willkommen. Wir legen Wert auf eine gesunde und abwechslungsreiche Küche. Alle Speisen werden von unserem Küchenteam täglich frisch zubereitet. Es werden dazu hauptsächlich saisonale Produkte aus der unmittelbaren Region verwendet. Unsere Lieferanten sind unter anderem: Bäckerei Eschenmoser, Balgach – Metzgerei Diethelm, Balgach – Spar Heerbrugg – Rohner’s Hoflädeli, Balgach – Lindenmad Eier, Kriessern – Schmidheiny Weine, Heerbrugg Weitere Angebote und Dienstleistungen Coiffeur Fusspflege Physio- und Ergotherapie Ärzte Spirituelle Begleitung/Seelsorge Freiwilligenarbeit Spitexzentrum Das Spitexzentrum Verahus Balgach bietet Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Mit ihren weitreichenden Dienstleistungen fördert, unterstützt und ermöglicht das Zentrum das Wohnen und Leben zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen und Rekonvaleszenz. Dienstleistungen Gesundheits- und Krankenpflege Bei vorübergehender, unheilbarer oder chronischer Krankheit, bei Unfall oder Behinderung, nach einem Spitalaufenthalt, bei nachlassenden Kräften, grossen Belastungssituationen oder bei nahendem Tod pflegen die Fachfrauen des Spitexzentrums Verahus unter Einbezug der Angehörigen möglichst situationsbezogen und individuell. Sie bringen mit ihren Pflegeleistungen wieder Lebensqualität nach Hause. Die zahlreichen Aufgaben beinhalten u.a. • tägliche Körperpflege • ärztlich verordnete Behandlungen wie Verabreichen von Medikamenten, Verband Wechsel, Blutdruck messen, etc. • Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden • Beratung, Anleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen Haushaltshilfe Das Spitexzentrum Verahus unterstützt Personen jeden Alters in der Hauswirtschaft oder übernimmt Aufgaben, die zur Haushaltführung gehören wie bspw. die wöchentliche Reinigung der Wohnung, das Erledigen der Wäsche, der Wocheneinkauf oder kleinere administrative Aufgaben und Erledigungen. Vermietung Hilfsmittel Wir vermieten bei Bedarf diverse Pflegehilfsmittel wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, Nachtstühle, etc. Kosten und Finanzierung Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Haushilfe erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden. Bei Fragen zur Finanzierung hilft Ihnen Frau Marianne Bush, Leiterin Spitex, gerne weiter. Onlineanmeldung über OPAN OPAN® ist das Online-Anmeldesystem für Spitex-Pflege oder –Dienstleistungen. Mit Angabe der Personalien, Krankenkasse, Hausarzt und Spitex-Auftrag, können Sie jederzeit, sicher und einfach die Anmeldung elektronisch absenden. Sie können dies für sich selber oder eine andere Person (Angehörige, Bekannte, etc.) tätigen. Die ausgewählte Spitex-Organisation wird Sie dann zurückrufen und Sie bei Bedarf beraten und offene Fragen klären. Online-Patientenanmeldung

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trennpunkt GmbH
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trennpunkt GmbH

Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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IDZ Immobilien Dienstleistungszentrum GmbH
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IDZ Immobilien Dienstleistungszentrum GmbH

Webergasse 2, 8640 Rapperswil SG
IDZ Immobilien - Immobilienverkauf - Kauf und Vermietung - Immobilienverwaltung

Die IDZ Immobiliendienstleistungszentrum GmbH mit Sitz in Pfäffikon SZ bietet diverse Dienstleistungen in einer grossen Bandbreite der Immobilienverwaltung und im Handel mit Liegenschaften und Grundstücken an. Wir legen dabei ein besonderes Gewicht auf die Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung auf ökologische, ökonomische und sozial-ethische Aspekte. Unser Geschäftsethos baut auf eine vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Kunden auf. Wir denken und handeln nachhaltig. Eine nachhaltige Handlungsweise zielt auf die langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen. Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht ein Leben in Würde für die gegenwärtigen Generationen, ohne die Würde der zukünftigen Generationen und der anderen Kreaturen zu gefährden. Ökonomisch Ganz nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip muss für Ihre Immobilie eine vernünftige Input-Output-Relation bestehen. Wir sind der Überzeugung, dass sich nachhaltige Erträge mit ökologischen und sozialethischen Prinzipen vereinbaren lassen. Sozialethisch Wir wollen begeisterte Kunden und erbringen dafür ein hohes Engagement, um die Kundenwünsche in die Tat umzusetzen. Offenheit und Ehrlichkeit in der Kundenbeziehung bei der Auftragsabwicklung sind Grundvoraussetzungen für ein andauerndes Vertrauensverhältnis. Kontinuität liegt uns sehr am Herzen. Auf direkten Kundenkontakt mit gleichbleibenden Ansprechpersonen bei der IDZ legen wir grossen Wert, wodurch ein grosser Kundennutzen gegeben ist.

ImmobilienImmobilienverwaltungLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerVermietung
IDZ Immobilien Dienstleistungszentrum GmbH

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Praxis für Shiatsu - MannFrauSein
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Praxis für Shiatsu - MannFrauSein

Notkerstrasse 14, 9000 St. Gallen
Shiatsu für Erwachsene, Kinder, Babys, sowie rund um Schwangerschaft und Geburt

Erleben Sie die wohltuende Wirkung von Shiatsu in St. Gallen Shiatsu ist eine tiefenwirksame Methode, die Körper und Seele in Einklang bringt. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, durch achtsame Berührungen und gezielten Druck auf Energiebahnen Verspannungen zu lösen und innere Ruhe zu finden. Diese ganzheitliche Therapie fördert nicht nur die körperliche, sondern auch die emotionale Gesundheit. Lassen Sie sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre verwöhnen und tanken Sie neue Energie. Mehr erfahren . BabyShiatsu: Sanfte Begleitung von Anfang an Für die Kleinsten bietet BabyShiatsu eine behutsame Möglichkeit, den Energiefluss zu unterstützen und die Entwicklung positiv zu beeinflussen. Durch gezielte Berührungen wird das Wohlbefinden gesteigert und die Bindung zwischen Eltern und Kind gestärkt. Besonders in den ersten Lebensmonaten ist diese Form der Körperarbeit eine wertvolle Unterstützung, um Ihr Baby geborgen und sicher zu begleiten. Erfahren Sie mehr . Shiatsu für Schwangere: Wohltuende Unterstützung in einer besonderen Zeit Während der Schwangerschaft verändert sich der Körper ständig, und Shiatsu kann helfen, diese Phase harmonisch zu erleben. Durch sanfte Berührungen werden typische Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Müdigkeit gelindert, während die werdende Mutter Kraft für die Geburt tankt. Die Behandlung fördert zudem die Verbindung zum ungeborenen Kind und unterstützt das Wohlbefinden beider. Mehr Informationen hier .

Shiatsu
Praxis für Shiatsu - MannFrauSein

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Shiatsu
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Erleben Sie die wohltuende Wirkung von Shiatsu in St. Gallen Shiatsu ist eine tiefenwirksame Methode, die Körper und Seele in Einklang bringt. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, durch achtsame Berührungen und gezielten Druck auf Energiebahnen Verspannungen zu lösen und innere Ruhe zu finden. Diese ganzheitliche Therapie fördert nicht nur die körperliche, sondern auch die emotionale Gesundheit. Lassen Sie sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre verwöhnen und tanken Sie neue Energie. Mehr erfahren . BabyShiatsu: Sanfte Begleitung von Anfang an Für die Kleinsten bietet BabyShiatsu eine behutsame Möglichkeit, den Energiefluss zu unterstützen und die Entwicklung positiv zu beeinflussen. Durch gezielte Berührungen wird das Wohlbefinden gesteigert und die Bindung zwischen Eltern und Kind gestärkt. Besonders in den ersten Lebensmonaten ist diese Form der Körperarbeit eine wertvolle Unterstützung, um Ihr Baby geborgen und sicher zu begleiten. Erfahren Sie mehr . Shiatsu für Schwangere: Wohltuende Unterstützung in einer besonderen Zeit Während der Schwangerschaft verändert sich der Körper ständig, und Shiatsu kann helfen, diese Phase harmonisch zu erleben. Durch sanfte Berührungen werden typische Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Müdigkeit gelindert, während die werdende Mutter Kraft für die Geburt tankt. Die Behandlung fördert zudem die Verbindung zum ungeborenen Kind und unterstützt das Wohlbefinden beider. Mehr Informationen hier .

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Rolf Frei Coacher
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Rolf Frei Coacher

Wiesenstrasse 34, 9000 St. Gallen
Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Workshops

Angebot • Unterstützung bei Klärungs- und Veränderungsprozessen in Organisationen und im persönlichen Bereich. • Zusammenarbeit, Entwicklung, Weiterbildung, Konfliktlösung etc. in Teams und Gruppen. • Entwicklung von Organisationen, Projektbegleitung, Erarbeitung von Konzepten und Leitbildern. • Beratung von Familienunternehmen (z.B. Personalentwicklung, familiäre Dynamiken, Nachfolgeplanung etc.) • Einzelberatung in schwierigen oder belastenden Arbeits- und Lebenssituationen, Burnout-Prophylaxe. • Weiterbildungsveranstaltungen; z.B. Kommunikations-, Motivations- und Feedbacktrainings, Erlebnispädagogik und individuelle, bedürfnisorientierte Seminare. Nutzen Unter Einbezug Ihrer Ressourcen erreichen wir unter anderem: • Die Erweiterung der aufgabenspezifischen Kompetenzen. • Eine grössere Nachhaltigkeit im Entwicklungsprozess. • Die Verbesserung der Zusammenarbeit. • Neue Perspektiven, Raum zur Regeneration. Gemeinsam definieren wir Ziele, die Sie mit meiner methodischen Unterstützung in lösungsorientierten und alltagsbezogenen Schritten erreichen möchten. Über mich Die praxisnahe, zielgerichtete, lösungs- und ressourcenorientierte, systemische (ganzheitliche) Vorgehensweise ist mir wichtig. • Sie profitieren von meinem grossen Methoden- und Erfahrungsschatz. • Als Mitglied des Schweizerischen Berufsverbandes BSO verpflichte ich mich der Qualitätssicherung für Berater. Beratungsnetz Säntis Das Leben und die Wirtschaft in der Schweiz und weltweit verändert sich radikal.Die Menschen sind erfüllt von der Sorge um Arbeit und Zukunft. Geschäftsleitungen / Abteilungsleitungen / Mitarbeitende sind gefordert. Das Beratungsnetz Säntis bietet Raum und Reflexion, diese Herausforderungen anzupacken und neue Wege einzuschlagen. Gemeinsam unterstützen wir Sie in Ihrem Suchprozess, damit Sie mit Ihrer Verantwortung im Unternehmen und die Mitarbeitenden zu tragfähigen Antworten kommen.

CoachingSupervisionOrganisationsentwicklungMediationTeamentwicklung
Rolf Frei Coacher

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Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Workshops

Angebot • Unterstützung bei Klärungs- und Veränderungsprozessen in Organisationen und im persönlichen Bereich. • Zusammenarbeit, Entwicklung, Weiterbildung, Konfliktlösung etc. in Teams und Gruppen. • Entwicklung von Organisationen, Projektbegleitung, Erarbeitung von Konzepten und Leitbildern. • Beratung von Familienunternehmen (z.B. Personalentwicklung, familiäre Dynamiken, Nachfolgeplanung etc.) • Einzelberatung in schwierigen oder belastenden Arbeits- und Lebenssituationen, Burnout-Prophylaxe. • Weiterbildungsveranstaltungen; z.B. Kommunikations-, Motivations- und Feedbacktrainings, Erlebnispädagogik und individuelle, bedürfnisorientierte Seminare. Nutzen Unter Einbezug Ihrer Ressourcen erreichen wir unter anderem: • Die Erweiterung der aufgabenspezifischen Kompetenzen. • Eine grössere Nachhaltigkeit im Entwicklungsprozess. • Die Verbesserung der Zusammenarbeit. • Neue Perspektiven, Raum zur Regeneration. Gemeinsam definieren wir Ziele, die Sie mit meiner methodischen Unterstützung in lösungsorientierten und alltagsbezogenen Schritten erreichen möchten. Über mich Die praxisnahe, zielgerichtete, lösungs- und ressourcenorientierte, systemische (ganzheitliche) Vorgehensweise ist mir wichtig. • Sie profitieren von meinem grossen Methoden- und Erfahrungsschatz. • Als Mitglied des Schweizerischen Berufsverbandes BSO verpflichte ich mich der Qualitätssicherung für Berater. Beratungsnetz Säntis Das Leben und die Wirtschaft in der Schweiz und weltweit verändert sich radikal.Die Menschen sind erfüllt von der Sorge um Arbeit und Zukunft. Geschäftsleitungen / Abteilungsleitungen / Mitarbeitende sind gefordert. Das Beratungsnetz Säntis bietet Raum und Reflexion, diese Herausforderungen anzupacken und neue Wege einzuschlagen. Gemeinsam unterstützen wir Sie in Ihrem Suchprozess, damit Sie mit Ihrer Verantwortung im Unternehmen und die Mitarbeitenden zu tragfähigen Antworten kommen.

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AllGeol AG
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AllGeol AG

Hofstättle 2, 7013 Domat/Ems

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

GeologieGrundwasserSchadstoffuntersuchung
AllGeol AG

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Hofstättle 2, 7013 Domat/Ems
GeologieGrundwasserSchadstoffuntersuchung

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AllGeol AG

st. gallerstrasse 115, 8645 Jona

Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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Über uns Die AllGeol AG, Geologie Altlasten Umwelt, wurde im Jahre 2003 mit Sitz in Winterthur ge­gründet. Sie ist die Nachfolgefirma des Büros Moser und Blanc, Beratende Geologen, wel­ches 1977 in Winterthur gegründet wurde. Durch die Aufnahme von Herrn A. Taferner als Mitinhaber, welcher seit 1989 in Winterthur tätig ist, wurde es 1997 zum Büro Moser, Blanc + Partner, Berater für Geologie, Altlasten und Umweltfragen erweitert. Nach der Pensionierung von Herrn Dr. B. Blanc wurde im Jahr 2003 im Zuge einer Firmenumstrukturierung die Firma AllGeol AG gegründet. Beschreibung & Besonderheiten • Über uns • Kurzporträt der AllGeol • Geologie • Altlasten • Geothermie • Boden • Organisation • Kontakt Geologie / Geotechnik Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine komplexe Wohnüberbauung, Industriebauten oder ein Hochhaus handelt. Deshalb ist es wichtig, die Untergrundverhältnisse möglichst frühzeitig im Zuge der Planung abzuklären. Unsere Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte: • Baugrundprognosen • Baugrunduntersuchungen • Organisation von Sondierungen • Durchführung von Rammsondierungen • Aufnahme und Interpretation von Sondierbohrungen und Baggersondierschächten • Beratung von Ingenieuren und Architekten • Geologische Baubegleitung während der Bauphase Altlasten / Belastete Standorte Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken oder beim Gebäuderückbau beinhalten Altlasten ein erhebliches Risikopotenzial. Es ist oft mit Wertminderungen, Bauverzögerungen und hohen Entsorgungskosten zu rechnen. Rechtzeitige und sorgfältige Abklärungen schaffen Planungs-, Rechts- und Kostensicherheit für den Kunden. Unsere Kernkompetenzen bei der Altlastenbearbeitung liegen in folgenden Bereichen: • Fachpersonen „Private Kontrolle“ im Kanton Zürich • Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) • Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Sanierungsbedarf • Detailuntersuchung • Sanierungskonzepte / Massnahmen zur Altlastensanierung • Fachbauleitung (Begleitung der Sanierung bei Rückbau- und Aushubarbeiten) • Triage / Trennung von Aushub und Rückbaumaterial hinsichtlich Behandlung, Wiederverwertung oder Deponierung • Überwachung von Altlasten oder belasteten Standorten • Nachsorge / Messkampagnen • Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen • Liegenschaftenbewertungen • Expertengutachten und Zweitmeinungen Geothermie Die Nutzung der natürlichen Erdwärme, aus dem Boden oder dem Grundwasser, stellt eine zukunftsträchtige und umweltfreundliche Technologie dar, die immer weiter an Bedeutung gewinnt. Zur Gewinnung von Wärme werden oft Erdsonden eingesetzt. Des Weiteren kann Grundwasser für Wärm- und Kühlzwecke genutzt werden. Der beratende Geologe reicht das Bohrgesuch ein, begleitet die erforderlichen Bohrarbeiten und stellt sicher, dass die behördlichen Auflagen erfüllt werden. • Unterstützung bei der Bewilligungspraxis (Gesuchstellung und Ausführungsbegleitung • Erdwärmesonden - hydrogeologische Gutachten • Begleitung und Aufnahme der Bohrungen • Profilaufnahmen / Dokumentation • Überwachung von Kurz- und Langzeitpumpversuchen • Wärme- und Kältenutzung des Grundwassers • Grundwassermodellierung mit GED und HydroTec • Dimensionierung von Entnahme- und Rückgabebrunnen Boden Als Boden gilt die oberste, durchwachsene und belebte Erdschicht, bestehend aus Ober- und Unterboden. Bodenverdichtungen durch schwere Land- und Baumaschinen können kaum rückgängig gemacht werden, da die Neubildung von Boden sehr lange Zeiträume beansprucht. Nach grossflächigen Bodeneingriffen durch Bauprojekte und bei Terrainveränderungen muss das Gelände rekultiviert werden. In der Planung und Ausführung derartiger Projekte ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) zweckmässig resp. je nach Behördenauflage zwingend. Einige Kantone führen zudem einen Kataster, bei denen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist (Kt. ZH: Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV); Kt. TG: Hinweiskarte Bodenbelastung (HKB)). Im Zuge von geplanten Bauvorhabens sind hier oft vorgängig Schadstoffuntersuchungen von Bodenmaterial notwendig. • Schadstoffuntersuchungen bei Einträgen im PBV, HKB • Fachperson für Bodenverschiebung • Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Organisation AllGeol AG, Geologie, Altlasten, Umwelt Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Winterthur mit Zweigniederlassung in Steckborn, Gründung am 06.02.2003 Firmenzweck Bearbeitung von Fragen aus der Geologie, Hydrologie und Umwelt Verwaltungsrat Den Verwaltungsrat bilden Dr. Bernhard Blanc (Verwaltungspräsident) André Taferner (Geschäftsleitung) und Cornelia Taferner (Verantwortliche für das Rechnungswesen)

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AllGeol AG

Bachstrasse 8, 8280 Kreuzlingen

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BaugrunduntersuchungenGeologieAltlasten
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Praxis Mayuna
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Praxis Mayuna

Industriestrasse 21, 9552 Bronschhofen

Schön, dass du da bist. Mein Name ist Monica Braun. 1976 bin ich im Sternzeichen Zwilling als lebensfroher Mensch geboren, bin neugierig und vielseitig interessiert, lache und tanze gerne. Du triffst mich beim Wandern, auf einem Spaziergang mit dem Hund, oder in einer gemütlichen Runde, wo tiefgründige Gespräche geführt werden. Reich beschenkt mit einem kunterbunten Alltag als Ehefrau und Mutter von drei wunderbaren, fast erwachsenen Kindern, bodenständige Geschäftsführerin und einer Praxis, in der ich Menschen feinfühlig und ganzheitlich begleiten darf. Das war nicht immer so. Es gab eine Zeit, in der es für mich nicht mehr möglich war, frei und gelassen das Leben zu geniessen. Ich entschied mich für Unterstützung und fand den Weg hinaus. Stück für Stück konnte ich mich von meinen Ängsten lösen. Ich fühlte mich wieder frei, voller Tatendrang und mein Leben schien perfekt zu sein. Bis sich die nächste Herausforderung ankündigte. Diesmal waren es körperliche Symptome, für die die Schulmedizin keinen Namen hatte. So bin ich immer mehr in den unsichtbaren, feinstofflichen Bereich gekommen und fand nicht nur die Lösung und Heilung für mich, sondern auch eine grosse Faszination dieser ganzheitlichen Therapieformen. Der Weg zu meiner Praxis mayuna begann somit mit meiner eigenen Reise. Ich wurde immer wieder genau zu diesen Ausbildungen geführt, die mich in meinem Leben und meiner Gesundheit unterstützten. Ich darf erkennen, wie wichtig die Balance zwischen Köper, Geist und Seele für das Wohlbefinden in einem herausfordernden Alltag ist und wie sehr die richtige ganzheitliche Begleitung das Leben positiv verändern kann. Ohne all die Steine und Herausforderungen, die mir das Leben schenkte, wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Durch meine positiven und heilenden Erfahrungen im Bezug auf eine achtsame Begleitung bin ich bereit, dich auf deinem Weg ganzheitlich und individuell zu begleiten, damit auch du frei und erfüllt leben darfst. "Es gibt Berge, über die man gehen muss, sonst geht der Weg nicht weiter."

MassageKlangtherapieCoaching
Praxis Mayuna

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Schön, dass du da bist. Mein Name ist Monica Braun. 1976 bin ich im Sternzeichen Zwilling als lebensfroher Mensch geboren, bin neugierig und vielseitig interessiert, lache und tanze gerne. Du triffst mich beim Wandern, auf einem Spaziergang mit dem Hund, oder in einer gemütlichen Runde, wo tiefgründige Gespräche geführt werden. Reich beschenkt mit einem kunterbunten Alltag als Ehefrau und Mutter von drei wunderbaren, fast erwachsenen Kindern, bodenständige Geschäftsführerin und einer Praxis, in der ich Menschen feinfühlig und ganzheitlich begleiten darf. Das war nicht immer so. Es gab eine Zeit, in der es für mich nicht mehr möglich war, frei und gelassen das Leben zu geniessen. Ich entschied mich für Unterstützung und fand den Weg hinaus. Stück für Stück konnte ich mich von meinen Ängsten lösen. Ich fühlte mich wieder frei, voller Tatendrang und mein Leben schien perfekt zu sein. Bis sich die nächste Herausforderung ankündigte. Diesmal waren es körperliche Symptome, für die die Schulmedizin keinen Namen hatte. So bin ich immer mehr in den unsichtbaren, feinstofflichen Bereich gekommen und fand nicht nur die Lösung und Heilung für mich, sondern auch eine grosse Faszination dieser ganzheitlichen Therapieformen. Der Weg zu meiner Praxis mayuna begann somit mit meiner eigenen Reise. Ich wurde immer wieder genau zu diesen Ausbildungen geführt, die mich in meinem Leben und meiner Gesundheit unterstützten. Ich darf erkennen, wie wichtig die Balance zwischen Köper, Geist und Seele für das Wohlbefinden in einem herausfordernden Alltag ist und wie sehr die richtige ganzheitliche Begleitung das Leben positiv verändern kann. Ohne all die Steine und Herausforderungen, die mir das Leben schenkte, wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Durch meine positiven und heilenden Erfahrungen im Bezug auf eine achtsame Begleitung bin ich bereit, dich auf deinem Weg ganzheitlich und individuell zu begleiten, damit auch du frei und erfüllt leben darfst. "Es gibt Berge, über die man gehen muss, sonst geht der Weg nicht weiter."

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Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

Kreuzrain 5, 9606 Bütschwil
Spitex - wenn sich Lebensumstände verändern

Unsere Dienstleistungen: Als SPITEX-Betrieb ist es uns ein Anliegen, die Menschen zu verstehen, sie zu unterstützen und zu begleiten in der Erhaltung der Gesundheit, auf dem Weg zur Gesundheit, in der Krankheit oder im Sterben. Wir arbeiten nicht nur mit älteren Menschen, wir betreuen auch gerne junge Familien bei Geburt, Unfall oder Krankheit. Bedarfsabklärung Wir klären zu Hause ab, wie viel und welche Hilfe sinnvoll und notwendig ist, welche und wie viel Hilfe Angehörige übernehmen können; welche Hilfsmittel zur Erleichterung eingesetzt werden könnten usw. Ziel einer Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterversorgung). Diese Bedarfsabklärung zusammen mit dem ärztlichen Auftrag (Meldeformular) sind Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3, maximal 6 Monate und kann wiederholt werden. Grundpflege Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mundpflege. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege. Behandlungspflege Behandlungspflege ist all die ärztlich verordnete Pflege, wie sie eine Krankenschwester im Spital auch macht: von der Spritze bis zur Infusion, vom einfachen Verbandswechsel bis zur Pflege und Behandlung von komplizierten und schlecht heilenden Wunden; von der Stomaversorgung bis zur Anwendung von Wickeln, messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls), bestimmen des Blutzuckers, Medikamente richten und verabreichen. Hauswirtschaft Allgemeine Haushaltsarbeiten bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können oder dafür Unterstützung benötigen, wie: • Unterhaltsreinigungen (Tages-/ Wochenkehr) • Grössere Unterhaltsreinigungen = Arbeiten, die den normalen Wochenkehr übersteigen wie "Frühlingsputzete", Teppiche shampoonieren, Schränke ausräumen und reinigen, Fensterputzen, etc. nur nach Absprache mit der Spitex-Leiterin. Diese Arbeiten werden zu einem höheren Tarif abgerechnet • Wochenwäsche sortieren, waschen, bügeln • Einkaufen • Kochen / Abwaschen • Aufräumen • Blumen- und Pflanzenpflege zu Hause (ohne grobe Gartenarbeiten) • Kleine Flickarbeiten • Kleider- und Schuhpflege • Besorgung von Haustieren Betreuung • Gemeinsames Verrichten von Haushaltsarbeiten • Gemeinsames Essen bei Tageseinsätzen oder bei Arbeiten über die Mittagszeit • Zeit zum Zuhören, Anteilnehmen • Hilfe bei einfachen Tätigkeiten wie Schreiben, Telefonieren und Lesen • Spazieren • Entlastung von Angehörigen • In Ausnahmefällen Begleitung zum Arzt oder anderen dringenden Kommissionen • Kinderbetreuung All diese Arbeiten sollen, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten geleistet werden.

Spitex
Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

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Spitex
Spitex - wenn sich Lebensumstände verändern

Unsere Dienstleistungen: Als SPITEX-Betrieb ist es uns ein Anliegen, die Menschen zu verstehen, sie zu unterstützen und zu begleiten in der Erhaltung der Gesundheit, auf dem Weg zur Gesundheit, in der Krankheit oder im Sterben. Wir arbeiten nicht nur mit älteren Menschen, wir betreuen auch gerne junge Familien bei Geburt, Unfall oder Krankheit. Bedarfsabklärung Wir klären zu Hause ab, wie viel und welche Hilfe sinnvoll und notwendig ist, welche und wie viel Hilfe Angehörige übernehmen können; welche Hilfsmittel zur Erleichterung eingesetzt werden könnten usw. Ziel einer Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterversorgung). Diese Bedarfsabklärung zusammen mit dem ärztlichen Auftrag (Meldeformular) sind Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3, maximal 6 Monate und kann wiederholt werden. Grundpflege Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mundpflege. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege. Behandlungspflege Behandlungspflege ist all die ärztlich verordnete Pflege, wie sie eine Krankenschwester im Spital auch macht: von der Spritze bis zur Infusion, vom einfachen Verbandswechsel bis zur Pflege und Behandlung von komplizierten und schlecht heilenden Wunden; von der Stomaversorgung bis zur Anwendung von Wickeln, messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls), bestimmen des Blutzuckers, Medikamente richten und verabreichen. Hauswirtschaft Allgemeine Haushaltsarbeiten bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können oder dafür Unterstützung benötigen, wie: • Unterhaltsreinigungen (Tages-/ Wochenkehr) • Grössere Unterhaltsreinigungen = Arbeiten, die den normalen Wochenkehr übersteigen wie "Frühlingsputzete", Teppiche shampoonieren, Schränke ausräumen und reinigen, Fensterputzen, etc. nur nach Absprache mit der Spitex-Leiterin. Diese Arbeiten werden zu einem höheren Tarif abgerechnet • Wochenwäsche sortieren, waschen, bügeln • Einkaufen • Kochen / Abwaschen • Aufräumen • Blumen- und Pflanzenpflege zu Hause (ohne grobe Gartenarbeiten) • Kleine Flickarbeiten • Kleider- und Schuhpflege • Besorgung von Haustieren Betreuung • Gemeinsames Verrichten von Haushaltsarbeiten • Gemeinsames Essen bei Tageseinsätzen oder bei Arbeiten über die Mittagszeit • Zeit zum Zuhören, Anteilnehmen • Hilfe bei einfachen Tätigkeiten wie Schreiben, Telefonieren und Lesen • Spazieren • Entlastung von Angehörigen • In Ausnahmefällen Begleitung zum Arzt oder anderen dringenden Kommissionen • Kinderbetreuung All diese Arbeiten sollen, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten geleistet werden.

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