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Vermietung in Ostschweiz (Region)

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Maba Anstalt

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Heiligwies 55, 9496 Balzers

Die Firma MABA Anstalt befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau . Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer , Verwaltungen , Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner ! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen . Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS- Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: • Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest • Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung • Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen • Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen • Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut • Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien • Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn • eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. • die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. • sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht. Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) • Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren • Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) • Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) • etc.

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SchadstoffsanierungRückbauAsbestSchadstoffuntersuchungBrandschutz
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Die Firma MABA Anstalt befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau . Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer , Verwaltungen , Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner ! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen . Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS- Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: • Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest • Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung • Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen • Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen • Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut • Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien • Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn • eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. • die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. • sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht. Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) • Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren • Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) • Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) • etc.

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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Die Firma MABA Anstalt befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau . Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer , Verwaltungen , Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner ! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen . Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS- Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: • Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest • Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung • Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen • Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen • Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut • Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien • Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn • eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. • die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. • sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht. Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) • Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren • Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) • Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) • etc.

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Die Firma MABA Anstalt befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau . Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer , Verwaltungen , Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner ! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen . Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS- Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: • Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest • Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung • Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen • Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen • Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut • Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien • Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn • eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. • die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. • sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht. Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) • Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren • Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) • Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) • etc.

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Advokatur Bülach AG

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Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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