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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel Home Tätigkeitsgebiete Anwälte Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht.Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About usWe are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration.www.brandmark.chANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Josephine Metzger Advokatin, MLaw, geboren 1989, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel. Bevor sie 2019 das basellandschaftliche Anwaltspatent erwarb und im Juni 2020 als Advokatin in das Büro Mathys Schmid Partner eintrat, eignete sie sich im Zuge juristischer Volontariate beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West sowie in einer Anwaltskanzlei vielseitige Praxiserfahrung an. Bevorzugte Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht Miet- und Pachtrecht Arbeits- und Personalrecht Verwaltungsrecht öffentliches Bau- und Planungsrecht ​Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN:Publikationen Dr. Peter MathysDas Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer GrenzziehungBasler Studien zur RechtswissenschaftHeft 88Basel 1969Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von StockwerkeigentumBJM 1972273-291Das revidierte schweizerische AktienrechtRIW 39 (1993)644-653Amended Swiss Corporation LawInternational Business Lawyer 21 (1993)525-534Publikationen Dr. Roland C. RasiDie kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und KantonenDiss. Basel 1974Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.)Mittleres Management - leitend oder leidend?Zürich 199038-46Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmensin: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.)Umgang mit Angst im betrieblichen AlltagZürich 199053-60Was bewegt die Welt?in: Daniel GoeudevertBela KadarCharles Wiessmann u.a.Zürich 199056-61KanzleibroschürenDas aktuelle schweizerische AktienrechtPeter Mathys2004Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger ActPeter Mathys/Martin Wepfer2004Cross Border Transactions under the New Swiss Merger ActPeter Mathys2004

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel Home Tätigkeitsgebiete Anwälte Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht.Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About usWe are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration.www.brandmark.chANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Josephine Metzger Advokatin, MLaw, geboren 1989, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel. Bevor sie 2019 das basellandschaftliche Anwaltspatent erwarb und im Juni 2020 als Advokatin in das Büro Mathys Schmid Partner eintrat, eignete sie sich im Zuge juristischer Volontariate beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West sowie in einer Anwaltskanzlei vielseitige Praxiserfahrung an. Bevorzugte Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht Miet- und Pachtrecht Arbeits- und Personalrecht Verwaltungsrecht öffentliches Bau- und Planungsrecht ​Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN:Publikationen Dr. Peter MathysDas Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer GrenzziehungBasler Studien zur RechtswissenschaftHeft 88Basel 1969Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von StockwerkeigentumBJM 1972273-291Das revidierte schweizerische AktienrechtRIW 39 (1993)644-653Amended Swiss Corporation LawInternational Business Lawyer 21 (1993)525-534Publikationen Dr. Roland C. RasiDie kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und KantonenDiss. Basel 1974Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.)Mittleres Management - leitend oder leidend?Zürich 199038-46Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmensin: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.)Umgang mit Angst im betrieblichen AlltagZürich 199053-60Was bewegt die Welt?in: Daniel GoeudevertBela KadarCharles Wiessmann u.a.Zürich 199056-61KanzleibroschürenDas aktuelle schweizerische AktienrechtPeter Mathys2004Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger ActPeter Mathys/Martin Wepfer2004Cross Border Transactions under the New Swiss Merger ActPeter Mathys2004

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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MABA Schweiz GmbH

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MABA Schweiz GmbH

Gasienzweg 8, 9478 Azmoos
MABA Schweiz GmbH in Azmoos, St. Gallen

Die Firma MABA Schweiz GmbH befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau. Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen, Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen. Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS-Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht.Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) etc.

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SchadstoffsanierungRückbauAsbest
Gasienzweg 8, 9478 Azmoos
SchadstoffsanierungRückbauAsbest
MABA Schweiz GmbH in Azmoos, St. Gallen

Die Firma MABA Schweiz GmbH befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau. Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen, Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen. Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS-Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht.Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) etc.

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Wir sind eine inhabergeführte und ASW zertifizierte St. Galler Werbeagentur für Strategie und On- und Offline-Kommunikation. Für unsere Kunden erarbeiten wir wegweisende Konzepte, die bewegen und garantiert nachhaltig auf allen Bühnen der Kommunikation funktionieren. Unsere Services: BRANDING: Markenarchitekt, Markenstrategie, Namensentwicklung, Claims und Slogans, Logodesign, Corporate Identity, Corporate Design, Corporate Design Manuals, Markenrechtliche Abklärungen DESIGN: Messestände, Magazine, Prospekte, Briefschaften, Packaging-Design, Imagebroschüren, Imagekampagnen, Werbekampagnen, Logodesign, Corporate Design, Fahrzeugbeschriftung, Point of Sale, Textproduktionen, Infografiken DIGITAL: Analyse, Beratung, Konzept, Umsetzung, Prototyping / UX-Design, Customer Journeys, Personas, Corporate Websites, Landing Pages, Mobile-Applikationen, Reponsive Webdesign, Content-Kreation STORY: STORIES CROSSMEDIAL (Konzeption & Idee, Erschaffen von Inhalten für Blogs, Webseiten, Magazine, Erschaffen von Bildern, Videos, Infografiken, Animationen) SOCIAL MEDIA (Social-Media-Strategieentwicklung, Beratung & Workshops, Konzeption und Durchführung von Kampagnen, Community-Betreuung, Verwaltung, Betreuung und Pflege von Instagram und Facebook, Blog Design & Entwicklung, Content-Redaktion, Redaktionspläne, Social Media Monitorin). PHOTOGRAPHY: Werbekampagnen, Imagekampagnen, Personal Branding, Portraits für den B2B-Bereich, Redaktionelle Bilder, Produktfotografie, Architektur MOTION: Drehbücher, Konzepte, Storyboards, Dokumentation, Reportagen, Online-Media, Werbung, Corporate, Imagefilm. Erfolg ist eine gute Idee.

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Pensador Partner AG

Limmatquai 94, 8001 Zürich

Die PENSADOR Partner AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter mit mehr als 25-jähriger Geschichte und Standorten in Zürich und St. Gallen. Die Gesellschaft wurde 1995 gegründet, ist vollkommen unabhängig und zu 100% im Eigentum der Partner. Zwei Gründungspartner sind weiterhin aktiv; fünf neue Partner sind im Zuge der geplanten Nachfolgeregelung seit 2017 dazugestossen. Werte erhalten und Mehrwert schaffen zum Nutzen unserer privaten und institutionellen Kundschaft. Dies stellen wir ins Zentrum unseres Handelns. Diesem Credo leben wir mit weiter Sicht und ruhiger Hand nach. Dazu erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine langfristige Vermögensstrategie, welche exakt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet ist. Wir legen Wert auf nachhaltige Lösungen sowie zuverlässigen Service, nicht nur im Vermögensverwaltungsbereich, sondern auch in der umfassenden Finanzplanung. Selbstverständlich fliessen Überlegungen zu Themen wie Vorsorge, Pensionskasse, Steuern und erbrechtliche Aspekte individuell in unsere Dienste ein. Als bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen sind wir direkt der FINMA unterstellt und haben uns höchsten Standards der Sorgfaltspflicht und Professionalität verpflichtet. Diese Bewilligung erlaubt uns, nebst Privatvermögen auch das Vermögen von Pensionskassen und Fonds zu verwalten. Die PENSADOR Partner AG steht für eine geradlinige, unabhängige Vermögensverwaltung und die Fortführung einer erfolgreichen Anlagephilosophie. Unsere werteorientierte Denkweise, gepaart mit einem klaren Anlageprozess, bieten Ihnen Gewähr für Kontinuität und Erfolg in der Vermögensanlage.

PremiumPremium Eintrag
FinanzplanungPensionskassenberatungFinanzberatung
Limmatquai 94, 8001 Zürich
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Die PENSADOR Partner AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter mit mehr als 25-jähriger Geschichte und Standorten in Zürich und St. Gallen. Die Gesellschaft wurde 1995 gegründet, ist vollkommen unabhängig und zu 100% im Eigentum der Partner. Zwei Gründungspartner sind weiterhin aktiv; fünf neue Partner sind im Zuge der geplanten Nachfolgeregelung seit 2017 dazugestossen. Werte erhalten und Mehrwert schaffen zum Nutzen unserer privaten und institutionellen Kundschaft. Dies stellen wir ins Zentrum unseres Handelns. Diesem Credo leben wir mit weiter Sicht und ruhiger Hand nach. Dazu erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine langfristige Vermögensstrategie, welche exakt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet ist. Wir legen Wert auf nachhaltige Lösungen sowie zuverlässigen Service, nicht nur im Vermögensverwaltungsbereich, sondern auch in der umfassenden Finanzplanung. Selbstverständlich fliessen Überlegungen zu Themen wie Vorsorge, Pensionskasse, Steuern und erbrechtliche Aspekte individuell in unsere Dienste ein. Als bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen sind wir direkt der FINMA unterstellt und haben uns höchsten Standards der Sorgfaltspflicht und Professionalität verpflichtet. Diese Bewilligung erlaubt uns, nebst Privatvermögen auch das Vermögen von Pensionskassen und Fonds zu verwalten. Die PENSADOR Partner AG steht für eine geradlinige, unabhängige Vermögensverwaltung und die Fortführung einer erfolgreichen Anlagephilosophie. Unsere werteorientierte Denkweise, gepaart mit einem klaren Anlageprozess, bieten Ihnen Gewähr für Kontinuität und Erfolg in der Vermögensanlage.

Vanzo Garten

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Vanzo Garten

Sportplatzstrasse 13, 9113 Degersheim

Mit unserer Erfahrung und Verlässlichkeit sind wir fokussiert auf individuell auf Sie zugeschnittene Ergebnisse, damit Sie sich in Ihrem Garten wohlfühlen. Planen Mit einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch versuchen wir Ihren Ansprüchen im Garten gerecht zu werden und mit unserer kreativen Note und langjährigen Erfahrung das Nötige dazu beizutragen. Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns sehr wichtig, denn unser Ziel ist es, Ihre Gartenträume so zu erfüllen, dass Sie sich in Ihrem Garten (wieder) so richtig wohl fühlen können. Gerne erstellen wir zur besseren Veranschaulichung die nötigen Pläne und Skizzen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Pflegen Erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen zu betreuen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Mit einem Rundgang in Ihrem Garten bestimmen wir gemeinsam die nötigen Schritte und Massnahmen, um langfristig Freude und Wohlbefinden in Ihrem Garten spürbar werden zu lassen. Wir planen und bauen nicht nur Gärten und Pärke, sondern pflegen sie auch. Mit grosser Sorgfalt, Liebe und Naturwissen verwalten wir jegliche Pflanzen. Es können bei uns Abos gelöst werden. Je nach Bedarf kommen wir einmal oder mehrmals im Jahr für die Pflege und/oder Betreuung zu Ihnen. Wir betreuen erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Bauen Als naturnahe Gartengestalter versuchen wir im Einklang mit der Natur den Garten so zu gestalten, das Menschen, Pflanzen und Tiere gemeinsam den Anspruch auf art- und standortgerechte Weise erleben und geniessen dürfen. Unsere Leidenschaft zu unserem vielseitigen Beruf, mit Einbezug von handwerklichem Fachwissen, führen uns immer weiter, Altbewährtes mit stilvoll Modernem zu verbinden, ergänzen und zu erweitern – in privaten wie auch in öffentlichen Räumen. Das Schöne mit dem Nützlichen zu verbinden ist unsere tägliche Herausforderung. Unsere Geschichte Im Jahr 1960 entschied Marino Vanzo sich selbstständig zu machen. Mit seinem VW Käfer, einer Karrette auf dem Dach, dem notwendigen Handwerkzeug und seinen Fachkenntnissen, bewegte er sich hauptsächlich in St.Gallen und Umgebung. Es boten sich viele Gelegenheiten an, zu gutbetuchten und grösseren Aufträgen zu gelangen. Durch unermüdlichen Fleiss und seinen Fachkenntnissen entwickelte sich Vanzo Gartenbau zu einem mittelgrossen, gesunden Gartenbauunternehmen, welches zu Spitzenzeiten bis 16 Mitunternehmer zählte. Grossbaustellen waren stets die Lieblingsaufträge von Marino Vanzo. So waren Projekte wie Schulhäuser, grosse Überbauungen, Spitäler, Zivilschutz- und Schiessanlagen wie zum Beispiel im Breitfeld St.Gallen, keine Seltenheit. Er brauchte stets neue Herausforderungen, die er mit seiner sehr strengen aber fairen Art meisterte. Im Jahr 1986 trat sein Sohn Bruno Vanzo in die Firma ein und wurde als Vorarbeiter eingestellt. Naturnahe Gartengestaltung wurde für Bruno Vanzo immer mehr zum Thema. Mit seinen Weiterbildungen im Bereich Natursteinbearbeitung und diversen Schulungen für Gartengestaltung mit all seinen Facetten, hat sich der Betrieb parallel dazu weiterentwickelt. Die Firma wurde mit der Zeit bewusst in einem kleineren Team gehalten, um besser auf individuelle Kundenwünsche einzugehen. Dabei blieben die Ansprüche gross. Vorwiegend führte Vanzo Gartenbau Aufträge aus, welche selber beraten, selber geplant und auch selber ausgeführt wurden. Infolgedessen veränderte sich die Kundschaft und der Kundenkontakt wurde persönlicher, was sich gegenseitig als angenehmer bestätigte. Im Jahr 1999 übernahm Bruno Vanzo die Firma, wobei er seinem Stil "klein aber fein" treu blieb und bis heute nicht bereut. Als Vater von vier Kindern, trat im Jahr 2016 Livio Vanzo – als Jüngster der Vieren – in die Firma ein. Da Vater und Sohn die gleiche Einstellung zu Mensch und Natur haben, fällt es leichter einen Betrieb gemeinsam weiterzuführen. Es ist immer schön, frischen Wind zu spüren, neue Methoden zu realisieren und zu sehen wie sich der Betrieb im guten Sinne «verjüngt». Die Kombination von altbewährt und fortschrittlich lässt so dem Kunden keine Wünsche offen. Nun dürfen wir gemeinsam in der dritten Generation tätig sein und unserer Berufung nachkommen: den Mensch und die Natur mit unserem Herzblut zufriedenstellen und glücklich machen.

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Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltung
Sportplatzstrasse 13, 9113 Degersheim
Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltung

Mit unserer Erfahrung und Verlässlichkeit sind wir fokussiert auf individuell auf Sie zugeschnittene Ergebnisse, damit Sie sich in Ihrem Garten wohlfühlen. Planen Mit einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch versuchen wir Ihren Ansprüchen im Garten gerecht zu werden und mit unserer kreativen Note und langjährigen Erfahrung das Nötige dazu beizutragen. Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns sehr wichtig, denn unser Ziel ist es, Ihre Gartenträume so zu erfüllen, dass Sie sich in Ihrem Garten (wieder) so richtig wohl fühlen können. Gerne erstellen wir zur besseren Veranschaulichung die nötigen Pläne und Skizzen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Pflegen Erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen zu betreuen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Mit einem Rundgang in Ihrem Garten bestimmen wir gemeinsam die nötigen Schritte und Massnahmen, um langfristig Freude und Wohlbefinden in Ihrem Garten spürbar werden zu lassen. Wir planen und bauen nicht nur Gärten und Pärke, sondern pflegen sie auch. Mit grosser Sorgfalt, Liebe und Naturwissen verwalten wir jegliche Pflanzen. Es können bei uns Abos gelöst werden. Je nach Bedarf kommen wir einmal oder mehrmals im Jahr für die Pflege und/oder Betreuung zu Ihnen. Wir betreuen erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Bauen Als naturnahe Gartengestalter versuchen wir im Einklang mit der Natur den Garten so zu gestalten, das Menschen, Pflanzen und Tiere gemeinsam den Anspruch auf art- und standortgerechte Weise erleben und geniessen dürfen. Unsere Leidenschaft zu unserem vielseitigen Beruf, mit Einbezug von handwerklichem Fachwissen, führen uns immer weiter, Altbewährtes mit stilvoll Modernem zu verbinden, ergänzen und zu erweitern – in privaten wie auch in öffentlichen Räumen. Das Schöne mit dem Nützlichen zu verbinden ist unsere tägliche Herausforderung. Unsere Geschichte Im Jahr 1960 entschied Marino Vanzo sich selbstständig zu machen. Mit seinem VW Käfer, einer Karrette auf dem Dach, dem notwendigen Handwerkzeug und seinen Fachkenntnissen, bewegte er sich hauptsächlich in St.Gallen und Umgebung. Es boten sich viele Gelegenheiten an, zu gutbetuchten und grösseren Aufträgen zu gelangen. Durch unermüdlichen Fleiss und seinen Fachkenntnissen entwickelte sich Vanzo Gartenbau zu einem mittelgrossen, gesunden Gartenbauunternehmen, welches zu Spitzenzeiten bis 16 Mitunternehmer zählte. Grossbaustellen waren stets die Lieblingsaufträge von Marino Vanzo. So waren Projekte wie Schulhäuser, grosse Überbauungen, Spitäler, Zivilschutz- und Schiessanlagen wie zum Beispiel im Breitfeld St.Gallen, keine Seltenheit. Er brauchte stets neue Herausforderungen, die er mit seiner sehr strengen aber fairen Art meisterte. Im Jahr 1986 trat sein Sohn Bruno Vanzo in die Firma ein und wurde als Vorarbeiter eingestellt. Naturnahe Gartengestaltung wurde für Bruno Vanzo immer mehr zum Thema. Mit seinen Weiterbildungen im Bereich Natursteinbearbeitung und diversen Schulungen für Gartengestaltung mit all seinen Facetten, hat sich der Betrieb parallel dazu weiterentwickelt. Die Firma wurde mit der Zeit bewusst in einem kleineren Team gehalten, um besser auf individuelle Kundenwünsche einzugehen. Dabei blieben die Ansprüche gross. Vorwiegend führte Vanzo Gartenbau Aufträge aus, welche selber beraten, selber geplant und auch selber ausgeführt wurden. Infolgedessen veränderte sich die Kundschaft und der Kundenkontakt wurde persönlicher, was sich gegenseitig als angenehmer bestätigte. Im Jahr 1999 übernahm Bruno Vanzo die Firma, wobei er seinem Stil "klein aber fein" treu blieb und bis heute nicht bereut. Als Vater von vier Kindern, trat im Jahr 2016 Livio Vanzo – als Jüngster der Vieren – in die Firma ein. Da Vater und Sohn die gleiche Einstellung zu Mensch und Natur haben, fällt es leichter einen Betrieb gemeinsam weiterzuführen. Es ist immer schön, frischen Wind zu spüren, neue Methoden zu realisieren und zu sehen wie sich der Betrieb im guten Sinne «verjüngt». Die Kombination von altbewährt und fortschrittlich lässt so dem Kunden keine Wünsche offen. Nun dürfen wir gemeinsam in der dritten Generation tätig sein und unserer Berufung nachkommen: den Mensch und die Natur mit unserem Herzblut zufriedenstellen und glücklich machen.

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SwissLegal Dürr + Partner

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SwissLegal Dürr + Partner

Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser AnspruchSwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret.Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten.Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung.Unsere GruppenstrukturDie SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin.Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut.Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt.UNSERE FACHGEBIETEVertragsrechtVertragsrecht in verschiedenen WirtschaftsgebietenSwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene.Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring.GesellschaftsrechtGesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen.Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen.SteuerrechtSteuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme.SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird.ImmobilienrechtHandänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht.SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel.BaurechtVertretung und Beratung bei BauprojektenBei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden.Arbeits- und SozialversicherungsrechtArbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden.Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter.GesundheitsrechtArzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und MedizinalberufsrechtÄrzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig.Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden.WettbewerbsrechtWettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten.Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal.EuroparechtInternationale VertragswerkeIm Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent.Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau.Sanierung, SchKGInsolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung.KapitalmarktrechtBanken- und FinanzmarktrechtDie Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen.Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei.Geistiges EigentumGeistiges Eigentum, Lizenzverträge, MarkenSwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen.Ehe, Erbe, StiftungenEhe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, StiftungenSwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen.Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.Notariat, UrkundenNotariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten.Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen.ProzessrechtProzessführung und SchiedsgerichtsbarkeitStreitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden.Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen.StrafrechtStraf- und StrafprozessrechtGeschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen.Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts.Schaden, VersicherungHaftpflicht-, Versicherungs- und VorsorgerechtNicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts.Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen.Karriere und JobsBei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin Dominik Dall'O, Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt Daniel Knecht, Rechtsanwalt Daniela Korody, Rechtsanwältin Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroSteuerberatung
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Unser AnspruchSwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret.Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten.Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung.Unsere GruppenstrukturDie SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin.Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut.Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt.UNSERE FACHGEBIETEVertragsrechtVertragsrecht in verschiedenen WirtschaftsgebietenSwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene.Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring.GesellschaftsrechtGesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen.Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen.SteuerrechtSteuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme.SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird.ImmobilienrechtHandänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht.SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel.BaurechtVertretung und Beratung bei BauprojektenBei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden.Arbeits- und SozialversicherungsrechtArbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden.Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter.GesundheitsrechtArzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und MedizinalberufsrechtÄrzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig.Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden.WettbewerbsrechtWettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten.Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal.EuroparechtInternationale VertragswerkeIm Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent.Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau.Sanierung, SchKGInsolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung.KapitalmarktrechtBanken- und FinanzmarktrechtDie Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen.Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei.Geistiges EigentumGeistiges Eigentum, Lizenzverträge, MarkenSwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen.Ehe, Erbe, StiftungenEhe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, StiftungenSwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen.Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.Notariat, UrkundenNotariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten.Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen.ProzessrechtProzessführung und SchiedsgerichtsbarkeitStreitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden.Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen.StrafrechtStraf- und StrafprozessrechtGeschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen.Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts.Schaden, VersicherungHaftpflicht-, Versicherungs- und VorsorgerechtNicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts.Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen.Karriere und JobsBei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin Dominik Dall'O, Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt Daniel Knecht, Rechtsanwalt Daniela Korody, Rechtsanwältin Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

Am Krayenrain 9, 4056 Basel
Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG​ & ABHÖRSCHUTZ Alarmanlagen - FocusControl Alarmanlage - FocusControl Alarm Alarmanlagen - FocusControl Funk Alarmanlagen - FocusControl Funkalarmanlagen - FocusControl Alarmanlagen Beratung - FocusControl Sicherheit Beratung - FocusControl Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl Alarmanlagen Basel - FocusControl Alarmanlagen Baselland - FocusControl Alarmanlagen Aarau - FocusControl Alarmanlagen Aargau - FocusControl Alarmanlagen Solothurn - FocusControl Alarmanlagen Schweiz - FocusControl Alarmanlagen Installationen - FocusControl Alarmanlage für Wohnung - FocusControl Alarmanlage für Haus - FocusControl Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl Zutrittskontrollsystemen - FocusControl Zutrittsystemen - FocusControl kontrollsystemen - FocusControl Einbruchschutz - FocusControl Alarmsystemen - FocusControl Sicherheitstechnik - FocusControl Sicherheitssysteme - FocusControl JABLOTRON - FocusControl JABLOTRON 100 - FocusControl Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl Alarmanlagen SATEL - FocusControl Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl Alarmsysteme für Haus - FocusControl Alarmsysteme für Firma - FocusControl Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl Beratung vor Ort - FocusControl Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl Beratung Termin buchen - FocusControl Videoüberwachung - FocusControl Video-Management Software - FocusControl Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage?FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an.Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen, Videoüberwachung, Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik, vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung. Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung. Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel. Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100, massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung.Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten:Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich zu Alarmanlagen, Videoüberwachung & Sicherheitstechnik bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben. Ihr kompetenter Fachexperte für Alarmanlagen Sicherheit Beratung und Einbruchschutz in der Schweiz berät Sie gern an folgenden Standorten vor Ort: Aarau – Aesch – Allschwil – Arlesheim – Arisdorf – Baden – Basel – Baselland – Bern – Biel – Biel-Benken – Binningen – Birsfelden – Bottmingen – Bremgarten – Bubendorf – Burgdorf – Cham – Diegten – Dornach – Eiken – Emmen – Ettingen – Egg – Erlenbach – Frick – Freienbach – Fällanden – Gersau – Glattbrugg – Grüningen – Hergiswil – Herrliberg – Hofstetten – Illnau – Jona – Köniz – Kriens – Küsnacht – Laufen – Lausen – Langnau am Albis – Lenzburg – Liestal – Luzern – Meilen – Muttenz – Münchenstein – Männedorf – Neerach – Niederbipp – Nussbaumen – Näfels – Oberwil – Oberlunkhofen – Oberrieden – Pfäffikon – Olten – Pratteln – Pfeffingen – Rapperswil – Rümlang – Reinach – Rheinfelden – Sissach – Stein – Solothurn – Sursee – Sarnen – St.Gallen – Schwyz – Tenniken – Therwil – Thalwil – Thun – Uetikon – Urdorf – Uster – Volketswil – Winterthur – Wädenswil – Zofingen – Zug – Zollikon – Zürich – Zwingen. Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100JABLOTRON 100 – das komplett neue KonzeptDas zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100, mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr.Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig.Neues Konzept:Das zuverlässige​ JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation.Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden.Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an.Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung.Patentierte Steuerung JABLOTRON 100:Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an.Systemeigenschaften JABLOTRON 100:Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden.Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung.Kommunikation:Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden.Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „MyJablotron“ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig!Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. Buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien Alarmanlage Offertanfrage Jablotron 80 Oasis Modernisierung Alle Alarmanlagen der Jablotron 80 Oasis, welche die 2G-GSM Modul (Mobilfunktechnik) verwenden, müssen mit dem Nachfolger Model Jablotron 100 ausgetauscht werden.Was muss bei meiner Alarmanlage der Jablotron 80 Oasis ausgetauscht werden? Zentrale Bedienteile innen und aussen Sirenen. Bewegungsmelder mit Kamera Funkmodul für die Integration von JABLOTRON 80 OASiS Funkkomponenten in das JABLOTRON 100 AlarmsystemAllen vorhandenen Meldern der Jablotron 80 Oasis: Kontaktmelder, Bewegungsmelder und Fernbedienung werden in das JABLOTRON 100 Alarmanlage integriert und weiterverwendet. Videoüberwachung Wir von FocusControl bieten hochwertige Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik mit kompetente Beratung, Planung, Installation & Service. Das Produktsortiment umfasst Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte für jeden Einsatzbereich. Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint.Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt.Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – FunkBei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. Beratung, Planung, Installation & Service im Bereich Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik.Unsere Produkte der Video-Überwachungstechnik bieten unzählige Möglichkeiten: Weltweite Fernüberwachung mit kostenlosen Anwendung aus dem PC oder dem Smartphone von jedem beliebigem Ort Zugang auf Live-Video und Archiv-Video mit Audio. Weltweite Fernsteuerung von Speed Dome Kameras und Schwenk-Neigegeräten. Ausgestattet mit programmierbarer Bewegungserkennung, Email Alarm mit Foto bei einer Bewegung. Weltweit das Bedienen von Geräten und Beleuchtung (Ein / Aus) z.B. Spotlichter usw. Weltweites „Sprechen“. Vom PC oder Smartphone wird ein Audiosignal zum Digitalrekorder Audioausgang übertragen. Die kompromisslose FocusControl Qualitätspolitik führt dazu, dass unsere Produkte weltweit in den unterschiedlichsten Sicherheitsanwendungen eingesetzt werden – z.B. Bank-, Gesundheits- und Bildungswesen. Strafverfolgung. Einzelhandels- und Industriebereichen. Öffentlichen-Anlagen, Sportanlagen. ? Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. Privathäuser, Villenen. Schulen, Mitarbeiterkontrolle. Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet.Megapixel Full-HD VideoüberwachungGute Gründe für ein Megapixel-SystemQualitätsgewinn im VideobildDie Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht.Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen.Absicherung einer TankstelleBenzindieben und Tankbetrügern keine Chance!Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung.Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen.Kundenwunsch: Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis:Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen.Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras.Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen, Videoüberwachungs- und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service.Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Aarau, Solothurn, Zürich, Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen, Videoüberwachung- und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik.Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung, Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz.Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG​ & ABHÖRSCHUTZ Alarmanlagen - FocusControl Alarmanlage - FocusControl Alarm Alarmanlagen - FocusControl Funk Alarmanlagen - FocusControl Funkalarmanlagen - FocusControl Alarmanlagen Beratung - FocusControl Sicherheit Beratung - FocusControl Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl Alarmanlagen Basel - FocusControl Alarmanlagen Baselland - FocusControl Alarmanlagen Aarau - FocusControl Alarmanlagen Aargau - FocusControl Alarmanlagen Solothurn - FocusControl Alarmanlagen Schweiz - FocusControl Alarmanlagen Installationen - FocusControl Alarmanlage für Wohnung - FocusControl Alarmanlage für Haus - FocusControl Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl Zutrittskontrollsystemen - FocusControl Zutrittsystemen - FocusControl kontrollsystemen - FocusControl Einbruchschutz - FocusControl Alarmsystemen - FocusControl Sicherheitstechnik - FocusControl Sicherheitssysteme - FocusControl JABLOTRON - FocusControl JABLOTRON 100 - FocusControl Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl Alarmanlagen SATEL - FocusControl Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl Alarmsysteme für Haus - FocusControl Alarmsysteme für Firma - FocusControl Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl Beratung vor Ort - FocusControl Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl Beratung Termin buchen - FocusControl Videoüberwachung - FocusControl Video-Management Software - FocusControl Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage?FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an.Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen, Videoüberwachung, Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik, vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung. Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung. Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel. Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100, massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung.Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten:Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich zu Alarmanlagen, Videoüberwachung & Sicherheitstechnik bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben. Ihr kompetenter Fachexperte für Alarmanlagen Sicherheit Beratung und Einbruchschutz in der Schweiz berät Sie gern an folgenden Standorten vor Ort: Aarau – Aesch – Allschwil – Arlesheim – Arisdorf – Baden – Basel – Baselland – Bern – Biel – Biel-Benken – Binningen – Birsfelden – Bottmingen – Bremgarten – Bubendorf – Burgdorf – Cham – Diegten – Dornach – Eiken – Emmen – Ettingen – Egg – Erlenbach – Frick – Freienbach – Fällanden – Gersau – Glattbrugg – Grüningen – Hergiswil – Herrliberg – Hofstetten – Illnau – Jona – Köniz – Kriens – Küsnacht – Laufen – Lausen – Langnau am Albis – Lenzburg – Liestal – Luzern – Meilen – Muttenz – Münchenstein – Männedorf – Neerach – Niederbipp – Nussbaumen – Näfels – Oberwil – Oberlunkhofen – Oberrieden – Pfäffikon – Olten – Pratteln – Pfeffingen – Rapperswil – Rümlang – Reinach – Rheinfelden – Sissach – Stein – Solothurn – Sursee – Sarnen – St.Gallen – Schwyz – Tenniken – Therwil – Thalwil – Thun – Uetikon – Urdorf – Uster – Volketswil – Winterthur – Wädenswil – Zofingen – Zug – Zollikon – Zürich – Zwingen. Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100JABLOTRON 100 – das komplett neue KonzeptDas zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100, mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr.Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig.Neues Konzept:Das zuverlässige​ JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation.Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden.Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an.Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung.Patentierte Steuerung JABLOTRON 100:Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an.Systemeigenschaften JABLOTRON 100:Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden.Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung.Kommunikation:Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden.Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „MyJablotron“ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig!Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. Buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien Alarmanlage Offertanfrage Jablotron 80 Oasis Modernisierung Alle Alarmanlagen der Jablotron 80 Oasis, welche die 2G-GSM Modul (Mobilfunktechnik) verwenden, müssen mit dem Nachfolger Model Jablotron 100 ausgetauscht werden.Was muss bei meiner Alarmanlage der Jablotron 80 Oasis ausgetauscht werden? Zentrale Bedienteile innen und aussen Sirenen. Bewegungsmelder mit Kamera Funkmodul für die Integration von JABLOTRON 80 OASiS Funkkomponenten in das JABLOTRON 100 AlarmsystemAllen vorhandenen Meldern der Jablotron 80 Oasis: Kontaktmelder, Bewegungsmelder und Fernbedienung werden in das JABLOTRON 100 Alarmanlage integriert und weiterverwendet. Videoüberwachung Wir von FocusControl bieten hochwertige Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik mit kompetente Beratung, Planung, Installation & Service. Das Produktsortiment umfasst Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte für jeden Einsatzbereich. Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint.Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt.Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – FunkBei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. Beratung, Planung, Installation & Service im Bereich Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik.Unsere Produkte der Video-Überwachungstechnik bieten unzählige Möglichkeiten: Weltweite Fernüberwachung mit kostenlosen Anwendung aus dem PC oder dem Smartphone von jedem beliebigem Ort Zugang auf Live-Video und Archiv-Video mit Audio. Weltweite Fernsteuerung von Speed Dome Kameras und Schwenk-Neigegeräten. Ausgestattet mit programmierbarer Bewegungserkennung, Email Alarm mit Foto bei einer Bewegung. Weltweit das Bedienen von Geräten und Beleuchtung (Ein / Aus) z.B. Spotlichter usw. Weltweites „Sprechen“. Vom PC oder Smartphone wird ein Audiosignal zum Digitalrekorder Audioausgang übertragen. Die kompromisslose FocusControl Qualitätspolitik führt dazu, dass unsere Produkte weltweit in den unterschiedlichsten Sicherheitsanwendungen eingesetzt werden – z.B. Bank-, Gesundheits- und Bildungswesen. Strafverfolgung. Einzelhandels- und Industriebereichen. Öffentlichen-Anlagen, Sportanlagen. ? Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. Privathäuser, Villenen. Schulen, Mitarbeiterkontrolle. Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet.Megapixel Full-HD VideoüberwachungGute Gründe für ein Megapixel-SystemQualitätsgewinn im VideobildDie Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht.Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen.Absicherung einer TankstelleBenzindieben und Tankbetrügern keine Chance!Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung.Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen.Kundenwunsch: Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis:Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen.Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras.Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen, Videoüberwachungs- und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service.Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Aarau, Solothurn, Zürich, Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen, Videoüberwachung- und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik.Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung, Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz.Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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profigipser.ch gmbh

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Schützenwiese 8, 9451 Kriessern
PROFIGIPSER.CH GMBH IHR GIPSER IN DER OSTSCHWEIZ

Wir erledigen sämtliche Gipser- und Trockenbauarbeiten und sind für Sie in der ganzen Ostschweiz, von St. Gallen bis Chur, unterwegs. Gipsergeschäft Unsere Dienstleistungen Unser Team führt sämtliche Gipser- und Trockenarbeiten mit viel Sinn für Details und in hochwertiger Facharbeit aus. Von Neubauten über Umbauten und Renovationen kümmern wir uns um alles im Bereich der Gipserarbeiten. Wir beraten unsere Kunden ganz persönlich und gehen individuell auf ihre Vorstellungen ein. Innere Gipserarbeiten Grundputze Weissputze Lehm- und Kalkputze Edelputze Trockenbau Deckenbekleidungen Stuckaturen Äussere Gipserarbeiten Aussen-Grundputze Deckputze Kratz- und spezielle Putze Aussenwärmedämmungen / Kompaktfassaden Sanierungen Denkmalpflege profigipser.ch Über uns Wir führen alle Gipser- und Trockenbauarbeiten mit Sinn für Details in hochwertiger Facharbeit aus. Dabei setzen wir uns für Ihre individuellen Vorstellungen ein und realisieren diese für Privatpersonen, Architekten, Verwaltungen und Generalunternehmungen. Die Hingabe zum Handwerk, die Vielfalt der Tätigkeit und die Dankbarkeit eines zufriedenen Kunden – das sind die Merkmale, die unser Team zusammenschweissen und so erfolgreich machen. Ein Jeder für sich speziell, gemeinsam zuverlässig und engagiert. Kontaktformurlar

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GipserGipsergeschäftTrockenbau
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Maximus Personal AG

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Grenzstrasse 24, 9430 St. Margrethen SG
Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort...

Die MAXIMUS PERSONAL AG wurde 2009 in St.Margrethen gegründet. Dank langjähriger Erfahrung Ihrer Gründer und Mitarbeiter sind wir ein kompetenter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dienstleistungen oder ganz spezifische Leistungen werden professionell und mit langjähriger Erfahrung erbracht. Wir sind die Spezialisten, wenn es um Verleih und Vermittlung von Betriebsmitarbeitern bis mittlerem Kader geht. In den Bereichen Baugewerbe, Industrie, Kaufmännisch und Dienstleistungen fühlt sich unser Team zu Hause.Unsere Partner können jederzeit auf Diskretion, Effektivität, Qualität und ausgezeichnete Personaldienstleistungen zählen.Unser Aufgabe sehen wir darin: „ Menschen mit Unternehmen erfolgreich zu verbinden“. Unsere Dienstleistungen: Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, nach der obersten Prämisse unseres Hauses "in der von Ihnen geforderten Qualität"!Auftragsspitzen, saisonale Schwankungen, neue Projekte, oder Ausfall von Mitarbeitern - kein Problem.Die Maximus Personal AG ist für Sie da - mit schnellen, flexiblen und passgenauen Lösungen - von der Einzel- bis zur Teamüberlassung.Sie überbrücken Ihre Personalengpässe mit zuverlässigem und qualifiziertem Personal, wandeln Fixkosten in variable Kosten um und bezahlen nur die vereinbarten Stunden.Die personelle Flexibilität steigert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und erhöht Ihre Marktchancen. Temporäre Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können mit temporären Mitarbeitern auf kurzfristige Auftragsänderungen flexibel und schnell reagieren.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben die Lehre abgeschlossen und suchen nun den Einstieg in die Berufswelt. Bis Sie eine auf Sie zugeschnittene Stelle finden, können Sie als temporärer Mitarbeiter erste Berufserfahrungen sammeln. Try & Hire Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können einen Mitarbeiter auf Herz und Nieren prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis, ist eine kostenlose Übernahme nach drei Monaten möglich.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben genügend Zeit sich ein Bild über die Einsatzfirma zu machen und können so entscheiden, ob Sie in diesem Unternehmen bleiben möchten. Dauerstellen: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie wünschen auf ein fixes Datum einen passenden Mitarbeiter. Wenn diese Person aus unserem Bewerberpool stammt, entfallen Kosten für Inserate, SelektionVorteil für den Mitarbeiter: Sie können über uns aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine neue Arbeitsstelle suchen - diskret und professionell Suchmandate: Wir übernehmen für Sie Rekrutierungs-Mandate genau auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidert; dazu ein paar Stichworte: Aufgabenprofil, Firmen-/Team-analyse, Jobdescription, Inseratedesign, Insertionsplan, Direct Search, Infoveranstaltungen, Interviews, Referenzauskünfte, Tests & Assessment (mit bestens ausgewiesenen Partnern)

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Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort...

Die MAXIMUS PERSONAL AG wurde 2009 in St.Margrethen gegründet. Dank langjähriger Erfahrung Ihrer Gründer und Mitarbeiter sind wir ein kompetenter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dienstleistungen oder ganz spezifische Leistungen werden professionell und mit langjähriger Erfahrung erbracht. Wir sind die Spezialisten, wenn es um Verleih und Vermittlung von Betriebsmitarbeitern bis mittlerem Kader geht. In den Bereichen Baugewerbe, Industrie, Kaufmännisch und Dienstleistungen fühlt sich unser Team zu Hause.Unsere Partner können jederzeit auf Diskretion, Effektivität, Qualität und ausgezeichnete Personaldienstleistungen zählen.Unser Aufgabe sehen wir darin: „ Menschen mit Unternehmen erfolgreich zu verbinden“. Unsere Dienstleistungen: Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, nach der obersten Prämisse unseres Hauses "in der von Ihnen geforderten Qualität"!Auftragsspitzen, saisonale Schwankungen, neue Projekte, oder Ausfall von Mitarbeitern - kein Problem.Die Maximus Personal AG ist für Sie da - mit schnellen, flexiblen und passgenauen Lösungen - von der Einzel- bis zur Teamüberlassung.Sie überbrücken Ihre Personalengpässe mit zuverlässigem und qualifiziertem Personal, wandeln Fixkosten in variable Kosten um und bezahlen nur die vereinbarten Stunden.Die personelle Flexibilität steigert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und erhöht Ihre Marktchancen. Temporäre Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können mit temporären Mitarbeitern auf kurzfristige Auftragsänderungen flexibel und schnell reagieren.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben die Lehre abgeschlossen und suchen nun den Einstieg in die Berufswelt. Bis Sie eine auf Sie zugeschnittene Stelle finden, können Sie als temporärer Mitarbeiter erste Berufserfahrungen sammeln. Try & Hire Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können einen Mitarbeiter auf Herz und Nieren prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis, ist eine kostenlose Übernahme nach drei Monaten möglich.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben genügend Zeit sich ein Bild über die Einsatzfirma zu machen und können so entscheiden, ob Sie in diesem Unternehmen bleiben möchten. Dauerstellen: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie wünschen auf ein fixes Datum einen passenden Mitarbeiter. Wenn diese Person aus unserem Bewerberpool stammt, entfallen Kosten für Inserate, SelektionVorteil für den Mitarbeiter: Sie können über uns aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine neue Arbeitsstelle suchen - diskret und professionell Suchmandate: Wir übernehmen für Sie Rekrutierungs-Mandate genau auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidert; dazu ein paar Stichworte: Aufgabenprofil, Firmen-/Team-analyse, Jobdescription, Inseratedesign, Insertionsplan, Direct Search, Infoveranstaltungen, Interviews, Referenzauskünfte, Tests & Assessment (mit bestens ausgewiesenen Partnern)

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Stefan Müggler GmbH

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Stefan Müggler GmbH

Erlenholz 1259, 9300 Wittenbach
Die Arbeit die uns freut, wird zum Vergnügen...

Die Faszination der Werkstoffe Blech und Kupfer begleitet uns bereits seit 2008. Wir erarbeiten nachhaltige Kundenlösungen und sind spezialisiert auf die «Verpackung am Bau». Häuser abdichten und so gegen Umwelteinflüsse schützen, Dachgauben erstellen, Kamine einfassen, Dachfenster einbauen für mehr Licht und Lebensqualität sowie Blechdächer oder Ortbrettverkleidungen erneuern. Unser Service und Knowhow nutzen eine grosse Anzahl an Architekten aus Bau und Garten sowie Verwaltungen und Private sehr gerne. Unsere Dienstleistungen im Überblick ALLES RUND UMS DACH Ob Flachdach, Steildach, Kamineinfassungen, Lukarnen, Dachgauben oder Dachfenster – wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um ihr Dach geht. DACHSERVICE Wir sind Ihre Spezialisten für einen professionellen und seriösen Unterhalt ihres Daches , nutzen Sie unseren Service und vermeiden Sie kostspielige Reparaturen. BLITZSCHUTZ Blitzschutzanlagen – eine sinnvolle und kostengünstige Prävention. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. SPENGLERARBEITEN Wir spenglern mit leidenschaftlichem Engagement für unsere Kunden. In unserem täglichen Arbeits-Einsatz arbeiten wir mit Liebe zu unserem Handwerk – produktiv und effizient suchen wir nach innovativen Lösungen – immer im persönlichen Kontakt mit unseren Kunden. KRANARBEITEN Wir erledigen für Sie arbeiten auch ohne Gerüst. Rohre oder Rohrbogen auswechseln, Rinnendilas ersetzen oder Taubengitter montieren? Mit der Hebebühne von Egger Toggenburger für uns kein Problem. Mit unseren Skyworker Kranarbeiten bieten wir Ihnen: • einen grossen Arbeitsbereich • eine schnelle Betriebsbereitschaft • eine schmale Abstützungen für knappe Aufstellflächen z.B. auf Parkwegen und im öffentlichen Strassenverkehr mit minimaler Verkehrsbeeinträchtigung

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BedachungenSpenglereiBlitzschutzanlagenKrane KranarbeitenFlachdachDachdeckerDachfenster
Erlenholz 1259, 9300 Wittenbach
BedachungenSpenglereiBlitzschutzanlagenKrane KranarbeitenFlachdachDachdeckerDachfenster
Die Arbeit die uns freut, wird zum Vergnügen...

Die Faszination der Werkstoffe Blech und Kupfer begleitet uns bereits seit 2008. Wir erarbeiten nachhaltige Kundenlösungen und sind spezialisiert auf die «Verpackung am Bau». Häuser abdichten und so gegen Umwelteinflüsse schützen, Dachgauben erstellen, Kamine einfassen, Dachfenster einbauen für mehr Licht und Lebensqualität sowie Blechdächer oder Ortbrettverkleidungen erneuern. Unser Service und Knowhow nutzen eine grosse Anzahl an Architekten aus Bau und Garten sowie Verwaltungen und Private sehr gerne. Unsere Dienstleistungen im Überblick ALLES RUND UMS DACH Ob Flachdach, Steildach, Kamineinfassungen, Lukarnen, Dachgauben oder Dachfenster – wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um ihr Dach geht. DACHSERVICE Wir sind Ihre Spezialisten für einen professionellen und seriösen Unterhalt ihres Daches , nutzen Sie unseren Service und vermeiden Sie kostspielige Reparaturen. BLITZSCHUTZ Blitzschutzanlagen – eine sinnvolle und kostengünstige Prävention. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. SPENGLERARBEITEN Wir spenglern mit leidenschaftlichem Engagement für unsere Kunden. In unserem täglichen Arbeits-Einsatz arbeiten wir mit Liebe zu unserem Handwerk – produktiv und effizient suchen wir nach innovativen Lösungen – immer im persönlichen Kontakt mit unseren Kunden. KRANARBEITEN Wir erledigen für Sie arbeiten auch ohne Gerüst. Rohre oder Rohrbogen auswechseln, Rinnendilas ersetzen oder Taubengitter montieren? Mit der Hebebühne von Egger Toggenburger für uns kein Problem. Mit unseren Skyworker Kranarbeiten bieten wir Ihnen: • einen grossen Arbeitsbereich • eine schnelle Betriebsbereitschaft • eine schmale Abstützungen für knappe Aufstellflächen z.B. auf Parkwegen und im öffentlichen Strassenverkehr mit minimaler Verkehrsbeeinträchtigung

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SORENOS GmbH

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SORENOS GmbH

Breitistrasse 27, 8623 Wetzikon (ZH)
Über uns

Folien für Fenster und Glas SORENOS vertritt in der Schweiz einige der weltweit leistungsfähigsten Folienhersteller und zeichnet sich aus durch fachliche Kompetenz in Bezug auf Sonnenschutz-, Hitzeschutz- und Sicherheitsfolien. Ihre Erwartungen sind unsere Leistungen. SORENOS steht für Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und Genauigkeit von der Beratung bis zur Unterstützung in der Verarbeitung. Sind Sie Folienfachverleger, Scheibentöner, Liegenschaftenbesitzer, -Verwalter, Firmeninhaber oder Fahrzeugbesitzer – wir sind Ihr Partner! Trauen Sie uns, die Lösung zu haben?Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihr E-Mail. Fensterfolie Verbessern Sie die Leistung Ihrer Fenster mit Sonnenschutz- und Sicherheitsfolien. mehr… Sichtschutzfolie bewahren Ihre Privatsphäre zu Hause und am Arbeitsplatz. mehr… Sonnenschutzfolie garantieren besten Hitze- und Blendschutz ohne Sichtbehinderung und Verdunkelung. mehr… UV-Schutzfolie Schützt u.a. Schaufensterauslagen, Mobiliar, Textilien, vor vorzeitigem Ausbleichen. mehr… Einbruchschutzfolie Wirkungsvolle Einbruchshemmung bei Fenster und Glastüren. Splitterschutzfolien garantieren Splitterbindung und Sicherheit bei Glasbruch. mehr… Autofolie Mit metallisierten Tönungsfolien verdunkelte Autoscheiben gewährleisten einen wirkungsvollen Hitze-, Einsicht- und Einbruchschutz. mehr… Seminar Scheibentönen Lernen und trainieren Sie das Scheibentönen vom Profi. Fensterfolie Sichtschutzfolie Sonnenschutzfolie UV-Schutzfolie ClickFilm® ReactivCoat X7030 Exterior Einbruchschutzfolie Printfolie Graffitischutz Autofolie Autoscheiben tönen Steinschlagschutzfolie Energieffizienz Seminare Glasfolien Foliensortiment Werkzeug Shop News Ihr SORENOS TEAM

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FolienEinbruchschutzSonnenschutzfolienSonnenschutzFenster
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Glas-/Wandreinigung
Tätigkeitsbereich
Wohnungsreinigung
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Verwaltung in St. Gallen

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel Home Tätigkeitsgebiete Anwälte Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht.Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About usWe are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration.www.brandmark.chANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Josephine Metzger Advokatin, MLaw, geboren 1989, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel. Bevor sie 2019 das basellandschaftliche Anwaltspatent erwarb und im Juni 2020 als Advokatin in das Büro Mathys Schmid Partner eintrat, eignete sie sich im Zuge juristischer Volontariate beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West sowie in einer Anwaltskanzlei vielseitige Praxiserfahrung an. Bevorzugte Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht Miet- und Pachtrecht Arbeits- und Personalrecht Verwaltungsrecht öffentliches Bau- und Planungsrecht ​Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN:Publikationen Dr. Peter MathysDas Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer GrenzziehungBasler Studien zur RechtswissenschaftHeft 88Basel 1969Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von StockwerkeigentumBJM 1972273-291Das revidierte schweizerische AktienrechtRIW 39 (1993)644-653Amended Swiss Corporation LawInternational Business Lawyer 21 (1993)525-534Publikationen Dr. Roland C. RasiDie kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und KantonenDiss. Basel 1974Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.)Mittleres Management - leitend oder leidend?Zürich 199038-46Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmensin: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.)Umgang mit Angst im betrieblichen AlltagZürich 199053-60Was bewegt die Welt?in: Daniel GoeudevertBela KadarCharles Wiessmann u.a.Zürich 199056-61KanzleibroschürenDas aktuelle schweizerische AktienrechtPeter Mathys2004Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger ActPeter Mathys/Martin Wepfer2004Cross Border Transactions under the New Swiss Merger ActPeter Mathys2004

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel Home Tätigkeitsgebiete Anwälte Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht.Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About usWe are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration.www.brandmark.chANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Josephine Metzger Advokatin, MLaw, geboren 1989, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel. Bevor sie 2019 das basellandschaftliche Anwaltspatent erwarb und im Juni 2020 als Advokatin in das Büro Mathys Schmid Partner eintrat, eignete sie sich im Zuge juristischer Volontariate beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West sowie in einer Anwaltskanzlei vielseitige Praxiserfahrung an. Bevorzugte Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht Miet- und Pachtrecht Arbeits- und Personalrecht Verwaltungsrecht öffentliches Bau- und Planungsrecht ​Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN:Publikationen Dr. Peter MathysDas Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer GrenzziehungBasler Studien zur RechtswissenschaftHeft 88Basel 1969Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von StockwerkeigentumBJM 1972273-291Das revidierte schweizerische AktienrechtRIW 39 (1993)644-653Amended Swiss Corporation LawInternational Business Lawyer 21 (1993)525-534Publikationen Dr. Roland C. RasiDie kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und KantonenDiss. Basel 1974Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.)Mittleres Management - leitend oder leidend?Zürich 199038-46Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmensin: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.)Umgang mit Angst im betrieblichen AlltagZürich 199053-60Was bewegt die Welt?in: Daniel GoeudevertBela KadarCharles Wiessmann u.a.Zürich 199056-61KanzleibroschürenDas aktuelle schweizerische AktienrechtPeter Mathys2004Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger ActPeter Mathys/Martin Wepfer2004Cross Border Transactions under the New Swiss Merger ActPeter Mathys2004

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trennpunkt GmbH

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsanwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Offen nach Vereinbarung – Schliesst in einer Stunde
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwaltRechtsanwalt
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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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MABA Schweiz GmbH

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MABA Schweiz GmbH

Gasienzweg 8, 9478 Azmoos
MABA Schweiz GmbH in Azmoos, St. Gallen

Die Firma MABA Schweiz GmbH befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau. Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen, Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen. Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS-Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht.Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) etc.

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SchadstoffsanierungRückbauAsbest
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MABA Schweiz GmbH in Azmoos, St. Gallen

Die Firma MABA Schweiz GmbH befasst sich mit Schadstoffsanierungen am Bau. Auf das über 15-jährige Bestehen und die 30 Jahre Erfahrung setzen auch unsere Kunden, zu welchen hauptsächlich Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen, Architekten und Bauleiter gehören. Es ist uns ein grosses Anliegen und tägliches Bestreben, sämtliche Arbeitsgattungen fachlich korrekt und nach den modernsten und sichersten Methoden und Arbeitstechniken auszuführen. Um unsere Qualitätsansprüche zu erreichen, dienen uns die gesetzlichen Vorlagen und ein regelmässiger Kontakt mit unseren Lieferanten, um über Neuheiten auf dem Markt auf dem Laufenden zu sein. Als zuverlässiger, flexibler und fairer Dienstleister für Schadstoffsanierungen sind wir Ihr kompetenter Partner! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vom Gründer zum 25-Kopf-Team Der Inhaber und Geschäftsführer Andreas Mautz hat im 2000 die Firma MABA Anstalt in Balzers und, dank stets wachsender Nachfrage, im Jahr 2010 die Firma MABA Schweiz GmbH gegründet. Bis vor der ersten Geschäftsgründung arbeitete er 12 Jahre lang als Angestellter in der Schadstoffsanierung und hat sich mit der Gründung der eigenen Firma einen Traum erfüllt. Als damaliger Ein-Mann-Betrieb zählt das Unternehmen mittlerweile 25 MitarbeiterInnen - so konnten über die vielen Jahre auch immer grössere Projekte abgewickelt werden und der ursprüngliche Geschäftsbereich in der Schadstoffsanierung wurde ausgebaut auf die Tätigkeiten technischer Rückbau sowie Brandschutzinstallationen. Asbest / PCB Sanierung von Asbest und anderen Schadstoffen Das Sanieren von Asbestvorkommen und asbesthaltigen Materialien ist eines unserer Kerngeschäfte und unsere Haupttätigkeit. Die Vorschriften und gesetzlichen Auflagen der SUVA und die EKAS-Richtlinien werden jederzeit in vollem Umfang eingehalten. Wir betreuen sämtliche Projekte vom Anfang bis zum Schluss. Die grundlegenden Schritte sind: Analyse und Screening des Objektes inkl. Entnahme von Materialproben für eine genaue Analyse auf Bestandteile von Asbest Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts inkl. Kostenberechnung Organisation der Baustelle inkl. der eventuell notwendigen externen Handwerker (z.B. Gerüstbauer, Elektriker etc.) und Bewilligungen Bei Auftragsvergabe an unser Unternehmen ist die Meldung 2 Wochen vor Arbeitsbeginn an die SUVA zuzustellen Fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen durch unsere Spezialisten inkl. der notwendigen Raumluftmessungen nach Abschluss der Sanierung durch ein unabhängiges und SUVA-lizenziertes Messinstitut Sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle (Asbest, Mauerwerk etc.) in die entsprechenden und vorgeschriebenen Deponien Schlussbesprechung des Projektes und Übergabe allfällig notwendiger Dokumente für die Behörden und die Baudokumentation Je nach Umfang und Grösse der Asbestvorkommen können die notwendigen Projektvorbereitungen und Sanierungsmassnahmen von obiger Aufzählung abweichen. Der Beginn einer Sanierung erfordert immer eine gründliche Besichtigung des Objektes auf mögliche Schadstoffe. Es gehört zu unserem Angebot, die notwendigen Abklärungen wie Probenentnahme und Messungen des Ist-Zustandes vorzunehmen und danach mit dem Kunden die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu besprechen. Was ist Asbest und wann wird es angewendet? Teilweise kann Asbest auch gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Lesen Sie hier mehr zum Thema: ► Asbest - Download PDF PCB (polychlorierte Biphenyle) PCB (polychlorierte Biphenyle) ist ein synthetisch hergestelltes Substanzgemisch aus verschiedenen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Sanierungsarbeiten von PCB-haltigen Dichtungsfugen, Anstrichen etc. müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Unsachgemässe Sanierungen führen oft zu einer wesentlich höheren Belastung von PCB und weiteren Schadstoffen als vor der Sanierung und gefährden Mensch und Tier sowie die Umwelt langfristig. Nutzen Sie unsere Erfahrung und modernen technischen Einrichtungen, damit auch Ihr Gebäude nachhaltig von PCB befreit werden kann. Technischer Rückbau Sanierungen und Rückbauten von Immobilien Planen Sie einen Umbau oder möchten Sie vorhandene Kabel anders verlegen oder eine Trennwand einbauen lassen? Ein Rückbau von Bausubstanz kann aus vielfältigen Gründen notwendig werden, z.B. wenn eine Schadstoffsanierung durchgeführt wird und für die Zugänglichkeit etliches an Einrichtungen und technischen Installationen abgebaut werden muss, damit die Schadstoffsanierung fachlich korrekt und umfassend durchgeführt werden kann. die Räumlichkeiten nicht weiter benötigt / gemietet werden und Teile der Produktionsmittel und Infrastrukturen wie Elektroeinrichtungen, Medienleitungen, Fundamente, Trennwände etc. zurückbleiben. Diese müssen für die Abgabe der Hallen an den Vermieter oder den neuen Eigentümer meistens rückgebaut werden, um die Räumlichkeiten in den Originalzustand wie bei Mietbeginn zu versetzen. sei es, weil ein Gebäude von Grund auf saniert wird oder ein Abbruch des Gebäudes vorgesehen ist. Nachdem in zunehmendem Masse bestehende Bausubstanz für eine Sanierung oder einen Abbruch nicht mehr einfach abgerissen sondern selektiv rückgebaut wird und die Rekonstruktion / Entsorgung der Bausubstanz den zeitgemässen Erfordernissen angepasst werden müssen, ist ein selektiver technisch anspruchsvoller Rückbau erforderlich. Dabei wenden wir umweltgerechte und gesamtwirtschaftliche Lösungen an, welche auf Ihr Gebäude abgestimmt ist. Insbesondere berücksichtigen wir selbstverständlich die Umweltaspekte wie Getrennthaltung, Separierung und Sortenreinheit der anfallenden Materialien im Hinblick auf mögliche Kontaminierungen mit Schadstoffen und vorhandene Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Bei der Durchführung von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geeignete, objektspezifische Verfahrenskombinationen zu wählen, da kein Rückbau dem anderen gleicht.Gerne organisieren wir für Sie diesen letzten Schritt in der Wertschöpfungskette! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Brandschutz Beugen Sie Bränden vor und schützen Sie sich richtig Neben unserem Kerngeschäft der Schadstoffsanierung sind wir auch im Bereich des Baulichen Brandschutzes tätig und beschäftigen uns vor allem mit dem Anbringen von Brandschutz an Gebäudebauteilen. Das können Verkleidungen von Stahlträgern sein, Auskleidungen von Elektroschaltschränken, Spritzisolation an Betondecken etc. Die Anwendungen sind sehr vielfältig, deshalb beraten und betreuen wir Sie gerne von Grund auf. Wir entfernen nicht nur veralteten Brandschutz - wir montieren auch modernen und den aktuellen Bestimmungen angepassten Brandschutz. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Baulicher Brandschutz Die baulichen Massnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen (z.B. Brandverhalten und Feuerwiderstand), dem bautechnischen Brandschutz (z.B. Brandabschnitte, Brandschutztüren, Brandschutzverkleidungen), über die Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagetechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschliesslich der örtlichen Lagerung der zugehörigen Löschmittel. Dazu zählen u.a. auch: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fussböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung) Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) etc.

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Nordwand AG

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Nordwand AG

Reinluftweg 1, 9630 Wattwil
WERBEAGENTUR FÜR STRATEGIE UND ON- UND OFFLINE-KOMMUNIKATION

Wir sind eine inhabergeführte und ASW zertifizierte St. Galler Werbeagentur für Strategie und On- und Offline-Kommunikation. Für unsere Kunden erarbeiten wir wegweisende Konzepte, die bewegen und garantiert nachhaltig auf allen Bühnen der Kommunikation funktionieren. Unsere Services: BRANDING: Markenarchitekt, Markenstrategie, Namensentwicklung, Claims und Slogans, Logodesign, Corporate Identity, Corporate Design, Corporate Design Manuals, Markenrechtliche Abklärungen DESIGN: Messestände, Magazine, Prospekte, Briefschaften, Packaging-Design, Imagebroschüren, Imagekampagnen, Werbekampagnen, Logodesign, Corporate Design, Fahrzeugbeschriftung, Point of Sale, Textproduktionen, Infografiken DIGITAL: Analyse, Beratung, Konzept, Umsetzung, Prototyping / UX-Design, Customer Journeys, Personas, Corporate Websites, Landing Pages, Mobile-Applikationen, Reponsive Webdesign, Content-Kreation STORY: STORIES CROSSMEDIAL (Konzeption & Idee, Erschaffen von Inhalten für Blogs, Webseiten, Magazine, Erschaffen von Bildern, Videos, Infografiken, Animationen) SOCIAL MEDIA (Social-Media-Strategieentwicklung, Beratung & Workshops, Konzeption und Durchführung von Kampagnen, Community-Betreuung, Verwaltung, Betreuung und Pflege von Instagram und Facebook, Blog Design & Entwicklung, Content-Redaktion, Redaktionspläne, Social Media Monitorin). PHOTOGRAPHY: Werbekampagnen, Imagekampagnen, Personal Branding, Portraits für den B2B-Bereich, Redaktionelle Bilder, Produktfotografie, Architektur MOTION: Drehbücher, Konzepte, Storyboards, Dokumentation, Reportagen, Online-Media, Werbung, Corporate, Imagefilm. Erfolg ist eine gute Idee.

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WerbungMarketingWebdesign
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Pensador Partner AG

Pensador Partner AG

Limmatquai 94, 8001 Zürich

Die PENSADOR Partner AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter mit mehr als 25-jähriger Geschichte und Standorten in Zürich und St. Gallen. Die Gesellschaft wurde 1995 gegründet, ist vollkommen unabhängig und zu 100% im Eigentum der Partner. Zwei Gründungspartner sind weiterhin aktiv; fünf neue Partner sind im Zuge der geplanten Nachfolgeregelung seit 2017 dazugestossen. Werte erhalten und Mehrwert schaffen zum Nutzen unserer privaten und institutionellen Kundschaft. Dies stellen wir ins Zentrum unseres Handelns. Diesem Credo leben wir mit weiter Sicht und ruhiger Hand nach. Dazu erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine langfristige Vermögensstrategie, welche exakt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet ist. Wir legen Wert auf nachhaltige Lösungen sowie zuverlässigen Service, nicht nur im Vermögensverwaltungsbereich, sondern auch in der umfassenden Finanzplanung. Selbstverständlich fliessen Überlegungen zu Themen wie Vorsorge, Pensionskasse, Steuern und erbrechtliche Aspekte individuell in unsere Dienste ein. Als bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen sind wir direkt der FINMA unterstellt und haben uns höchsten Standards der Sorgfaltspflicht und Professionalität verpflichtet. Diese Bewilligung erlaubt uns, nebst Privatvermögen auch das Vermögen von Pensionskassen und Fonds zu verwalten. Die PENSADOR Partner AG steht für eine geradlinige, unabhängige Vermögensverwaltung und die Fortführung einer erfolgreichen Anlagephilosophie. Unsere werteorientierte Denkweise, gepaart mit einem klaren Anlageprozess, bieten Ihnen Gewähr für Kontinuität und Erfolg in der Vermögensanlage.

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FinanzplanungPensionskassenberatungFinanzberatung
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Die PENSADOR Partner AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter mit mehr als 25-jähriger Geschichte und Standorten in Zürich und St. Gallen. Die Gesellschaft wurde 1995 gegründet, ist vollkommen unabhängig und zu 100% im Eigentum der Partner. Zwei Gründungspartner sind weiterhin aktiv; fünf neue Partner sind im Zuge der geplanten Nachfolgeregelung seit 2017 dazugestossen. Werte erhalten und Mehrwert schaffen zum Nutzen unserer privaten und institutionellen Kundschaft. Dies stellen wir ins Zentrum unseres Handelns. Diesem Credo leben wir mit weiter Sicht und ruhiger Hand nach. Dazu erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine langfristige Vermögensstrategie, welche exakt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele ausgerichtet ist. Wir legen Wert auf nachhaltige Lösungen sowie zuverlässigen Service, nicht nur im Vermögensverwaltungsbereich, sondern auch in der umfassenden Finanzplanung. Selbstverständlich fliessen Überlegungen zu Themen wie Vorsorge, Pensionskasse, Steuern und erbrechtliche Aspekte individuell in unsere Dienste ein. Als bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen sind wir direkt der FINMA unterstellt und haben uns höchsten Standards der Sorgfaltspflicht und Professionalität verpflichtet. Diese Bewilligung erlaubt uns, nebst Privatvermögen auch das Vermögen von Pensionskassen und Fonds zu verwalten. Die PENSADOR Partner AG steht für eine geradlinige, unabhängige Vermögensverwaltung und die Fortführung einer erfolgreichen Anlagephilosophie. Unsere werteorientierte Denkweise, gepaart mit einem klaren Anlageprozess, bieten Ihnen Gewähr für Kontinuität und Erfolg in der Vermögensanlage.

Vanzo Garten

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Vanzo Garten

Sportplatzstrasse 13, 9113 Degersheim

Mit unserer Erfahrung und Verlässlichkeit sind wir fokussiert auf individuell auf Sie zugeschnittene Ergebnisse, damit Sie sich in Ihrem Garten wohlfühlen. Planen Mit einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch versuchen wir Ihren Ansprüchen im Garten gerecht zu werden und mit unserer kreativen Note und langjährigen Erfahrung das Nötige dazu beizutragen. Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns sehr wichtig, denn unser Ziel ist es, Ihre Gartenträume so zu erfüllen, dass Sie sich in Ihrem Garten (wieder) so richtig wohl fühlen können. Gerne erstellen wir zur besseren Veranschaulichung die nötigen Pläne und Skizzen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Pflegen Erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen zu betreuen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Mit einem Rundgang in Ihrem Garten bestimmen wir gemeinsam die nötigen Schritte und Massnahmen, um langfristig Freude und Wohlbefinden in Ihrem Garten spürbar werden zu lassen. Wir planen und bauen nicht nur Gärten und Pärke, sondern pflegen sie auch. Mit grosser Sorgfalt, Liebe und Naturwissen verwalten wir jegliche Pflanzen. Es können bei uns Abos gelöst werden. Je nach Bedarf kommen wir einmal oder mehrmals im Jahr für die Pflege und/oder Betreuung zu Ihnen. Wir betreuen erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Bauen Als naturnahe Gartengestalter versuchen wir im Einklang mit der Natur den Garten so zu gestalten, das Menschen, Pflanzen und Tiere gemeinsam den Anspruch auf art- und standortgerechte Weise erleben und geniessen dürfen. Unsere Leidenschaft zu unserem vielseitigen Beruf, mit Einbezug von handwerklichem Fachwissen, führen uns immer weiter, Altbewährtes mit stilvoll Modernem zu verbinden, ergänzen und zu erweitern – in privaten wie auch in öffentlichen Räumen. Das Schöne mit dem Nützlichen zu verbinden ist unsere tägliche Herausforderung. Unsere Geschichte Im Jahr 1960 entschied Marino Vanzo sich selbstständig zu machen. Mit seinem VW Käfer, einer Karrette auf dem Dach, dem notwendigen Handwerkzeug und seinen Fachkenntnissen, bewegte er sich hauptsächlich in St.Gallen und Umgebung. Es boten sich viele Gelegenheiten an, zu gutbetuchten und grösseren Aufträgen zu gelangen. Durch unermüdlichen Fleiss und seinen Fachkenntnissen entwickelte sich Vanzo Gartenbau zu einem mittelgrossen, gesunden Gartenbauunternehmen, welches zu Spitzenzeiten bis 16 Mitunternehmer zählte. Grossbaustellen waren stets die Lieblingsaufträge von Marino Vanzo. So waren Projekte wie Schulhäuser, grosse Überbauungen, Spitäler, Zivilschutz- und Schiessanlagen wie zum Beispiel im Breitfeld St.Gallen, keine Seltenheit. Er brauchte stets neue Herausforderungen, die er mit seiner sehr strengen aber fairen Art meisterte. Im Jahr 1986 trat sein Sohn Bruno Vanzo in die Firma ein und wurde als Vorarbeiter eingestellt. Naturnahe Gartengestaltung wurde für Bruno Vanzo immer mehr zum Thema. Mit seinen Weiterbildungen im Bereich Natursteinbearbeitung und diversen Schulungen für Gartengestaltung mit all seinen Facetten, hat sich der Betrieb parallel dazu weiterentwickelt. Die Firma wurde mit der Zeit bewusst in einem kleineren Team gehalten, um besser auf individuelle Kundenwünsche einzugehen. Dabei blieben die Ansprüche gross. Vorwiegend führte Vanzo Gartenbau Aufträge aus, welche selber beraten, selber geplant und auch selber ausgeführt wurden. Infolgedessen veränderte sich die Kundschaft und der Kundenkontakt wurde persönlicher, was sich gegenseitig als angenehmer bestätigte. Im Jahr 1999 übernahm Bruno Vanzo die Firma, wobei er seinem Stil "klein aber fein" treu blieb und bis heute nicht bereut. Als Vater von vier Kindern, trat im Jahr 2016 Livio Vanzo – als Jüngster der Vieren – in die Firma ein. Da Vater und Sohn die gleiche Einstellung zu Mensch und Natur haben, fällt es leichter einen Betrieb gemeinsam weiterzuführen. Es ist immer schön, frischen Wind zu spüren, neue Methoden zu realisieren und zu sehen wie sich der Betrieb im guten Sinne «verjüngt». Die Kombination von altbewährt und fortschrittlich lässt so dem Kunden keine Wünsche offen. Nun dürfen wir gemeinsam in der dritten Generation tätig sein und unserer Berufung nachkommen: den Mensch und die Natur mit unserem Herzblut zufriedenstellen und glücklich machen.

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Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltung
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Mit unserer Erfahrung und Verlässlichkeit sind wir fokussiert auf individuell auf Sie zugeschnittene Ergebnisse, damit Sie sich in Ihrem Garten wohlfühlen. Planen Mit einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch versuchen wir Ihren Ansprüchen im Garten gerecht zu werden und mit unserer kreativen Note und langjährigen Erfahrung das Nötige dazu beizutragen. Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns sehr wichtig, denn unser Ziel ist es, Ihre Gartenträume so zu erfüllen, dass Sie sich in Ihrem Garten (wieder) so richtig wohl fühlen können. Gerne erstellen wir zur besseren Veranschaulichung die nötigen Pläne und Skizzen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Pflegen Erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen zu betreuen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Mit einem Rundgang in Ihrem Garten bestimmen wir gemeinsam die nötigen Schritte und Massnahmen, um langfristig Freude und Wohlbefinden in Ihrem Garten spürbar werden zu lassen. Wir planen und bauen nicht nur Gärten und Pärke, sondern pflegen sie auch. Mit grosser Sorgfalt, Liebe und Naturwissen verwalten wir jegliche Pflanzen. Es können bei uns Abos gelöst werden. Je nach Bedarf kommen wir einmal oder mehrmals im Jahr für die Pflege und/oder Betreuung zu Ihnen. Wir betreuen erschaffene oder bestehende Lebensräume nachhaltig und nach biologischen Grundsätzen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig: das ist unsere Devise. Bauen Als naturnahe Gartengestalter versuchen wir im Einklang mit der Natur den Garten so zu gestalten, das Menschen, Pflanzen und Tiere gemeinsam den Anspruch auf art- und standortgerechte Weise erleben und geniessen dürfen. Unsere Leidenschaft zu unserem vielseitigen Beruf, mit Einbezug von handwerklichem Fachwissen, führen uns immer weiter, Altbewährtes mit stilvoll Modernem zu verbinden, ergänzen und zu erweitern – in privaten wie auch in öffentlichen Räumen. Das Schöne mit dem Nützlichen zu verbinden ist unsere tägliche Herausforderung. Unsere Geschichte Im Jahr 1960 entschied Marino Vanzo sich selbstständig zu machen. Mit seinem VW Käfer, einer Karrette auf dem Dach, dem notwendigen Handwerkzeug und seinen Fachkenntnissen, bewegte er sich hauptsächlich in St.Gallen und Umgebung. Es boten sich viele Gelegenheiten an, zu gutbetuchten und grösseren Aufträgen zu gelangen. Durch unermüdlichen Fleiss und seinen Fachkenntnissen entwickelte sich Vanzo Gartenbau zu einem mittelgrossen, gesunden Gartenbauunternehmen, welches zu Spitzenzeiten bis 16 Mitunternehmer zählte. Grossbaustellen waren stets die Lieblingsaufträge von Marino Vanzo. So waren Projekte wie Schulhäuser, grosse Überbauungen, Spitäler, Zivilschutz- und Schiessanlagen wie zum Beispiel im Breitfeld St.Gallen, keine Seltenheit. Er brauchte stets neue Herausforderungen, die er mit seiner sehr strengen aber fairen Art meisterte. Im Jahr 1986 trat sein Sohn Bruno Vanzo in die Firma ein und wurde als Vorarbeiter eingestellt. Naturnahe Gartengestaltung wurde für Bruno Vanzo immer mehr zum Thema. Mit seinen Weiterbildungen im Bereich Natursteinbearbeitung und diversen Schulungen für Gartengestaltung mit all seinen Facetten, hat sich der Betrieb parallel dazu weiterentwickelt. Die Firma wurde mit der Zeit bewusst in einem kleineren Team gehalten, um besser auf individuelle Kundenwünsche einzugehen. Dabei blieben die Ansprüche gross. Vorwiegend führte Vanzo Gartenbau Aufträge aus, welche selber beraten, selber geplant und auch selber ausgeführt wurden. Infolgedessen veränderte sich die Kundschaft und der Kundenkontakt wurde persönlicher, was sich gegenseitig als angenehmer bestätigte. Im Jahr 1999 übernahm Bruno Vanzo die Firma, wobei er seinem Stil "klein aber fein" treu blieb und bis heute nicht bereut. Als Vater von vier Kindern, trat im Jahr 2016 Livio Vanzo – als Jüngster der Vieren – in die Firma ein. Da Vater und Sohn die gleiche Einstellung zu Mensch und Natur haben, fällt es leichter einen Betrieb gemeinsam weiterzuführen. Es ist immer schön, frischen Wind zu spüren, neue Methoden zu realisieren und zu sehen wie sich der Betrieb im guten Sinne «verjüngt». Die Kombination von altbewährt und fortschrittlich lässt so dem Kunden keine Wünsche offen. Nun dürfen wir gemeinsam in der dritten Generation tätig sein und unserer Berufung nachkommen: den Mensch und die Natur mit unserem Herzblut zufriedenstellen und glücklich machen.

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SwissLegal Dürr + Partner

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SwissLegal Dürr + Partner

Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser AnspruchSwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret.Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten.Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung.Unsere GruppenstrukturDie SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin.Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut.Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt.UNSERE FACHGEBIETEVertragsrechtVertragsrecht in verschiedenen WirtschaftsgebietenSwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene.Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring.GesellschaftsrechtGesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen.Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen.SteuerrechtSteuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme.SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird.ImmobilienrechtHandänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht.SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel.BaurechtVertretung und Beratung bei BauprojektenBei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden.Arbeits- und SozialversicherungsrechtArbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden.Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter.GesundheitsrechtArzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und MedizinalberufsrechtÄrzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig.Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden.WettbewerbsrechtWettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten.Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal.EuroparechtInternationale VertragswerkeIm Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent.Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau.Sanierung, SchKGInsolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung.KapitalmarktrechtBanken- und FinanzmarktrechtDie Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen.Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei.Geistiges EigentumGeistiges Eigentum, Lizenzverträge, MarkenSwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen.Ehe, Erbe, StiftungenEhe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, StiftungenSwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen.Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.Notariat, UrkundenNotariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten.Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen.ProzessrechtProzessführung und SchiedsgerichtsbarkeitStreitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden.Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen.StrafrechtStraf- und StrafprozessrechtGeschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen.Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts.Schaden, VersicherungHaftpflicht-, Versicherungs- und VorsorgerechtNicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts.Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen.Karriere und JobsBei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin Dominik Dall'O, Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt Daniel Knecht, Rechtsanwalt Daniela Korody, Rechtsanwältin Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. 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Unser AnspruchSwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret.Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten.Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung.Unsere GruppenstrukturDie SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin.Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut.Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt.UNSERE FACHGEBIETEVertragsrechtVertragsrecht in verschiedenen WirtschaftsgebietenSwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene.Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring.GesellschaftsrechtGesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen.Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen.SteuerrechtSteuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme.SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird.ImmobilienrechtHandänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht.SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel.BaurechtVertretung und Beratung bei BauprojektenBei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden.Arbeits- und SozialversicherungsrechtArbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden.Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter.GesundheitsrechtArzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und MedizinalberufsrechtÄrzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig.Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden.WettbewerbsrechtWettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten.Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal.EuroparechtInternationale VertragswerkeIm Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent.Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau.Sanierung, SchKGInsolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung.KapitalmarktrechtBanken- und FinanzmarktrechtDie Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen.Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei.Geistiges EigentumGeistiges Eigentum, Lizenzverträge, MarkenSwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen.Ehe, Erbe, StiftungenEhe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, StiftungenSwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen.Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.Notariat, UrkundenNotariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten.Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen.ProzessrechtProzessführung und SchiedsgerichtsbarkeitStreitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden.Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen.StrafrechtStraf- und StrafprozessrechtGeschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen.Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts.Schaden, VersicherungHaftpflicht-, Versicherungs- und VorsorgerechtNicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts.Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. 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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100JABLOTRON 100 – das komplett neue KonzeptDas zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100, mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr.Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig.Neues Konzept:Das zuverlässige​ JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation.Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden.Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an.Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung.Patentierte Steuerung JABLOTRON 100:Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an.Systemeigenschaften JABLOTRON 100:Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden.Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung.Kommunikation:Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden.Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „MyJablotron“ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig!Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. 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Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint.Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt.Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – FunkBei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. Beratung, Planung, Installation & Service im Bereich Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik.Unsere Produkte der Video-Überwachungstechnik bieten unzählige Möglichkeiten: Weltweite Fernüberwachung mit kostenlosen Anwendung aus dem PC oder dem Smartphone von jedem beliebigem Ort Zugang auf Live-Video und Archiv-Video mit Audio. Weltweite Fernsteuerung von Speed Dome Kameras und Schwenk-Neigegeräten. Ausgestattet mit programmierbarer Bewegungserkennung, Email Alarm mit Foto bei einer Bewegung. Weltweit das Bedienen von Geräten und Beleuchtung (Ein / Aus) z.B. Spotlichter usw. Weltweites „Sprechen“. Vom PC oder Smartphone wird ein Audiosignal zum Digitalrekorder Audioausgang übertragen. Die kompromisslose FocusControl Qualitätspolitik führt dazu, dass unsere Produkte weltweit in den unterschiedlichsten Sicherheitsanwendungen eingesetzt werden – z.B. Bank-, Gesundheits- und Bildungswesen. Strafverfolgung. Einzelhandels- und Industriebereichen. Öffentlichen-Anlagen, Sportanlagen. ? Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. Privathäuser, Villenen. Schulen, Mitarbeiterkontrolle. Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet.Megapixel Full-HD VideoüberwachungGute Gründe für ein Megapixel-SystemQualitätsgewinn im VideobildDie Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht.Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen.Absicherung einer TankstelleBenzindieben und Tankbetrügern keine Chance!Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung.Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen.Kundenwunsch: Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis:Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen.Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras.Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen, Videoüberwachungs- und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service.Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Aarau, Solothurn, Zürich, Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen, Videoüberwachung- und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik.Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung, Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz.Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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Alarmanlagen SicherheitsanlagenVideoüberwachung
Am Krayenrain 9, 4056 Basel
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Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG​ & ABHÖRSCHUTZ Alarmanlagen - FocusControl Alarmanlage - FocusControl Alarm Alarmanlagen - FocusControl Funk Alarmanlagen - FocusControl Funkalarmanlagen - FocusControl Alarmanlagen Beratung - FocusControl Sicherheit Beratung - FocusControl Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl Alarmanlagen Basel - FocusControl Alarmanlagen Baselland - FocusControl Alarmanlagen Aarau - FocusControl Alarmanlagen Aargau - FocusControl Alarmanlagen Solothurn - FocusControl Alarmanlagen Schweiz - FocusControl Alarmanlagen Installationen - FocusControl Alarmanlage für Wohnung - FocusControl Alarmanlage für Haus - FocusControl Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl Zutrittskontrollsystemen - FocusControl Zutrittsystemen - FocusControl kontrollsystemen - FocusControl Einbruchschutz - FocusControl Alarmsystemen - FocusControl Sicherheitstechnik - FocusControl Sicherheitssysteme - FocusControl JABLOTRON - FocusControl JABLOTRON 100 - FocusControl Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl Alarmanlagen SATEL - FocusControl Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl Alarmsysteme für Haus - FocusControl Alarmsysteme für Firma - FocusControl Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl Beratung vor Ort - FocusControl Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl Beratung Termin buchen - FocusControl Videoüberwachung - FocusControl Video-Management Software - FocusControl Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage?FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an.Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen, Videoüberwachung, Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik, vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung. Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung. Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel. Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100, massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung.Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten:Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich zu Alarmanlagen, Videoüberwachung & Sicherheitstechnik bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben. Ihr kompetenter Fachexperte für Alarmanlagen Sicherheit Beratung und Einbruchschutz in der Schweiz berät Sie gern an folgenden Standorten vor Ort: Aarau – Aesch – Allschwil – Arlesheim – Arisdorf – Baden – Basel – Baselland – Bern – Biel – Biel-Benken – Binningen – Birsfelden – Bottmingen – Bremgarten – Bubendorf – Burgdorf – Cham – Diegten – Dornach – Eiken – Emmen – Ettingen – Egg – Erlenbach – Frick – Freienbach – Fällanden – Gersau – Glattbrugg – Grüningen – Hergiswil – Herrliberg – Hofstetten – Illnau – Jona – Köniz – Kriens – Küsnacht – Laufen – Lausen – Langnau am Albis – Lenzburg – Liestal – Luzern – Meilen – Muttenz – Münchenstein – Männedorf – Neerach – Niederbipp – Nussbaumen – Näfels – Oberwil – Oberlunkhofen – Oberrieden – Pfäffikon – Olten – Pratteln – Pfeffingen – Rapperswil – Rümlang – Reinach – Rheinfelden – Sissach – Stein – Solothurn – Sursee – Sarnen – St.Gallen – Schwyz – Tenniken – Therwil – Thalwil – Thun – Uetikon – Urdorf – Uster – Volketswil – Winterthur – Wädenswil – Zofingen – Zug – Zollikon – Zürich – Zwingen. Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100JABLOTRON 100 – das komplett neue KonzeptDas zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100, mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr.Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig.Neues Konzept:Das zuverlässige​ JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation.Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden.Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an.Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung.Patentierte Steuerung JABLOTRON 100:Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an.Systemeigenschaften JABLOTRON 100:Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden.Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung.Kommunikation:Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden.Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „MyJablotron“ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig!Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. Buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien Alarmanlage Offertanfrage Jablotron 80 Oasis Modernisierung Alle Alarmanlagen der Jablotron 80 Oasis, welche die 2G-GSM Modul (Mobilfunktechnik) verwenden, müssen mit dem Nachfolger Model Jablotron 100 ausgetauscht werden.Was muss bei meiner Alarmanlage der Jablotron 80 Oasis ausgetauscht werden? Zentrale Bedienteile innen und aussen Sirenen. Bewegungsmelder mit Kamera Funkmodul für die Integration von JABLOTRON 80 OASiS Funkkomponenten in das JABLOTRON 100 AlarmsystemAllen vorhandenen Meldern der Jablotron 80 Oasis: Kontaktmelder, Bewegungsmelder und Fernbedienung werden in das JABLOTRON 100 Alarmanlage integriert und weiterverwendet. Videoüberwachung Wir von FocusControl bieten hochwertige Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik mit kompetente Beratung, Planung, Installation & Service. Das Produktsortiment umfasst Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte für jeden Einsatzbereich. Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint.Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt.Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – FunkBei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. 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Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. Privathäuser, Villenen. Schulen, Mitarbeiterkontrolle. Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet.Megapixel Full-HD VideoüberwachungGute Gründe für ein Megapixel-SystemQualitätsgewinn im VideobildDie Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht.Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen.Absicherung einer TankstelleBenzindieben und Tankbetrügern keine Chance!Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung.Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen.Kundenwunsch: Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis:Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen.Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras.Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen, Videoüberwachungs- und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service.Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Aarau, Solothurn, Zürich, Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen, Videoüberwachung- und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik.Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung, Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz.Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

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profigipser.ch gmbh

profigipser.ch gmbh

Schützenwiese 8, 9451 Kriessern
PROFIGIPSER.CH GMBH IHR GIPSER IN DER OSTSCHWEIZ

Wir erledigen sämtliche Gipser- und Trockenbauarbeiten und sind für Sie in der ganzen Ostschweiz, von St. Gallen bis Chur, unterwegs. Gipsergeschäft Unsere Dienstleistungen Unser Team führt sämtliche Gipser- und Trockenarbeiten mit viel Sinn für Details und in hochwertiger Facharbeit aus. Von Neubauten über Umbauten und Renovationen kümmern wir uns um alles im Bereich der Gipserarbeiten. Wir beraten unsere Kunden ganz persönlich und gehen individuell auf ihre Vorstellungen ein. Innere Gipserarbeiten Grundputze Weissputze Lehm- und Kalkputze Edelputze Trockenbau Deckenbekleidungen Stuckaturen Äussere Gipserarbeiten Aussen-Grundputze Deckputze Kratz- und spezielle Putze Aussenwärmedämmungen / Kompaktfassaden Sanierungen Denkmalpflege profigipser.ch Über uns Wir führen alle Gipser- und Trockenbauarbeiten mit Sinn für Details in hochwertiger Facharbeit aus. Dabei setzen wir uns für Ihre individuellen Vorstellungen ein und realisieren diese für Privatpersonen, Architekten, Verwaltungen und Generalunternehmungen. Die Hingabe zum Handwerk, die Vielfalt der Tätigkeit und die Dankbarkeit eines zufriedenen Kunden – das sind die Merkmale, die unser Team zusammenschweissen und so erfolgreich machen. Ein Jeder für sich speziell, gemeinsam zuverlässig und engagiert. Kontaktformurlar

PremiumPremium Eintrag
GipserGipsergeschäftTrockenbau
Schützenwiese 8, 9451 Kriessern
GipserGipsergeschäftTrockenbau
PROFIGIPSER.CH GMBH IHR GIPSER IN DER OSTSCHWEIZ

Wir erledigen sämtliche Gipser- und Trockenbauarbeiten und sind für Sie in der ganzen Ostschweiz, von St. Gallen bis Chur, unterwegs. Gipsergeschäft Unsere Dienstleistungen Unser Team führt sämtliche Gipser- und Trockenarbeiten mit viel Sinn für Details und in hochwertiger Facharbeit aus. Von Neubauten über Umbauten und Renovationen kümmern wir uns um alles im Bereich der Gipserarbeiten. Wir beraten unsere Kunden ganz persönlich und gehen individuell auf ihre Vorstellungen ein. Innere Gipserarbeiten Grundputze Weissputze Lehm- und Kalkputze Edelputze Trockenbau Deckenbekleidungen Stuckaturen Äussere Gipserarbeiten Aussen-Grundputze Deckputze Kratz- und spezielle Putze Aussenwärmedämmungen / Kompaktfassaden Sanierungen Denkmalpflege profigipser.ch Über uns Wir führen alle Gipser- und Trockenbauarbeiten mit Sinn für Details in hochwertiger Facharbeit aus. Dabei setzen wir uns für Ihre individuellen Vorstellungen ein und realisieren diese für Privatpersonen, Architekten, Verwaltungen und Generalunternehmungen. Die Hingabe zum Handwerk, die Vielfalt der Tätigkeit und die Dankbarkeit eines zufriedenen Kunden – das sind die Merkmale, die unser Team zusammenschweissen und so erfolgreich machen. Ein Jeder für sich speziell, gemeinsam zuverlässig und engagiert. Kontaktformurlar

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Maximus Personal AG

Maximus Personal AG

Grenzstrasse 24, 9430 St. Margrethen SG
Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort...

Die MAXIMUS PERSONAL AG wurde 2009 in St.Margrethen gegründet. Dank langjähriger Erfahrung Ihrer Gründer und Mitarbeiter sind wir ein kompetenter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dienstleistungen oder ganz spezifische Leistungen werden professionell und mit langjähriger Erfahrung erbracht. Wir sind die Spezialisten, wenn es um Verleih und Vermittlung von Betriebsmitarbeitern bis mittlerem Kader geht. In den Bereichen Baugewerbe, Industrie, Kaufmännisch und Dienstleistungen fühlt sich unser Team zu Hause.Unsere Partner können jederzeit auf Diskretion, Effektivität, Qualität und ausgezeichnete Personaldienstleistungen zählen.Unser Aufgabe sehen wir darin: „ Menschen mit Unternehmen erfolgreich zu verbinden“. Unsere Dienstleistungen: Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, nach der obersten Prämisse unseres Hauses "in der von Ihnen geforderten Qualität"!Auftragsspitzen, saisonale Schwankungen, neue Projekte, oder Ausfall von Mitarbeitern - kein Problem.Die Maximus Personal AG ist für Sie da - mit schnellen, flexiblen und passgenauen Lösungen - von der Einzel- bis zur Teamüberlassung.Sie überbrücken Ihre Personalengpässe mit zuverlässigem und qualifiziertem Personal, wandeln Fixkosten in variable Kosten um und bezahlen nur die vereinbarten Stunden.Die personelle Flexibilität steigert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und erhöht Ihre Marktchancen. Temporäre Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können mit temporären Mitarbeitern auf kurzfristige Auftragsänderungen flexibel und schnell reagieren.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben die Lehre abgeschlossen und suchen nun den Einstieg in die Berufswelt. Bis Sie eine auf Sie zugeschnittene Stelle finden, können Sie als temporärer Mitarbeiter erste Berufserfahrungen sammeln. Try & Hire Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können einen Mitarbeiter auf Herz und Nieren prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis, ist eine kostenlose Übernahme nach drei Monaten möglich.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben genügend Zeit sich ein Bild über die Einsatzfirma zu machen und können so entscheiden, ob Sie in diesem Unternehmen bleiben möchten. Dauerstellen: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie wünschen auf ein fixes Datum einen passenden Mitarbeiter. Wenn diese Person aus unserem Bewerberpool stammt, entfallen Kosten für Inserate, SelektionVorteil für den Mitarbeiter: Sie können über uns aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine neue Arbeitsstelle suchen - diskret und professionell Suchmandate: Wir übernehmen für Sie Rekrutierungs-Mandate genau auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidert; dazu ein paar Stichworte: Aufgabenprofil, Firmen-/Team-analyse, Jobdescription, Inseratedesign, Insertionsplan, Direct Search, Infoveranstaltungen, Interviews, Referenzauskünfte, Tests & Assessment (mit bestens ausgewiesenen Partnern)

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Temporärbüro DauerstellenStellenvermittlungsbüroPersonalberatung
Grenzstrasse 24, 9430 St. Margrethen SG
Temporärbüro DauerstellenStellenvermittlungsbüroPersonalberatung
Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort...

Die MAXIMUS PERSONAL AG wurde 2009 in St.Margrethen gegründet. Dank langjähriger Erfahrung Ihrer Gründer und Mitarbeiter sind wir ein kompetenter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dienstleistungen oder ganz spezifische Leistungen werden professionell und mit langjähriger Erfahrung erbracht. Wir sind die Spezialisten, wenn es um Verleih und Vermittlung von Betriebsmitarbeitern bis mittlerem Kader geht. In den Bereichen Baugewerbe, Industrie, Kaufmännisch und Dienstleistungen fühlt sich unser Team zu Hause.Unsere Partner können jederzeit auf Diskretion, Effektivität, Qualität und ausgezeichnete Personaldienstleistungen zählen.Unser Aufgabe sehen wir darin: „ Menschen mit Unternehmen erfolgreich zu verbinden“. Unsere Dienstleistungen: Die richtige Personalstärke, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, nach der obersten Prämisse unseres Hauses "in der von Ihnen geforderten Qualität"!Auftragsspitzen, saisonale Schwankungen, neue Projekte, oder Ausfall von Mitarbeitern - kein Problem.Die Maximus Personal AG ist für Sie da - mit schnellen, flexiblen und passgenauen Lösungen - von der Einzel- bis zur Teamüberlassung.Sie überbrücken Ihre Personalengpässe mit zuverlässigem und qualifiziertem Personal, wandeln Fixkosten in variable Kosten um und bezahlen nur die vereinbarten Stunden.Die personelle Flexibilität steigert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und erhöht Ihre Marktchancen. Temporäre Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können mit temporären Mitarbeitern auf kurzfristige Auftragsänderungen flexibel und schnell reagieren.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben die Lehre abgeschlossen und suchen nun den Einstieg in die Berufswelt. Bis Sie eine auf Sie zugeschnittene Stelle finden, können Sie als temporärer Mitarbeiter erste Berufserfahrungen sammeln. Try & Hire Einsätze: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie können einen Mitarbeiter auf Herz und Nieren prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis, ist eine kostenlose Übernahme nach drei Monaten möglich.Vorteil für den Mitarbeiter: Sie haben genügend Zeit sich ein Bild über die Einsatzfirma zu machen und können so entscheiden, ob Sie in diesem Unternehmen bleiben möchten. Dauerstellen: Vorteil für die Einsatzfirma: Sie wünschen auf ein fixes Datum einen passenden Mitarbeiter. Wenn diese Person aus unserem Bewerberpool stammt, entfallen Kosten für Inserate, SelektionVorteil für den Mitarbeiter: Sie können über uns aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis eine neue Arbeitsstelle suchen - diskret und professionell Suchmandate: Wir übernehmen für Sie Rekrutierungs-Mandate genau auf Ihre Bedürfnisse massgeschneidert; dazu ein paar Stichworte: Aufgabenprofil, Firmen-/Team-analyse, Jobdescription, Inseratedesign, Insertionsplan, Direct Search, Infoveranstaltungen, Interviews, Referenzauskünfte, Tests & Assessment (mit bestens ausgewiesenen Partnern)

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Stefan Müggler GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stefan Müggler GmbH

Erlenholz 1259, 9300 Wittenbach
Die Arbeit die uns freut, wird zum Vergnügen...

Die Faszination der Werkstoffe Blech und Kupfer begleitet uns bereits seit 2008. Wir erarbeiten nachhaltige Kundenlösungen und sind spezialisiert auf die «Verpackung am Bau». Häuser abdichten und so gegen Umwelteinflüsse schützen, Dachgauben erstellen, Kamine einfassen, Dachfenster einbauen für mehr Licht und Lebensqualität sowie Blechdächer oder Ortbrettverkleidungen erneuern. Unser Service und Knowhow nutzen eine grosse Anzahl an Architekten aus Bau und Garten sowie Verwaltungen und Private sehr gerne. Unsere Dienstleistungen im Überblick ALLES RUND UMS DACH Ob Flachdach, Steildach, Kamineinfassungen, Lukarnen, Dachgauben oder Dachfenster – wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um ihr Dach geht. DACHSERVICE Wir sind Ihre Spezialisten für einen professionellen und seriösen Unterhalt ihres Daches , nutzen Sie unseren Service und vermeiden Sie kostspielige Reparaturen. BLITZSCHUTZ Blitzschutzanlagen – eine sinnvolle und kostengünstige Prävention. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. SPENGLERARBEITEN Wir spenglern mit leidenschaftlichem Engagement für unsere Kunden. In unserem täglichen Arbeits-Einsatz arbeiten wir mit Liebe zu unserem Handwerk – produktiv und effizient suchen wir nach innovativen Lösungen – immer im persönlichen Kontakt mit unseren Kunden. KRANARBEITEN Wir erledigen für Sie arbeiten auch ohne Gerüst. Rohre oder Rohrbogen auswechseln, Rinnendilas ersetzen oder Taubengitter montieren? Mit der Hebebühne von Egger Toggenburger für uns kein Problem. Mit unseren Skyworker Kranarbeiten bieten wir Ihnen: • einen grossen Arbeitsbereich • eine schnelle Betriebsbereitschaft • eine schmale Abstützungen für knappe Aufstellflächen z.B. auf Parkwegen und im öffentlichen Strassenverkehr mit minimaler Verkehrsbeeinträchtigung

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BedachungenSpenglereiBlitzschutzanlagenKrane KranarbeitenFlachdachDachdeckerDachfenster
Erlenholz 1259, 9300 Wittenbach
BedachungenSpenglereiBlitzschutzanlagenKrane KranarbeitenFlachdachDachdeckerDachfenster
Die Arbeit die uns freut, wird zum Vergnügen...

Die Faszination der Werkstoffe Blech und Kupfer begleitet uns bereits seit 2008. Wir erarbeiten nachhaltige Kundenlösungen und sind spezialisiert auf die «Verpackung am Bau». Häuser abdichten und so gegen Umwelteinflüsse schützen, Dachgauben erstellen, Kamine einfassen, Dachfenster einbauen für mehr Licht und Lebensqualität sowie Blechdächer oder Ortbrettverkleidungen erneuern. Unser Service und Knowhow nutzen eine grosse Anzahl an Architekten aus Bau und Garten sowie Verwaltungen und Private sehr gerne. Unsere Dienstleistungen im Überblick ALLES RUND UMS DACH Ob Flachdach, Steildach, Kamineinfassungen, Lukarnen, Dachgauben oder Dachfenster – wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um ihr Dach geht. DACHSERVICE Wir sind Ihre Spezialisten für einen professionellen und seriösen Unterhalt ihres Daches , nutzen Sie unseren Service und vermeiden Sie kostspielige Reparaturen. BLITZSCHUTZ Blitzschutzanlagen – eine sinnvolle und kostengünstige Prävention. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. SPENGLERARBEITEN Wir spenglern mit leidenschaftlichem Engagement für unsere Kunden. In unserem täglichen Arbeits-Einsatz arbeiten wir mit Liebe zu unserem Handwerk – produktiv und effizient suchen wir nach innovativen Lösungen – immer im persönlichen Kontakt mit unseren Kunden. KRANARBEITEN Wir erledigen für Sie arbeiten auch ohne Gerüst. Rohre oder Rohrbogen auswechseln, Rinnendilas ersetzen oder Taubengitter montieren? Mit der Hebebühne von Egger Toggenburger für uns kein Problem. Mit unseren Skyworker Kranarbeiten bieten wir Ihnen: • einen grossen Arbeitsbereich • eine schnelle Betriebsbereitschaft • eine schmale Abstützungen für knappe Aufstellflächen z.B. auf Parkwegen und im öffentlichen Strassenverkehr mit minimaler Verkehrsbeeinträchtigung

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SORENOS GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

SORENOS GmbH

Breitistrasse 27, 8623 Wetzikon (ZH)
Über uns

Folien für Fenster und Glas SORENOS vertritt in der Schweiz einige der weltweit leistungsfähigsten Folienhersteller und zeichnet sich aus durch fachliche Kompetenz in Bezug auf Sonnenschutz-, Hitzeschutz- und Sicherheitsfolien. Ihre Erwartungen sind unsere Leistungen. SORENOS steht für Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und Genauigkeit von der Beratung bis zur Unterstützung in der Verarbeitung. Sind Sie Folienfachverleger, Scheibentöner, Liegenschaftenbesitzer, -Verwalter, Firmeninhaber oder Fahrzeugbesitzer – wir sind Ihr Partner! Trauen Sie uns, die Lösung zu haben?Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihr E-Mail. Fensterfolie Verbessern Sie die Leistung Ihrer Fenster mit Sonnenschutz- und Sicherheitsfolien. mehr… Sichtschutzfolie bewahren Ihre Privatsphäre zu Hause und am Arbeitsplatz. mehr… Sonnenschutzfolie garantieren besten Hitze- und Blendschutz ohne Sichtbehinderung und Verdunkelung. mehr… UV-Schutzfolie Schützt u.a. Schaufensterauslagen, Mobiliar, Textilien, vor vorzeitigem Ausbleichen. mehr… Einbruchschutzfolie Wirkungsvolle Einbruchshemmung bei Fenster und Glastüren. Splitterschutzfolien garantieren Splitterbindung und Sicherheit bei Glasbruch. mehr… Autofolie Mit metallisierten Tönungsfolien verdunkelte Autoscheiben gewährleisten einen wirkungsvollen Hitze-, Einsicht- und Einbruchschutz. mehr… Seminar Scheibentönen Lernen und trainieren Sie das Scheibentönen vom Profi. Fensterfolie Sichtschutzfolie Sonnenschutzfolie UV-Schutzfolie ClickFilm® ReactivCoat X7030 Exterior Einbruchschutzfolie Printfolie Graffitischutz Autofolie Autoscheiben tönen Steinschlagschutzfolie Energieffizienz Seminare Glasfolien Foliensortiment Werkzeug Shop News Ihr SORENOS TEAM

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FolienEinbruchschutzSonnenschutzfolienSonnenschutzFenster
Breitistrasse 27, 8623 Wetzikon (ZH)
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