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Advokatur- und Notariatsbüro in Waadt (Region)

: 1999 Einträge
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Bäriswyl Peter
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Bäriswyl Peter

Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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