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Leasing in Waadt (Region)

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Textilreinigung Moser
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Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TMF 2-Rad-Center-GmbH

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TMF 2-Rad-Center-GmbH

Gewerbestrasse 1, 8500 Frauenfeld
Kompetenz Zentrum rund ums 2-Rad...!

Über uns Unser Unternehmen stellt sich vor: Bei uns findest Du die grösste Honda-Auswahl in der Region, eine breites Angebot an Top-Occasionen aller Marken, ein Honda-Ersatzteillager, ein Pneu-Center, die Honda-Boutique für Bekleidung und Zubehör, sowie den bekannten, guten Service für Dein 2-Rad. Harley-Davidson Service Bei uns ist deine Harley-Davidson in den richtigen Händen. Wir führen sämtliche Servicearbeiten an deiner Harley-Davidson aus: -Service, -Reifenwechsel, -Fehler Diagnose. Silas Weber, Leiter Werkstatt verfügt über eine langjährige Erfahrung für die Kult-Marke. Kontaktiere ihn gleich direkt für einen Service Termin: 052 730 11 00 oder werkstatt@tmf-honda.ch Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel Die persönliche Empfehlung unserer Kunden ist die Anerkennung unserer Leistung. Das ist die beste Werbung. Mit dieser Philosophie verbinden wir unser oberstes Ziel: Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Damit sichern wir uns unser erfolgreiches Bestehen am Markt und auch die Anzahl Arbeitsplätze in unserer Firma. Mein Team und ich werden alles daran setzen, die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden auch in Zukunft uneingeschränkt und individuell zu erfüllen, denn Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Bis bald bei uns im TMF 2-Rad-Center!

Motorräder ScooterMotorradbekleidung Motorradzubehör
TMF 2-Rad-Center-GmbH

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Über uns Unser Unternehmen stellt sich vor: Bei uns findest Du die grösste Honda-Auswahl in der Region, eine breites Angebot an Top-Occasionen aller Marken, ein Honda-Ersatzteillager, ein Pneu-Center, die Honda-Boutique für Bekleidung und Zubehör, sowie den bekannten, guten Service für Dein 2-Rad. Harley-Davidson Service Bei uns ist deine Harley-Davidson in den richtigen Händen. Wir führen sämtliche Servicearbeiten an deiner Harley-Davidson aus: -Service, -Reifenwechsel, -Fehler Diagnose. Silas Weber, Leiter Werkstatt verfügt über eine langjährige Erfahrung für die Kult-Marke. Kontaktiere ihn gleich direkt für einen Service Termin: 052 730 11 00 oder werkstatt@tmf-honda.ch Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel Die persönliche Empfehlung unserer Kunden ist die Anerkennung unserer Leistung. Das ist die beste Werbung. Mit dieser Philosophie verbinden wir unser oberstes Ziel: Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Damit sichern wir uns unser erfolgreiches Bestehen am Markt und auch die Anzahl Arbeitsplätze in unserer Firma. Mein Team und ich werden alles daran setzen, die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden auch in Zukunft uneingeschränkt und individuell zu erfüllen, denn Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Bis bald bei uns im TMF 2-Rad-Center!

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ZABA Fahrzeuge GmbH
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ZABA Fahrzeuge GmbH

Industriestrasse 1, 6182 Escholzmatt

Die Zaba-Fahrzeuge GmbH beschäftigt zurzeit drei Personen in Vollzeit und zwei Personen stundenweise, wenn die Auftragslage es erfordert. Armin Bucher, gelernter Autolackierer,ist zuständig für den An- und Verkauf von Occasions- und Neufahrzeugen. Tony Zemp, Automechaniker mit langjähriger Erfahrung auf vielen Fahrzeugmarken und -arten, ist technischer Leiter und berät die Kundschaft in Service- und Reparaturarbeiten, Versicherungsschadenabwicklungen, Reifen, Felgen, Fahrzeugtuning und so weiter. Michel Zemp, Automechaniker, verfügt über mehrjährige Erfahrung auf VW, Audi, Seat und Skoda und ist zuständig für die Werkstatt und Diagnose. Die Belegschaft der Zaba-Fahrzeuge bildet sich in Kursen laufend weiter und ist bestrebt, die Kundschaft nach bestem Wissen und Gewissen und mit einem guten Preis/-Leistungsverhältnis bedienen zu dürfen. Reparaturen : Von der komplexen Getriebe- oder Motor-Revision bis zum Sicherungswechsel bieten wir alle Dienstleistungen für Fahrzeuge aller Marken an. Service : Als unabhängige Garage bieten wir von A - Z alle Service-Arbeiten (inkl. Klima-Service) für jedes Auto an. Motortuning: Leistungssteigerung ist für uns mehr als ein Begriff. Wir sind erfahrene Motorsportler und wissen genau was wir tun. Optische Tuning: Zum Motor Tuning bieten wir auch optische Tunings an. Vom Spoiler über die Schürze bis zur Spezialfelge verkaufen wir auch ganze Tuningsätze. Reifen: Wir verkaufen und wechseln Winter- und Sommerreifen aller Marken und bieten Rad- oder Reifen-Lagerplätze an. Waschboxen: Mitten in Entlebuch haben wir eine top gepflegte Waschanlage mit Staubsauganlage. Optimale Bedingungen für ein gepflegtes Auto.

GarageReparaturenAutohandel Occasionshandel
ZABA Fahrzeuge GmbH

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Die Zaba-Fahrzeuge GmbH beschäftigt zurzeit drei Personen in Vollzeit und zwei Personen stundenweise, wenn die Auftragslage es erfordert. Armin Bucher, gelernter Autolackierer,ist zuständig für den An- und Verkauf von Occasions- und Neufahrzeugen. Tony Zemp, Automechaniker mit langjähriger Erfahrung auf vielen Fahrzeugmarken und -arten, ist technischer Leiter und berät die Kundschaft in Service- und Reparaturarbeiten, Versicherungsschadenabwicklungen, Reifen, Felgen, Fahrzeugtuning und so weiter. Michel Zemp, Automechaniker, verfügt über mehrjährige Erfahrung auf VW, Audi, Seat und Skoda und ist zuständig für die Werkstatt und Diagnose. Die Belegschaft der Zaba-Fahrzeuge bildet sich in Kursen laufend weiter und ist bestrebt, die Kundschaft nach bestem Wissen und Gewissen und mit einem guten Preis/-Leistungsverhältnis bedienen zu dürfen. Reparaturen : Von der komplexen Getriebe- oder Motor-Revision bis zum Sicherungswechsel bieten wir alle Dienstleistungen für Fahrzeuge aller Marken an. Service : Als unabhängige Garage bieten wir von A - Z alle Service-Arbeiten (inkl. Klima-Service) für jedes Auto an. Motortuning: Leistungssteigerung ist für uns mehr als ein Begriff. Wir sind erfahrene Motorsportler und wissen genau was wir tun. Optische Tuning: Zum Motor Tuning bieten wir auch optische Tunings an. Vom Spoiler über die Schürze bis zur Spezialfelge verkaufen wir auch ganze Tuningsätze. Reifen: Wir verkaufen und wechseln Winter- und Sommerreifen aller Marken und bieten Rad- oder Reifen-Lagerplätze an. Waschboxen: Mitten in Entlebuch haben wir eine top gepflegte Waschanlage mit Staubsauganlage. Optimale Bedingungen für ein gepflegtes Auto.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Gewerbestrasse 1, 8500 Frauenfeld
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Über uns Unser Unternehmen stellt sich vor: Bei uns findest Du die grösste Honda-Auswahl in der Region, eine breites Angebot an Top-Occasionen aller Marken, ein Honda-Ersatzteillager, ein Pneu-Center, die Honda-Boutique für Bekleidung und Zubehör, sowie den bekannten, guten Service für Dein 2-Rad. Harley-Davidson Service Bei uns ist deine Harley-Davidson in den richtigen Händen. Wir führen sämtliche Servicearbeiten an deiner Harley-Davidson aus: -Service, -Reifenwechsel, -Fehler Diagnose. Silas Weber, Leiter Werkstatt verfügt über eine langjährige Erfahrung für die Kult-Marke. Kontaktiere ihn gleich direkt für einen Service Termin: 052 730 11 00 oder werkstatt@tmf-honda.ch Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel Die persönliche Empfehlung unserer Kunden ist die Anerkennung unserer Leistung. Das ist die beste Werbung. Mit dieser Philosophie verbinden wir unser oberstes Ziel: Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Damit sichern wir uns unser erfolgreiches Bestehen am Markt und auch die Anzahl Arbeitsplätze in unserer Firma. Mein Team und ich werden alles daran setzen, die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden auch in Zukunft uneingeschränkt und individuell zu erfüllen, denn Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Bis bald bei uns im TMF 2-Rad-Center!

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ZABA Fahrzeuge GmbH
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Industriestrasse 1, 6182 Escholzmatt

Die Zaba-Fahrzeuge GmbH beschäftigt zurzeit drei Personen in Vollzeit und zwei Personen stundenweise, wenn die Auftragslage es erfordert. Armin Bucher, gelernter Autolackierer,ist zuständig für den An- und Verkauf von Occasions- und Neufahrzeugen. Tony Zemp, Automechaniker mit langjähriger Erfahrung auf vielen Fahrzeugmarken und -arten, ist technischer Leiter und berät die Kundschaft in Service- und Reparaturarbeiten, Versicherungsschadenabwicklungen, Reifen, Felgen, Fahrzeugtuning und so weiter. Michel Zemp, Automechaniker, verfügt über mehrjährige Erfahrung auf VW, Audi, Seat und Skoda und ist zuständig für die Werkstatt und Diagnose. Die Belegschaft der Zaba-Fahrzeuge bildet sich in Kursen laufend weiter und ist bestrebt, die Kundschaft nach bestem Wissen und Gewissen und mit einem guten Preis/-Leistungsverhältnis bedienen zu dürfen. Reparaturen : Von der komplexen Getriebe- oder Motor-Revision bis zum Sicherungswechsel bieten wir alle Dienstleistungen für Fahrzeuge aller Marken an. Service : Als unabhängige Garage bieten wir von A - Z alle Service-Arbeiten (inkl. Klima-Service) für jedes Auto an. Motortuning: Leistungssteigerung ist für uns mehr als ein Begriff. Wir sind erfahrene Motorsportler und wissen genau was wir tun. Optische Tuning: Zum Motor Tuning bieten wir auch optische Tunings an. Vom Spoiler über die Schürze bis zur Spezialfelge verkaufen wir auch ganze Tuningsätze. Reifen: Wir verkaufen und wechseln Winter- und Sommerreifen aller Marken und bieten Rad- oder Reifen-Lagerplätze an. Waschboxen: Mitten in Entlebuch haben wir eine top gepflegte Waschanlage mit Staubsauganlage. Optimale Bedingungen für ein gepflegtes Auto.

GarageReparaturenAutohandel Occasionshandel
ZABA Fahrzeuge GmbH

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Industriestrasse 1, 6182 Escholzmatt
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Die Zaba-Fahrzeuge GmbH beschäftigt zurzeit drei Personen in Vollzeit und zwei Personen stundenweise, wenn die Auftragslage es erfordert. Armin Bucher, gelernter Autolackierer,ist zuständig für den An- und Verkauf von Occasions- und Neufahrzeugen. Tony Zemp, Automechaniker mit langjähriger Erfahrung auf vielen Fahrzeugmarken und -arten, ist technischer Leiter und berät die Kundschaft in Service- und Reparaturarbeiten, Versicherungsschadenabwicklungen, Reifen, Felgen, Fahrzeugtuning und so weiter. Michel Zemp, Automechaniker, verfügt über mehrjährige Erfahrung auf VW, Audi, Seat und Skoda und ist zuständig für die Werkstatt und Diagnose. Die Belegschaft der Zaba-Fahrzeuge bildet sich in Kursen laufend weiter und ist bestrebt, die Kundschaft nach bestem Wissen und Gewissen und mit einem guten Preis/-Leistungsverhältnis bedienen zu dürfen. Reparaturen : Von der komplexen Getriebe- oder Motor-Revision bis zum Sicherungswechsel bieten wir alle Dienstleistungen für Fahrzeuge aller Marken an. Service : Als unabhängige Garage bieten wir von A - Z alle Service-Arbeiten (inkl. Klima-Service) für jedes Auto an. Motortuning: Leistungssteigerung ist für uns mehr als ein Begriff. Wir sind erfahrene Motorsportler und wissen genau was wir tun. Optische Tuning: Zum Motor Tuning bieten wir auch optische Tunings an. Vom Spoiler über die Schürze bis zur Spezialfelge verkaufen wir auch ganze Tuningsätze. Reifen: Wir verkaufen und wechseln Winter- und Sommerreifen aller Marken und bieten Rad- oder Reifen-Lagerplätze an. Waschboxen: Mitten in Entlebuch haben wir eine top gepflegte Waschanlage mit Staubsauganlage. Optimale Bedingungen für ein gepflegtes Auto.

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