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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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GemeindeverwaltungGemeinde
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeinde
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Soziale DiensteGemeindeverwaltungGemeinde
Alte Landstrasse 25, 8810 Horgen
Soziale DiensteGemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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Baumann Bigler Notare und Anwälte
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Baumann Bigler Notare und Anwälte

Bahnhofplatz 7, 3076 Worb

Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

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AdvokaturbüroNotar
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Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Baumann Bigler Notare und Anwälte
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Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

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AdvokaturbüroNotar
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