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Vorhänge Vorhangservice in Waadt (Region)

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TextilreinigungWäschereiBügelservice
Grüneck Textilpflege AG

Grüneck Textilpflege AG

Lindengartenstrasse 17, 8302 Kloten
TextilreinigungWäschereiBügelservice
Grüneck Textilpflege AG

In den letzten 55 Jahren konnte eine grosse, zufriedene Stammkundschaft aufgebaut und gepflegt werden, die in allen sozialen Schichten beheimatet ist. Heute ist die Grüneck Textilpflege AG eines der qualitativ führenden Textilpflegeunternehmen. Durch unsere professionelle Arbeit im Team und die Liebe zum Detail erhalten Sie bei uns persönliche und professionelle Dienstleistungen von höchster Güte. Umweltschutz Wir pflegen den Umweltschutz sehr intensiv. Mit sparsamstem Lösungsmittel- und Wassereinsätzen, minimalster Reinigungs- und Waschmitteldosierung und vielem mehr, tragen wir täglich zum Schutz unserer Umwelt bei. Die Grüneck Textilpflege AG ist ein „Geprüfter Betrieb für umweltbewusste und gesetzeskonforme Textilpflege“. Es ist nicht immer leicht, schmutzige Textilien wieder in einen gebrauchsfertigen Zustand zu bringen. Jeder Kunde stellt andere Anforderungen an uns. Textilien sind in der Verarbeitung etwas „Lebendiges“. Jedes Stück hat andere Eigenschaften. Dies stellt uns jeden Tag vor neue Herausforderungen. Eine Aufgabe, welche die Grüneck - Belegschaft mit Freude angeht. Wir freuen uns auf Sie!

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Zürcherstrasse 51, 8424 Embrach
hre Chemische Reinigung – von Embrach über den Flughafen Zürich bis nach Rorbas

Nicht alles lässt sich selber waschen. Sei es für besonders heikle Stücke oder für Bettwäsche, die zu gross für die eigene Waschmaschine ist, sei es um Zeit zu sparen, indem man die Hemden bei uns in die Reinigung bringt – Sie dürfen von uns zuverlässige, termingetreue Arbeit und saubere Ergebnisse erwarten. Freundlich und mit grossem Einsatz setzen wir alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen. Unsere Kundschaft stammt vorwiegend aus der Region Embrach-Zürich Flughafen-Rorbas. Gerne holen wir die Wäsche auch bei Ihnen zuhause ab. ANGEBOT Von der Textilreinigung über den Hemdenservice bis zur Reinigung von Bettwäsche Von Socken über Bettwäsche und Vorhänge bis zu Tischtüchern für die Gastronomie, von Privatpersonen über Firmen bis zu Apartments und Restaurants – wir sind Ihr zuverlässiger und pünktlicher Partner für strahlende Sauberkeit. Der beschäftigte Herr aus Embrach und Umgebung schätzt speziell unseren Hemden-Express-Service. Bringen Sie uns Ihre Hemden vorbei und Sie erhalten sie perfekt gereinigt und gebügelt auf einem Bügel zurück. Auch für kleinere Änderungen oder Flickarbeiten sind Sie bei uns an der richtigen Adresse . Im Nu bringen wir Ihre Lieblingsstücke wieder in Form. Profitieren Sie auch von unserem praktischen Abhol- und Lieferservice, denn Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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TextilreinigungWäschereiBügelserviceTeppichpflege TeppichreinigungLeder Kunstleder
M-Elite GmbH

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Nicht alles lässt sich selber waschen. Sei es für besonders heikle Stücke oder für Bettwäsche, die zu gross für die eigene Waschmaschine ist, sei es um Zeit zu sparen, indem man die Hemden bei uns in die Reinigung bringt – Sie dürfen von uns zuverlässige, termingetreue Arbeit und saubere Ergebnisse erwarten. Freundlich und mit grossem Einsatz setzen wir alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen. Unsere Kundschaft stammt vorwiegend aus der Region Embrach-Zürich Flughafen-Rorbas. Gerne holen wir die Wäsche auch bei Ihnen zuhause ab. ANGEBOT Von der Textilreinigung über den Hemdenservice bis zur Reinigung von Bettwäsche Von Socken über Bettwäsche und Vorhänge bis zu Tischtüchern für die Gastronomie, von Privatpersonen über Firmen bis zu Apartments und Restaurants – wir sind Ihr zuverlässiger und pünktlicher Partner für strahlende Sauberkeit. Der beschäftigte Herr aus Embrach und Umgebung schätzt speziell unseren Hemden-Express-Service. Bringen Sie uns Ihre Hemden vorbei und Sie erhalten sie perfekt gereinigt und gebügelt auf einem Bügel zurück. Auch für kleinere Änderungen oder Flickarbeiten sind Sie bei uns an der richtigen Adresse . Im Nu bringen wir Ihre Lieblingsstücke wieder in Form. Profitieren Sie auch von unserem praktischen Abhol- und Lieferservice, denn Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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Textilreinigung Moser
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Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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In den letzten 55 Jahren konnte eine grosse, zufriedene Stammkundschaft aufgebaut und gepflegt werden, die in allen sozialen Schichten beheimatet ist. Heute ist die Grüneck Textilpflege AG eines der qualitativ führenden Textilpflegeunternehmen. Durch unsere professionelle Arbeit im Team und die Liebe zum Detail erhalten Sie bei uns persönliche und professionelle Dienstleistungen von höchster Güte. Umweltschutz Wir pflegen den Umweltschutz sehr intensiv. Mit sparsamstem Lösungsmittel- und Wassereinsätzen, minimalster Reinigungs- und Waschmitteldosierung und vielem mehr, tragen wir täglich zum Schutz unserer Umwelt bei. Die Grüneck Textilpflege AG ist ein „Geprüfter Betrieb für umweltbewusste und gesetzeskonforme Textilpflege“. Es ist nicht immer leicht, schmutzige Textilien wieder in einen gebrauchsfertigen Zustand zu bringen. Jeder Kunde stellt andere Anforderungen an uns. Textilien sind in der Verarbeitung etwas „Lebendiges“. Jedes Stück hat andere Eigenschaften. Dies stellt uns jeden Tag vor neue Herausforderungen. Eine Aufgabe, welche die Grüneck - Belegschaft mit Freude angeht. Wir freuen uns auf Sie!

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Nicht alles lässt sich selber waschen. Sei es für besonders heikle Stücke oder für Bettwäsche, die zu gross für die eigene Waschmaschine ist, sei es um Zeit zu sparen, indem man die Hemden bei uns in die Reinigung bringt – Sie dürfen von uns zuverlässige, termingetreue Arbeit und saubere Ergebnisse erwarten. Freundlich und mit grossem Einsatz setzen wir alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen. Unsere Kundschaft stammt vorwiegend aus der Region Embrach-Zürich Flughafen-Rorbas. Gerne holen wir die Wäsche auch bei Ihnen zuhause ab. ANGEBOT Von der Textilreinigung über den Hemdenservice bis zur Reinigung von Bettwäsche Von Socken über Bettwäsche und Vorhänge bis zu Tischtüchern für die Gastronomie, von Privatpersonen über Firmen bis zu Apartments und Restaurants – wir sind Ihr zuverlässiger und pünktlicher Partner für strahlende Sauberkeit. Der beschäftigte Herr aus Embrach und Umgebung schätzt speziell unseren Hemden-Express-Service. Bringen Sie uns Ihre Hemden vorbei und Sie erhalten sie perfekt gereinigt und gebügelt auf einem Bügel zurück. Auch für kleinere Änderungen oder Flickarbeiten sind Sie bei uns an der richtigen Adresse . Im Nu bringen wir Ihre Lieblingsstücke wieder in Form. Profitieren Sie auch von unserem praktischen Abhol- und Lieferservice, denn Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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Nicht alles lässt sich selber waschen. Sei es für besonders heikle Stücke oder für Bettwäsche, die zu gross für die eigene Waschmaschine ist, sei es um Zeit zu sparen, indem man die Hemden bei uns in die Reinigung bringt – Sie dürfen von uns zuverlässige, termingetreue Arbeit und saubere Ergebnisse erwarten. Freundlich und mit grossem Einsatz setzen wir alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen. Unsere Kundschaft stammt vorwiegend aus der Region Embrach-Zürich Flughafen-Rorbas. Gerne holen wir die Wäsche auch bei Ihnen zuhause ab. ANGEBOT Von der Textilreinigung über den Hemdenservice bis zur Reinigung von Bettwäsche Von Socken über Bettwäsche und Vorhänge bis zu Tischtüchern für die Gastronomie, von Privatpersonen über Firmen bis zu Apartments und Restaurants – wir sind Ihr zuverlässiger und pünktlicher Partner für strahlende Sauberkeit. Der beschäftigte Herr aus Embrach und Umgebung schätzt speziell unseren Hemden-Express-Service. Bringen Sie uns Ihre Hemden vorbei und Sie erhalten sie perfekt gereinigt und gebügelt auf einem Bügel zurück. Auch für kleinere Änderungen oder Flickarbeiten sind Sie bei uns an der richtigen Adresse . Im Nu bringen wir Ihre Lieblingsstücke wieder in Form. Profitieren Sie auch von unserem praktischen Abhol- und Lieferservice, denn Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Textilreinigung Moser

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Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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