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Anwaltsbüro in Zentralschweiz (Region)

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Grundacher 5, 6060 Sarnen

Mit unserem eingespielten Team können wir auch in dringenden und komplexen Fällen Ihre Interessen wahrnehmen. Nebst einem grossen Know-how im Notariatsbereich (Gesellschafts-, Ehe- und Erbrecht, Mobiliarsachenrecht) legen wir Wert darauf, dass wir Ihnen auch eine breite Palette von anwaltlichen Dienstleistungen anbieten können. In unserem anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist es uns wichtig, "Allgemeinpraktiker" zu sein und zu bleiben. Sie können sich somit grundsätzlich mit jedem rechtlichen Problem an uns wenden. Unsere Schwergewichte liegen in folgenden Rechtsbereichen: • Notariatsrecht (Gesellschaftsrecht, Ehe- und Erbrecht, Mobiliarsachenrecht) • Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht • Straf- und Jugendstrafrecht • Strassenverkehrsrecht (inkl. Administrativmassnahmen) • Öffentliches Recht (Planungs- und Baurecht; Vergaberecht) • Übernahme von Verwaltungsratsmandaten • Firmendomizilierungen und damit verbundene weitere administrative Dienstleistungen Die Grösse unseres Teams erlaubt uns dennoch eine gewisse Spezialisierung. Für Sie bedeutet das eine grössere Erfahrung sowie ein breiteres Fachwissen desjenigen Rechtsanwalts bzw. Notars, der sich mit Ihrer Problemstellung befasst. Die Schwerpunkte unserer einzelnen Rechtsanwälte bzw. Notare können Sie den jeweiligen Webseiten entnehmen. Wir sichern Ihnen zu, Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck zu vertreten und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend zu beraten. In den meisten Fällen sind jedoch juristische Probleme immer nur Teilaspekte von grösseren und damit komplexeren Lebenssachverhalten. Wir verstehen deshalb unsere anwaltliche Beratung nicht nur als rein juristische Dienstleistung, sondern beziehen immer auch den Menschen mit seinen persönlichen Problemen, Interessen und seinem spezifischen Umfeld in die Lösungsstrategie mit ein. Die Suche nach optimalen Lösungen beschränkt sich für uns also nicht auf die blosse Durchsetzung von Maximalforderungen, sondern sie berücksichtigt auch ausserrechtliche Aspekte und Interessen, wie z.B. die Notwendigkeit der Weiterführung privater oder geschäftlicher Beziehungen zwischen den involvierten Parteien und auch die insbesondere mit gerichtlichen Auseinandersetzungen oft einhergehenden persönlichen, zeitlichen und finanziellen Belastungen. Nebst dieser Kerntätigkeit erbringen wir auch weitere Dienstleistungen, insbesondere in Zusammenhang mit den äusserst tiefen und damit national sowie international sehr attraktiven Unternehmenssteuern im Kanton Obwalden (vgl. Link "Steuerstandort Obwalden"). So bieten wir Ihnen beispielsweise auch die Firmendomizilierung mit den dazugehörigen oder von Ihnen speziell gewünschten Dienstleistungen an. Gerne erteilen wir Ihnen dazu nähere Auskünfte und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Mit unserem eingespielten Team können wir auch in dringenden und komplexen Fällen Ihre Interessen wahrnehmen. Nebst einem grossen Know-how im Notariatsbereich (Gesellschafts-, Ehe- und Erbrecht, Mobiliarsachenrecht) legen wir Wert darauf, dass wir Ihnen auch eine breite Palette von anwaltlichen Dienstleistungen anbieten können. In unserem anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist es uns wichtig, "Allgemeinpraktiker" zu sein und zu bleiben. Sie können sich somit grundsätzlich mit jedem rechtlichen Problem an uns wenden. Unsere Schwergewichte liegen in folgenden Rechtsbereichen: • Notariatsrecht (Gesellschaftsrecht, Ehe- und Erbrecht, Mobiliarsachenrecht) • Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht • Straf- und Jugendstrafrecht • Strassenverkehrsrecht (inkl. Administrativmassnahmen) • Öffentliches Recht (Planungs- und Baurecht; Vergaberecht) • Übernahme von Verwaltungsratsmandaten • Firmendomizilierungen und damit verbundene weitere administrative Dienstleistungen Die Grösse unseres Teams erlaubt uns dennoch eine gewisse Spezialisierung. Für Sie bedeutet das eine grössere Erfahrung sowie ein breiteres Fachwissen desjenigen Rechtsanwalts bzw. Notars, der sich mit Ihrer Problemstellung befasst. Die Schwerpunkte unserer einzelnen Rechtsanwälte bzw. Notare können Sie den jeweiligen Webseiten entnehmen. Wir sichern Ihnen zu, Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck zu vertreten und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend zu beraten. In den meisten Fällen sind jedoch juristische Probleme immer nur Teilaspekte von grösseren und damit komplexeren Lebenssachverhalten. Wir verstehen deshalb unsere anwaltliche Beratung nicht nur als rein juristische Dienstleistung, sondern beziehen immer auch den Menschen mit seinen persönlichen Problemen, Interessen und seinem spezifischen Umfeld in die Lösungsstrategie mit ein. Die Suche nach optimalen Lösungen beschränkt sich für uns also nicht auf die blosse Durchsetzung von Maximalforderungen, sondern sie berücksichtigt auch ausserrechtliche Aspekte und Interessen, wie z.B. die Notwendigkeit der Weiterführung privater oder geschäftlicher Beziehungen zwischen den involvierten Parteien und auch die insbesondere mit gerichtlichen Auseinandersetzungen oft einhergehenden persönlichen, zeitlichen und finanziellen Belastungen. Nebst dieser Kerntätigkeit erbringen wir auch weitere Dienstleistungen, insbesondere in Zusammenhang mit den äusserst tiefen und damit national sowie international sehr attraktiven Unternehmenssteuern im Kanton Obwalden (vgl. Link "Steuerstandort Obwalden"). So bieten wir Ihnen beispielsweise auch die Firmendomizilierung mit den dazugehörigen oder von Ihnen speziell gewünschten Dienstleistungen an. Gerne erteilen wir Ihnen dazu nähere Auskünfte und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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