Malheureusement, ce contenu n’est disponible qu’en allemand.
Selbst wenn die Abwesenheit eines Mitarbeiters ein Jahr dauern kann, sind viele Unternehmen daran interessiert, ihre Betriebsangehörigen dabei zu unterstützen. Denn Sabbaticals sind keine Ferien. Die Freistellung vom regulären Job hat in erster Linie nicht den Zweck, dem Mitarbeiter zu möglichst viel Freizeitspass zu verhelfen, sondern dient neben der Rekreation auch zu Weiterbildungen. Ein Sabbatical kann helfen zu vermeiden, dass Mitarbeiter kündigen müssen, um sich vorübergehend anderen Aufgaben wie zum Beispiel ihrer Gesundheit oder ihrer Familie zu widmen. Die nachfolgenden Gründe für eine Auszeit werden am häufigsten genannt.
Unternehmen haben längst erkannt, dass müde und unmotivierte Arbeitskräfte, denen es an Kraft und neuen Impulsen fehlt, beruflich nicht ihr volles Potenzial entfalten. Diejenigen, die aus einem Sabbatical zur Arbeit zurückkehren, erreichen mit ihrer Arbeitsleistung üblicherweise eine deutlich höhere Produktivität. Haben sie in dieser Zeit Weiterbildungen absolviert, können sie sogar ihrem Arbeitgeber und den Kollegen neues Wissen und frische Ideen vermitteln. Deshalb unterstützen viele Unternehmen Mitarbeiter, die sich eine lange Auszeit von der Arbeit wünschen, um sich zu erholen und weiterzuentwickeln. Je grösser und internationaler eine Firma ist, umso besser stehen die Chancen, dass Sabbaticals bereits fester Bestandteil der Unternehmenskultur sind.
Die Möglichkeiten, sich eine längere berufliche Auszeit zu verschaffen, lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen: Entweder fördert der Arbeitgeber das Sabbatjahr oder Arbeitnehmer scheiden aus ihrem Arbeitsverhältnis aus und finanzieren die Zeit komplett allein. Ist der Arbeitgeber mit von der Partie, gibt es verschiedene Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, die alle einem Prinzip folgen. Der Arbeitnehmer spart im Vorfeld entweder Arbeitszeit oder seine Bezahlung an und verbraucht das so angesammelte Guthaben während der Freistellung. Um ein ganzes Jahr lang etwa zwei Drittel seines Gehaltes zur Verfügung zu haben, arbeitet ein Beschäftigter vorher etwa sechs Jahre Vollzeit, in denen er ebenfalls etwa zwei Drittel seiner Bezahlung erhält.
Wer sein Sabbatical unbezahlt unternehmen muss, kann Rücklagen zur Finanzierung verwenden und sollte sich vorher einen detaillierten Plan erarbeiten, der die Ausgaben für Kranken- und Rentenversicherung enthält. Um zusätzliches Einkommen zu generieren, bietet es sich an, die eigene Wohnung für die Dauer von Reisen zu vermieten. Eventuell kommt zudem eine Tätigkeit aus der Kategorie „Work & Travel“ in Frage. Über passende Angebote und die notwendigen Formalitäten informieren Reisebüros, die solche Aufenthalte vermitteln. Ehrenamtliche Tätigkeiten, die im weitesten Sinne mit Entwicklungshilfe verbunden sind, werden oft mit einer Aufwandsentschädigung vergütet, die das Budget entlastet und manchmal sogar die Sozialversicherungsbeiträge abdeckt.
Ein Sabbatjahr dient unter anderem dazu, seinen Horizont zu erweitern. Was läge also näher, als sich in Richtung Horizont aufzumachen und zu reisen? Vielleicht wird es tatsächlich eine komplette Weltreise oder eine Kombination aus verschiedenen Auslandsaufenthalten – zum Beispiel erst ein Yoga-Retreat zum Erholen in Asien und danach ein Sprachkurs in den USA. Wer ein sportliches Hobby intensiv betreibt, kann die Zeit nutzen, um sich auf die Besteigung des Mount Everest oder den Iron Man auf Hawaii vorzubereiten und seinen Traum anschliessend zu verwirklichen. Die bestmögliche Nutzung des Budgets gelingt mit der Beratung durch erfahrene Profis in einem Reisebüro. Beliebte Reiseziele sind Haupt- und Universitätsstädte der ganzen Welt, wenn es um berufliche Weiterbildungen geht. Sprachreisen führen immer öfter nach China.
Einen generellen Anspruch auf eine längere berufliche Auszeit haben Arbeitnehmer in der Schweiz nicht. Einige Kantone haben zwar bereits Regeln geschaffen, die ihren Beschäftigten das Recht darauf einräumen, doch die sind nur am jeweiligen Ort verbindlich. In jedem anderen Job gilt, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen müssen, deshalb ist es ratsam, Arbeitgeber so früh wie möglich in die Planung einzubeziehen. Berufliche Qualifizierung während des Sabbatjahrs ist ein Argument, das viele Arbeitgeber überzeugt. Empfehlenswert ist ausserdem, die Zeit der Abwesenheit so zu legen, dass sie nicht in Perioden mit Belastungsspitzen im Unternehmen fällt. Eine vertragliche Vereinbarung kann im Interesse des Arbeitnehmers eine Arbeitsplatzgarantie und einen Kündigungsschutz enthalten.
Wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten oder erschöpft sind und wieder zu Kräften kommen müssen, ist eine lange Reise genau das Richtige für Sie. Bei local.ch finden Sie spezialisierte Reisebüros, deren Experten Sie ausführlich beraten und Ihnen ein Reiseprogramm nach Ihren Wünschen anbieten. Rufen Sie einfach gleich an.
Durchsuchen Sie local.ch nach Reisebüros in Ihrer Nähe
Wer ein Sabbatical plant, interessiert sich vor allem für folgende Fragen:
Wer ein Sabbatical absolviert hat, sollte das in jedem Fall seiner Vita hinzufügen. Selbst wenn die langen Ferien nicht vordergründig zur beruflichen Weiterbildung dienten, besteht kein Grund, sie zu verheimlichen. Viele Unternehmen sehen kein Problem darin, Mitarbeiter zu engagieren, die sich zuvor erholt und anderen Aufgaben gewidmet haben. Falsche Angaben zu einer Auszeit könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Heimweh und unerwartete Ereignisse beenden manche Auslandsaufenthalte vorzeitig. Gerade bei langer Zeit im Ausland sollte jeder wenigstens einen kurzfristig gebuchten Heimflug ohne Sparpreis im Budget berücksichtigen. Für den Verlust von Personalpapieren und Zahlungsmitteln lässt sich am besten mit jeweils zweifacher Ausstattung vorsorgen. Wer Identitätskarte und Reisepass sowie mindestens zwei Kreditkarten mitnimmt und stets getrennt aufbewahrt, bleibt im Ausland handlungsfähig.
Selbst wer unbezahlt mehr als ein Jahr im Ausland verbringt, kann weiterhin in der Alters- und Hinterlassenenversicherung bleiben. In diesem Fall fällt einkommensunabhängig der jährliche Mindestbeitrag an. Ausserdem ist eine Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die Schweizer Grundversicherung bezahlt nicht alle Kosten, die für eine medizinische Versorgung im Ausland anfallen. Versicherungsagenturen und Reisebüros beraten ihre Kunden dazu umfassend.
Während der beruflichen Auszeit besteht ohne Vereinbarung kein Kündigungsschutz. Das bedeutet, Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jederzeit eine ordentliche Kündigung aussprechen. Für Arbeitnehmer ergibt sich aus der Rechtsprechung ein kleiner Vorteil: Die Kündigungsfrist beginnt selten, bevor der Arbeitnehmer Kenntnis von der Kündigung hat und in der Lage ist, die Frist zur Stellensuche zu nutzen. Bei Auslandsaufenthalten kann das einen Aufschub bedeuten.
Durchsuchen Sie local.ch nach Reisebüro in Ihrer Nähe
Top Städte für Reisebüro