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In der Schweiz liegt die Courtage für Immobilienexperten bei 2 bis 3 Prozent des Kaufpreises. Dabei handelt es sich um einen durchschnittlichen Wert, denn laut Rechtsprechung sind hier keine Raten festgelegt. Die genaue Höhe dieser Gebühr hängt von den folgenden Faktoren ab:
Zusätzlich zur Provision dürfen Makler Aufwendungsersatz in Rechnung stellen. Dazu gehören Reisekosten, Werbekosten, Spesen und andere relevanten Kosten. Achten Sie darauf, die möglichen Ausgaben und deren maximale Grenze genau im Maklervertrag festzuhalten. Selbst wenn der Hausverkauf nicht erfolgreich ist, darf der Profi die angefallenen Aufwendungen berechnen.
Damit die Kosten für die Maklerprovision nicht zu sehr in die Höhe schiessen, gibt es im Artikel 417 des Obligationenrechts einige Regelungen. Dort steht unter anderem, dass unverhältnismässig hohe Maklerprovisionen auf Antrag herabgesetzt werden können.
Der Experte wird nur dann bezahlt, wenn er am Vertragsabschluss beteiligt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, darf er nur seinen Aufwendungsersatz in Rechnung stellen, da dieser erfolgsunabhängig ist. Pauschale Zahlungen von Maklergebühren sind in der Schweiz nicht erlaubt.
Tipp für Immobilienverkäufer: Die Maklergebühr ist verhandelbar. Obwohl sie sich fast immer zwischen 1,5 oder 2 bis 3 Prozent des Kaufpreises bewegt, ist Raum nach oben und unten frei. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Kosten womöglich zu senken. Sie können dafür mehrere Offerten einholen oder sich von örtlichen Berufsverbänden zu Tarifen beraten lassen.
Die Provisionszahlung wird nicht im Kaufvertrag festgehalten, sondern macht einen gesonderten Posten aus. Achten Sie daher darauf, einen detaillierten Maklervertrag zu erstellen. Dort werden Faktoren wie Gebühren, eine eventuelle Verjährung der Provision und die Aufgaben des Profis festgehalten. Ein schriftlicher Vertrag ist ideal. Grunderwerbsteuerpflichtig ist die Maklerunterstützung in der Schweiz nicht.
Grundsätzlich gilt, dass der Immobilienverkäufer den Immobilienmakler bezahlt. Dies erklärt sich aus dem Bestellerprinzip. Es besagt, dass die auftraggebende Person die entstehenden Kosten begleichen muss. Da es üblicherweise der Verkäufer ist, der einen Experten in Auftrag nimmt, bleiben die Kosten bei ihm.
Die folgenden Aufgaben berechtigen den Provisionsanspruch:
Sie müssen den Profi dann bezahlen, wenn er massgeblich für den Vertragsabschluss verantwortlich ist. Das gilt dann auch für Käufer, wenn diese den Makler explizit mit der Suche nach einer Liegenschaft beauftragen und diese erfolgreich ist.
Auf Wunsch ist es möglich, die Maklerkosten zwischen Käufer und Immobilienverkäufer aufzuteilen. Diese Regelung sollten Sie dann im Kaufvertrag festhalten, um die Gebühr eventuell direkt vom Kaufpreis abziehen zu können.
Übrigens: Bei Mietwohnungen sind es meist die neuen Mieter, die die Vermittlungsprovision zahlen müssen. Zudem kann eine Registrierungsgebühr für die Anmietung anfallen. Üblicherweise beträgt die Courtage in diesen Fällen eine Monatsmiete. Anders sieht es bei der Provision für Versicherungsmakler aus. Diese Experten erhalten normalerweise einen Bonus vom Versicherungsunternehmen selbst, wenn sie eine Versicherung vermitteln.
Einen guten Makler finden Sie in der Schweiz unter anderem online oder über Empfehlungen. Die Experten erleichtern Ihnen den Hausverkauf wesentlich. Dennoch dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Immobilie mit oder ohne die Unterstützung durch einen Profi verkaufen möchten. Der Verkauf ist auf eigene Faust möglich.
Viele Hausverkäufer sind davon überrascht, wie viele Aufgaben letztendlich anfallen. Ein professioneller Immobilienmakler nimmt Ihnen fast alle dieser Aufgaben ab, sodass Sie sehr viel Zeit und Mühe sparen. Ausserdem dürfen Sie einen höheren Kaufpreis erwarten. Somit rentieren sich die Mehrkosten für die Maklerprovision meist sehr schnell. Zudem arbeiten Sie als Team mit dem Experten und behalten stets Ihr Mitspracherecht.
Unter anderem unterstützt der Experte Sie dabei, die Zielgruppe für die Immobilie zu ermitteln. Dies hilft bei der Präsentation in einem Exposé sowie bei der Preisfestlegung. Zudem kann der Immobilienexperte für Sie ein Wertgutachten erstellen, das eine realistische Einschätzung aktueller Marktpreise und möglicher Verkaufspreise enthält.
Als Nächstes wird der Liegenschaftsmakler für Sie ein Exposé erstellen. Dieses stellt das Objekt von seiner besten Seite dar, ist jedoch auch ehrlich, was eventuelle Mängel angeht. Der Profi wird Sie dazu beraten, ob und welche Renovationen vor dem Verkauf lohnenswert sind. Zudem macht er aussagekräftige Fotos für die Präsentation des Objekts.
Auf Wunsch kann der Experte für Sie die Besichtigungen organisieren, sodass Sie hier viel Zeit einsparen. Mögliche Immobilienkäufer sollten Sie selbst kennenlernen, da manchmal das Bauchgefühl eine wichtige Rolle spielt. Gemeinsam mit dem Interessenten und unterstützt vom Liegenschaftsmakler, können Sie nun den Kaufpreis verhandeln.
Danach geht es daran, alle wichtigen Unterlagen zusammenzustellen, den Kaufvertrag aufzusetzen und ihn beim Notar zu unterschreiben. Auch hier leistet der Experte wertvolle Unterstützung, gibt Ihnen Tipps und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Hausverkaufs. Er kann für Sie die Übernahme organisieren oder Sie dabei unterstützen.
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Die Maklerprovision in der Schweiz ist nicht rechtlich festgelegt. Sie bewegt sich jedoch fast immer zwischen 1,5 und 3 Prozent des Verkaufspreises. Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen. Bei übermässig hohen Maklerprovisionen können Sie einen Richter kontaktieren, um die Gebühr herabzusetzen. Ausserdem dürfen Sie die Maklercourtage selbst verhandeln. Empfehlenswert ist es, sich vorab beim Makler zu informieren, wie hoch die Kosten sein werden.
Üblicherweise bezahlt der Immobilienverkäufer den Makler-Preis. Die dadurch entstehenden Mehrkosten rentieren sich schnell, da der Profi fast immer einen höheren Verkaufspreis erzielen kann. Auf Wunsch ist es möglich, die Gebühren an den Interessenten abzugeben oder sie zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer aufzuteilen. Dafür ist eine detaillierte vertragliche Abmachung zu empfehlen. Hier in der Schweiz ist das möglich.
In der Schweiz gibt es viele hochqualifizierte Immobilienexperten sowie Makler, die im Team arbeiten. Fragen Sie bei örtlichen Berufsverbänden nach einer Empfehlung, nutzen Sie Suchmaschinen oder schauen Sie im Online-Verzeichnis nach. Auch persönliche Empfehlungen sowie die Bewertungen auf Vergleichsportalen sind hilfreich. Nehmen Sie als Kunde ein unverbindliches Erstgespräch in Anspruch, um sich von dem jeweiligen Anbieter zu überzeugen.
Es gibt auch Fälle, in denen die Courtage nicht bezahlt werden muss. Liegenschaftsmakler werden nur dann bezahlt, wenn sie wesentlich zum Vertragsabschluss beigetragen haben. Das heisst, dass trotz Maklervertrag eine private Vermittlung keine Kosten (abgesehen von Aufwandsentschädigungen) mit sich bringt. Falls der Experte seine Treuepflichten verletzt oder der Doppelmäkelei schuldig ist, verwirkt er seine Provision sogar.
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