Treuhandkonto

Das Treuhandkonto für die bessere Verwaltung und Finanzierung

Treuhandkonten sind in vielen Bereichen sinnvoll, unterstützen Bauvorhaben, Erbschaften, den sicheren Kauf im Internet oder die Buchhaltung. Sinn und Zweck ist, dass eine Person das Recht an seinem Vermögen nicht verliert, die Verwaltung jedoch in andere Hände gibt. Der Verwalter des Kontos führt dieses im Auftrag des Treugebers und auf dessen Rechnung. Entscheidend ist, dass eine gute Vertrauensbasis zwischen den Parteien besteht und der Treuhänder eine sachkundige Person ist.
Treuhandkonto

Das Treuhandkonto – Definition und Funktion

Ein herkömmliches Girokonto ermöglicht einen guten Überblick über das eigene Vermögen und dessen Verwaltung. Eine speziellere Art des Bankkontos ist das Treuhand- oder Anderkonto. Dieses erfüllt ähnliche Funktionen, der Inhaber ist jedoch nicht der Eigentümer des sich auf dem Konto befindenden Vermögens, sondern unterhält dieses für eine andere Person in seinem Namen. Damit ist er der Treuhänder und die einzige Person, die auf das Konto einen Zugriff hat.

Als Treuhänder unterstehen ihm die Verwaltung und Verfügungsberechtigung des Treuhandkontos, während derjenige, dem das Vermögen gehört, keinen direkten Zugang hat. In der Praxis ist ein Treuhänder meistens:

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Insolvenzverwalter
  • Wirtschaftsprüfer

Für die Eröffnung eines Treuhandkontos sind zwei Verträge notwendig, der Treuhand- und der Kontovertrag. Letzterer ist die Vereinbarung zwischen dem Kontoverwalter und der Bank.
Mit dem Treuhandvertrag wird das Guthaben des Treugebers auf den Treuhänder übertragen. Das geschieht so, dass der Treugeber dabei nicht seine Rechte am Vermögen verliert. Im Vertrag lassen sich die Rechte und Pflichten genau definieren. Das Guthaben des Treugebers ist damit umfangreich geschützt.
Oftmals ist ein Treuhandkonto notwendig, wenn der Treugeber keine Zeit oder Erfahrung hat, sich um sein Vermögen zu kümmern oder Geschäfte im eigenen Namen zu führen. Für die Verwaltung des Kontos erhält der Treuhänder eine Vergütung, die ebenfalls neben der Zuweisung aller Aufgaben im Vertrag festgehalten ist.

Die verschiedenen Arten des Treuhandkontos

Treuhand- und Anderkonten gibt es in verschiedenen Formen, einmal als offene und als verdeckte Konten. Offene Treuhandkonten sind einsehbar. Das Treuhandverhältnis ist entsprechend offen dargelegt und das Konto als solches erkennbar. Oftmals ist der Name des Verwalters genannt und die Berufsausrichtung, beispielsweise als Notar oder Wirtschaftsprüfer.

Offene Treuhandkonten sind von privaten und gesetzlichen Treuhändern nutzbar, wenn keine Möglichkeit besteht, ein Anderkonto zu eröffnen. Das können auch Vermieter oder Nachlassverwalter sein. Das Anderkonto wiederum ist eine Unterart des Treuhandkontos und darf nur von Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten genutzt werden. Bei dieser Form der Kontoeröffnung haben sowohl der Vermögenseigentümer als auch der Verwalter Zugriff.

Bei versteckten Treuhandkonten ist nicht sichtbar, dass es sich um diese Kontoform handelt. Sie werden wie normale Girokonten geführt, während alleine der Treunehmer die Verfügungsrechte besitzt. Kommt es zu finanziellen Schwierigkeiten oder hält sich der Treunehmer nicht an die vertraglichen Regelungen, haftet nicht die Bank für die Verluste, sondern der Treugeber.

Für alle Kontoarten gelten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. So sollte der Treugeber jederzeit sein Eigentum zurückerlangen können und das Treugut selbst genau definiert werden. Die Rechte des Treuhänders für das Anderkonto lassen sich dauerhaft sichern. Geachtet werden sollte darauf, dass keine Vermögensvermischung auf Anderkonten entsteht, sondern klare Grenzen zwischen dem Vermögen des Verwalters und des Treugebers bestehen.

Steuerliche Regelungen für das Treuhandkonto

Die Kosten für Treuhand- und Anderkonten tragen in der Regel beide Parteien, bei Baufinanzierungen dann der Käufer. Die Steuern wiederum entrichtet der Treugeber, für den das Geld verwahrt wird. Das liegt daran, weil das Vermögen seinen Einkünften zugerechnet wird, auch wenn er nicht der Inhaber des Kontos ist oder dieses im eigenen Namen führt.
Hier zählt das Vermögen nicht als steuerliches und formal rechtliches Eigentum, sondern als wirtschaftliches Eigentum. Die Haftung für die fristgerechte Zahlung der Steuern liegt wiederum beim Verwalter des Kontos. Das betrifft auch das Versteuern der Zinsen. Gleiches gilt für die Unterformen des Anderkontos und des Notaranderkontos.

Vorteile und Risiken des Treuhandkontos

Ein Treuhandkonto ist vorteilhaft für Treugeber, die über viel Vermögen verfügen, jedoch keine Zeit oder nicht ausreichend Erfahrung besitzen, um dieses vernünftig zu verwalten oder zu vermehren.
Risiken sind jedoch möglich. Es ist wichtig, dass ein hohes Vertrauen zum Treuhänder besteht und der Treuhandvertrag alle wichtigen Punkte auflistet, wie das Vermögen verwaltet wird. Nachteile entstehen, wenn der Verwalter neu bestimmt wird. Das Umschreiben eines solchen Kontos ist sehr aufwendig. Daher sollten Sie vor Abschluss prüfen, ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich ist.

Problematisch wird ein Treuhandkonto, wenn der Treuhänder selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar Insolvenz anmelden muss. Da er nach aussen hin als Inhaber und Eigentümer des Kontos betrachtet wird, ist der Zugriff auf das Vermögen möglich, wenn es nicht vertraglich als Treuhandvermögen und privates Vermögen getrennt ist.

Treuhandkonten bei Insolvenzverfahren und bei der Buchhaltung

Die Einrichtung von Treuhandkonten bei einer Insolvenz ist üblich. Hier geht es nicht um die Vermögensverwaltung, sondern um die Schuldenverwaltung. Der Insolvenzverwalter überwacht alle Zahlungen, die an den Schuldner getätigt und auf dem Konto gelagert werden. Damit ist es möglich, zu gewährleisten, dass das eingezahlte Geld nicht zur Begleichung des verschuldeten Kontos verwendet wird, sondern für den im Vorhinein bestimmten Zweck.

Unternehmen greifen häufig für die Buchhaltung auf einen Steuerberater zurück. Da dieser ständig Einblick auf die Ein- und Ausgänge der Konten haben muss, ist durch eingerichtete Treuhandkonten eine zusätzliche Vollmacht nicht notwendig. Der Ablauf, die Kommunikation und die Selbstständigkeit der Arbeit werden damit erheblich erleichtert. Vorausgesetzt sind eine Vertrauensbasis und die Neutralität des Verwalters.

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Häufige Fragen zum Treuhandkonto

Kann eine Privatperson ein Treuhandkonto eröffnen?

Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Privatpersonen ein Treuhandkonto eröffnen können. Allerdings spielen dabei die Banken nicht immer mit, wenn ein erhöhtes Risiko über die Geldverwaltung besteht. Solange jedoch die Privatperson die Anforderungen der Geldinstitute erfüllt und sich an die Bestimmungen hält, entstehen keine Schwierigkeiten. Für Privatpersonen ist so ein Konto jedoch mit höheren Kosten verbunden.

Wann benötigt man ein Treuhandkonto?

Erforderlich ist ein Treuhandkonto, wenn das Recht auf das Vermögen nicht verlorengehen soll, die Verwaltung jedoch in andere Hände gegeben wird. Treuhandkontos sind für Käufer bei der Immobilien- und Baufinanzierung hilfreich, weil sich dadurch der Kauf schneller abwickeln lässt. Bei Erbschaften und Schenkungen ist das Treuhandkonto ebenso gängig. Viele Verkaufsplattformen im Internet nutzen diese Kontoform für den Online-Handel und Zahlungsverkehr.

Ist ein Treuhandkonto sicher?

Im Treuhandvertrag werden die Rechte und Pflichten für beide Parteien genau festgelegt. Zwar besitzt der Verwalter des Kontos die Verfügungsmacht über das Vermögen, der Vertrag ermöglicht jedoch Einschränkungen in Bezug auf das Geld und dessen Verwendung. Ein Treuhandkontoführer darf das Geld nicht für die eigenen Zwecke benutzen. Handelt er den vertraglichen Bedingungen zuwider, wird er zu Schadensersatz verpflichtet.

Wie viel kostet ein Treuhandkonto?

Die Kosten für ein Treuhand- oder Anderkonto hängen von den Geldinstituten und der Kontoform ab. Einige Banken bieten dieses Konto kostenlos an. Es lohnt sich, die Gebühren und Angebote zu prüfen und sich bei dem jeweiligen Geldinstitut zu informieren. Das ist Aufgabe des Treugebers, nicht des Treuhänders. Beide können gemeinsam darüber bestimmen, wo das Konto zu welchen Kosten eröffnet wird.

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