Der Gründerkredit

Der Gründerkredit – erfahren Sie Wissenswertes

Ob als Jungunternehmer oder als unerfahrener Geschäftsmann, der sich erneut selbstständig machen will – ein Gründerkredit ist auf jeden Fall eine enorme Hilfe. Gerade diese finanzielle Zuwendung ist es häufig, die das wesentliche Entscheidungskriterium darstellt, da eigene Geldmittel meist nicht ausreichend sind. Bis zur Zusage eines Gründerkredits sind verschiedene Schritte und Vorkehrungen notwendig. Zahlreiche Formalitäten sind zu erledigen und Schriftstücke einzureichen. Verschaffen Sie sich an dieser Stelle einen Überblick.
Der Gründerkredit

Der richtige Weg zum Gründerkredit

Ist der Weg in die berufliche Selbstständigkeit mit der Eröffnung eines eigenen Unternehmens verbunden, ist ein ausreichendes finanzielles Polster die wichtigste Voraussetzung. Fast immer ist der nötige Anteil an Kapital so hoch, dass eigene Konten und Vermögenswerte das nicht abdecken können. Die Finanzierung ist daher entscheidend, um eine innovative Idee in die Tat umzusetzen. Von Vorteil sind spezielle Fördergelder oder -mittel. Diese werden vom Bund und den einzelnen Kantonen sowie von der EU zur Verfügung gestellt.
Ein Kredit für neue Unternehmen wird entweder von der eigenen Hausbank oder von Bürgschaftsbanken gewährt. Durch die Übernahme einer Bürgschaft durch das Kreditinstitut ist ein Gründerkredit auch ohne negativen Schufaeintrag möglich.
Zusätzlich zu diesen Finanzgebern bieten ebenso die Arbeitsämter Gründerzuschüsse für eine Existenzgründung an. Diese sind leider nicht so hoch wie Gründerkredite.
Für besonders grosse Kreditsummen empfiehlt sich die sogenannte KfW Bankengruppe, die weltweit agiert. Zwischen KfW Gründerkrediten und ERP-Gründerkredite bestehen viele Gemeinsamkeiten.
Die Vorgehensweise für einen Gründerkredit ist folgende:

  • Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (Antragsformular ERP-Gründerkredit Risiko C, vereinfachte Selbsterklärung, De-Minimis, Einwilligung Schufaauskunftserteilung, Erklärung über Besitzverhältnisse und Beteiligungen)
  • Dokumente ausfüllen und einreichen
  • Termin mit der Hausbank (am besten KfW-Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Beratungsgespräch vereinbaren
  • Genehmigung abwarten (im Durchschnitt sechs bis sieben Wochen)
    Während dieser Zeit führt die Hausbank die Unterlagenprüfung durch.
  • Abschluss des Vertrages

Mit den Gründerkrediten können alle Kosten gedeckt werden, die für den Einstieg in das eigene Berufsleben als Unternehmer oder Freiberufler unentbehrlich sind.

Sonderform ERP-Gründerkredit

ERP ist ein Enterprise Resource Planing, ein Kredit, der sich aus zwei Parts (Startgeld und Universell) zusammensetzt.
Der ERP-Gründerkredit ist eine Förderung für Existenzgründung beziehungsweise den Sprung in die Selbstständigkeit. Des Weiteren hilft das Darlehen Freiberuflern und Jungunternehmern sowie Kleinunternehmen bei der Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung. Bei der Bewilligung haben bestimmte Bewerber den Vorzug, die planen:

  • sich als junge Unternehmer betriebswirtschaftlich zu festigen
  • die Übernahme eines Unternehmens als Nachfolger anzutreten
  • ihren Lebensunterhalt im Hauptberuf, zunächst im Nebenerwerb zu verdienen
  • sich als Geschäftsführer zu etablieren

Frisch gegründete Unternehmen benötigen erfahrungsgemäss eine Anlaufphase. Bis ein Geschäft die gewünschte Stärke und Konkurrenzfähigkeit erreicht, kann nach Beginn der Tätigkeit bis zu 60 Monate der ERP-Gründerkredit aufgenommen werden.
Gründerkredite sollten vor der Beantragung gut abgewogen und durchdacht werden. Als sinnvolle Ansatzpunkte können zusammenfassend folgende Kriterien in die Überlegungen einbezogen werden:

  • Laufzeiten (Informationen enthalten die Konditionslisten)
  • aktuelle Zinssätze (bei der Hausbank oder KfW-Bank zu erfragen)
  • AuszahlungsoptionenSofortige Auszahlung der kompletten Darlehenssumme ist kein Problem. In Abhängigkeit vom Bedarf sind 100 Prozent des ERP-Gründerkredits für Investitionen und für Betriebsmittel nutzbar. Mehrmaliges Beantragen ist gängig.
  • Kredithöhe und AuszahlungErfolgt die Gründung als Zusammenschluss mehrerer Mitglieder, stehen jeder Person Fördergelder zu. Für die Kreditbereitstellung wird eine Provision in Höhe von 0,15 Prozent von der Kreditsumme (monatlich, nach Bestätigung sechs Monate und zwei sogenannte Bankarbeitstage). Ab Kreditzusage ist das Kapital bis zu neun Monate abrufbar.
  • DarlehensrückzahlungTilgungsfreie Zeit bedeutet nur Überweisung der Zinsen. Darauffolgend werden konstante Raten monatlich plus Zinsen auf den noch restlichen Darlehensbetrag zurückgezahlt. Mehrere Tilgungsformen sind realisierbar: Vollständig, in Teilen oder unregelmässig (Vorfälligkeitsentschädigung kommt dazu). Einfache Rückzahlungsmodalitäten gibt es über die vermittelnde Bank.
  • Haftung und SicherheitenDer ERP-Gründerkredit bedarf einer persönlichen Haftung. Welche Sicherheiten Sie benötigen und in welchem Umfang, das wird ihnen der professionelle Bankmitarbeiter erörtern.

Für das Berechnen der Raten und der Tilgungseinheiten stehen im Internet kundenfreundliche Tilgungsrechner bereit. Ebenso können Sie sich vor Ort umfassend beraten lassen.

Voraussetzungen für einen ERP Gründerkredit

Für die Vergabe von Gründerkrediten verlangen die Banken in der Regel spezielle Sicherheiten. Ausser einer Bürgschaftsbank einschliesslich Bankbürgschaft sind das:

  • eigenes Grundstück oder Haus, Grundschuld
  • privates Vermögen
  • Person bürgt
  • Bürgschaft durch eine andere Bank
  • Übereignung von Sicherheiten

Gründerkredite als ERP Startgeld oder universell können für eine neben- oder eine hauptberufliche Tätigkeit genutzt werden. Die höchste Kreditsumme liegt bei 125.000 Euro. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass beim Startgeld ERP-Gründerkredit innerhalb der 125.000 EUR eine Mehrfachbeantragung zulässig ist. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, wobei die Tilgung im ersten und zweiten Jahr ausgesetzt wird. Nur die Zinsen werden berechnet. Die Raten für das Darlehen werden ganz normal monatlich überwiesen.

Achtung: Der ERP-Gründerkredit Rubrik Startgeld beinhaltet eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Dieser Aspekt bedeutet im Umkehrschluss, dass die Wahrscheinlichkeit der Kreditbewilligung gross ist.

Hinweis: Trotz Inanspruchnahme des ERP-Gründerkredits Startgeld sind weitere Fördermittel nicht ausgeschlossen.

Fördermöglichkeiten über einen Gründerkredit

KfW Gründerkredit und ERP-Gründerkredit sind durch verschiedene Darlehensvolumina gekennzeichnet. Unterstützt werden das unter anderem Tätigen von Investitionen für Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Firmenfahrzeuge und Software. Ausserdem können Sie Mittel finanzieren, die für den laufenden Unternehmensbetrieb obligatorisch sind (Material, Mieten, Marketing, Mieten und Weiteres). Ideal ist ein Gründerdarlehen ebenso für den Erwerb eines Unternehmensanteils oder eines eigenständigen Unternehmens.

Durchsuchen Sie local.ch nach Unternehmensberater in Ihrer Nähe

Die häufigsten Fragen zum Gründerkredit

Wie hoch sind Gründerkredite?

Das Volumen der Gründerkredite kann individuell und unternehmensbezogen gewählt werden. Mittlerweile werden variierende Arten und Darlehenssummen offeriert. Der Gründerkredit ERP mit Darlehen ist durch eine Kapitalhöhe von bis maximal 125.000 Euro als Startgeld charakterisiert. Eine Kapitalgründung ERP beinhaltet maximal 500.000 EUR. Entschliessen Sie sich zu einem Universell-Gründerkredit ERP, können Sie mit einer Summe bis maximal 25 Millionen Euro rechnen.

Was macht Gründerkredite so interessant?

Noch recht junge Existenzgründer profitieren dabei insbesondere von den relativ niedrigen, gleichbleibenden Zinssätzen und der Tilgungsfreiheit während der ersten Jahre. Ausserdem ist der Gründerkredit ERP Startgeld oder ERP-Universell wegen der langfristigen Laufzeiten der Darlehen und der unterschiedlichen Gestaltungsweisen attraktiv. Positiv ist ebenso die hohe Zusagequote der Banken sowie die einfache Begleichung der Rückzahlungsbeträge.

Wer kann Gründerkredite beantragen?

Diese Finanzhilfen sind für mittelständische und Kleinunternehmen konzipiert. Darüber hinaus kommen Gründerkredite für Betriebe infrage, die bis dato höchstens fünf Jahre am Markt waren. Eine Förderberechtigung haben Sie, wenn Sie freiberuflich oder selbstständig arbeiten. In jedem Fall muss das unternehmerische Ziel auf einen nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sein. Sie bedürfen einer kaufmännischen und fachlichen Eignung für einen Unternehmensaufbau und dessen Management.

Wer bekommt keine Bewilligung für einen ERP-Gründerkredit?

Von Gründerkrediten sind Unternehmen von mittlerem und grossem Ausmass sowie zu sanierende und in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Eigenexistenzen ausgenommen. Dasselbe trifft auf Betriebe zu, die in der Fischereibranche und in der landwirtschaftlichen Produkterzeugung angesiedelt sind. Liegt die Gründung des Unternehmens länger als fünf Jahre zurück, kann alternativ zum Junggründerkredit oder ERP-Darlehen ein KfW-Unternehmerdarlehen beantragt werden.

Weitere Artikel zum Thema

Durchsuchen Sie local.ch nach Unternehmensberater in Ihrer Nähe