Ehevertrag

Ein Ehevertrag lohnt sich, um eine Scheidung einvernehmlich zu bewältigen

Frisch Verliebte möchten eher über die Verlobung und Ehe nachdenken und nicht über die rechtlichen Konsequenzen, wenn eine Ehe nicht hält, was sie verspricht. Wird eine Scheidung notwendig, kommen auf beide Ehepartner Aufgaben zu, die geklärt werden müssen, so die Teilung der Vermögenswerte und des Hausstands, die Zahlung des Unterhalts und anderes. Um auf der sicheren Seite zu sein und spätere Auseinandersetzungen zu umgehen, ist ein Ehevertrag eine gute Lösung.
Ehevertrag

Eheverträge vor der Heirat – das Wichtigste im Überblick

Eheverträge werden zwischen den beiden Ehegatten vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen. Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertragsentwurf, der in der Praxis mit Hilfe eines Anwalts erstellt wird. Er regelt, wie das Vermögen beider nach einer eventuellen Trennung verteilt wird und wer einen Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich hat. Zwar ist das Aufsetzen von Eheverträgen bei der Hochzeitsplanung nicht immer angenehm, dennoch schützen sie beide Ehegatten langfristig vor möglichen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, wenn die Ehe zerbrechen sollte.

Als vertragliche Vereinbarung bietet das Schriftstück mehr Fairness und kann in den Regelungen so gestaltet werden, wie beide Partner es für richtig halten. Grundsätzlich soll er den Güterstand genau definieren und den Unterhalt und die Rentenansprüche festlegen.

In der Schweiz kann das vertragliche Schriftstück nicht nur bei einem Scheidungsvorgang sinnvoll sein, sondern ebenso während der Gütergemeinschaft. Es regelt nicht nur die Aufteilung von Vermögen, das in die Ehe eingebracht und erwirtschaftet wurde, sondern hat einen Einfluss auf eine Erbschaft und auf die Errungenschaftsbeteiligung. Während das Erbe an Kinder und Enkelkinder abgetreten werden muss, dient ein Ehevertrag dazu, die Errungenschaftsbeteiligung und den ehelichen Güterstand zu ändern oder die Gütertrennung neu zu bestimmen.

Statistisch zeigt sich, dass Ehen häufig geschieden werden und dass eine vertragliche Festlegung des Güterstands die zumeist entstehenden Konflikte und kostenaufwendige Scheidungsklagen verhindert. Klassischerweise wird das Schriftstück vor der Eheschliessung aufgesetzt, ist aber auch während der Gütergemeinschaft möglich. Ebenso ist eine Änderung der Regelungen nachträglich machbar.

Sinn und Notwendigkeit von Eheverträgen

Unabhängig davon, wie stark eine Beziehung ist, lohnen sich vertragliche Vereinbarungen als Eheverträge für beide Parteien, um genau festzulegen, was bei einer Trennung geschieht. In der Regel gehen beide Ehegatten mit einem bestimmten Vermögen in die Ehe, das beim Zerbrechen der Ehe dann ausschlaggebend für Alimente, Unterhalt, Hausstandteilung und Kinderbetreuung ist.
Bei der Heirat gilt normalerweise automatisch der gesetzliche Zugewinnausgleich. Bei einem Scheidungsvorgang werden die Unterhaltspflicht und der gesetzlich festgelegte Versorgungsausgleich gültig. Er hat die Aufgabe, die Ansprüche zu klären, die ein Partner dem anderen gegenüber hat, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde. Derjenige, der weniger Vermögen besitzt, hat ein Anrecht auf den Versorgungsausgleich durch den anderen.

Sinnvoll sind Eheverträge besonders dann, wenn:

  • ein hohes Vermögen vorhanden ist
  • beide Ehegatten keine Kinder haben
  • das Vermögen des einen Ehegatten höher ist als das des anderen
  • keine Ausgleichsforderungen erwünscht sind
  • ein eigenes Unternehmen vorhanden ist
  • die Eheleute verschiedene Nationalitäten haben

Inhalt und Regelungen des Ehevertrags

Beide Partner können vertraglich genau und frei gestaltet festlegen, was sie geregelt haben möchten. Der wichtigste Punkt ist zunächst die Reglung des Güterstands und der Gütertrennung. Ohne vertragliche Vereinbarung gilt im Scheidungsfall die Zugewinngemeinschaft. Das zusammen erwirtschaftete Vermögen wird geteilt und der besser begüterte Partner zahlt den anderen Partner aus.

Für die Klärung werden die Vermögenswerte ermittelt und verglichen, die zur Zeit des Zusammenlebens bis zur Trennung vorhanden sind. Das gesetzliche Modell ist nicht für jeden passend. Vertragliche Regelungen dagegen machen diese Bedingungen ungültig und vereinbaren die konkrete Gütertrennung und Teilung. Der Zugewinnausgleich entfällt damit.

Ein weiterer Punkt betrifft die Unterhaltszahlung. Ansprüche nach der Scheidung können ein Leben lang bestehen. Eheverträge ermöglichen die Begrenzung oder sogar die Ausschliessung solcher Zahlungen, solange sie im gesetzlichen Rahmen bleiben. Gesetzlich vermieden werden soll, dass einer der beiden Ehegatten wegen Kindererziehung, Krankheit oder Alter nicht ausreichend versorgt ist. Hier werden unzulässige Regelungen ungültig.

Festgelegt wird ebenfalls der Versorgungsausgleich in Bezug auf die erworbenen Rentenanwartschaften. Ohne vertragliche Vereinbarungen kann das sehr teuer werden, da dem Ehegatten gesetzlich zusteht, dass die Anwartschaften zur Hälfte gutgeschrieben werden. Der Versorgungsausgleich umfasst immer das Vermögen, das beide Partner während der Ehezeit erworben haben.

Weitere Regelungen sind individuell zu treffen, so die Altersvorsorge. Zusätzlich oder als Alternative zum ehelichen Vertragsschriftstück können Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung betreffen. Dieses ist dann sinnvoll, wenn definitiv feststeht, dass eine Scheidung gewünscht ist und hat den Sinn, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen. Inhalte dieser sind unter anderem die Teilung des Hausrats oder der Kindesunterhalt.

Notarielle Beglaubigung bei Eheverträgen

Die individuellen Vertragsbedingungen können von beiden Ehegatten frei gestaltet werden. Die vertraglichen Abmachungen unterliegen dem geltenden Prinzip der Vertragsfreiheit mit entsprechender Ausgestaltung aller Vereinbarungen. Einige Modifizierungen ermöglichen sogar den Verzicht auf bestimmte Ansprüche.
Das Aufsetzen des Vertrags ist mit einem Anwalt empfehlenswert, da dieser die rechtlichen Regelungen und Grundlagen kennt und beratend zur Seite stehen kann. Der Inhalt ist gültig, wenn das Schriftstück notariell beglaubigt wird. Der Notar prüft den Inhalt und bestätigt das Einvernehmen der Entscheidungen. Ohne notarielle Beurkundung ist das Vertragsschriftstück nicht gültig.

Gültigkeit von Eheverträgen im Falle einer Scheidung und Grenzen der Vertragsfreiheit

Der Ehevertrag kommt dann zum Tragen, wenn die Ehe geschieden wird. Er bietet den Vorteil, dass die Scheidung schmerzloser und kürzer vonstatten geht. Der Inhalt verweist auf die gemeinsam und einvernehmlich festgelegten Regelungen, die vor den gesetzlichen Bestimmungen Gültigkeit haben. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstösst oder zu lasten Dritter geht, darunter von Kindern. Ungültig und sittenwidrig ist das Ganze immer dann, wenn einer der Ehegatten schutzlos benachteiligt wird, darunter bei Mittellosigkeit, Schwangerschaft, Alter, Krankheit und bei der Schutzbedürftigkeit von Kindern.

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Häufige Fragen zu Eheverträgen

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten für Eheverträge fallen verschieden aus und hängen von der Vermögenslage beider Ehepartner ab und vom Inhalt und Umfang des Vertrags. Typisch ist das Hinzuziehen eines Anwalts und eines Notars, wobei die Beratung und Beurkundung weitere Kosten verursachen. Die Höhe der Notarkosten ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und ermessen sich am Geschäftswert des Ehevertrags.

Kann man im Nachhinein Eheverträge ändern?

Es ist möglich, dass sich die Rechtslage in Bezug auf den Ehevertrag ändert und enthaltene Vereinbarung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Daher ist es jederzeit möglich, nachträglich Änderungen vorzunehmen und Inhalte anzupassen oder nachträglich abzuändern. Auch kann, wenn vor der Heirat ein Ehevertrag gemacht wurde, ein nachträglicher Ehevertrag aufgesetzt werden. Nach der Scheidung ist das nicht möglich.

Wer profitiert von der im Vertrag festgehaltenen Regelung, der beurkundet ist?

Besonders profitieren kinderlose Paare und Selbstständige und Unternehmen. Durch den Ehevertrag kann verhindert werden, dass die ansonsten hinzugerechneten Vermögenswerte des Unternehmens oder von Aktien unter die Berechnung des Zugewinnausgleichs fallen. Durch eine Scheidung und den Zugriff auf das Vermögen können nachträglich wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen. Durch den Ehevertrag kann das Betriebsvermögen gesichert werden.

Lässt sich ein Ehevertrag steuerlich absetzen?

Die im Ehevertrag festgehaltenen vertraglichen Vereinbarungen sind freiwillig. Das bedeutet, dass die Kosten für einen Ehevertrag unter private Auslagen fallen und dann nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Das gilt sowohl für die Anwaltskosten und Beratung als auch für die Notarkosten, obwohl die notarielle Beurkundung vom Gesetz vorgeschrieben ist.

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