Firmenwagen: Lohnt er sich?

Geschäftsauto: Worauf achten bei Kosten, Steuern, usw.

Mit einem Dienstwagen vom Arbeitgeber erhalten Sie einen besonderen Bonus, gleichzeitig profitiert das Unternehmen von steuerlichen Vorteilen. Welche Regelung im individuellen Fall sinnvoll ist, erfahren Sie beim Autohändler. Gemeinsam mit Ihrem Chef können Sie sich beraten lassen und eine Lösung finden, die für alle Parteien positiv ausfällt.
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Wichtige Informationen zum Geschäftswagen

Die Nutzung eines Geschäftsautos ermöglicht es dem Arbeitnehmer, nicht nur die dienstlichen Fahrten zu erledigen. Meistens darf er das Auto ausserdem für seine Privatfahrten nutzen. Bei diesem Modell ist von gemischt genutzten Dienstwagen die Rede. Dabei wird der Privatanteil dem Arbeitnehmer als entgeltliche Leistung berechnet und entsprechend in der Steuererklärung deklariert.

Es gibt zwei Optionen für die Berechnung des Privatanteils:
Bei der effektiven Methode erfolgt die Berechnung des effektiven Anteils der Privatnutzung durch ein Bordbuch. Dieses enthält Notizen zu sämtlichen Fahrten. Die privat gefahrenen Kilometer werden mit 0,70 CHF multipliziert.

Im Rahmen der vereinfachten, pauschalen Methode werden dem Arbeitnehmer monatlich 0,8 % des Neukaufpreises berechnet (ohne Mehrwertsteuer) bzw. mindestens 150 CHF.

Firmenwagen – Vorteile und Möglichkeiten

Die Entscheidung für Geschäftswagen bietet den Unternehmen oft vorteilhafte Sonderpreise und Serviceverträge. Wenn die Dienstwagen einheitlich ausgewählt werden, sind keine Testfahrten nötig, denn die Autos lassen sich bei Bedarf einfach unter der Belegschaft austauschen. Damit reduzieren sich Unfälle und Bedienungsfehler. Die Gleichbehandlung der Mitarbeiter kann ebenfalls ein Thema sein.

Beim finanziellen Vergleich von Privatautos und Firmenwagen fallen die steuerlichen Vorteile ins Auge. Zudem können Sie durch das hier präsentierte Beispiel feststellen, ob ein Geschäftsauto für Sie lohnenswert ist. Basis der Beispielrechnung ist eine km-Leistung von 15.000 für Geschäftsfahrten.

  • Der Mitarbeiter nutzt seinen privaten Pkw, der 36.000 CHF gekostet hat. Er übernimmt alle anfallenden Autokosten (durchschnittlich knapp 4.000 CHF) und darf nichts davon als Geschäftsaufwand verbuchen. Von seinem Arbeitgeber bekommt er 10.500 CHF, von denen rund 6.500 CHF steuerfrei sind.
  • Bei der Nutzung des Privatwagens für den Weg zur Arbeit kann der Arbeitnehmer die entsprechenden Auslagen geltend machen, unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen.
  • Ein Geschäftswagen ist Eigentum des Unternehmens. Bei der Nutzung des Wagens erfolgt eine Lohnaufrechnung des Privatanteils, durch die sich die Steuerbelastung erhöht. Die Firma übernimmt die Kosten für die dienstlichen Fahrten bzw. für den Arbeitsweg. Bei einer täglichen Fahrtstrecke von 50 km und 220 Arbeitstagen wären das:
    220 x 50 x 0,70 CHF = 7.700 CHF.

Genaue Details zu Pendlerkosten, Freigrenzen und Lohnberechnung erfahren Sie bei den Steuerbehörden. Die erfahrenen Verkäufer kennen sich ebenfalls mit der Thematik aus.

Typische Einsätze für Geschäftsautos

Vor allem für Vielfahrer wie Aussendienstler lohnt sich ein Dienstwagen. Viele Unternehmen überlassen ihren Aussendienstmitarbeitern die geschäftlich genutzten Fahrzeuge auch für den privaten Gebrauch. Für die geschäftlich gefahrenen Kilometer zahlen die Firmen einen Auslagenersatz von 0,70 CHF. Auf die Fahrzeugspesen werden keine Sozialleistungen berechnet. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, dass Sie den Abzug für den Arbeitsweg in Ihrer privaten Steuererklärung eintragen.

Bei wenigen Geschäftskilometern und einem langen Arbeitsweg ist eine gemischte Nutzung des Geschäftsautos sinnvoll. Hier empfiehlt sich die Ermittlung des privaten Anteils über die monatliche Pauschale von 0,8 % des Neupreises, die im Lohnausweis ausgewiesen wird. Den Vorsteuerabzug können Sie als Unternehmer auch dann geltend machen, wenn das Geschäftsauto neben den dienstlichen Zwecken privat genutzt wird. Die steuerlichen Vorteile gelten für den Kaufpreis sowie für Leasingraten und Unterhaltskosten. Mehrwertsteuer fällt lediglich für den Privatanteil an. Auf der Basis der Privatkilometer folgt die entsprechende Ermittlung der zu versteuernden Einnahmen, wobei der Arbeitsweg als Privatfahrt gilt. Bei einer unentgeltlichen Nutzung des Autos durch den Arbeitnehmer bildet der Privatanteil die Basis für die steuerliche Ermittlung.

Wichtige Aspekte bei der Entscheidung

Neben der Auswahl eines Autos geht es um die Frage, ob Sie kaufen oder leasen möchten. Gewerbliches Leasing hat für die Firmen viele Vorteile. Zudem ist das Angebot von Schweizer Leasingfirmen sehr breit aufgestellt. Die Leasingraten lassen sich als Betriebsausgaben absetzen, während Sie beim Kauf das Kapital fest binden.
Weitere relevante Punkte vor der Vertragsunterzeichnung:

  1. Das Geschäftsauto ist ein Lohnbestandteil.
  2. Bei privater Nutzung müssen die Arbeitnehmer den entsprechenden Anteil privat versteuern.
  3. Geschäftsfahrzeuge haben ein GPS und lassen sich überwachen: Hierfür gelten strenge Regeln, an die sich die Arbeitgeber halten müssen.

Kosten für das Geschäftsauto

Welches Geschäftsauto zu Ihrem Gehalt passt, können Sie bei einem Blick auf die groben Preisklassen herausfinden. Neben dem Preis geht es um repräsentative Aspekte, ausserdem spielt das Umweltbewusstsein eine Rolle.

Günstige Geschäftswagen

Für eine kleine Firma mit grossen Ansprüchen an Nachhaltigkeit sind Kleinwagen und Mittelklasse-Modelle meistens ausreichend. Die Preise liegen meistens zwischen 20.000 und 30.000 CHF.

Grössere Autos

In der Kompakt- und Oberklasse finden Sie leistungsstarke Autos, beispielsweise eine Limousine für 40.000 bis 60.000 CHF. Ein BMW, Audi oder Mercedes hat einen repräsentativen Charakter und eine innovative Ausstattung.

Dienstwagen der Spitzenklasse

Ein Auto der Premiumklasse überzeugt mit einem starken Motor und mit vielen Sonderfunktionen. Die Preise für hochwertige Limousinen und Spezialfahrzeuge gehen von ca. 70.000 CHF bis in den sechsstelligen Bereich.

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Die häufigsten Fragen zum Geschäftsauto

Wie berechnet sich die Besteuerung von Firmenwagen?

Für die steuerliche Berechnung des Dienstwagens können Sie die pauschale oder effektive Ermittlung auswählen. Die pauschale Berechnung der Lohnaufrechnung ergibt sich aus der Formel: 9,6 % x Neupreis (bei beispielsweise 30.000 CHF: 2,880 CHF jährlich). Der Mehrbetrag unterliegt zusätzlichen Sozialabgaben. Die effektive Lohnaufrechnung für den Arbeitnehmer sieht folgendermassen aus: km-Leistung x 0,70 CHF.

Was hat es mit der 1-Prozent-Regelung auf sich?

Die 1-Prozent-Regelung für Geschäftsautos in Deutschland dient der vereinfachten Pauschalversteuerung, die von Unternehmen sowie von Angestellten gerne genutzt wird. In der Schweiz gilt hingegen eine pauschale Besteuerung von 0,8 Prozent, die nach dem Netto-Anschaffungspreis vom Auto berechnet wird. Hier werden 0,8 % vom Arbeitnehmer versteuert, dem das Geschäftsauto für die private Nutzung überlassen wird.

Wo muss ich das Geschäftsauto in der Steuererklärung hinterlegen?

Der private Anteil des Geschäftsfahrzeugs wird dem Angestellten angerechnet, daher müssen Sie ihn als entgeltliche Leistung in der Steuererklärung angeben. Der Anteil ist Teil des Einkommens, das Sie entweder nach der effektiven oder pauschalen Methode versteuern können. Grundsätzliche Informationen dazu erhalten Sie beim kompetenten Autohändler. Mit den Details kennt sich ein Steuerberater aus.

Was ist vor der Überlassung eines Firmenautos wichtig?

Vor dem Kauf oder Leasing eines Geschäftswagens sollten Sie sich über die Möglichkeiten der Privatnutzung informieren. Eventuell dürfen mehrere Mitarbeiter das Auto fahren. Weitere wichtige Schritte sind der Abschluss einer umfassenden Versicherung und die Klärung bezüglich der Haftung. Fragen zur Kostenübernahme und zum Wartungsservice sollten Sie ebenfalls im Vorfeld besprechen.

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