Kennzeichenaustausch in der Schweiz

Nummernschild wechseln: So geht's!

In bestimmten Situationen ist es nötig, das Nummernschild und manchmal sogar das Kennzeichen samt der Halterung zu wechseln. Denn nur mit einem gültigen, gut sichtbaren Nummernschild dürfen Sie Ihr Fahrzeug benutzen. Bei einem Umzug oder Autokauf ist deshalb ein Nummernschildwechsel erforderlich. Informationen und Formulare bekommen Sie von der Strassenverkehrsbehörde und oft auch beim Autohändler.
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Das neue Nummernschild

Es gibt mehrere Gründe, die einen Austausch des Nummernschilds erfordern. So müssen Sie das Nummernschild wechseln, wenn Sie Ihr Auto wegen eines Verkaufs abmelden. Ein beschädigter Kennzeichenhalter kann ebenfalls der Grund für den Austausch sein. Falls Sie in einen anderen Kanton umziehen, gibt es eine Frist von 14 Tagen, in der die entsprechende Meldung beim verantwortlichen Strassenverkehrsamt erfolgen muss. Hier reichen Sie die entsprechenden Formulare ein.
Neben der Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs legen Sie Ihren Fahrzeugausweis sowie einen erneuerten Nachweis der Haftpflichtversicherung vor. Diesen können Sie bei der Versicherung anfordern.

Das Strassenverkehrsamt des neuen Kantons nimmt das alte Nummernschild entgegen und händigt Ihnen ein neues aus. Dieser Austausch kann direkt am Schalter stattfinden. Alternativ können Sie die Nummernschilder per Post versenden bzw. auf der Poststelle an Ihrem neuen Wohnort umtauschen.

Vorgaben für Kennzeichen und Nummernschilder

Die Gültigkeit eines Nummernschildes ist grundsätzlich unbegrenzt, es sei denn, es handelt sich um Saison- oder Überführungskennzeichen. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen, die festlegen, wann die Autohalter ihr Nummernschild wechseln müssen. Häufig hängt der Austausch mit dem Kauf eines anderen Autos zusammen oder mit einem Umzug. Die entsprechenden Informationen stellt das Strassenverkehrsamt zur Verfügung.

Für den Wechsel sind diverse Unterlagen und Formulare vorzulegen. Wenn Sie das Kennzeichen aufgrund eines Umzugs neu beantragen, benötigen Sie diese Dokumente:

  • persönliche Ausweisdokumente,
  • Fahrzeugpapiere und Führerausweis,
  • Erklärung bzw. Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut,
  • Nachweis für die Wohnsitzänderung, beispielsweise in Form eines Mietvertrags.

Rechtliche Informationen zu Kontrollschildern

Das Nummern- bzw. Kontrollschild gehört grundsätzlich zum Fahrzeughalter und nicht zum Fahrzeug selbst. Wenn Sie ein neues Auto kaufen, können Sie also das alte Nummernschild weiter verwenden. Das verkaufte Fahrzeug bekommt hingegen das Schild vom neuen Halter. Das bedeutet, dass Sie beim Kauf eines Autos dieses gleich bewegen dürfen, wenn Sie das Nummernschild montiert und die Versicherung informiert haben.

Im Anschluss an die Fahrzeugübergabe und den Nummernschildwechsel erfolgt der Versand des Fahrzeugausweises an das zuständige Strassenverkehrsamt. Kurz darauf bekommt der Halter die neuen Fahrzeugpapiere. Während dieser Übergangsfrist dürfen Sie in der Schweiz und in Liechtenstein ohne offiziellen Fahrzeugausweis fahren, wenn Sie ein entsprechendes Dokument für eine eventuelle Polizeikontrolle mit sich führen.

Falls kein neues Auto angemeldet wird, geht das Kontrollschild an die Verkehrsbehörde zurück. Durch die Zuteilung auf eine bestimmte Person ist abhängig vom Kanton eine Reservierung oder der Verkauf des Kennzeichens möglich.

Fahrzeuge, die auf öffentlichem Grund fahren und abgestellt werden, benötigen vorschriftsmässig montierte Nummernschilder. Diese müssen eindeutig identifizierbar sein und dürfen nicht verdeckt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann ein Bussgeld von 60 CHF fällig werden. Falls Sie das Nummernschild nicht anbringen, müssen Sie laut Bussgeldkatalog sogar 140 CHF bezahlen. Sollte das Fahrzeug ohne Kennzeichen nicht versichert sein, droht ausserdem eine strafrechtliche Verfolgung des Falls.

Bei einem Verlust des Nummernschilds sollten Sie dies sofort bei der nächsten Polizeidienststelle melden, um ernsthafte Probleme zu vermeiden. Möglicherweise braucht der Kennzeichenhalter eine Reparatur, damit das neue Nummernschild richtig hält.
Der Fahrzeughalter übernimmt die Sorgfaltspflicht dafür, dass die Nummer gut sichtbar ist. Für die Lesbarkeit muss die Nummernbeleuchtung des Autos einwandfrei funktionieren, sonst droht hier ebenfalls eine Geldbusse.

Nummernschild wechseln in wenigen Schritten

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, können die Fahrzeughalter das Nummernschild selbst wechseln. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Schraubverbindung vorhanden, die das Kontrollschild direkt am Autoblech hält. Inzwischen gibt es bei den meisten Autos eine spezielle Leiste mit Cliphalterung. Mit wenigen Handgriffen lässt sich das Nummernschild wechseln, ohne dass Spezialwerkzeug nötig ist.
Teilweise ist ein gleichzeitiger Wechsel der Kennzeichenhalterung gewünscht. In diesem Fall sind die zwei Befestigungsschrauben der Halterung von der Karosserie zu lösen. Abhängig vom Zustand der Schrauben, die teilweise stark anrosten können, sollten Sie diese austauschen.
Einige Kennzeichenhalter haben eine vereinfachte Technik. Diese lassen sich einfach öffnen, sodass Sie das Kennzeichen ganz ohne Werkzeug herausnehmen können. Den Unterschied zwischen den diversen Halterungen erkennen Sie an der Beschaffenheit der oberen oder unteren Leiste. Bei einem nur leichten Zug öffnet sich die Kante, sodass Sie innerhalb von Sekunden das Nummernschild wechseln. Bei anderen Kennzeichenhaltern sind zwei Löcher auf beiden Seiten vorhanden. Hier hilft eine Spitzzange beim Drehen und Öffnen der Halterung.

Die meisten Fahrzeuge haben eine praktische Clip-Halterung. Hier gehen Sie folgendermassen vor:

1.Mit dem Schlitzschraubenzieher drücken Sie von der Schildseite aus behutsam die Clips hoch. Bei einigen Halterungen befinden sich die Clips unter einer Leiste.

  1. Wenn die Clips geöffnet sind, entnehmen Sie das Kontrollschild und setzen gleich im Anschluss das neue Schild ein.
  2. Nun drücken Sie die Halterungsclips mit den Fingern herunter, bis sie einrasten.

Wenn Sie ein neues Nummernschild haben, sollte es Ihnen nicht schwerfallen, dieses richtig zu montieren. Bei Fragen wenden Sie sich an die Experten aus der Autogarage oder Occasion. Suchen Sie über local.ch nach einem Autohändler und holen Sie hier alle wichtigen Informationen ein, bevor Sie das Nummernschild wechseln.

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Die häufigsten Fragen zum Nummernschildwechsel

Welche Gründe gibt es, das Nummernschild zu wechseln?

Bei der Abmeldung bzw. beim Verkauf eines Autos müssen Sie das Nummernschild wechseln. Wenn Sie sich einen neuen Wagen kaufen, können Sie das Schild gleich daran montieren. Ein Umzug in einen anderen Kanton kann ein weiterer Grund sein, das Kontrollschild zu wechseln. Möglicherweise brauchen Sie auch ein neues Schild, weil das alte nicht mehr lesbar ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?

Um ein neues Kontrollschild für Ihr Auto zu beantragen, benötigen Sie einen amtlichen Ausweis sowie Fahrzeug- und Führerausweis. Falls Sie umgezogen sind, müssen Sie ausserdem Ihre Wohnsitzverlegung nachweisen. Dafür können Sie den neuen Mietvertrag vorlegen. Zudem benötigen Sie im Zusammenhang mit einem Umzug von einem Kanton zum anderen einen Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut.

Benötige ich spezielles Werkzeug für die Nummernschildmontage?

Die modernen Halterungen von heute machen Spezialwerkzeug unnötig. Bei der besonders häufig vorkommenden Kennzeichenhalterung mit Clips reicht ein Schlitzschraubendreher für die Montage aus. Falls ein Wechsel des Kennzeichenhalters ansteht, kommt zusätzlich ein Kreuzschraubendreher zum Einsatz. Bei älteren Halterungen mit Schrauben benötigen Sie eventuell einen weiteren Schraubendreher, um das Nummernschild sicher zu befestigen.

Darf ich selbst das Nummernschild wechseln?

Wenn alle verwaltungstechnischen Angelegenheiten geklärt sind, dürfen Sie das Nummernschild selbst montieren. So sparen Sie sich Extrakosten in der Autogarage oder direkt beim Autohändler. Als Halter des Autos sind Sie für die Lesbarkeit des Kennzeichens verantwortlich und sollten darauf achten, dass die Befestigung richtig sitzt. Zudem sollten Sie den Zustand und die Beleuchtung des Kennzeichens gelegentlich prüfen.

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