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Bei einem Wohnungswechsel entstehen durch den Umzug Kosten. Ob direkt innerhalb der Schweiz oder als Zuzug aus einem anderen Land in die Schweiz – ohne Umzugskosten lässt sich dieses Vorhaben kaum realisieren. Diese finanziellen Aufwendungen beinhalten in jedem Fall verschiedene Einzelfaktoren:
Fast bei jedem Posten sind Einsparungen erzielbar, um die Kosten zu zügeln. Dazu muss genügend Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung stehen. Ein schnell abzuwickelnder Umzug kann meist nur durch einen Umzugsservice gewährleistet werden. Das erfordert wiederum zusätzlich Geld.
Da beim Umzug Kosten entstehen, hilft eine Berechnung, um diese im Voraus zu überschauen. Recht praktisch sind die online angebotenen Umzugsrechner, die im Grossen und Ganzen alle Kosten beinhalten. Die Umzugsrechner sind überwiegend kostenfrei und einfach zu bedienen. Wer annähernde Werte benötigt, sollte damit gut zurechtkommen. Derartige Berechnungsprogramme oder Apps werden vorwiegend von internationalen und nationalen Logistikern gestellt. Die Berechnung der Kosten kann ebenso persönlich vor Ort bei einem Anbieter für Umzugsservice vorgenommen werden.
Folgende Varianten für Umzüge sind üblich:
Umzüge über Vertrag mit Spedition
Eine Kostenzusammenstellung für den Umzug erfolgt auf der Basis von Entfernung, Umzugsvolumen und/oder der Anzahl der Zimmer sowie der Wohnfläche. Des Weiteren werden zusätzliche Leistungen wie das Bewältigen höherer Etagen, lange und umständliche Laufwege, der Abbau und die Montage von Möbelstücken, das Verpacken und Transportieren empfindlicher, wertvoller Gegenstände einbezogen.
Umzug in Eigenleistung
Diese Version kann deutlich günstiger werden und die Geldausgaben zügeln, weil Freunde, Bekannte und Angehörigen teilweise gratis helfen. Das Anmieten eines Kleintransporters über eine kurze Zeitspanne (inklusive Einkauf von Kraftstoff) verursacht nur geringe Transportkosten. In dieser Situation sollte das zu transportierende Gut nicht zu umfangreich und nicht zu sperrig sein. Diese Herangehensweise lohnt sich, wenn die zu überwindende Entfernung eher gering ist und lediglich für die Verpflegung der Helfer gesorgt werden muss. Für einen kleinen Umzug muss nicht in jedem Fall ein Dienstleister her.
Umzug über Kombination Firma und Eigenregie
Um Umzugskosten zu zügeln, können die wichtigsten Tätigkeiten selbst erledigt werden, beispielsweise das Packen der Kartons, das Reinigen, die Bestellung des Halteverbots im Wohnort und die Organisation zusätzlicher privater Arbeitskräfte.
Wer sich mit dem Umzugsrechner nicht auskennt, dem dürften einfach gestaltete Tabellen eine Hilfe sein. Dort sind beispielsweise verschiedene Städte mit Kostendaten für Umzüge in der Schweiz aufgelistet. Verbindlicher als ein Umzugsrechner online ist allerdings ein Kostenvoranschlag von einem Unternehmen. Obwohl die abschliessende Rechnungssumme leicht vom Kostenvoranschlag abweichen darf, bekommen die Interessenten doch relativ verlässliche Angaben.
Zweckdienlich ist die Kostengegenüberstellung mehrerer Anbieter. Über die jeweilige Offerte sind Rückschlüsse auf die späteren Umzugsausgaben möglich. Die preiswerteste Offerte wird zur Entscheidungsfindung und zum Vertragsabschluss mit einem Umzugsunternehmen herangezogen.
In der Offerte sind verschiedene Punkte aufgeführt, die zumindest einen annähernden Vergleich zulassen. Es lohnt sich darüber hinaus, mit der Firma für den Umzug einen Pauschalpreis zu verabreden. Der Vorteil von pauschalen Offerten liegt darin, dass keine weiteren Kosten auf die Kunden zukommen, falls sich die Umzugsfirma verschätzt hat.
In der Praxis gehen Umzugsunternehmen häufig dazu über, erst ab einer speziellen Grösse pauschale Offerten anzugeben. Alternativ zum Pauschalpreis gibt es den Fest- oder Fixpreis sowie die Offerten mit sogenanntem Kostendach. Statistiken dazu haben ergeben, dass sich die Kosten für den Umzug in der Schweiz innerhalb einer enormen Spanne bewegen (etwa 950 CHF bis 2.500 CHF).
Einsparpotenzial beim Umzug liegt ausserdem in folgenden Vorschlägen:
An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass es im Rahmen der Steuer eine Umzugskostenpauschale für Arbeitnehmer gibt, die eine Wohnung wegen der Arbeit wechseln müssen.
In der Schweiz besteht die Möglichkeit, die finanziellen Ausgaben für einen beruflich bedingten und einen privat bedingten Wohnungswechsel über die Steuern erstattet zu bekommen. Basis bei arbeitsbedingten Umzügen ist die sogenannte Umzugskostenpauschale. Diese tritt in Kraft bei:
Die Höhe der Umzugskostenpauschale beträgt 365 Schweizer Franken pro Jahr. Sie steht vorwiegend Menschen zu, die aus beruflichen Erwägungen heraus umziehen.
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Umzüge innerhalb von Städten sind oftmals teurer als auf dem Land. Für eine 3-Raum-Wohnung ergeben sich im Durchschnitt etwa 945 CHF. Die Unternehmen rechnen dabei mit einem Arbeitsaufwand von ungefähr fünf bis sechs Stunden. Zusatzkosten belaufen sich auf etwa 250 bis 350 CHF. Umzüge in Zürich kosten im Durchschnitt um 360 bis 640 CHF (1 bis 1,5 Zimmer).
Privat notwendige Umzüge können Sie in der Schweiz jährlich über die in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewiesenen Eintragungen absetzen. Die maximale Grenze liegt bei 4.000 Franken, je nach Kanton. Dafür werden von den Finanzämtern nicht einmal Nachweise oder Belege verlangt. Liegen die Kosten über dieser Pauschale, ist es erlaubt, diese einzeln geltend zu machen.
Im Zusammenhang mit der Umzugspauschale für private Umzüge handelt es sich unter anderem um finanzielle Aufwendungen für Speisen und Getränke für Helfer, Handwerker, Anzeigen zur Wohnungssuche sowie Gebühren für das Ummelden von Strom, Gas, Telefon und weiteren Versorgungen. In dieser Umzugspauschale ist ebenfalls die Absetzbarkeit von weiteren finanziellen Aufwendungen für vertraglich festgelegte Renovierungen dabei.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Kostenübernahmen bei Umzügen gewährleisten die Jobcenter, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und ein Antrag gestellt wurde. Zudem gibt es finanzielle Unterstützung von vielen Arbeitgebern und den Sozialämtern. Grundlage für eine Bewilligung ist eine entsprechende Antragstellung. Je nachdem, wo der Antrag abgegeben wird, sind verschiedene Selbstauskünfte obligatorisch, um den tatsächlichen Bedarf prüfen zu können.
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