Das Konkubinat

Seit der Antike ein Thema: Das Konkubinat und seine Vorteile gegenüber einer Ehe

Der traditionelle Begriff des Konkubinats drückt aus, dass ein Paar miteinander lebt, wie Eheleute es gewöhnlich tun, ohne jedoch verheiratet zu sein. Dafür gibt es vielfältige Gründe und Anstoss nimmt die Öffentlichkeit an dieser Lebensform nicht mehr. So ist sie weit verbreitet, weil viele unverheiratete Paare glauben, es sei einfacher als eine Ehe mit allen nötigen Formalitäten zu führen. Das stimmt prinzipiell, allerdings nur, weil viele wichtige Dinge ungeregelt bleiben.
Das Konkubinat

Auch Paare ohne Trauschein können sich in rechtlichen Angelegenheiten absichern

Eine Eheschliessung ist nichts anderes als der Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages, wenn man eine nüchterne Betrachtung allein auf Rechtsfragen beschränkt. Das ist vielen Heiratswilligen nicht bewusst, aber der Gang zum Traualtar bedeutet im Grunde nur, dass ein Ehevertrag nach den gesetzlichen Grundlagen geschlossen wird. Die Folge ist, dass die neue Familie in vielen Punkten staatliche Unterstützung beziehungsweise besonderen Schutz geniesst. Ausserdem sind viele Themen des Familien- und Erbrechts durch die Vorschriften des Zivilgesetzbuches bereits klar geregelt.

Wer seine Gründe hat, darauf zu verzichten, kann nicht von den Sonderregelungen für Eheleute und den Vorschriften des geltenden Familienrechts profitieren. Das betrifft hauptsächlich diese Themen:

  • Steuerfragen
  • Personenstands- und Namensrecht
  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  • Unterhaltsansprüche
  • Probleme des Aufenthaltsrechts
  • Erbschafts- und Versorgungsangelegenheiten
  • Renten- und sonstige Ansprüche aus Versicherungen

Paare, die sich für ein Leben ohne Trauschein entscheiden, verzichten damit auf diese rechtlichen Bindungen und die staatliche Anerkennung ihrer Verbindung. Trotzdem kann es sinnvoll sein, im Innenverhältnis der Konkubinatspartner zueinander vertragliche Absprachen zu treffen, an die sich die Parteien im Zweifelsfall halten müssen. Ein Konkubinatsvertrag empfiehlt sich vor allem dann, wenn aus langfristigen Beziehungen Kinder, gemeinsames Vermögen oder die Notwendigkeit, Regelungen für den Todesfall zu treffen, entstehen.

Wer lebt in einem Konkubinat?

Der Begriff des Konkubinats stammt aus der römischen Antike und bezeichnete bereits dort das Zusammenleben eines Paares ohne Eheschliessung. In der Historie gab es dafür immer wieder triftige Gründe wie zum Beispiel Standesunterschiede, religiöse Hindernisse oder auch Hemmnisse, die Erbschafts- und Vermögensfragen der beteiligten Familien betrafen.

Seit der Antike wurden diese Verhältnisse abwechselnd durch die Gesellschaft und die Kirchen bekämpft oder stillschweigend toleriert. Die öffentliche Meinung hing dabei stets vom jeweils herrschenden Zeitgeist ab. Heute ist das Konkubinat weit verbreitet und findet seine Anhänger hauptsächlich im Kreis derer, die den Aufwand einer Ehescheidung fürchten.

Das Konkubinat ist also weder eine Ehe noch entspricht es einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die heute gleichgeschlechtlichen Paaren weitestgehend den gleichen rechtlichen Status einräumt wie Eheleuten. Leben Partner dennoch in einer eheähnlichen Gemeinschaft, spricht man in der Schweiz vom Konkubinat.

Was eignet sich besser für eine Beziehung: Ehe oder Konkubinat?

Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es schlicht nicht. Es können durchaus seriöse Gründe gegen eine Eheschliessung sprechen, beispielsweise wenn Partner oder Partnerin der neuen Lebensgemeinschaft bereits anderweitig verheiratet sind und ehelichen Nachwuchs haben. In diesem Fall wünschen nicht wenige Paare, die ursprüngliche Familie im juristischen Sinne aufrecht zu erhalten und an Dingen wie Erbfolge und Versicherungen für Renten, Todesfall etc. nichts zu verändern.

Die Ehe ist für viele getrennt Lebende trotzdem weiterhin eine Säule der sozialen Absicherung, die sie nicht aufgeben möchten, wenn das Paar nicht mehr zusammenlebt. Tatsächlich würde beispielsweise ein Anspruch auf Witwenrente für die Partnerin einer Lebensgemeinschaft entfallen, wenn sie vom Vater ihrer Kinder, geschieden wäre. Dies erscheint vielen getrennten Eltern ungerecht, wenn die Mutter zugunsten der Familie auf eine eigene Berufstätigkeit verzichtet und daher keine oder nur geringe eigene Rentenansprüche erworben hat.

Auf eine Eheschliessung verzichten viele Partner ausserdem, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie die Rechtsfolgen einer Ehe inklusive Scheidung tragen möchten, wenn die Beziehung scheitert. Trotzdem ergeben sich aus nichtehelichen Verbindungen im Alltag viele Fragen, die einer Regelung bedürfen. Profane Dinge wie die Frage, wer im Fall der Trennung das gemeinsame Heim verlässt, stehen genauso an, wie die Wünsche der Beteiligten im Krankheits- oder Todesfall.

Warum ist ein Konkubinatsvertrag wichtig?

Paare in einer nichtehelichen Beziehung geniessen keinerlei rechtliche Sonderstellung. Der Gesetzgeber behandelt jeden der beiden wie eine fremde Person. Das bedeutet, dass bei sämtlichen gemeinsamen Besitztümern unklar ist, wem sie im Fall einer Trennung oder des Todes zustehen. Diese Dinge regelt man dann besser in einem Konkubinatsvertrag. Eine einfache Inventarliste im Vertrag mit einem Hinweis, wer Eigentümer jedes Gegenstandes ist und bleiben soll, genügt bereits und ist eine wichtige Säule zur juristischen Absicherung des gemeinsamen Lebens.

Sind Nachkommen aus dem Konkubinat hervorgegangen, sind zudem Festlegungen zum Sorgerecht und zu Unterhaltsansprüchen sinnvoll. Dieser Punkt ist der mit den häufigsten Streitfällen bei Trennungen. Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn man klare Regelungen trifft, solange die Parteien noch freundliche Empfindungen füreinander hegen.

Ausserdem können die Konkubinatspartner alle Regelungen treffen, die ihnen sinnvoll und notwendig erscheinen. Sind grössere Vermögenswerte im Trennungs- oder Todesfall aufzuteilen, ist anwaltlicher Rat unbedingt nötig. Zum einen könnten Vereinbarungen gegen rechtliche Grundsätze verstossen und zum anderen könnte ein Erbvertrag beziehungsweise Testament zwingend erforderlich sein. Hier wäre ein einfacher Vertrag zwischen den Partnern nicht rechtssicher.

Wenn Sie für Ihre Partnerschaft einen Vertrag abschliessen möchten oder sich über ihre Rechte und Pflichten in einer nichtehelichen Beziehung informieren wollen, finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner. Die Fachjuristen auf Local.ch werden Ihre Fragen kompetent beantworten und sie fundiert beraten. Im Streitfall stehen Ihnen ausserdem Mediatoren zur Verfügung. Falls Sie nach pragmatischen Lösungen für Probleme des Umgangs-, Sorge oder Aufenthaltsbestimmungsrechts suchen, können Sie sich auch an eine der verzeichneten Familienberatungsstelle wenden. Nehmen Sie einfach direkt den Kontakt auf.

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Die häufigsten Fragen zum Konkubinat

Was kostet der Abschluss eines Konkubinatsvertrages?

Ein Konkubinatsvertrag muss gar nicht unbedingt Geld kosten, denn die Parteien können ihn selbst verfassen und ausfertigen. Problematisch ist dabei, dass Laien nicht unbedingt rechtssichere Festlegungen treffen könnten. Die Folge wäre, dass Vereinbarungen in einem Rechtsstreit unhaltbar wären. Deswegen ist es sicherer, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen. Die Gebühren richten sich dann nach dem Vermögenswert, den der Vertrag regelt.

Wie viel erbt ein Konkubinatspartner?

Ein Konkubinatspartner geniesst im Erbrecht keinen besonderen Vorzug. Das bedeutet, die Konkubinatspartner erben wie jede beliebige Person gar nichts, ohne in einem Testament bedacht worden zu sein. Pflichtteilsansprüche leiblicher Verwandter gehen dem Erbanspruch aus einem Testament in jedem Fall vor. Geht es um grössere Vermögenswerte, ist deshalb der Rat von Anwalt oder Notar unerlässlich.

Welchen Familiennamen trägt ein Kind unverheirateter Eltern?

In der Schweiz erhalten gemeinsame Kinder von Konkubinatspartnern automatisch den Nachnamen der Mutter, wenn die Eltern nichts anderes vereinbart haben. Durch eine Erklärung über die Vaterschaft und eine Sorgerechtsvereinbarung haben unverheiratete Eltern jedoch die Möglichkeit, dem Kind den Familiennamen des Vaters zu ergeben. Die Erklärung und die Eintragung erfolgen jeweils beim zuständigen Zivilstandsamt.

Welche Beziehungen halten länger?

Das lässt sich kaum beantworten, denn offizielle Statistiken gibt es in der Schweiz nur für Eheschliessungen und Scheidungen. Danach dauert eine Ehe durchschnittlich rund 15 Jahre, bevor sie geschieden wird. Pro Jahr heiraten etwa 30.000 Paare, während sich etwa 15.000 scheiden lassen. Da Konkubinate ohne das Wissen der Behörden entstehen und enden, gibt es dazu keine genauen Zahlen.

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