Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung für Unternehmen als Pflicht oder freiwillige Entscheidung

Wirtschaftsprüfpflichtig sind in der Schweiz grosse Unternehmen und Kapitalgesellschaften. Diese sind für die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses selbst verantwortlich und müssen dafür sorgen, einen vertrauenswürdigen Wirtschaftsprüfer zu bestimmen, der einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört. In der Schweiz ist das beispielsweise Expertsuisse.
Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung – Definition, Funktion und Zweck

Eine Wirtschaftsprüfung ist eine professionelle Kontrolle der Buchhaltung und Finanzberichterstattung von Unternehmen durch einen Wirtschaftsprüfer. Vorgeschrieben sind dafür die Neutralität und Unvoreingenommenheit des Fachmanns für die Revision und eine Prüfung nach geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Es geht darum, die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage in einem Finanzbericht zu erfassen und zu beurteilen, den Ist- und Soll-Zustand zu vergleichen und die Bilanzierung und Buchhaltung in ihrer Richtigkeit zu bestätigen. Möglich ist durch die Wirtschaftsprüfung zu erkennen, ob eine Unternehmensfortführung wahrscheinlich ist und wie sich die Wirtschaftlichkeit der Firma in den Erfolgen zeigt.

Aufgaben und Pflichten eines Wirtschaftsprüfers bei der Revision

Ein Wirtschaftsprüfer hat die Aufgabe, unabhängig und neutral die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zu kontrollieren und ordnungsgemäss zu prüfen. Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer erfordert wichtige Fähigkeiten und Voraussetzungen. Als Partner für gut laufende Unternehmen hat der Prüfer neben dem Jahresabschluss noch weitere Aufgaben. Die Zulassung für Ausbildung und Studium erfordert einen Bachelor- oder Masterabschluss und einen hohen Kenntnisstand in Wirtschaftsfragen und Steuerrecht. Voraussetzung ist die Praxiserfahrung und praktische Ausbildung, um das Fach studieren zu können. Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Arbeit umfasst die Buchhaltung, das Prüfen von Konzernrechnungen, die Bilanzierung und die Jahresabschlüsse, die Suche nach Finanzlücken, aber ebenso andere Bereiche. Der Prüfer hat die Pflicht, Bestätigungsvermerke über das Prüfergebnis der Revision zu machen und berät als Partner das Unternehmen über Vorsorgeeinrichtungen und in steuerlichen und finanziellen Fragen.

Zu den Pflichten des Wirtschaftsprüfers gehören folgende:

  • Unabhängigkeit (Das Urteil bei der Revision muss unabhängig zum Unternehmen und von eigenen Ansichten erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer ist dabei innerlich und äusserlich unabhängig und zieht nur Sachbeträge in Betracht, die für die Prüfung vorgeschrieben sind.)
  • Unparteilichkeit (Das Verhalten eines Wirtschaftsprüfers ist unparteiisch. Das erfordert die unbedingte Neutralität für den Bericht, keine unlautere Werbung oder das Weglassen von Sachverhalten.)
  • Gewissenhaftigkeit (Ein Wirtschaftsprüfer ist Gesetze gebunden und arbeitet nach Vorschriften und Regelungen gewissenhaft und mit Sachkenntnis.)
  • Verschwiegenheit (Die Vertrauensbasis muss zwischen dem Prüfer und Unternehmen gewährleistet sein, da dieser Einblicke in alle wichtigen Geschäftsvorgänge, Konzernrechnungen und Dokumente hat.)
  • Eigenverantwortung (Wichtig ist, dass ein eigenständiges Urteil bei der Prüfung gefällt werden kann. Die Entscheidung trifft der Wirtschaftsprüfer selbstständig.)

Zeitraum einer Wirtschaftsprüfung

Eine Pflicht zur Prüfung besteht zunächst für alle mittelständischen und grossen Kapitalgesellschaften. Sie haben die Aufgabe, selbstständig jedes Jahr eine Jahresabschlussprüfung zu machen. Diese kann nur durch einen Experten geschehen, zum Beispiel durch Expertsuisse. Das Unternehmen zeichnet sich durch einen Expertenverband als zuverlässiger Partner aus, der Erfahrung mit Steuern, Wirtschaftsprüfungen und Treuhand hat. Expertsuisse vertritt seine Mandanten durch Diplomprüfer und vermittelt auch zwischen Unternehmen und Experten. Damit ist es möglich, einen langfristigen Partner zu finden.

Notwendig ist die Prüfung für Aktiengesellschaften, GmbHs, Handels- und Kommanditgesellschaften, wenn bei diesen keine natürliche Person haftender Gesellschafter ist. Vorhanden sein muss ebenfalls eine Bilanzsumme im sechsstelligen und siebenstelligen Bereich. Die Suche nach einem Experten sollte frühzeitig stattfinden. Das Unternehmen sollte gleichzeitig die Schwellenwerte im Blick behalten, wann die Prüfungspflicht vorgeschrieben ist.
Erfolgt diese nicht, drohen schwerwiegende Folgen. Ist eine Wirtschaftsprüfung vorgeschrieben, gilt ein eigenständiger Jahresabschluss nicht. Er ist nicht rechtswirksam und damit verbunden auch nicht diverse Rechtsgeschäfte, Tantieme und Ausschüttungen.

Die Wirtschaftsprüfung ist am Ende eines Geschäftsjahres fällig, beginnt aber in der Regel schon während des laufenden Geschäftsjahres. Dadurch hat der Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit, sich ein Bild über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu machen. Tipps für grössere Unternehmen sind:

  • den Schwellenwert im Auge zu behalten
  • eine Beratung vor dem Jahresende durch den Steuerberater
  • die rechtzeitige Suche und Wahl des geeigneten Abschlussprüfers
  • die Nutzung des Fachwissens des Wirtschaftsprüfers für wertvolle Informationen zu einer besseren Unternehmensführung

Inhalt und Ablauf einer Wirtschaftsprüfung

Eine Jahresabschlussprüfung gehört zu den wichtigsten Wirtschaftsprüfungen, der für grosse Unternehmen Vorschrift ist, aber auch von kleineren Firmen in Anspruch genommen werden kann. Das ist dann sinnvoll, wenn es um die Beschaffung von Fremdkapital oder um Darlehen und Kredite bei der Bank geht. Die professionelle Untersuchung gewährt mehr Kreditsicherheit. Ein Blick lohnt bei der Prüfung auch auf Vorsorgeeinrichtungen, die Unternehmen versichern.

Die Wirtschaftsprüfung ist am Jahresende sehr umfangreich und richtet sich auf die Revision und Bilanzierung, auf den Jahresabschluss und den Lagerbericht. Daneben sind auch Zwischenabschlüsse möglich, wenn es zu Strukturveränderungen im Unternehmen kommt oder dieses veräussert wird. Die Suche ist aufwendig und erfordert weitere Kenntnisse über Konzernrechnungen und Vorsorgeeinrichtungen. Wirtschaftsprüfer sind in einigen Fällen mit Sonderprüfungen beschäftigt, wenn bei einem Unternehmen Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung auftreten. Ein zuverlässiger Partner steht dabei beratend zur Seite.

Den Inhalt der Prüfung bilden die Bilanz, die komplette Buchführung, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagerbericht und die Unternehmensplanung. Der Wirtschaftsprüfer überblickt zunächst die finanziellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die Buchhaltung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Er benötigt dafür die Einsicht in aktuelle Satzungen, Vorsorgeeinrichtungen und Verträge. Danach erfolgt die Inventurkontrolle der Vorräte und schliesslich die eigentliche Untersuchung der Summen- und Saldenlisten.
Zur Verfügung stehen dem Prüfer sinnvolle Prüfungsprogramme für das Einlesen aller Daten und die Analyse. Zur Bewertung werden Konten und Belege herangezogen, aber auch Rückstellungen und Planungsunterlagen. Unternehmen erleichtern dem Prüfer die Aufgabe, wenn sie bereits eine ordentliche Buchhaltung vorweisen können und eine Jahresabschlussakte führen, die alle Bilanz- und GuV-Positionen und die dazu benötigten Nachweise enthält.

Pflichtverletzungen bei der Wirtschaftsprüfung

Pflichtverletzungen treten in der Regel sehr selten auf, da Wirtschaftsprüfer bereits von vorneherein die Voraussetzung für ihre Arbeit erfüllen und häufiger erneut nachweisen müssen. Dazu sind sie verpflichtet, ein Siegel zu führen, was die Suche nach einem zuverlässigen Partner erheblich erleichtert. Handelt ein Prüfer dennoch wider seine Pflichten, hat er mit berufsgerichtlichen Massnahmen zu rechnen. Eine Pflichtverletzung zieht Geldbussen, das Verbot für die Berufsausübung und eine Ausschliessung als Wirtschaftsprüfer nach sich.

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Häufige Fragen zur Wirtschaftsprüfung

Was ist bei einem fehlerhaften Jahresabschluss zu tun?

Wenn sich bei einer Wirtschaftsprüfung herausstellt, dass die Revision und der Jahresabschluss nicht ordnungsgemäss sind oder Fehler in den Konzernrechnungen aufweisen, entstehen für das Unternehmen nicht zwingend gleich Probleme. In der Praxis empfehlen Wirtschaftsprüfer von Expertsuisse zunächst eine Umbuchung, damit eine korrekte Darstellung machbar ist. Der neue Abschluss wird dem Prüfer dann vorgelegt und dieser kann ihn uneingeschränkt testieren.

Wie wird man ein Wirtschaftsprüfer in der Schweiz?

In der Schweiz unterliegt ein Wirtschaftsprüfer der Zulassung durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde. Das eidgenössische Diplom erhält er nach der Ausbildung, dem Studium und seiner dort stattfindenden Zulassung. Für die Ausbildung ist mindestens ein Jahr Praxiserfahrung vorausgesetzt. Nach der Zulassung kann ein Wirtschaftsprüfer dann eigene Mandate übernehmen und als Sachverständiger arbeiten.

Welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gibt es in der Schweiz?

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Schweiz hat die Aufgabe, die Buchhaltung, die Konzernrechnungen, die Vorsorgeeinrichtungen, die finanziellen Transaktionen und weitere Bereiche von Unternehmen professionell zu prüfen. Das betrifft besonders den Jahresabschluss und die Bilanzierung. Die wichtigste Wirtschaftsprüfgesellschaft mit Treuhand-Vermittlung ist die Expertsuisse. Weitere sind die Schweizer Revisionsgesellschaft SRGH und bekannte Wirtschaftsprüfunternehmen wie Spectas oder Statista.

Wie viel verdient ein Wirtschaftsprüfer?

In der Schweiz verdienen Wirtschaftsprüfer brutto etwa zwischen 70'000 Franken bis 195‘000 Franken. Das beinhaltet den Monatslohn zwischen 6‘300 bis 16‘300 Franken, wobei etwa die Hälfte über der Mindestgrenze liegt und 9‘000 Franken umfasst. Das Einstiegsgehalt für Wirtschaftsprüfer liegt etwa bei 90‘000 Franken. Je nach Berufserfahrung sind weitere Tätigkeitsfelder möglich, wodurch sich die Summe noch einmal erhöht.

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