Fitnessstudiovertrag kündigen

Fitnessstudiovertrag kündigen: Auf der sicheren Seite

Ein Fitnessvertrag kann mit der Einhaltung der Kündigungsfrist ganz einfach und unkompliziert gekündigt werden. Da sich einige Verträge automatisch verlängern, wenn man diese nicht rechtzeitig kündigt, sollten Sie bei Vertragsabschluss Ihren Fitnessvertrag genau kennen, um Flexibilität zu bewahren. Grundsätzlich gilt eine Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages. Ein einfaches Kündigungsschreiben reicht dabei völlig aus.
Fitnessstudiovertrag kündigen

So kündigen Sie Ihre Fitnessstudio-Mitgliedschaft richtig

Im Regelfall wird eine Mitgliedschaft vereinbart, die entweder eine 12- oder 24-monatige Laufzeit beträgt. Wird nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist, in der Regel 3 Monate vorher, gekündigt, dann streckt sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr. Wichtig ist: Das Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Schicken Sie die Kündigung frühzeitig als Einschreiben-Einwurf zum Fitnessstudio, um mögliche Postverzögerungen mit einzuplanen. Verspätet sich das Schreiben, können Sie nur auf die Kulanz des Empfängers hoffen. Viele Anbieter bieten Verträge an, die man monatlich kündigen kann. Die Fitnessstudios wollen Ihnen somit mehr Flexibilität zur Verfügung stellen und Ihnen die Option eröffnen, jederzeit kündigen zu können. Grundsätzlich ist es in diesem Fall so, dass Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Vertragsende haben. So ist es somit viel einfacher, den Fitnessstudiovertrag kündigen zu können, deshalb ist diese Art von Vertrag sehr beliebt.

Vorzeitige Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht

Generell können Sie Ihre Mitgliedschaft nur dann vorzeitig kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Dieses Recht haben Sie in folgenden Punkten:

  • Krankheit
  • Umzug
  • Schwangerschaft
  • Änderung der Öffnungszeiten oder generell der Leistung

Bei der Sonderkündigung haben sich meist Umstände ergeben, die nicht vorhersehbar waren. So wird Ihnen erlaubt, die Vertragslaufzeit vorzeitig aufzulösen. Wer erkrankt und deshalb keinen Sport mehr treiben darf, kann durch ein Attest des zuständigen Arztes umgehend den Fitnessstudiovertrag kündigen. Handelt es sich jedoch nur um eine vorübergehende Erkrankung, wird der Vertrag lediglich für diese Zeit pausiert. Müssen Sie aus wichtigen Gründen in einen anderen Ort ziehen, der jedoch zu weit von Ihrem Fitnessstudio entfernt ist, gilt hier ebenfalls das Sonderkündigungsrecht. Aufgepasst: Bei grossen Ketten befinden sich mehrere Studios in einem Land, liegt also ein anderes Studio in der Nähe Ihres neuen Wohnortes, wird die Auflösung nicht akzeptiert.

Die fristlose Kündigung

Fristlos heisst ohne jegliche Frist. Nicht jede ausserordentliche Kündigung wird komplett ohne Zeitverzug durchgeführt. In diesen Fällen jedoch schon:

  • Sexuelle Belästigung durch den Betreiber und Mitarbeiter
  • Das Studio zieht um oder schliesst komplett
  • Eine chronische oder sehr schwere Erkrankung
  • Ein schwangeres Mitglied
  • Das Mitglied wird im Studio bestohlen
Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben unbedingt innerhalb einer angemessenen Frist beim Empfänger ankommt. Dies ist meist unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Grundes. In der Regel wird von einer 14-tägigen Frist gesprochen.

Übrigens kann das Mitglied vom Betreiber fristlos gekündigt werden. Dieser ist dazu berechtigt, wenn es zu erheblichen Beitragsrückständen kommt. Ausserdem wenn das Mitglied das Eigentum des Studios oder der Mitglieder stiehlt sowie bei sexueller Belästigung und Bedrohung der Mitarbeiter, des Eigentümers oder der anderen Mitglieder. Bei Beitragsschulden lässt sich die Kündigungsandrohung meist umgehen, wenn eine schnelle Bezahlung gewährleistet wird. Ist eine Person zu Unrecht beschuldigt, sollte diejenige die fristlose Vertragskündigung nicht einfach wortlos hinnehmen, sondern den Kontakt zum Betreiber suchen.

Änderungen der vertraglichen Leistungen

Weitere Gründe für die vorzeitige Auflösung sind wesentliche Änderungen der Öffnungszeiten oder vereinbarten Leistungen des Fitnessbetreibers. Werden also die Öffnungszeiten zu Ihrem Nachteil geändert, besteht für Sie das Recht der Vertragskündigung. Hierbei muss jedoch vorab eine schriftliche Forderung für die Wiederherstellung der alten Öffnungszeiten erfolgt sein. Wird dieser nicht zugestimmt, gilt Ihr Recht. Dies gilt ebenso bei der Leistung der Kursangebote und Geräte, die genutzt werden können. Ergeben sich in dieser Hinsicht wesentliche Nachteile und Einschränkungen, kann womöglich die Chance bestehen, sofort zu kündigen.

Nicht-Rechtfertigung der ausserordentlichen Kündigung

Eine ausserordentliche Vertragsauflösung wird bei Arbeitslosigkeit nicht gerechtfertigt. Da der Grund der finanziellen Not in den meisten Fitnessstudios nicht anerkannt wird, wird es in dieser Situation schwer, vorzeitig aus dem Vertrag austreten zu können. Nur ein einvernehmliches Gespräch mit dem Betreiber könnte Ihnen die Chance bieten, dass Sie den Fitnessstudiovertrag kündigen dürfen.

Übrigens: Wenn Sie bei Vertragsabschluss bereits wissen, dass Sie bald wegziehen werden und dies nachweisbar ist, sind Sie an das Fitnessabo gebunden und können nicht vorzeitig kündigen, denn dies gilt als Rechtsmissbrauch. Tipp: Präsentieren Sie eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger, so können Sie sich gegebenenfalls mit dem Fitnessstudio einigen. Da Vertrag wie immer Vertrag ist, kommt es jeweils auf das Einverständnis und die Freundlichkeit des Betreibers an. Häufig können Sie sich mit diesem auf jegliche Änderungen einigen und für eine bestimmte Zeit aussetzen oder pausieren. So können Sie wieder mit dem Fitness starten, sobald Sie bereit dazu sind. Ein einvernehmliches Gespräch kann manchmal Wunder bewirken und Grund dafür sein, wenn Sie doch noch Ihren Fitnessstudiovertrag kündigen können.

Tipp: Wenn Sie weitere Informationen zum Themenbereich Fitness sowie gesunde Ernährung erfahren möchten, dann finden Sie verschiedene Ratgeber. Dort gibt es spannende Artikel über jegliche Lebensbereiche und Fragen rundum Recht & Finanzen. Einfache und unkomplizierte Erläuterungen helfen Ihnen, bei wichtigen Themen den Überblick zu behalten und immer richtig zu handeln.

Die häufigsten Fragen zur Kündigung des Fitnessvertrages

Was kostet eine Kündigung und wie muss diese erfolgen?

Prinzipiell kostet Sie nur ein verspätetes Kündigungsschreiben bei Nichteinhaltung der Fristen eine Menge Geld, da der Vertrag dann meist verlängert wird und Sie erst wieder zur nächsten Frist kündigen können. Ansonsten kostet Sie nur das Einschreiben einen kleinen Betrag. Generell wird immer schriftlich, entweder per Brief oder E-Mail gekündigt. Unterschreiben Sie Ihr Schreiben, nur so ist dieses rechtskonform.

Welche Daten müssen im Kündigungsschreiben stehen?

In Ihrem Kündigungsschreiben muss Ihr Name sowie die Kundennummer genannt werden. Bitten Sie unbedingt um eine Kündigungsbestätigung. Gehen Sie wie folgt vor. Notieren Sie Name und Adresse des Mitglieds, Name und Adresse des Fitnessstudios sowie Datum und Ort. Dann folgen Betreffzeile mit Ihrer Kundennummer, eine Bitte der fristgerechten Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und der Kündigungsbestätigung Dann folgt eine Unterschrift.

Was passiert beim Verpassen der Kündigungsfrist?

Wer seinen Fitnessstudiovertrag kündigen möchte, aber die Kündigungsfrist verpasst hat, hat meist keine guten Chancen, den Vertrag noch aufzulösen. Lesen Sie hierzu immer die AGBs Ihres Vertrages durch, gegebenenfalls besteht eine Übertragung an eine Drittperson. Manchmal sind die Studios auch kulant und akzeptieren das Schreiben trotzdem noch. Dies kommt allerdings jeweils auf den Einzelfall an.

Wie kann ich mein Fitnessstudiovertrag ändern?

Eine Änderung innerhalb der Vertragslaufzeit ist meist schwierig. Jedoch lassen sich gegebenenfalls andere Bedingungen aushandeln. Gerade wenn Sie zu besseren Konditionen trainieren wollen und somit von einem klassischen Vertrag zu einem Premiumvertrag wechseln möchten, lässt sich mit dem Betreiber durchaus reden. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Ausserdem gibt es manchmal für Familien besondere Angebote.

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