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Die Zielstellung der Verordnung, die zum Reiserecht gehört, ist der Schutz der Verbraucher und die Wahrung der Rechte von Flugreisenden.
Mit dem Wort Fluggastrechte ist die Europäische Fluggastrechteverordnung gemeint. In diesen Richtlinien sind verschiedene Regelungen enthalten, die beispielsweise im Zusammenhang mit einer Entschädigung, die Rechte bei einer Nichtbeförderung oder die rechtlichen Ansprüche bei Überbuchungen greifen. In der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Ansprüche von Fluggästen gegenüber den zuständigen Luftfahrtunternehmen festgelegt.
Die Fluggastverordnung gilt vorrangig für Airlines, die innerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Darüber hinaus betreffen die Gewährleistungen Flugkunden, deren Abreise von einem Flughafen in der EU gebucht ist. Flugreisende, deren Abflug ebenfalls in der EU stattfinden soll, können sich gleichfalls auf die Inhalte der Fluggastrechteverordnung berufen.
Die Inhalte der EU-Verordnung für Fluggäste umfassen eine Vielzahl an Problemstellungen. Diese sind alltagstypisch und können auf jede Fluggesellschaft zutreffen, die sich auf den Flugtransfer von Passagieren spezialisiert hat.
Aufgeführt sind folgende Sachbereiche, auf die Fluggäste einen unmittelbaren, vertraglich gesicherten Anspruch haben. Verantwortlich für die Erfüllung dieser Anforderungen ist die jeweilige Fluggesellschaft:
Des Weiteren gibt die Verordnung Auskunft über die Gewährleistungsformalitäten sowie die Erstattung des Flugpreises bei nicht stattgefundenem Transfer. Dabei geht es auch um die Entschädigung in Abhängigkeit von der Anzahl der Stunden und die Ausgleichszahlung. Zudem sind Modalitäten zur Berechnung der Entschädigung enthalten. Die Passagiere können sich in der Fluggastrechteverordnung über die Handhabung des Schadenersatzes bei Nichtbeförderung, Verspätung oder Annullierung informieren.
Ein Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Eine Verspätung des Fluges oder eine Annullierung bedeuten nicht automatisch einen Schadenersatz durch eine Entschädigung.
Folgende Gründe stellen Ausschussfaktoren für die Fluggesellschaft dar:
Im schlimmsten Fall ist die Fluggesellschaft in Konkurs oder insolvent.
Eine Entschädigungserstattung für einen Flug wird nur dann eingeräumt, wenn Flüge binnen zwei Wochen vor dem Abflugtermin ohne gleichwertigen Ersatz wegfallen. Verweigert die Airline eine anderweitige, gleichwertige Reisemöglichkeit, dann ist die zwangsläufige Erheblichkeit nicht gegeben. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmefälle zu beachten, die als Ausschlusskriterium für eine Entschädigungsmassnahme infrage kommen. Fluggäste sind beispielsweise für den Erhalt einer Entschädigung gezwungen, sogar einen verspäteten Flug zu nutzen. Ausgeschlossen ist eine Entschädigung, wenn ein handfester Grund seitens der Fluggesellschaft dafür ursächlich ist. Meist sind es sogenannte aussergewöhnliche, nicht vorhersehbare und nicht beherrschbare Gegebenheiten oder Vorkommnisse.
Tipp: Ein Anspruch auf Entschädigung steht den Kunden immer zu, wenn es um häufig auftretende Störungen im technischen Bereich geht.
Flug gecancelt
Bei Stornierung oder Annullierung eines geplanten Fluges besteht ein Recht auf die Rückerstattung des gesamten Preises für das Flugticket. Alternativ dazu kann die Fluggesellschaft einen anderen Flug anbieten und eine Umbuchung vornehmen. Nicht rechtes ist eine Beförderungsform wie Reisebus oder Bahn.
Flugverspätung
Bei einer Verspätung des Fluges liegt ein Gewährleistungsanspruch auf 250 Euro bis maximal 600 Euro vor. Die Verspätung muss dabei mindestens mehr als 180 Minuten dauern. Passagiere sollten sich die Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Kassenbelege und Rechnungen, die während einer Wartezeit angefallen sind, können ebenfalls eingereicht werden. Die Airline ist verpflichtet, verschiedene Versorgungsleistungen zu erbringen.
Flugüberbuchung
Liegen Überbuchungen des Fluges vor, muss die Luftfahrtgesellschaft eine Pauschale zwischen 250 Euro und 600 Euro zahlen, weil die Kunden nicht am Flug teilnehmen konnten. Betroffenen stehen Erstattungen des Kaufpreises des Tickets zu. Demgegenüber kann ein Ersatzflug eingefordert werden. Die Fluggäste können diverse kostenlose Versorgungsleistungen verlangen. Diese dürfen nicht von der Preiskategorie des Tickets abhängig gemacht werden.
Fazit: Bei Ursachen für eine Störung des Flugablaufes, die dem Flugzeug oder der Crew zugeschrieben werden, steht den Fluggästen eine Entschädigung zu. Das ist nicht der Fall, wenn betriebsbedingte Probleme des Flughafens oder die Umwelteinflüsse zu Verzögerungen oder Ausfällen führt.
Wie hoch eine Entschädigungszahlung ausfallen würde, ist in einem online Entschädigungsrechner zu ermitteln. Für kurze Flugstrecke bis höchstens 1.500 km wird ein Betrag von 250 Euro je Fluggast entrichtet. Für einen Mittelstreckenflug mit einer Distanz zwischen 1.500 km und 3.500 km stehen den Kunden 400 Euro an Ausgleichszahlungen zu. 600 Euro gibt es für den Ausfall von Langstreckenflügen ab 3.500 km Entfernung.
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Ja, obwohl die Schweiz kein EU-Land ist, trifft die Gültigkeit der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004 dennoch zu. Begründung: Seitens der Schweiz wurden alle Urteile und Richtlinien durch die Unterzeichnung der Verordnung anerkannt. Inbegriffen sind Fluggastrechte bei Annullierungen, Nichtbeförderung und Verspätungen. Für die Schweiz gilt ausserdem ein spezielles Urteil, das vom Europäischen Gerichtshof zum Thema Flugverspätungen in der Verordnung ergänzend aufgenommen hat.
Aussergewöhnliche Ereignisse oder Gegebenheiten entbinden das Flugunternehmen von der Entschädigungspflicht. In diese Rubrik gehören entsprechend der Deklarierung durch die EU-Verordnung für Fluggastrechte beispielsweise ungünstige Wetterlage wie eine extreme Unwettersituation, Gefahr terroristischer Aktionen sowie eine instabile politische Lage im Reiseland. Inbegriffen sind ferner Naturgewalten oder -katastrophen sowie Gefährdungen wie Vogelschlag und nicht planbare Notlandungen ausserhalb.
Zeichnet sich eine solche bedauerliche Situation ab, werden zunächst Mitreisende gesucht, die freiwillig auf die Beförderung verzichten würden oder mit einem späteren Flug einverstanden wären. Ist das nicht der Fall, muss das Flugunternehmen zwangsläufig eine Verweigerung des Fluges zugunsten von Menschen mit Behinderung mit Begleitpersonal und Kindern aussprechen. Eine Flugüberbuchung ist ausschliesslich ein Verschulden des Flugunternehmens.
Der Umfang an Erstattungen beinhaltet alle finanziellen Aufwendungen, die mit Steuerzahlungen und Gebühren für die Benutzung bestimmter Flughafenbereiche erhoben werden (Parkplatz, Reisegepäckaufbewahrung, WC-Benutzung, sonstige Spesen, Telefongebühren für Gespräche) und natürlich den Preis für das Ticket. Fluggäste müssen keine pauschale Erstattungssumme akzeptieren. Daher heisst es, Rechnungen und Kassenbelege aufbewahren. Hinweis: Von Vorteil ist eine Reiserücktrittsversicherung.
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