Keine Krankenversicherung

Keine Krankenversicherung – zum Teil unberechtigte Sorge

Keine Krankenversicherung zu haben, ist für die meisten Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse unvorstellbar. Bei der überwiegenden Mehrheit der nicht Krankenversicherten löst diese Problematik grosse Hilflosigkeit und massive Ängste aus. Diese negativen Emotionen müssen nicht sein, denn auch für diesen Zustand gibt es Lösungen. Sinnvoll sind die im nachfolgenden Ratgeber zu lesenden Anregungen und Hinweise. Sie sollen gleichzeitig Mut machen und zum Handeln anregen.
Keine Krankenversicherung

Ohne Krankenversicherung heisst keinen Schutz im Erkrankungsfall

Eine fehlende Krankenversicherung ist mit unterschiedlichen Risiken verbunden. Ohne Krankenversicherung entstehen zwar in erster Linie keine Verpflichtungen, regelmässige Beiträge zu zahlen. Andererseits fehlt der Versicherungsschutz, wenn es zu einer Erkrankung kommt. Sind eine Diagnostik, Therapie oder weitere Dinge notwendig, gehen die Betroffenen daraus unter Umständen mit Beitragsschulden heraus. Ausserdem werden die Kosten für die Behandlungen, Hilfsmittel oder Krankengeld nur partiell von der Krankenkasse getragen.

Nicht krankenversichert zu sein, wirkt sich folgendermassen aus:

  • Kontopfändung aufgelaufener Beitragsrückstände bahnt sich an
  • Säumniszuschläge durch die Versicherungsinstitute werden fällig
  • Garantie der Basisversorgung im Rahmen der Notfall- und der Schwangerenversorgung
  • Beiträge aus monatlichen Mitgliedszahlungen summieren sich

Die Konsultation eines Mediziners ist bei Beschwerden trotz fehlender Krankenversicherung möglich. Zu beachten sind jedoch zahlreiche Einschränkungen. Den darüber hinausgehenden Aufwand zahlen die Patienten selbst. Im Akut- und im Notfall übernehmen die Kassen trotzdem die Kosten.
Eine strafbare Handlung liegt nicht vor, wenn Menschen ihre Versicherungspflicht verletzen und nicht in eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung eintreten. Krankenversicherungen zählen zwar zu den sogenannten Pflichtversicherungen, doch nicht jedermann kann oder will sie sich leisten.

Ohne gesetzliche Krankenversicherung

Entsprechend § 206 des Versicherungsvertragsgesetz sind nicht Versicherte vor einer Kündigung durch die gesetzlichen Krankenkassen geschützt. Krankenversicherungsverträge sind Verträge zur Sicherung der Existenz, die nicht kündbar sind. Selbst dann nicht, wenn die Beiträge fehlen.
Ausnahmefälle stellen beispielsweise Kriterien wie unwahre Angaben beim Zustandekommen des Vertrages (Gesundheitsprüfung) sowie das Einreichen gefälschter Kostennachweise dar.
Ein Dilemma, was bei vielen ursprünglich Versicherten dazu führt, dass sie keine Krankenversicherung aufweisen können, ist die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Schritt ist seitens der Krankenkassen bei privaten Versicherern nicht erlaubt.
Weisen Krankenversicherte der gesetzlichen Kasse länger als zwei Monate Beitragsrückstände auf, ergibt sich daraus ein Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen. Während dieser Zeit schicken die zuständigen Krankenkassen laufend Mahnungen, um die Beitragszahlung einzufordern. Neben den Mahnungen ist mit Säumniszuschlägen für ein Aussetzen der monatlichen Beiträge zu rechnen.

Personengruppen, die keine Krankenversicherung abgeschlossen haben

Erstaunlicherweise werden trotz Versicherungspflicht jährlich immer mehr Personen erfasst, die nicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied sind. Sie waren zwar schon einmal krankenversichert, können aber weder in eine der privaten noch in eine der gesetzlichen Krankenversicherungen zurückkehren. Der Grund dafür sind die extremen Beitrags- und Behandlungskostennachzahlungen, die nicht erbracht werden können.
Häufig sind Obdachlose, Freiberufler und Selbstständige nicht in einer Krankenversicherung organisiert. Zudem nicht versicherungstechnisch versorgt sind unangemeldet in der Schweiz lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie illegal im Land weilende Einwanderer.
Die Schwierigkeit dabei ist, dass diese Schulden im Ganzen bezahlt werden müssen. Ratenzahlungen sind in diesem Zusammenhang nicht erlaubt. Bei der Neuanmeldung von nicht versicherten werden maximal 50 Euro monatlich als ermässigte Beitragszahlung erhoben. Bedingungen für diesen Neueintritt sind folgende:

  • vor der Neuanmeldung muss Pflichtversichertheit bestanden haben
  • Zeitraum übersteigt drei Monate
  • Verzicht auf Leistungen des Krankenversicherers
  • vollständige Erstattung der bislang aussenstehenden Kosten

Versicherte in einer privaten Krankenversicherung, die ihre Beitragszahlungen nicht mehr aufbringen, werden einem Notlagentarif mit einem reduzierten Leistungsumfang zugeordnet.
Personen, die sich freiwillig versichern, entrichten monatlich die volle Beitragssumme. Aufgelaufene Säumniszuschläge werden unter Abzug von höchstens einem Prozent eingefordert. Bei einem Neueintritt beläuft sich Verjährungsfrist für die verringerten Beitragsbestände auf bis zu fünf Jahre.
Besonders viele Hürden müssen von Pflichtversicherten genommen werden, die in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Keine Krankenversicherung – Kostenübernahme im Krankheitsfall

In aussergewöhnlichen Situationen, in denen eine akute Erkrankung, ein Notfall oder eine Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich machen, fallen Kosten an, die von der Solidargemeinschaft der Krankenversicherungen übernommen werden. So ist eine gewisse Grundversorgung für jeden sichergestellt.
Trägt der Krankenversicherer die finanziellen Belastungen, bleiben diese als weitere Zahllast bestehen.
Nach Ausführung einer medizinischen Behandlung steht jedem Patienten das Recht zu, innerhalb der darauffolgenden zehn Tage den Schutz durch seine Krankenversicherungskarte beim Arzt nachzuweisen. Verstreicht diese Frist, wird der Erkrankte als Privatpatient betrachtet. Die Arztrechnungen werden dann auf dem Postweg zugestellt. Wird keine Zahlung der Forderungen durchgeführt, bleiben Schulden übrig. Für Empfänger einer Grundsicherung zahlen die Ämter.
Personen, die einer Versicherungspflicht in einer der privaten Krankenversicherungen unterlagen, haben keine Wahl. Sie müssen in privaten Krankenversicherungen bleiben. Bürger, die ihren Lebensunterhalt durch eine nicht-selbstständige Arbeit bestreiten, werden nach einem versicherungsfreien Zeitfenster durch ihren Arbeitgeber krankenversichert. Wer ursprünglich in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichert war, muss wieder in eine gesetzliche Versicherung eintreten.

Résumé: Ein Alltag ohne eine Versicherung in eine der Krankenversicherungen wird im Nachhinein beziehungsweise im Laufe der Zeit zu einer kostspieligen Übergangslösung. Deutlich spürbar wird dieser Aspekt, wenn eine erneute Mitgliedschaft geplant ist. Handeln ist hier nötig. Beratung gibt es direkt bei den Versicherern, für Familien ebenso wie für Ehepaare und alleinstehende Personen.

Die häufigsten Fragen zum Thema „Keine Krankenversicherung“

Wie lange darf man ohne Krankenversicherung sein?

Der Zeitraum ist nach oben nicht begrenzt. Je länger und je häufiger jedoch die Versicherung fehlt, desto höher werden die Zahlungen bei Neueintritt und desto teurer werden die Säumniszahlungen und die Schulden aus nicht gezahlten Beiträgen. Sogar langjährig nicht versicherte Personen werden in die Pflicht genommen, die aufgelaufenen Schulden bei den Krankenkassen zu begleichen. Nur eine Schuldenermässigung kann beantragt werden.

Ist man in Deutschland immer krankenversichert?

In Deutschland besteht Pflicht, sich in einer der Krankenkassen zu versichern. Einen automatischen Rundum-Krankenversicherungsschutz gibt es nicht. In Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen sind Bürger entweder in der gesetzlichen oder den privaten Krankenkassen versichert. Ausgenommen sind Studenten, Rentner, Freiberufler, Beamte sowie Erwerbslose. Bürger mit einer bestimmten Einkommensgrenze sowie Arbeitnehmer mit extrem hohem Gehalt haben die Wahl innerhalb der beiden Versicherungssysteme.

Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen?

Wird kein Einkommen durch eine eigene Erwerbstätigkeit erzielt beziehungsweise liegt das Einkommen unter der Mindest-Einkommensgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) erheben die gesetzlichen Krankenversicherer einen gesetzlich fixierten Mindestmonatsbeitrag. Allerdings muss in Hinblick auf die Kosten gesagt werden, dass anfallende Rechnungen, die nicht versichert sind, das finanzielle Risiko deutlich steigern. Insofern lässt sich kein exakter Betrag angeben.

Was kostet private Krankenversicherung ohne Einkommen?

Für Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Einkommen ist keine Mitgliedschaft in den privaten Krankenkassen möglich. Wer privat versichert sein will, muss ein hohes jährliches Einkommen nachweisen können. Diese Zahl gilt für Angestellte. Ohne Einkommensvorgabe werden Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Studierende aufgenommen. Für Beamte und für Studenten gestalten sich die Tarife bei den privaten Krankenversicherern besonders attraktiv.

Weitere Artikel zum Thema

Durchsuchen Sie local.ch nach Rechtsanwalt in Ihrer Nähe