Markenanmeldung

Markenanmeldung in der Schweiz – was gilt es zu beachten

Eine Marke dient überall als eindeutige Identifikation des eigenen Unternehmens. Die persönlichen Waren oder Dienstleistungen werden nur mit einem bestimmten Hersteller oder Verkäufer in Verbindung gebracht. Hierbei verhindert die Markenanmeldung, dass andere Personen das persönliche Eigentum in Form der Marke stehlen. Der Markenschutz besitzt verschiedene Formen und Anwendungsgebiete, wobei er in der Schweiz immer kostenpflichtig ist. Zudem kann es passieren, dass sich bestimmte Marken nicht anmelden und somit schützen lassen.
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Die eigenen Marken in der Schweiz schützen

Mit der Markenanmeldung existiert für den Markeninhaber ein bestimmter Schutz. Ist dieser aufrecht, besteht ein Verbot für andere Dienstleister und Produzenten, ähnliche Produkte zu vertreiben oder ähnliche Markennamen zu führen. Für die Eintragung eigener Marken fallen zugleich Gebühren an. Der Markenschutz lässt sich jederzeit beim Anwalt oder bei offiziellen Ämtern beantragen.

Um eine Markenanmeldung durchzuführen, benötigt der künftige Markenbesitzer zunächst einen eindeutigen Markennamen. Für die Anmeldung muss die eigene Marke unterscheidungskräftig sein und als Hinweis auf das eigene Unternehmen wahrgenommen werden. Gleichzeitig darf ein Markenname nicht rein anpreisend sein. Eine Recherche im Internet hilft, Verwechslungen oder zu ähnliche Namen zu vermeiden.

Warum ist eine Markenanmeldung notwendig?

Der Markenschutz in der Schweiz ist grundsätzlich für alle Marken möglich. Prinzipiell sind verschiedene Formen erlaubt. Möglich sind Wörter, Bilder oder Logos sowie eine Kombination aus diesen. Meldet ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen als Marke an, greift der Markenschutz nur auf diese. Der Markeninhaber verbietet durch die Anmeldung, dass andere Personen gleiche oder ähnliche Produkte mit einer verwechselbaren Bezeichnung führen.

Ebenfalls darf die eigene Marke nicht täuschen. Beispielsweise darf ein Restaurant nicht mit der Markenbezeichnung „Handel für Fahrräder“ werben. Eine Eintragung – national wie international – ist nur möglich, wenn die vertriebenen Produkte tatsächlich schweizerischer Herkunft sind und diese entsprechend im Warenverzeichnis vermerkt wurden. Folglich muss die Marke den Verbraucher darauf hinweisen, dass die angepriesenen Produkte und Dienstleistungen tatsächlich zugänglich sind.

Der Vorgang bei einer Markenanmeldung

Vor der tatsächlichen Anmeldung sollte immer eine Recherche erfolgen. Falls die geplante Bezeichnung bereits registrierten Firmen-, Marken- oder Domainnamen zu ähnlich ist, ist die Anmeldung nicht möglich. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) oder ein Anwalt überprüfen vor dem Eintrag den Namen nicht. Ergibt die Recherche identische oder ähnliche Zeichen, welche vor allem bereits geschützt sind, sollte vor einer Registrierung abgesehen werden. Gleichzeitig bietet die Recherche den grossen Vorteil, dass mit ihr leicht bestätigt werden kann, ob ältere Rechte von Mitbewerbern bestehen. Fällt die Patentrecherche ebenso negativ aus, kann jeder eine neue Markenanmeldung für sein jeweiliges Patent durchführen.

Schliesst die Recherche ein bestehendes Patent oder Markenrecht aus, kann jederzeit die Markenanmeldung folgen. Hierzu existieren eigene Formulare, welche online, per Mail oder per Post eingereicht werden können. Sämtliche angegebene Inhalte auf dem Formular unterliegen einer Prüfung durch Fachpersonal. Somit muss der künftige Markenbesitzer angeben, ob der Schutz nur national oder ebenfalls international benötigt wird. Auf dem Formular müssen zahlreiche Angaben zu den eigenen Marken angeführt werden. Da sich Bildmarke und Wortmarke beim Markenamt unterscheiden, muss der Inhaber seine klaren Ziele anführen. Obwohl das Patent einen Schutz von Logo und Firmennamen sowie einen Designschutz bietet, kann im Falle einer falschen oder nicht vollständigen Schutzanmeldung das Markenrecht entfallen.

Markengebühren bei Ämtern und Anwälten

Die Markenanmeldung in der Schweiz ist nie kostenlos. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Drei Waren- oder Dienstleistungsklassen kosten rund 550 CHF, können aber auch wesentlich teurer ausfallen. Möchte der Markenbesitzer seinen Schutz verlängern, fallen erneut Gebühren an. Oft sind diese höher als die Erstanmeldung, sodass mit Kosten von rund 700 CHF zu rechnen ist. Soll eine Marke gelöscht oder dem Patent widersprochen werden, fallen weitere Bearbeitungsgebühren an.

Ob die Gebühren beim zuständigen Amt oder durch einen eigenen Anwalt beglichen werden, obliegt dem Markeninhaber. Sogenannte Markenanwälte bieten oft unterschiedliche Leistungspakete, welche je nach Umfang günstig oder teuer ausfallen können. Hochwertigere Pakete sehen unter anderem eine ausführliche Recherche, Supportmöglichkeiten sowie eine Überwachung der Marke vor. Der Vorteil von Markenanwälten besteht darin, dass die Anmeldeformalitäten oft über das Internet bewältigt werden können. Es genügt bereits ein ausgefülltes Formular, welches online übermittelt wird. Dennoch ist besonders bei reinen Internetanwälten Vorsicht geboten, damit kein Betrugsfall eintritt.

Markenanmeldung nicht möglich?

Grundsätzlich handelt es sich bei allen grafisch darstellbaren Zeichen um Marken, sofern durch sie die Waren und Dienstleistungen des eigenen Unternehmens von jenen der Konkurrenz unterschieden werden. Eine Markenanmeldung ist dennoch nicht immer möglich. Generell können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein, sofern sie geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen der Konkurrenz zu unterscheiden. Es gelten jedoch bestimmte Schutzvoraussetzungen.

Marken dürfen unter anderem nicht beschreibend sein. Somit dürfen keine Angabe zur Beschaffenheit, Art und Ort der Herstellung oder zum Preis der Ware im Markennamen angeführt werden. Ausserdem dürfen Marken nicht über die Eigenschaft der Ware oder Dienstleistung in Bezug auf Herkunft, Qualität oder Beschaffenheit täuschen. Ergänzend dürfen Marken nicht gegen das geltende Recht, die öffentliche Ordnung sowie die guten Sitten verstossen. Das Markenzeichen darf weder ein sittliches, moralisches noch religiöses Empfinden verletzen. Möchten Sie eine Marke anmelden, besteht die Möglichkeit zu einer Onlineanmeldung oder über einen Fachanwalt. Ein Markenberater hilft Ihnen in Bezug auf Patent, Recherche sowie Prüfung.

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Häufige Fragen zur Markenanmeldung

Lässt sich jede Marke anmelden?

Grundsätzlich lassen sich alle Marken anmelden, sofern nicht bereits ein Markenschutz oder gültiges Patent besteht. Dennoch darf die eigene Marke jener der Konkurrenz nicht zu ähnlich sein und muss ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zugleich besteht die Möglichkeit eines nationalen wie internationalen Markenschutzes. Werden Marken nicht international geschützt, können Konkurrenten in anderen Ländern den eigenen Markennamen verwenden.

Welche Vorteile bringt eine Recherche?

Mittels einer Recherche lässt sich leicht feststellen, ob der eigene Markenname sowie ähnliche Marken bereits existieren oder ob Ähnlichkeiten zu angemeldeten Bild- und Wortmarken bestehen. Gleichzeitig ermittelt die Prüfung, ob ein älteres Patent für dieselben Marken vorhanden ist. Da die zuständigen Ämter oder der Markenanwalt den Markennamensvorschlag nicht immer überprüfen, sollte eine eigenständige Markenrecherche stattfinden.

Wie hoch sind die Anmeldegebühren?

Die Anmeldegebühren unterscheiden sich wesentlich vom Anmeldeumfang und dem Bearbeiter. In der Schweiz beträgt die Gebühr meist 550 CHF. Eine Verlängerung, Löschung oder ein Widerruf müssen gesondert bezahlt werden, wobei die Kosten häufig zwischen 700 und 800 CHF ausmachen. Markenanwälte führen die Markenanmeldung unter Umständen kostengünstiger durch, da bei ihnen verschiedene Patentpakete erhältlich sind.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Markenanmeldung?

Bei ersten Fragen zur Markenanmeldung hilft das Gespräch mit einem Markenberater. Dieser klärt jeden Unternehmer über das Anmeldeverfahren, die Gebühren und Pflichten auf. Ebenfalls helfen die zuständigen Ämter wie das IGE oder ein Markenanwalt auf Nachfrage. Ob die Gespräche kostenlos oder ob mit Beratungsgebühren verbunden sind, erfährt jeder Interessent auf Nachfrage.

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