Versicherung kündigen

Versicherung kündigen: Effizient und sicher

Wenn es um die Kündigung wichtiger Versicherungen geht, sollten die Fristen und Bedingungen genau bekannt sein. Nur so können Sie wirklich rechtssicher kündigen. Eine Versicherungsauflösung kann ordentlich, nach einem Schaden oder einem Sonderkündigungsrecht erfolgen. Dabei gilt zu beachten, dass der Versicherte ebenso wie der Versicherer kündigen kann. Einen einfachen Überblick erhalten Sie im nachfolgenden Text.
Versicherung kündigen

Fristgerechte & ordentliche Vertragskündigung

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen einer Versicherungsauflösung den allgemeinen Versicherungsbedingungen, nämlich dem Kleingedruckten, sowie dem Produktinformationsblatt zu entnehmen. Kündigen Sie vor einer automatischen Vertragsverlängerung, müssen Ihrerseits keinerlei Gründe genannt werden. Diese Art nennt sich die ordentliche Kündigung. Die meisten Versicherungsverträge können üblicherweise zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden, da diese sich automatisch alle 12 Monate verlängern. Da es bei dem Ende eines Versicherungsjahres darauf ankommt, wann Sie die Versicherung abgeschlossen haben, muss das Ende eben nicht im Dezember jeden Jahres erfolgen. Im Versicherungsschein finden Sie Ihren Stichtag. Ausserdem gilt meist eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Darauf muss bei einer ordentlichen Kündigung allgemein geachtet werden:

  • Die Versicherung muss schriftlich gekündigt werden
  • Ein schlichtes Kündigungsschreiben ohne jegliche Gründe reicht meist aus
  • Vollständige Daten
  • Versand per Brief, Fax oder E-Mail, unbedingt Bestätigung anfordern
  • Unterschiedliche Kündigungsfrist je nach Vertrag, siehe Police
Hat die Versicherung also eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert sich dieser immer um ein weiteres Jahr, wenn nicht nach Angaben der Kündigungsfrist gekündigt wird. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann bereits zum Ende des dritten oder des nächsten Jahres gekündigt werden. Dabei ist es unabhängig davon, ob Ihre Versicherung eine Laufzeit von fünf Jahren oder sogar zehn Jahren hat.

Kündigungsfristen & Sonderregelungen

Für Sachversicherungen wie Hausrat-, Unfall-, oder auch die Privathaftpflichtversicherung gilt in der Regel ebenfalls die übliche Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsabschlussjahres oder der vereinbarten Laufzeit. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei der Autoversicherung. Die Haftpflicht ebenso wie die Kaskoversicherung kann generell jährlich gekündigt werden. Die Frist beträgt in manchen Fällen nur einen Monat zum Ende Ihres Versicherungsjahres. Dies kommt ganz auf die abgeschlossenen Bedingungen an. Ist Ihr Stichtag der 31. Dezember, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Achtung: Ein Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung liegt vor, wenn Ihnen erst Ende November oder sogar Dezember eine Beitragserhöhung mitgeteilt wird. Kauft man ein gebrauchtes Fahrzeug, übernimmt man den alten Versicherungsvertrag des Verkäufers. Innerhalb eines Monats nach Kauf kann man dann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei einem neuen Abschluss gilt dies ebenfalls als Kündigungsrecht.

Die private Krankenversicherung kündigen

Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung, kommt es ganz auf die Art der Versicherung an. Die so genannte Basisversicherung können Sie jährlich kündigen. Dabei beträgt die Frist einen Monat. Jedoch verlängert sich diese Zeit bei Versicherungen über eine CHF 300.- Franchise und wenn der Leistungserbringer den Arzt frei wählen kann: Hier gilt eine Frist von drei Monaten. Fällt die Entscheidung auf jegliche Zusatzversicherungen, beträgt die Frist teilweise sogar sechs Monate. Wichtig: Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in wenigen Fällen. Bei so genannten Prämienerhöhungen in der Mitte des Jahres muss die Krankenkasse bis Ende April darüber informieren. Beim Versicherungswechsel können Sie so bis Ende Mai kündigen und sind bereits zum 1. Juli bei einer neuen Krankenkasse versichert.

Kündigung der Lebensversicherung

In der Regel wird bei einer Lebensversicherung eine sehr lange Laufzeit vereinbart. Generell besteht meist eine Bindung von knapp 35 Jahren. In manchen Fällen sogar noch länger, jegliche Informationen entnehmen Sie der Police. Falls Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen wollen, müssen Sie ein paar wichtige Punkte beachten. Meistens gilt die volle Bindung bei nur einem geringen Prozentsatz, da oftmals die Versicherung bereits vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Versicherung kündigen sollte derjenige, der keine Notwendigkeit mehr in der Versicherung selbst sieht, wenn das angesparte Geld benötigt wird oder bei einem Versicherungswechsel, wenn ein anderer Anbieter bessere Konditionen vorweist. Grundsätzlich kann man sich bei einer Auflösung der Lebensversicherung jedoch auf finanzielle Einbussen einstellen, dies ist Fakt. Beachtet werden muss bei einem Kündigungsschreiben für die Auflösung der Lebensversicherung Folgendes:

  • Frist von 3 Monaten einhalten
  • Vorab den Rücklaufswert mit dem Stichtag anfordern
  • Das Schreiben per Einschreiben verschicken und eigenständig unterschreiben
  • Vorbereitet sein auf die Einflussnahme Ihres Versicherungsberaters oder des Maklers,
    da diese meist die Kündigung für nicht gut heissen
Aufgepasst: Als Anlage Ihres Schreibens sollte die Berechnung des Rücklaufwertes mitgesendet werden. Hier ist zu beachten, dass es sich um eine Kopie handelt und niemals um das Original.

Ausserordentliche Kündigung

Eine ausserordentliche Auflösung erfolgt in diesen Fällen:

  • Im Schadensfall, Frist: 14 Tage nach Benachrichtigung der Schadenzahlung
  • Fahrzeugverkauf
  • Fahrzeugwechsel
  • Konkubinat
  • Prämienänderung
  • Bei Auswanderung aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein

Bei einer ausserordentlichen Versicherungsauflösung muss immer der Grund genannt werden. Zu beachten gilt zudem: Wer die Versicherung kündigen möchte und sich im ersten Jahr nach dem Vertragsabschlusses befindet, muss dem Versicherer für die gesamte laufende Vertragsperiode die Prämie auszahlen. Ausserdem ist bei einem Schreiben immer das Empfangsdatum und nicht das Versanddatum entscheidend. Nur so können Sie die Versicherung kündigen, damit dies rechtskonform ist.

Die häufigsten Fragen zur Vertragskündigung

Was kostet mich eine Kündigung?

Generell ist der Versicherungswechsel oder die komplette Auflösung mit keinen Kosten verbunden. Jedoch sollte beispielsweise eine Auflösung der Lebensversicherung gut überlegt sein. Gerade in den ersten Jahren bekommt man als Versicherungsnehmer kaum etwas zurück, da diese Beträge meist in die Abschlussprovision fliessen und ein gewisser Betrag abgezogen wird. Aus diesem Grund kann eine Versicherungskündigung eine teure Angelegenheit werden.

Wie schreibe ich ein Kündigungsschreiben?

Wer seine Versicherung kündigen möchte, muss beim Schreiben an den Empfänger einige Angaben beachten, damit auch die Gültigkeit erlangt wird. Deshalb sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten: Name und Adresse des Versicherten, Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft, korrekte Angaben zum Vertrag mit der Policennummer (Familienversicherung, Kfz etc.), Kündigungsdatum mit Einhaltung der Frist, Datum und Unterschrift.

Warum kann der Versicherer den Vertrag kündigen?

Auch die Versicherungsgesellschaft selbst kann eine Versicherung kündigen. Dies gilt beispielsweise bei der Hausratversicherung oder der Haftpflichtversicherung. Dabei überprüfen die Unternehmen regelmässig, ob es wirklich rentabel ist, mit dem Versicherten ein Geschäft zu machen. Grundsätzlich darf die Versicherungsgesellschaft mit Einhaltung der Fristen kündigen. Eine ausserordentliche Auflösung tritt dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch falsche Angaben das Unternehmen täuscht.

Weshalb sind nicht alle Versicherungen kündbar?

Da die Rentenversicherung für jeden Einwohner, egal ob Selbständige, Hausfrauen, Familieneltern oder Beamte, gilt, ist jeder verpflichtet, einzuzahlen. Bei einer Basis-Rentenversicherung kann nicht der Rücklaufswert wie bei der Lebensversicherung ausgezahlt werden, denn eine Kündigung bewirkt lediglich eine Umwandlung zu einer beitragsfreien Versicherung. Jegliche Zusatzleistungen können Versicherte mit einem Einwurfeinschreiben zur jeweiligen Frist korrekt kündigen.

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