Zwangsversteigerung

Über die Zwangsversteigerung ein Schnäppchen machen

Die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft setzt bei niedrigen Preisen an. Hier haben Immobilienkäufer gute Chancen, zum kleinen Preis ein Haus zu kaufen. Damit Sie erfolgreich bieten können, sollten Sie allerdings den Ablauf kennen und sich eine Taktik überlegen. Informationen zur Immobilie und zum Versteigerungstermin erhalten Sie beim Betreibungsamt. Weitere nützliche Tipps liefert Ihnen ein Immobilienmakler oderLiegenschaftsvermittler, der im Bedarfsfall einen Gutachter kontaktiert.
Zwangsversteigerung

Die Versteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerungen bieten die Möglichkeit, ein Haus unter Marktpreis zu kaufen. Aus diesem Grund erscheinen oft viele Kaufinteressenten zum Versteigerungstermin. Damit Sie keinen Fehlkauf tätigen, sollten Sie sich im Detail über die Wunschimmobilie informieren. Sonst besteht das Risiko, dass Sie für ein renovierungsbedürftiges Haus zu viel bezahlen.
Die typische Ursache für eine Zwangsversteigerung ist das Ausbleiben der Hypothekenzahlungen. In diesem Fall kann die betreffende Bank eine Versteigerung in die Wege leiten. Durch den Zwangsverkauf erhält sie das noch ausstehende Geld zurück, wenn der Versteigerungswert stimmt.
Bei der Immobilienversteigerung für die Bank spielen andere Besitztümer des Schuldners keine Rolle. Wenn die betroffene Person oder das Unternehmen jedoch zahlungsunfähig ist, ist die Liegenschaft nur ein Element der Konkursmasse. In diesem Fall leitet das Betreibungsamt eine konkursamtliche Versteigerung ein.
Damit Sie das Risiko beim Hauskauf richtig einschätzen, sollten Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen. Dieser kennt sich mit den Hintergründen der Hausversteigerung aus und kann Ihnen Hinweise zum Schätzwert sowie zum geeigneten Vorgehen geben.

Wichtige Punkte für Betreibungsämter und Bieter

Die aktuellen Informationen zu Zwangsversteigerungen sind im Schweizerischen Handelsamtsblatt, im kantonalen Amtsblatt sowie auf dem Online-Portal der verantwortlichen Konkurs- und Betreibungsämter zu finden. Die Veröffentlichung in den Amtsblättern muss mindestens vier Wochen vor dem Termin sichergestellt sein. Für die Publikation im Internet gibt es keine Vorschrift.
Inzwischen veröffentlichen immer mehr Online-Plattformen Inserate zu zwangsversteigerten Objekten. Wenn Sie sich dafür interessieren, können Sie einen Versteigerungskatalog bestellen. Dieser kostenpflichtige Katalog enthält Details zum Versteigerungstermin sowie zu den wichtigen Eckdaten der Immobilie:

  • genaue Lage,
  • nutzbare Fläche oder Anzahl der Zimmer,
  • Schätzwert.
Weitere Details, die beispielsweise den Zustand des Objekts betreffen, erfahren Sie bei einem Besichtigungstermin. Das verantwortliche Betreibungsamt kümmert sich um die Organisation des Termins. Bei Bedarf können Sie sich an die Behörden wenden oder an eine Online-Plattform, um aktuelle Unterlagen zur Liegenschaft einzusehen. Ein Immobilienmakler hilft Ihnen dabei, die Schnäppchenhäuser von den Kostenfallen zu unterscheiden.

Haus ersteigern – Tricks und Formalitäten

Bei Zwangsversteigerungen erfolgt der Hauskauf oft unter Marktwert. Dennoch haben Sie keine Garantie, dass Sie ein Schnäppchen finden. Gerade die Immobilien in stark nachgefragten Wohnlagen können durch viele Kaufinteressenten recht teuer werden. Wenn der Preis schnell ansteigt, sollten Sie vorsichtig sein. Anfänger neigen häufig dazu, ihr selbst gesetztes Budget zu überschreiten.
Bevor Sie das erste Mal an eine Zwangsversteigerung teilnehmen, ist es sinnvoll, sich mit den grundsätzlichen Regeln zu beschäftigen. Das gesprochene Wort – also Ihr Gebot – ist rechtskräftig. Das sollten Sie sich unbedingt vergegenwärtigen.
Ebenfalls wichtig ist die Einhaltung der Formalitäten, sonst entstehen Ihnen womöglich Zusatzkosten. Wenn Sie mitbieten möchten, sollten Sie sich auf die Anzahlung vor Ort vorbereiten. Die Steigerungsbedingungen legen die Höhe dieser Anzahlung fest, die meistens zwischen 10 und 20 Prozent des Verkaufswertes liegt. Bargeld müssen Sie nicht mitnehmen: Üblich ist die Zahlung per Bankcheck.
Im Anschluss an den Zuschlag für das Objekt werden Ihre Personalien aufgenommen. Später folgt darauf der Grundbucheintrag, darum sollten Sie darauf achten, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Der Ablauf der Versteigerung

Damit Sie erfolgreich und ohne Risiko mitbieten können, sollten Sie mit Bedacht vorgehen und sich gut auf den Versteigerungstermin vorbereiten.
Schritt 1: Informieren Sie sich frühzeitig über die Angebote und über den geschätzten Wert der für Sie interessanten Immobilien.
Schritt 2: Zu dem Besichtigungstermin können Sie einen Gutachter mitnehmen. Die genaue Prüfung des Objekts gibt Ihnen mehr Sicherheit, denn Garantien und Mängelrechte gibt es bei Zwangsversteigerungen nicht.
Schritt 3: Noch vor der Zwangsversteigerung ist die Finanzierung zu klären. Bei einem Beratungstermin in Ihrer Bank erfahren Sie, welchen Maximalbetrag sie finanzieren würde. Sicherheitshalber können Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
Schritt 4: Nun sollten Sie eine Biet-Taktik auswählen. Bei der Immobilienversteigerung selbst dürfen Sie sich nicht von den Bietenden anstecken lassen. Besser ist es, konsequent und ruhig zu bleiben. Ihre finanzielle Obergrenze dürfen Sie nicht überschreiten. Die Bietzeit liegt im Normalfall bei 30 Minuten.

Wenn Sie sich für Zwangsversteigerungen interessieren und auf diese Weise günstig ein Haus kaufen möchten, sollten Sie nicht unvorbereitet daran teilnehmen. Finden Sie über local.ch einen erfahrenen Immobilienmakler und nutzen Sie den umfassenden Service mit Beratung und unterstützender Begleitung zum Besichtigungs- und Versteigerungstermin. Die Immobilienexperten haben Einblick in den Versteigerungskatalog und helfen Ihnen bei der Auswahl des Objekts und der Bieter-Taktik.

Die häufigsten Fragen zur Zwangsversteigerung

Wer hilft mir, bei der Zwangsversteigerung ein Haus zu kaufen?

Ein Immobilien- oder Liegenschaftsvermittler ist der richtige Ansprechpartner für die Vorbereitung auf einen Versteigerungstermin. Die Unternehmen mit Spezialisierung auf Immobilien stehen im engen Kontakt mit dem örtlichen Betreibungsamt und wissen, wann die nächste Versteigerung stattfindet. Zudem sind die Immobilienmakler mit Gutachtern vernetzt. Bei starkem Kaufinteresse erhalten Sie bei Ihrem Bankberater weitere nützliche Informationen.

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Ein Haus ersteigern – brauche ich dafür professionelle Unterstützung?

Für unerfahrene Laien ist es sinnvoll, einen Makler zu beauftragen, der die rechtlichen Fragen abklärt. Des Weiteren verfügen die Immobilienmakler über Fachkenntnisse zum Marktwert. Die Immobilienfachleute kennen sich mit den Steigerungsbedingungen aus und weisen Sie auf kritische Punkte wie Grundbucheintrag und Lastenverzeichnisse hin. Zum Service gehört ausserdem die Vorbereitung auf eine geeignete Bieter-Taktik.

Wo liegt Ihre finanzielle Obergrenze für den Hauskauf?

In einem ausführlichen Gespräch mit Ihrem Bankberater erfahren Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben. Mit einer schriftlichen Finanzierungszusage sind Sie auf der sicheren Seite. Die Obergrenze ist die Summe Ihres Eigenkapitals und des maximalen Kreditbetrags. Bis zu diesem Wert können Sie bei der Versteigerung mitbieten. Mit einer cleveren Taktik verhindern Sie, dass andere Bieter Ihre selbst gesteckte Maximalgrenze ausnutzen.

Muss ich das ersteigerte Objekt sofort bezahlen?

Wenn Sie den Zuschlag für das Objekt aus der Zwangsversteigerung erhalten haben, ist die Anzahlung direkt vor Ort fällig. Im Allgemeinen handelt es sich um 10 Prozent, bei einigen Immobilien sind es bis zu 20 Prozent vom Schätzwert. Diesen Betrag bezahlen Sie mit Bankscheck. Den noch offenen Betrag des Gesamtpreises bezahlen Sie innerhalb einer vorgeschriebenen Frist.

Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Die rechtliche Grundlage für Zwangsversteigerungen ist die Betreibung bzw. Zwangsvollstreckung. Die Betreibung dient dazu, ausstehende Geldforderungen einzutreiben. Diese Aufgabe übernehmen die Betreibungsämter vor Ort. Die gesetzlichen Regelungen für diese Form der Betreibung sind im schweizerischen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs festgelegt. Typische Gründe für Zwangsversteigerungen sind ausgebliebene Hypothekenzahlungen und Konkurs.

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