Der Stiftungsrat führt die Oberaufsicht über alle Einrichtungen der Stiftung. Neben der Wahl der Stiftungsräte stehen ihm insbesondere folgende unübertragbare Befugnisse zu: • Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens; • Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen; • Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung; • Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors; • Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.