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Advokaturbüro in Espace Mittelland (Region)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Kunz Law Firm

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Kunz Law Firm

Mühleweg 3, 4658 Däniken
Recht haben und Recht bekommen

Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz sind die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei in Däniken. Wir begleiten Sie als kompetente Rechtskanzlei in allen rechtlichen Belangen, die Sie im Laufe Ihres Lebens benötigen – von der Beratung beim Kauf der ersten Immobilie über das Aufsetzen ehelicher Verträge bis zur testamentarischen Willenserklärung. Aber ich weiß auch, dass das Leben nicht immer gradlinig verläuft und die ein oder andere juristische Unterstützung in weniger angenehmen Situationen benötigt werden kann. Ich kümmere mich dann immer um Ihre Belange – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte. Die gemeinsame Erarbeitung anspruchsvoller und effektiver Lösungen ist dabei das oberste Ziel. Ich bin nicht nur Rechtskonsulent aus Leidenschaft, sondern moderner Dienstleister, der das Wohl seiner Klienten – also das Ihre – in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Das bedeutet für Sie immer eine individuelle Betreuung und keine Lösungen von der Stange. Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Advokat oder Fürsprecher zu sein, bedeutet für unsere Rechtsexperten immer einen Ansporn alles für unsere Klienten zu geben. Sie bekommen von meiner Kanzlei mich als Ihren persönlichen Ansprechpartner an die Seite gestellt, der zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen vor Gericht optimal unterstützt ergänzt wird. Meine Kanzlei in Däniken berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Scheuen Sie sich deshalb nie, uns als Ihre Fachjuristen anzurufen – egal, ob es sich um eine „kleine“ Frage oder ein großes juristisches Problem handelt. Ich als Ihr Rechtskonsulent aus Kunz Law Firm in Däniken stehe Ihnen immer und gerne zur Seite. Warum ich mir meiner Kompetenz so sicher bin und so selbstbewusst auftreten kann? Alle meine Mitarbeiter, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, und rechtliche Fachpersonen sind hervorragend ausgebildet und Spezialisten in Ihrem Fach. Ich lege zusätzlich sehr viel Wert darauf, dass sie sich permanent weiterbilden. Das garantiert mir und Ihnen, dass alle Mitarbeiter meiner Kanzlei in Däniken immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehöre nicht nur ich als qualifizierter Jurist, sondern auch ein modernes Backoffice, auf das ich sehr stolz bin. Ich arbeite immer in allen Bereichen transparent, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was der Stand Ihrer juristischen Belange ist. Zudem behalten Sie bei uns immer volle Kostenkontrolle. Nur gemeinsam können wir ein optimales Ergebnis bekommen. Deswegen ist Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz eine meiner obersten Maximen, um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, Missverständnissen auszuschließen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Auch mag ich kein Fachchinesisch, um meine Arbeit intransparent zu machen, kommuniziere deshalb klar und verständlich. Wir betreuen Ihr Anliegen zudem stets mit Leidenschaft und persönlichem Engagement. Vertrauen Sie mir als Fürsprecher Ihr Mandat an. Dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Problem handelt oder wir gemeinsam eine große gerichtliche Auseinandersetzung durchfechten – ich als Ihr Advokat für Recht & Gerechtigkeit vertrete Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Und wenn es mal schnell gehen muss: Ihnen steht Ihr Rechtsexperte in Däniken immer am Telefon zur Seite und geht Ihr Anliegen unkompliziert und effizient an.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungRechtsauskunft
Mühleweg 3, 4658 Däniken
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Recht haben und Recht bekommen

Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz sind die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei in Däniken. Wir begleiten Sie als kompetente Rechtskanzlei in allen rechtlichen Belangen, die Sie im Laufe Ihres Lebens benötigen – von der Beratung beim Kauf der ersten Immobilie über das Aufsetzen ehelicher Verträge bis zur testamentarischen Willenserklärung. Aber ich weiß auch, dass das Leben nicht immer gradlinig verläuft und die ein oder andere juristische Unterstützung in weniger angenehmen Situationen benötigt werden kann. Ich kümmere mich dann immer um Ihre Belange – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte. Die gemeinsame Erarbeitung anspruchsvoller und effektiver Lösungen ist dabei das oberste Ziel. Ich bin nicht nur Rechtskonsulent aus Leidenschaft, sondern moderner Dienstleister, der das Wohl seiner Klienten – also das Ihre – in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Das bedeutet für Sie immer eine individuelle Betreuung und keine Lösungen von der Stange. Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Advokat oder Fürsprecher zu sein, bedeutet für unsere Rechtsexperten immer einen Ansporn alles für unsere Klienten zu geben. Sie bekommen von meiner Kanzlei mich als Ihren persönlichen Ansprechpartner an die Seite gestellt, der zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen vor Gericht optimal unterstützt ergänzt wird. Meine Kanzlei in Däniken berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Scheuen Sie sich deshalb nie, uns als Ihre Fachjuristen anzurufen – egal, ob es sich um eine „kleine“ Frage oder ein großes juristisches Problem handelt. Ich als Ihr Rechtskonsulent aus Kunz Law Firm in Däniken stehe Ihnen immer und gerne zur Seite. Warum ich mir meiner Kompetenz so sicher bin und so selbstbewusst auftreten kann? Alle meine Mitarbeiter, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, und rechtliche Fachpersonen sind hervorragend ausgebildet und Spezialisten in Ihrem Fach. Ich lege zusätzlich sehr viel Wert darauf, dass sie sich permanent weiterbilden. Das garantiert mir und Ihnen, dass alle Mitarbeiter meiner Kanzlei in Däniken immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehöre nicht nur ich als qualifizierter Jurist, sondern auch ein modernes Backoffice, auf das ich sehr stolz bin. Ich arbeite immer in allen Bereichen transparent, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was der Stand Ihrer juristischen Belange ist. Zudem behalten Sie bei uns immer volle Kostenkontrolle. Nur gemeinsam können wir ein optimales Ergebnis bekommen. Deswegen ist Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz eine meiner obersten Maximen, um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, Missverständnissen auszuschließen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Auch mag ich kein Fachchinesisch, um meine Arbeit intransparent zu machen, kommuniziere deshalb klar und verständlich. Wir betreuen Ihr Anliegen zudem stets mit Leidenschaft und persönlichem Engagement. Vertrauen Sie mir als Fürsprecher Ihr Mandat an. Dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Problem handelt oder wir gemeinsam eine große gerichtliche Auseinandersetzung durchfechten – ich als Ihr Advokat für Recht & Gerechtigkeit vertrete Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Und wenn es mal schnell gehen muss: Ihnen steht Ihr Rechtsexperte in Däniken immer am Telefon zur Seite und geht Ihr Anliegen unkompliziert und effizient an.

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Die Kanzlei - Alois Mani

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Die Kanzlei - Alois Mani

Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
Die Kanzlei - Alois Mani / Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: • Anwalt • Rechtsanwalt • Notar • Advokatur Nahe Region: • Hondrich • Faulensee • Krattigen • Leissigen • Aeschi b. Spiez • Frutigen • Kandersteg • Reichenbach • Adelboden

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Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. 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Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Mühleweg 3, 4658 Däniken
Recht haben und Recht bekommen

Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz sind die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei in Däniken. Wir begleiten Sie als kompetente Rechtskanzlei in allen rechtlichen Belangen, die Sie im Laufe Ihres Lebens benötigen – von der Beratung beim Kauf der ersten Immobilie über das Aufsetzen ehelicher Verträge bis zur testamentarischen Willenserklärung. Aber ich weiß auch, dass das Leben nicht immer gradlinig verläuft und die ein oder andere juristische Unterstützung in weniger angenehmen Situationen benötigt werden kann. Ich kümmere mich dann immer um Ihre Belange – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte. Die gemeinsame Erarbeitung anspruchsvoller und effektiver Lösungen ist dabei das oberste Ziel. Ich bin nicht nur Rechtskonsulent aus Leidenschaft, sondern moderner Dienstleister, der das Wohl seiner Klienten – also das Ihre – in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Das bedeutet für Sie immer eine individuelle Betreuung und keine Lösungen von der Stange. Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Advokat oder Fürsprecher zu sein, bedeutet für unsere Rechtsexperten immer einen Ansporn alles für unsere Klienten zu geben. Sie bekommen von meiner Kanzlei mich als Ihren persönlichen Ansprechpartner an die Seite gestellt, der zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen vor Gericht optimal unterstützt ergänzt wird. Meine Kanzlei in Däniken berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Scheuen Sie sich deshalb nie, uns als Ihre Fachjuristen anzurufen – egal, ob es sich um eine „kleine“ Frage oder ein großes juristisches Problem handelt. Ich als Ihr Rechtskonsulent aus Kunz Law Firm in Däniken stehe Ihnen immer und gerne zur Seite. Warum ich mir meiner Kompetenz so sicher bin und so selbstbewusst auftreten kann? Alle meine Mitarbeiter, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, und rechtliche Fachpersonen sind hervorragend ausgebildet und Spezialisten in Ihrem Fach. Ich lege zusätzlich sehr viel Wert darauf, dass sie sich permanent weiterbilden. Das garantiert mir und Ihnen, dass alle Mitarbeiter meiner Kanzlei in Däniken immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehöre nicht nur ich als qualifizierter Jurist, sondern auch ein modernes Backoffice, auf das ich sehr stolz bin. Ich arbeite immer in allen Bereichen transparent, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was der Stand Ihrer juristischen Belange ist. Zudem behalten Sie bei uns immer volle Kostenkontrolle. Nur gemeinsam können wir ein optimales Ergebnis bekommen. Deswegen ist Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz eine meiner obersten Maximen, um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, Missverständnissen auszuschließen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Auch mag ich kein Fachchinesisch, um meine Arbeit intransparent zu machen, kommuniziere deshalb klar und verständlich. Wir betreuen Ihr Anliegen zudem stets mit Leidenschaft und persönlichem Engagement. Vertrauen Sie mir als Fürsprecher Ihr Mandat an. Dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Problem handelt oder wir gemeinsam eine große gerichtliche Auseinandersetzung durchfechten – ich als Ihr Advokat für Recht & Gerechtigkeit vertrete Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Und wenn es mal schnell gehen muss: Ihnen steht Ihr Rechtsexperte in Däniken immer am Telefon zur Seite und geht Ihr Anliegen unkompliziert und effizient an.

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Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz sind die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei in Däniken. Wir begleiten Sie als kompetente Rechtskanzlei in allen rechtlichen Belangen, die Sie im Laufe Ihres Lebens benötigen – von der Beratung beim Kauf der ersten Immobilie über das Aufsetzen ehelicher Verträge bis zur testamentarischen Willenserklärung. Aber ich weiß auch, dass das Leben nicht immer gradlinig verläuft und die ein oder andere juristische Unterstützung in weniger angenehmen Situationen benötigt werden kann. Ich kümmere mich dann immer um Ihre Belange – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte. Die gemeinsame Erarbeitung anspruchsvoller und effektiver Lösungen ist dabei das oberste Ziel. Ich bin nicht nur Rechtskonsulent aus Leidenschaft, sondern moderner Dienstleister, der das Wohl seiner Klienten – also das Ihre – in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Das bedeutet für Sie immer eine individuelle Betreuung und keine Lösungen von der Stange. Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Advokat oder Fürsprecher zu sein, bedeutet für unsere Rechtsexperten immer einen Ansporn alles für unsere Klienten zu geben. Sie bekommen von meiner Kanzlei mich als Ihren persönlichen Ansprechpartner an die Seite gestellt, der zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen vor Gericht optimal unterstützt ergänzt wird. Meine Kanzlei in Däniken berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Scheuen Sie sich deshalb nie, uns als Ihre Fachjuristen anzurufen – egal, ob es sich um eine „kleine“ Frage oder ein großes juristisches Problem handelt. Ich als Ihr Rechtskonsulent aus Kunz Law Firm in Däniken stehe Ihnen immer und gerne zur Seite. Warum ich mir meiner Kompetenz so sicher bin und so selbstbewusst auftreten kann? Alle meine Mitarbeiter, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, und rechtliche Fachpersonen sind hervorragend ausgebildet und Spezialisten in Ihrem Fach. Ich lege zusätzlich sehr viel Wert darauf, dass sie sich permanent weiterbilden. Das garantiert mir und Ihnen, dass alle Mitarbeiter meiner Kanzlei in Däniken immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehöre nicht nur ich als qualifizierter Jurist, sondern auch ein modernes Backoffice, auf das ich sehr stolz bin. Ich arbeite immer in allen Bereichen transparent, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was der Stand Ihrer juristischen Belange ist. Zudem behalten Sie bei uns immer volle Kostenkontrolle. Nur gemeinsam können wir ein optimales Ergebnis bekommen. Deswegen ist Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz eine meiner obersten Maximen, um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, Missverständnissen auszuschließen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Auch mag ich kein Fachchinesisch, um meine Arbeit intransparent zu machen, kommuniziere deshalb klar und verständlich. Wir betreuen Ihr Anliegen zudem stets mit Leidenschaft und persönlichem Engagement. Vertrauen Sie mir als Fürsprecher Ihr Mandat an. Dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Problem handelt oder wir gemeinsam eine große gerichtliche Auseinandersetzung durchfechten – ich als Ihr Advokat für Recht & Gerechtigkeit vertrete Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Und wenn es mal schnell gehen muss: Ihnen steht Ihr Rechtsexperte in Däniken immer am Telefon zur Seite und geht Ihr Anliegen unkompliziert und effizient an.

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Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Die Kanzlei - Alois Mani / Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: • Anwalt • Rechtsanwalt • Notar • Advokatur Nahe Region: • Hondrich • Faulensee • Krattigen • Leissigen • Aeschi b. Spiez • Frutigen • Kandersteg • Reichenbach • Adelboden

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