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Advokaturbüro in Espace Mittelland (Region)

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Advokatur Giroud-Kaiser
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Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Postgasse 20, 3800 Interlaken
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Ihr Recht. Unsere Leidenschaft.

Die Künzler Recht AG ist eine moderne und dynamische Anwaltskanzlei. Wir gewährleisten eine zeitgemässe und qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu fairen Preisen. Mit Leidenschaft und Freude erbringen wir innovative Lösungen. Dafür beschreiten wir gerne auch unkonventionelle Wege, um für unsere Kundschaft das optimale Ziel zu erreichen. Unsere Dienstleistungen profitieren vom ausgewiesenen Fachwissen und der langjährigen Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungspraxis des Teams sowie von der Zusammenarbeit im engen Verbund mit ausgewählten Fachleuten. Leis­tungs­an­ge­bot Die Künzler Recht AG bietet Ihnen als Allgemeinpraxis umfassende und vernetzte Beratung. Sofern geboten, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und Behörden in praktisch allen Kantonen. Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind: • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Privates Baurecht • Verwaltungsrecht • Vertragsrecht • Gesellschaftsrecht • Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht • Erbrecht • Familienrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht und Strassenverkehrsrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis Montag um 07:30 Uhr
Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

 Geschlossen bis Montag um 07:30 Uhr
Liniger Rolf

Bewertung 2.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Liniger Rolf

Jurastrasse 20, 4600 Olten
Advokatur und Notariat

Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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AnwaltAdvokaturbüroNotar
Jurastrasse 20, 4600 Olten
AnwaltAdvokaturbüroNotar
Advokatur und Notariat

Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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Burkhalter Rechtsanwälte AG
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Burkhalter Rechtsanwälte AG

Elfenstrasse 19, 3006 BernPostfach, 3000 Bern
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
Elfenstrasse 19, 3006 BernPostfach, 3000 Bern
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Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Advokatur Giroud-Kaiser
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Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Ihr Recht. Unsere Leidenschaft.

Die Künzler Recht AG ist eine moderne und dynamische Anwaltskanzlei. Wir gewährleisten eine zeitgemässe und qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu fairen Preisen. Mit Leidenschaft und Freude erbringen wir innovative Lösungen. Dafür beschreiten wir gerne auch unkonventionelle Wege, um für unsere Kundschaft das optimale Ziel zu erreichen. Unsere Dienstleistungen profitieren vom ausgewiesenen Fachwissen und der langjährigen Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungspraxis des Teams sowie von der Zusammenarbeit im engen Verbund mit ausgewählten Fachleuten. Leis­tungs­an­ge­bot Die Künzler Recht AG bietet Ihnen als Allgemeinpraxis umfassende und vernetzte Beratung. Sofern geboten, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und Behörden in praktisch allen Kantonen. Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind: • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Privates Baurecht • Verwaltungsrecht • Vertragsrecht • Gesellschaftsrecht • Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht • Erbrecht • Familienrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht und Strassenverkehrsrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Liniger Rolf

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Liniger Rolf

Jurastrasse 20, 4600 Olten
Advokatur und Notariat

Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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AnwaltAdvokaturbüroNotar
Jurastrasse 20, 4600 Olten
AnwaltAdvokaturbüroNotar
Advokatur und Notariat

Dienstleistungen Kontakt Die Lösung Ihrer Probleme und die Wahrung Ihrer Interessen ist unsere Aufgabe und Berufung. Ich berate Sie und stehe Ihnen beim Verfassen von Briefen und Verträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen wie überhaupt bei der Beantwortung von Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenfalls vertrete ich Sie vor Gerichten und Behörden aber auch in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern, Nachbarn und Dritten. Das Ziel ist in jedem Fall für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Als Notar berate ich Sie zudem in allen Beurkundungsfragen, erstelle öffentliche Urkunden, etwa bei Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Vorverträge zu Grundstückskäufen oder bei der Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften und unterstütze Sie in der Umsetzung solcher Verträge. Gerade auf diesem Gebiet kommt der Beratung ein hoher Stellenwert zu. Beratung Oft ist es besser, einfacher, schneller und günstiger, wenn man sich vor dem Abschluss eines Vertrages oder der Einleitung geschäftlicher Schritte über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten erkundigt, als nachträglich einen Fehler zu korrigieren. Nur wer die möglichen Konsequenzen kennt, kann auch bewusst und richtig entscheiden und handeln. Lassen Sie sich daher über Ihre Rechte und die Risiken beraten. Durch den frühzeitigen Beizug eines Anwaltes lässt sich die Ausgangslage verbessern und ein späterer Rechtsstreit verhindern. Planung Es gilt nicht immer nur zu reagieren. Oft sind wir gefordert, zu agieren, also im Voraus zu planen und unser Vorgehen abzustimmen. Hier bin ich Ihnen behilflich, Strategien oder ein Geschäftskonzept zu entwickeln, Weichen im Hinblick auf eine Entwicklung oder ein gewünschtes Ziel zu stellen und Entscheidungsgrundlagen für ein späteres Handeln zu schaffen. Ausführung Ich verfasse Verträge nach Ihren Wünschen oder überarbeite bestehende Vertragswerke. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären. Danach gilt es aber auch, geschlossene Vereinbarungen durchzusetzen, Forderungen geltend zu machen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Vertretung Sei es in Verhandlungen mit Dritten, bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden oder Gerichten: eine engagierte und kompetente Vertretung Ihrer Anliegen ist Sache Ihres Anwaltes. In allen aussergerichtlichen und behördlichen Verfahren werde ich Ihre Interessen wahren. Prozessführung Wenn auch die Suche nach einvernehmlichen Lösungen immer im Vordergrund stehen sollte, lassen sich Verfahren vor Behörden und Gerichten nicht immer vermeiden. Neben der materiellen Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen gilt es hierbei auch immer den formellen Anforderungen eines Verfahrens gerecht zu werden. Nicht zuletzt muss auch das Prozessrisiko abgeschätzt werden, da nicht immer Recht erhält, wer Recht hat, oder auch der, der Recht bekommt, trotzdem ein Kostenrisiko trägt. Verwaltung Wenn es gilt, ein Vermögen, ein Geschäft oder eine Liegenschaft zu verwalten, ist Ihnen Ihr Anwalt behilflich. Sei es, dass er selber die Verwaltung übernimmt oder sei es, dass er eine bestehende Verwaltung unterstützt oder überwacht. So kann er als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates oder als Aktionärsvertreter an einer Generalversammlung die Interessen einer Gesellschaft und der beteiligten Gesellschafter wahren, für die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der Statuten sorgen und Sie in allen rechtlichen und notariellen Belangen unterstützen. Als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter ist der Anwalt in der Lage dafür zu sorgen, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird, dass Ehegatten oder andere Erben zu ihrem Recht kommen und der Nachlass schonend und gemäss Ihren Wünschen verwendet wird. Interessenwahrung Das ganze Wirken Ihres Anwaltes lässt sich zusammenfassen unter dem Begriff der Interessenwahrung. Von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung stehen Ihre Wünsche und Interessen im Vordergrund. Aber auch die Realisierung und Durchsetzung dieser Interessen und in der Abwehr von Gefahren und Risiken gehören zu den Aufgaben Ihres Anwaltes. • Unsere Leistungen • Beratung • Planung • Ausführung • Vertretung • Prozessführung • Verwaltung Arbeitsgebiete Arbeitsrecht Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Kündigungen, Reglementen. Feststellung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, von Überstunden- und Ferienguthaben. Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Familienrecht / Konkubinat In Fragen des Personen-, Familien-, Ehe- und Konkubinatsrechts berate ich Sie im Hinblick auf die Reglung der Verhältnisse und den Abschluss von Vereinbarungen. Ich beurkunde Ehe- und Erbverträge und berate Sie bei der Nachfolgeregelung von Familienbetrieben. Eine fundierte Vereinbarung hilft Ihnen in allen Lagen und sichert Sie und Ihre Familie bestmöglich ab. Scheidungsrecht Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit Trennungen, Ehescheidungen und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften, bei Fragen der Zuteilung der elterlichen Obhut und Sorge, in Bezug auf die Regelung des Unterhalts, der Geltendmachung von güterrechtlichen Ansprüchen und der Aufteilung von Vorsorgeguthaben. Erbrecht und Nachfolgeregelung Bestmögliche Begünstigung von Ehegatten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Abschluss und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, letztwillige Begünstigungen und Errichtung von Stiftungen. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen in Ihren Unternehmen unter Miteinbezug von handelsrechtlichen, vorsorgerechtlichen sowie güter- und erbrechtlichen Gesichtspunkte. Dazu gehört aber auch die Verwaltung und Regelung Ihres Nachlasses nach dem Tod und die Umsetzung der von Ihnen getroffenen Regelung als Willensvollstrecker oder Nachlassverwalter. Mietrecht Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Belangen. Überprüfung und Ausarbeitung von Miet- und Pachtverträgen, Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen. Vertretung bei Verwaltungen, vor Mieterschlichtungsstellen, Behörden und Gerichten. Handels- und Gesellschaftsrecht Der Anwalt und Notar hilft Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften (z. B. AG oder GmbH) und Stiftungen, bei Sacheinlagen und Sachübernahmen, bei Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Statutenänderungen, Fusionen, und Spaltungen. Der Anwalt ist Ihnen aber auch behilflich bei der Organisation einer Gesellschaft, etwa bei Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen und Organisationsreglementen, bei Vermögensübertragungen und in Fragen des Verantwortlichkeitsrechts. Er wirkt mit bei der Verwaltung, sei es als externer Berater, als Sekretär oder Mitglied eines Verwaltungsrates, oder er vertritt die Interessen der Gesellschafter bei einer Gründungs- oder Generalversammlung. Dabei kann er die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und der jeweiligen Statuten überwachen und nötigenfalls rechtzeitig intervenieren. Vertragsrecht Beratung in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Verfassen und überprüfen von Verträgen aller Art, insbesondere notariell zu beurkundende Kauf-, Gesellschafts- sowie Ehe- und Erbverträge. Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeits- und Kaufrechts, der Miete und Pacht, bei Werkverträgen und Aufträgen sowie bei allen Verträgen des Obligationenrechts. Gerichtliche oder aussergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Strafverteidigung Vertretung ihrer Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Teilnahme an Einvernahmen und Verhandlungen, Vertretung in Haftsachen und gegenüber Behörden. Vertretung bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Zivilansprüchen in Strafverfahren. Notariatsrecht Beratung in allen notariellen Belangen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Erstellen von öffentliche Urkunden, Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen. Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Bürgschaften, Kaufvorverträgen über Grundstücke, Gesellschaftsgründungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragung von Stammeinlagen; Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Protokollauszügen. Eidesstattliche Erklärungen. Beurkundung eines Vorgangs (z. B. Auktion) oder eines Zustandes (z.B. Tresoröffnung). Bau- und Planungsrecht Beratung und Vertretung von Privaten und Gemeinden in allen Belangen der Raumplanung und des Baurechts, insbesondere bei Planungs-, Baubewilligungs-, Erschliessungs- und Enteignungsverfahren. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Inkasso und Sicherstellung Ich berate und vertrete Sie in schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten und bei der Vollstreckung von Ansprüchen und Forderungen. Dazu gehört auch die Sicherstellung oder die Abwehr von Ansprüchen in Bausachen durch Bauhandwerkerpfandrecht. Arbeitsgebiete: • Arbeitsrecht • Familienrecht / Konkubinat • Scheidungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeregelung • Vorsorgeaufträge • Mietrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Strafverteidigung • Notariatsrecht • Bau- und Planungsrecht Unsere Kanzlei Das Unternehmen Lic. iur. Rolf Liniger gründete 1989 die Kanzlei zusammen mit einem Partner. Schnell etablierte sich das Büro auf dem Platz Olten. Nach dem Umzug an die Jurastrasse und dem späteren Ausscheiden des Partners begann eine Phase der Spezialisierung und auch der verstärkten Tätigkeit in der Strafverteidigung. Profil Die moderne Kanzlei im Zentrum der Stadt Olten. Verkehrsgünstig erreichbar zu Fuss, mit dem Auto oder per Bahn, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Schwergewichtig ist die Kanzlei ausgerichtet auf Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Notariat. Wir erachten es als unsere oberste Aufgabe, jeden Mandanten bestens zu beraten, in Verhandlungen und vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Wir wahren Ihre Interessen in allen Lagen! Mandant eines Anwalts und Notars sein ist nicht nur ein Auftrag zur Interessenswahrung, sondern auch immer eine Frage des Vertrauens.

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Burkhalter Rechtsanwälte AG
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Burkhalter Rechtsanwälte AG

Elfenstrasse 19, 3006 BernPostfach, 3000 Bern
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
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Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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