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Notar in Nordwestschweiz (Region)

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SCHÄRER RECHTSANWÄLTE
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SCHÄRER RECHTSANWÄLTE

Hintere Bahnhofstrasse 10, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Schärer Rechtsanwälte

Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

Advokatur- und NotariatsbüroSteuerberatungAnwalt
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Hintere Bahnhofstrasse 10, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
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Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

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VISCHER AG
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VISCHER AG

Aeschenvorstadt 4, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel

Als schlagkräftiges und innovatives Schweizer Anwaltsunternehmen unterstützen wir unsere Klienten in rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Belangen effizient und lösungsorientiert. Unsere Rechtsanwälte, Steuerexperten und Notare aus allen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten sind unter Führung erfahrener Partner in über 20 Spezialistenteams organisiert. Dies ermöglicht uns eine effiziente und stets auf die Bedürfnisse des individuellen Projekts zugeschnittene Mandatsführung. Unabhängigkeit ist für uns ein Schlüsselfaktor für die optimale Wahrung des Klienteninteresses. Wir legen deshalb nach wie vor grossen Wert auf einen sehr hohen Interessenkonfliktstandard, der im internationalen Geschäft der Rechtsberatung nicht mehr selbstverständlich ist. Für das Auslandgeschäft haben wir uns weder einem Kanzleiverbund, noch einem organisierten Anwaltsnetzwerk angeschlossen. Um auch im Auslandgeschäft unabhängig zu bleiben, haben wir über Jahrzehnte ein eigenes, alle wichtigen Wirtschaftsregionen der Welt abdeckendes Netz von Auslandkanzleien aufgebaut. Dies ermöglicht uns, unsere ausländischen Korrespondenzanwälte ausschliesslich nach den Anforderungen des individuellen Mandats und ohne Rücksicht auf Vorgaben eines Kanzleiverbunds oder einer Netzwerkorganisation zu selektionieren. Unsere Büros befinden sich in Zürich und Basel, den beiden grössten Wirtschaftszentren der Schweiz.

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltSteuerberatung
VISCHER AG

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltSteuerberatung

Als schlagkräftiges und innovatives Schweizer Anwaltsunternehmen unterstützen wir unsere Klienten in rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Belangen effizient und lösungsorientiert. Unsere Rechtsanwälte, Steuerexperten und Notare aus allen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten sind unter Führung erfahrener Partner in über 20 Spezialistenteams organisiert. Dies ermöglicht uns eine effiziente und stets auf die Bedürfnisse des individuellen Projekts zugeschnittene Mandatsführung. Unabhängigkeit ist für uns ein Schlüsselfaktor für die optimale Wahrung des Klienteninteresses. Wir legen deshalb nach wie vor grossen Wert auf einen sehr hohen Interessenkonfliktstandard, der im internationalen Geschäft der Rechtsberatung nicht mehr selbstverständlich ist. Für das Auslandgeschäft haben wir uns weder einem Kanzleiverbund, noch einem organisierten Anwaltsnetzwerk angeschlossen. Um auch im Auslandgeschäft unabhängig zu bleiben, haben wir über Jahrzehnte ein eigenes, alle wichtigen Wirtschaftsregionen der Welt abdeckendes Netz von Auslandkanzleien aufgebaut. Dies ermöglicht uns, unsere ausländischen Korrespondenzanwälte ausschliesslich nach den Anforderungen des individuellen Mandats und ohne Rücksicht auf Vorgaben eines Kanzleiverbunds oder einer Netzwerkorganisation zu selektionieren. Unsere Büros befinden sich in Zürich und Basel, den beiden grössten Wirtschaftszentren der Schweiz.

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Notariat Köferli

Notariat Köferli

Gansingerstrasse 23, 5236 Remigen
Notar
Dienstleistung

Erstellen von öffentlichen Urkunden und weitere damit verbundene Tätigkeiten in den Bereichen: Ehe- und Erbrecht: Ehevertrag Erbvertrag Testament Erbteilung Willensvollstreckung Konkubinatsvertrag Vermögensvertrag bei eingetragener Partnerschaft Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Immobilienrecht: Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkungsvertrag Pfandvertrag (z.B. Schuldbrieferrichtung, Schuldbrieferhöhung) Dienstbarkeitserrichtung (z.B. Näherbaurecht, Wegrecht, Wohnrecht) Parzellierung / Vereinigung von Grundstücken Begründung von Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten Begründung von Stockwerkeigentum inkl. Reglement Begründung von Miteigentum inkl. Nutzungs- und Verwaltungsordnung Hofübergabe nach bäuerlichem Bodenrecht Firmen- und Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften (z.B. AG, GmbH) Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung Beurkunden und Protokollieren von Gesellschaftsbeschlüssen Statutenänderung (z.B. Firmaänderung, Sitzverlegung) Umstrukturierung (z.B. Fusion, Spaltung, Umwandlung) Errichtung von Stiftungen Auflösung von Gesellschaften Verschiedene Dienstleistungen: Beglaubigung von Unterschriften und Kopien Feststellungsurkunden und eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Vollmachten

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis Montag um 07:30 Uhr
Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3,7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

NotarAdvokaturbüro
Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Schärer Rechtsanwälte

Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

Advokatur- und NotariatsbüroSteuerberatungAnwalt
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Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

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Als schlagkräftiges und innovatives Schweizer Anwaltsunternehmen unterstützen wir unsere Klienten in rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Belangen effizient und lösungsorientiert. Unsere Rechtsanwälte, Steuerexperten und Notare aus allen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten sind unter Führung erfahrener Partner in über 20 Spezialistenteams organisiert. Dies ermöglicht uns eine effiziente und stets auf die Bedürfnisse des individuellen Projekts zugeschnittene Mandatsführung. Unabhängigkeit ist für uns ein Schlüsselfaktor für die optimale Wahrung des Klienteninteresses. Wir legen deshalb nach wie vor grossen Wert auf einen sehr hohen Interessenkonfliktstandard, der im internationalen Geschäft der Rechtsberatung nicht mehr selbstverständlich ist. Für das Auslandgeschäft haben wir uns weder einem Kanzleiverbund, noch einem organisierten Anwaltsnetzwerk angeschlossen. Um auch im Auslandgeschäft unabhängig zu bleiben, haben wir über Jahrzehnte ein eigenes, alle wichtigen Wirtschaftsregionen der Welt abdeckendes Netz von Auslandkanzleien aufgebaut. Dies ermöglicht uns, unsere ausländischen Korrespondenzanwälte ausschliesslich nach den Anforderungen des individuellen Mandats und ohne Rücksicht auf Vorgaben eines Kanzleiverbunds oder einer Netzwerkorganisation zu selektionieren. Unsere Büros befinden sich in Zürich und Basel, den beiden grössten Wirtschaftszentren der Schweiz.

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltSteuerberatung
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Als schlagkräftiges und innovatives Schweizer Anwaltsunternehmen unterstützen wir unsere Klienten in rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Belangen effizient und lösungsorientiert. Unsere Rechtsanwälte, Steuerexperten und Notare aus allen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten sind unter Führung erfahrener Partner in über 20 Spezialistenteams organisiert. Dies ermöglicht uns eine effiziente und stets auf die Bedürfnisse des individuellen Projekts zugeschnittene Mandatsführung. Unabhängigkeit ist für uns ein Schlüsselfaktor für die optimale Wahrung des Klienteninteresses. Wir legen deshalb nach wie vor grossen Wert auf einen sehr hohen Interessenkonfliktstandard, der im internationalen Geschäft der Rechtsberatung nicht mehr selbstverständlich ist. Für das Auslandgeschäft haben wir uns weder einem Kanzleiverbund, noch einem organisierten Anwaltsnetzwerk angeschlossen. Um auch im Auslandgeschäft unabhängig zu bleiben, haben wir über Jahrzehnte ein eigenes, alle wichtigen Wirtschaftsregionen der Welt abdeckendes Netz von Auslandkanzleien aufgebaut. Dies ermöglicht uns, unsere ausländischen Korrespondenzanwälte ausschliesslich nach den Anforderungen des individuellen Mandats und ohne Rücksicht auf Vorgaben eines Kanzleiverbunds oder einer Netzwerkorganisation zu selektionieren. Unsere Büros befinden sich in Zürich und Basel, den beiden grössten Wirtschaftszentren der Schweiz.

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Notariat Köferli

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Erstellen von öffentlichen Urkunden und weitere damit verbundene Tätigkeiten in den Bereichen: Ehe- und Erbrecht: Ehevertrag Erbvertrag Testament Erbteilung Willensvollstreckung Konkubinatsvertrag Vermögensvertrag bei eingetragener Partnerschaft Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Immobilienrecht: Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkungsvertrag Pfandvertrag (z.B. Schuldbrieferrichtung, Schuldbrieferhöhung) Dienstbarkeitserrichtung (z.B. Näherbaurecht, Wegrecht, Wohnrecht) Parzellierung / Vereinigung von Grundstücken Begründung von Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten Begründung von Stockwerkeigentum inkl. Reglement Begründung von Miteigentum inkl. Nutzungs- und Verwaltungsordnung Hofübergabe nach bäuerlichem Bodenrecht Firmen- und Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften (z.B. AG, GmbH) Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung Beurkunden und Protokollieren von Gesellschaftsbeschlüssen Statutenänderung (z.B. Firmaänderung, Sitzverlegung) Umstrukturierung (z.B. Fusion, Spaltung, Umwandlung) Errichtung von Stiftungen Auflösung von Gesellschaften Verschiedene Dienstleistungen: Beglaubigung von Unterschriften und Kopien Feststellungsurkunden und eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Vollmachten

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

NotarAdvokaturbüro
Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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