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Advokatur- und Notariatsbüro in Waadt (Region)

: 1999 Einträge
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Kunz Law Firm

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Kunz Law Firm

Mühleweg 3, 4658 Däniken
Recht haben und Recht bekommen

Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz sind die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei in Däniken. Wir begleiten Sie als kompetente Rechtskanzlei in allen rechtlichen Belangen, die Sie im Laufe Ihres Lebens benötigen – von der Beratung beim Kauf der ersten Immobilie über das Aufsetzen ehelicher Verträge bis zur testamentarischen Willenserklärung. Aber ich weiß auch, dass das Leben nicht immer gradlinig verläuft und die ein oder andere juristische Unterstützung in weniger angenehmen Situationen benötigt werden kann. Ich kümmere mich dann immer um Ihre Belange – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte. Die gemeinsame Erarbeitung anspruchsvoller und effektiver Lösungen ist dabei das oberste Ziel. Ich bin nicht nur Rechtskonsulent aus Leidenschaft, sondern moderner Dienstleister, der das Wohl seiner Klienten – also das Ihre – in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Das bedeutet für Sie immer eine individuelle Betreuung und keine Lösungen von der Stange. Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Advokat oder Fürsprecher zu sein, bedeutet für unsere Rechtsexperten immer einen Ansporn alles für unsere Klienten zu geben. Sie bekommen von meiner Kanzlei mich als Ihren persönlichen Ansprechpartner an die Seite gestellt, der zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen vor Gericht optimal unterstützt ergänzt wird. Meine Kanzlei in Däniken berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Scheuen Sie sich deshalb nie, uns als Ihre Fachjuristen anzurufen – egal, ob es sich um eine „kleine“ Frage oder ein großes juristisches Problem handelt. Ich als Ihr Rechtskonsulent aus Kunz Law Firm in Däniken stehe Ihnen immer und gerne zur Seite. Warum ich mir meiner Kompetenz so sicher bin und so selbstbewusst auftreten kann? Alle meine Mitarbeiter, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, und rechtliche Fachpersonen sind hervorragend ausgebildet und Spezialisten in Ihrem Fach. Ich lege zusätzlich sehr viel Wert darauf, dass sie sich permanent weiterbilden. Das garantiert mir und Ihnen, dass alle Mitarbeiter meiner Kanzlei in Däniken immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehöre nicht nur ich als qualifizierter Jurist, sondern auch ein modernes Backoffice, auf das ich sehr stolz bin. Ich arbeite immer in allen Bereichen transparent, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was der Stand Ihrer juristischen Belange ist. Zudem behalten Sie bei uns immer volle Kostenkontrolle. Nur gemeinsam können wir ein optimales Ergebnis bekommen. Deswegen ist Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz eine meiner obersten Maximen, um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, Missverständnissen auszuschließen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Auch mag ich kein Fachchinesisch, um meine Arbeit intransparent zu machen, kommuniziere deshalb klar und verständlich. Wir betreuen Ihr Anliegen zudem stets mit Leidenschaft und persönlichem Engagement. Vertrauen Sie mir als Fürsprecher Ihr Mandat an. Dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Problem handelt oder wir gemeinsam eine große gerichtliche Auseinandersetzung durchfechten – ich als Ihr Advokat für Recht & Gerechtigkeit vertrete Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Und wenn es mal schnell gehen muss: Ihnen steht Ihr Rechtsexperte in Däniken immer am Telefon zur Seite und geht Ihr Anliegen unkompliziert und effizient an.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungRechtsauskunft
Kunz Law Firm

Kunz Law Firm

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Recht haben und Recht bekommen

Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz sind die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei in Däniken. Wir begleiten Sie als kompetente Rechtskanzlei in allen rechtlichen Belangen, die Sie im Laufe Ihres Lebens benötigen – von der Beratung beim Kauf der ersten Immobilie über das Aufsetzen ehelicher Verträge bis zur testamentarischen Willenserklärung. Aber ich weiß auch, dass das Leben nicht immer gradlinig verläuft und die ein oder andere juristische Unterstützung in weniger angenehmen Situationen benötigt werden kann. Ich kümmere mich dann immer um Ihre Belange – von der außergerichtlichen Beratung bis zur Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte. Die gemeinsame Erarbeitung anspruchsvoller und effektiver Lösungen ist dabei das oberste Ziel. Ich bin nicht nur Rechtskonsulent aus Leidenschaft, sondern moderner Dienstleister, der das Wohl seiner Klienten – also das Ihre – in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Das bedeutet für Sie immer eine individuelle Betreuung und keine Lösungen von der Stange. Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Advokat oder Fürsprecher zu sein, bedeutet für unsere Rechtsexperten immer einen Ansporn alles für unsere Klienten zu geben. Sie bekommen von meiner Kanzlei mich als Ihren persönlichen Ansprechpartner an die Seite gestellt, der zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen vor Gericht optimal unterstützt ergänzt wird. Meine Kanzlei in Däniken berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Scheuen Sie sich deshalb nie, uns als Ihre Fachjuristen anzurufen – egal, ob es sich um eine „kleine“ Frage oder ein großes juristisches Problem handelt. Ich als Ihr Rechtskonsulent aus Kunz Law Firm in Däniken stehe Ihnen immer und gerne zur Seite. Warum ich mir meiner Kompetenz so sicher bin und so selbstbewusst auftreten kann? Alle meine Mitarbeiter, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, und rechtliche Fachpersonen sind hervorragend ausgebildet und Spezialisten in Ihrem Fach. Ich lege zusätzlich sehr viel Wert darauf, dass sie sich permanent weiterbilden. Das garantiert mir und Ihnen, dass alle Mitarbeiter meiner Kanzlei in Däniken immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind. Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehöre nicht nur ich als qualifizierter Jurist, sondern auch ein modernes Backoffice, auf das ich sehr stolz bin. Ich arbeite immer in allen Bereichen transparent, sodass Sie zu jeder Zeit wissen, was der Stand Ihrer juristischen Belange ist. Zudem behalten Sie bei uns immer volle Kostenkontrolle. Nur gemeinsam können wir ein optimales Ergebnis bekommen. Deswegen ist Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz eine meiner obersten Maximen, um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, Missverständnissen auszuschließen und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Auch mag ich kein Fachchinesisch, um meine Arbeit intransparent zu machen, kommuniziere deshalb klar und verständlich. Wir betreuen Ihr Anliegen zudem stets mit Leidenschaft und persönlichem Engagement. Vertrauen Sie mir als Fürsprecher Ihr Mandat an. Dabei ist es egal, ob es sich um ein kleines Problem handelt oder wir gemeinsam eine große gerichtliche Auseinandersetzung durchfechten – ich als Ihr Advokat für Recht & Gerechtigkeit vertrete Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Und wenn es mal schnell gehen muss: Ihnen steht Ihr Rechtsexperte in Däniken immer am Telefon zur Seite und geht Ihr Anliegen unkompliziert und effizient an.

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AdvokaturbüroRechtsberatungMediationAnwaltAnwaltsbüro
Berger Rohrer Rechtsanwältinnen

Berger Rohrer Rechtsanwältinnen

Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden
AdvokaturbüroRechtsberatungMediationAnwaltAnwaltsbüro
Für Ihre Anliegen setzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung ein.

Unsere Rechtsordnung mit ihren Gesetzen und Verordnungen ist komplex, das Leben manchmal noch komplexer. Für Sie ist es wichtig, Ihre eigenen Rechte zu kennen. Für uns ist es wichtig, dass wir Ihre persönliche Situation und Ihre Erwartungen kennen. Für die Analyse der Ausgangslage nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Wir hören Ihnen zu. Gemeinsam definieren wir die Ziele unserer Geschäftsbeziehung. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Lösungswege auf. Sie entscheiden, ob wir Verhandlungen aufnehmen, ob wir für Sie einen Prozess führen oder ob wir andere Massnahmen zur Lösung Ihrer Situation umsetzen. Wir stehen persönlich für Sie und Ihr Recht ein. Wir beraten Sie, indem wir den Sachverhalt und die Rechtslage genau analysieren. Anschliessend erarbeiten wir mit Ihnen die möglichen Lösungen. • nichteheliche Lebensgemeinschaft • Pensionskassenversicherungsrecht • Vertragsrecht • Scheidungsberatung • Familienrecht • Kindsrecht • Eherecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht • Vereinsrecht • Mietrecht • Mediation im öffentlichen & privaten Bereich • eingetragene Partnerschaft • Scheidungsrecht

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Kellerhals Carrard

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Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

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NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kellerhals Carrard

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Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

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Advokatur Notariat

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Neubadrain 4, 4102 Binningen
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Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

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