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Advokatur- und Notariatsbüro in Waadt (Region)

: 1999 Einträge
 Geschlossen bis 7:45 AM
Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
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Kellerhals Carrard

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Kellerhals Carrard

Henric Petri-Strasse 35, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Kellerhals Carrard

Mit über 300 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 540 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Samuel Thüring • Dr. Dominik Tschudi

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Mit über 300 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 540 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Samuel Thüring • Dr. Dominik Tschudi

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Perucchi & Partner AG, Attorneys at Law
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Perucchi & Partner AG, Attorneys at Law

Seefeldstrasse 15, 8008 Zürich
PERUCCHI & PARTNER AG | Wirtschaftsrechtskanzlei in Zürich

PERUCCHI & PARTNER AG ist eine führende Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Zürich, die auf komplexe rechtliche Fragestellungen in verschiedenen Branchen spezialisiert ist. Mit über 30 Jahren gemeinsamer Erfahrung sind unsere Partner für ihre Expertise in der kommerziellen Streitbeilegung, Schiedsverfahren und im Regulierungsrecht bekannt. Wir bieten unseren Mandanten kosteneffiziente, ergebnisorientierte juristische Dienstleistungen und stellen sicher, dass jeder Fall mit höchster Professionalität und Expertise behandelt wird. Unsere Fachgebiete: Wir vertreten sowohl nationale als auch internationale Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen mit Fokus auf: • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten : Streitbeilegung vor allen Schweizer Gerichten und Verwaltungsbehörden. • Schiedsverfahren : Expertise in der Lösung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren. • Insolvenzrecht : Vertrauensvoll von Mandanten in großen Schweizer Insolvenzverfahren beauftragt. • Datenschutzrecht : Erfolgreiche Vertretung von Mandanten in richtungsweisenden Urteilen zum internationalen Datenschutzrecht, darunter ein bedeutendes Urteil des Schweizer Bundesgerichts. • Provisorische Rechtsbehelfe : Schnelle und effektive Lösungen wie einstweilige Verfügungen (TROs) und Pfändungen zum sofortigen Schutz der Interessen unserer Mandanten. Warum Wir? • Unabhängigkeit & Konfliktfreie Vertretung : Die Unabhängigkeit unserer Kanzlei garantiert, dass wir die Interessen unserer Mandanten ohne Interessenkonflikte vertreten und das bestmögliche Ergebnis in jedem Fall erreichen. • Ganzheitlicher Rechtsansatz : Wir kombinieren Expertise in Zivil- und Strafrecht und bieten umfassende Lösungen, die alle Aspekte der rechtlichen Herausforderungen unserer Mandanten berücksichtigen. • Internationale Reichweite : Wir bedienen sowohl nationale als auch internationale Mandanten und bieten maßgeschneiderte rechtliche Strategien zur Bewältigung komplexer grenzüberschreitender Streitigkeiten. • Erfolgsbilanz : Unsere erfolgreichen Ergebnisse beinhalten hochkarätige Fälle, wie z.B. große Insolvenzverfahren und richtungsweisende Urteile im Datenschutzrecht. Kosteneffiziente Rechtslösungen: Bei PERUCCHI & PARTNER AG legen wir großen Wert darauf, effiziente, kosteneffektive Lösungen bereits ab dem ersten Tag zu liefern. Wenn nötig, arbeiten wir mit externen Spezialisten zusammen, um sicherzustellen, dass immer die richtige Expertise für Ihre rechtlichen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie Uns: Für kompetente Rechtsberatung und -vertretung kontaktieren Sie noch heute PERUCCHI & PARTNER AG. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen mit Zuversicht zu meistern.

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AdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungRechtsauskunft
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PERUCCHI & PARTNER AG | Wirtschaftsrechtskanzlei in Zürich

PERUCCHI & PARTNER AG ist eine führende Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Zürich, die auf komplexe rechtliche Fragestellungen in verschiedenen Branchen spezialisiert ist. Mit über 30 Jahren gemeinsamer Erfahrung sind unsere Partner für ihre Expertise in der kommerziellen Streitbeilegung, Schiedsverfahren und im Regulierungsrecht bekannt. Wir bieten unseren Mandanten kosteneffiziente, ergebnisorientierte juristische Dienstleistungen und stellen sicher, dass jeder Fall mit höchster Professionalität und Expertise behandelt wird. Unsere Fachgebiete: Wir vertreten sowohl nationale als auch internationale Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen mit Fokus auf: • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten : Streitbeilegung vor allen Schweizer Gerichten und Verwaltungsbehörden. • Schiedsverfahren : Expertise in der Lösung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren. • Insolvenzrecht : Vertrauensvoll von Mandanten in großen Schweizer Insolvenzverfahren beauftragt. • Datenschutzrecht : Erfolgreiche Vertretung von Mandanten in richtungsweisenden Urteilen zum internationalen Datenschutzrecht, darunter ein bedeutendes Urteil des Schweizer Bundesgerichts. • Provisorische Rechtsbehelfe : Schnelle und effektive Lösungen wie einstweilige Verfügungen (TROs) und Pfändungen zum sofortigen Schutz der Interessen unserer Mandanten. Warum Wir? • Unabhängigkeit & Konfliktfreie Vertretung : Die Unabhängigkeit unserer Kanzlei garantiert, dass wir die Interessen unserer Mandanten ohne Interessenkonflikte vertreten und das bestmögliche Ergebnis in jedem Fall erreichen. • Ganzheitlicher Rechtsansatz : Wir kombinieren Expertise in Zivil- und Strafrecht und bieten umfassende Lösungen, die alle Aspekte der rechtlichen Herausforderungen unserer Mandanten berücksichtigen. • Internationale Reichweite : Wir bedienen sowohl nationale als auch internationale Mandanten und bieten maßgeschneiderte rechtliche Strategien zur Bewältigung komplexer grenzüberschreitender Streitigkeiten. • Erfolgsbilanz : Unsere erfolgreichen Ergebnisse beinhalten hochkarätige Fälle, wie z.B. große Insolvenzverfahren und richtungsweisende Urteile im Datenschutzrecht. Kosteneffiziente Rechtslösungen: Bei PERUCCHI & PARTNER AG legen wir großen Wert darauf, effiziente, kosteneffektive Lösungen bereits ab dem ersten Tag zu liefern. Wenn nötig, arbeiten wir mit externen Spezialisten zusammen, um sicherzustellen, dass immer die richtige Expertise für Ihre rechtlichen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie Uns: Für kompetente Rechtsberatung und -vertretung kontaktieren Sie noch heute PERUCCHI & PARTNER AG. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen mit Zuversicht zu meistern.

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 Geschlossen bis 9:00 AM
 Geschlossen bis 8:00 AM
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Kellerhals Carrard

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Kellerhals Carrard

Henric Petri-Strasse 35, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Kellerhals Carrard

Mit über 300 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 540 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Samuel Thüring • Dr. Dominik Tschudi

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Mit über 300 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 540 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Samuel Thüring • Dr. Dominik Tschudi

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Perucchi & Partner AG, Attorneys at Law
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Seefeldstrasse 15, 8008 Zürich
PERUCCHI & PARTNER AG | Wirtschaftsrechtskanzlei in Zürich

PERUCCHI & PARTNER AG ist eine führende Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Zürich, die auf komplexe rechtliche Fragestellungen in verschiedenen Branchen spezialisiert ist. Mit über 30 Jahren gemeinsamer Erfahrung sind unsere Partner für ihre Expertise in der kommerziellen Streitbeilegung, Schiedsverfahren und im Regulierungsrecht bekannt. Wir bieten unseren Mandanten kosteneffiziente, ergebnisorientierte juristische Dienstleistungen und stellen sicher, dass jeder Fall mit höchster Professionalität und Expertise behandelt wird. Unsere Fachgebiete: Wir vertreten sowohl nationale als auch internationale Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen mit Fokus auf: • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten : Streitbeilegung vor allen Schweizer Gerichten und Verwaltungsbehörden. • Schiedsverfahren : Expertise in der Lösung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren. • Insolvenzrecht : Vertrauensvoll von Mandanten in großen Schweizer Insolvenzverfahren beauftragt. • Datenschutzrecht : Erfolgreiche Vertretung von Mandanten in richtungsweisenden Urteilen zum internationalen Datenschutzrecht, darunter ein bedeutendes Urteil des Schweizer Bundesgerichts. • Provisorische Rechtsbehelfe : Schnelle und effektive Lösungen wie einstweilige Verfügungen (TROs) und Pfändungen zum sofortigen Schutz der Interessen unserer Mandanten. Warum Wir? • Unabhängigkeit & Konfliktfreie Vertretung : Die Unabhängigkeit unserer Kanzlei garantiert, dass wir die Interessen unserer Mandanten ohne Interessenkonflikte vertreten und das bestmögliche Ergebnis in jedem Fall erreichen. • Ganzheitlicher Rechtsansatz : Wir kombinieren Expertise in Zivil- und Strafrecht und bieten umfassende Lösungen, die alle Aspekte der rechtlichen Herausforderungen unserer Mandanten berücksichtigen. • Internationale Reichweite : Wir bedienen sowohl nationale als auch internationale Mandanten und bieten maßgeschneiderte rechtliche Strategien zur Bewältigung komplexer grenzüberschreitender Streitigkeiten. • Erfolgsbilanz : Unsere erfolgreichen Ergebnisse beinhalten hochkarätige Fälle, wie z.B. große Insolvenzverfahren und richtungsweisende Urteile im Datenschutzrecht. Kosteneffiziente Rechtslösungen: Bei PERUCCHI & PARTNER AG legen wir großen Wert darauf, effiziente, kosteneffektive Lösungen bereits ab dem ersten Tag zu liefern. Wenn nötig, arbeiten wir mit externen Spezialisten zusammen, um sicherzustellen, dass immer die richtige Expertise für Ihre rechtlichen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie Uns: Für kompetente Rechtsberatung und -vertretung kontaktieren Sie noch heute PERUCCHI & PARTNER AG. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen mit Zuversicht zu meistern.

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AdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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