Warnblink

Warnblink und das richtige Verhalten im Verkehr

Warnblinklicht dient dazu, in bestimmten Situationen oder bei Gefahr auf sich aufmerksam zu machen. Das kann das unvorhergesehene Ende eines Staus sein oder ein plötzlicher Halt. Nicht alle Situationen gestatten das Einschalten von Warnblink. Bei Missbrauch droht in einigen Fällen sogar ein Bussgeld. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann seinen Klienten unter solchen Bedingungen beratend zur Seite stehen. Das gilt auch für andere Schwierigkeiten, wenn der Führerschein in Gefahr ist.
Warnblink

Warnblinklicht – Definition und Aufgabe

Über Warnblinklicht verfügen alle Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen. Beide Blinker befinden sich dabei im hinteren Bereich und leuchten in roter Farbe und in regelmässigen Abständen kurz auf, wenn sie eingeschaltet werden. Ist das Auto nicht fahrtüchtig, liegengeblieben oder muss der Fahrer abrupt bremsen, ist das Einschalten notwendig, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Warnblinklicht ist nicht für das normale Einparken oder Überholen gedacht, sondern soll eine Gefahrensituation kennzeichnen.

Um Warnblinklicht zu setzen, ist im Fahrzeuginneren ein roter Knopf oder Schalter vorhanden. Meistens befindet dieser sich neben dem Lenkrad und ist so für den Fahrzeugführer schnell und einfach erreichbar. Wird der Schalter verwendet, blinkt auch dieser und zeigt so an, dass beide Warnblinklichter eingeschaltet sind. Eine typische Situation ist es, wenn das Auto eine Panne hat. Hier gilt, dass die Blinker eine Warnfunktion haben und als zusätzliches Sicherungsmittel ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufgestellt wird, um die Gefahrenstelle zu markieren.

Für die Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr gelten für den Einsatz von Warnblinkern Vorschriften und Regeln. Das betrifft besonders Momente der Gefahr, aber ebenso andere Situationen. Die Aufgabe von Warnblinkern ist immer, eine Gefahr zu signalisieren und andere Autofahrer auf die Umstände hinzuweisen. Warnblinker sorgen dafür, dass die Aufmerksamkeit erhöht ist und sich das Fahrverhalten an die Situation anpasst. Daher ist der Missbrauch von Warnblinklicht strafbar.

Die Funktionsweise, Aufbau und Eigenschaften von Warnblinkern

Eine Warnblinkanlage ist im Fahrzeug der wichtigste Teil. Sie funktioniert in der Regel selbst dann noch, wenn ein Defekt vorliegt und andere Bereiche ausfallen. Sie besteht aus:
  • Blinkrelais
  • Blinkhebel
  • Warnblinkschalter
  • Blinkleuchten
  • Warnblinkkontrollleuchte

Die Blinkrelais erzeugen einen Blinkimpuls mit etwa 1 bis 2 Hertz, so dass das Blinklicht in gleichem Rhythmus, etwa alle 1 bis 2 Sekunden aufleuchtet. Bei einem Defekt arbeiten die Relais trotzdem in einer höheren Frequenz.
Mit dem Blinkhebel sind die Blinkleuchten verbunden. Dieser steuert die Relais. Der Warnblinkschalter ist sowohl dazu gedacht, die Blinkleuchten zu verbinden, als auch die Spannungsversorgung der Blinkrelais zu ermöglichen. Die Blinkleuchten arbeiten im Takt mit den Relais, und die Warnblinkkontrollleuchte verweist rot leuchtend darauf, dass Warnblink eingeschaltet ist.

Das Setzen der Warnblinker erfolgt über den Warnblinkschalter. Die Schaltkreise sorgen dafür, dass die Blinker, die ansonsten einzeln rechts oder links geschaltet werden, gleichzeitig reagieren. Sind die Aussenleuchten nicht in Verwendung, erfolgt ein synchrones Leuchten mit dem Blinker. Bei eingeschaltetem Effekt kommt es zum abwechselnden Blinken.

Die Warnblinkanlage hat den Zweck, bei der Aktivierung des Schalters gleichzeitig in allen Blinkerleuchten anzugehen. Einige Fahrzeuge haben erweiterte Funktionen, bei denen die Warnblinker automatisch angehen, wenn der Pkw bei hoher Geschwindigkeit stark abbremst. Sobald das Auto zum Stehen kommt, blinken die Lichter weiter, bis der Fahrer die Warnblinktaste bedient und den Prozess beendet.

Einsatzzwecke für Warnblinker

Es gibt typische Situationen im Verkehr, bei denen Warnblinker notwendig sind oder verpflichtend eingesetzt werden sollten. In erster Linie betrifft das Pannen oder das Abschleppen eines Fahrzeugs. Muss ein Pkw aufgrund eines Defekts am Strassenrand gestoppt werden, ist das Schalten der Warnblinker erforderlich. Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge Warnblinker verwenden.
Möglich ist der Einsatz, wenn es um die Warnung auf eine Gefahrensituation geht, so ein plötzliches Stau-Ende. Dadurch werden hintere Fahrzeuge rechtzeitig darüber informiert und können durch Verlangsamung und Abbremsen reagieren.

Warnblinklichter sind auch dann einzuschalten, wenn der Pkw stark verlangsamt fahren muss und den fliessenden Verkehr beeinflusst oder sogar ein Hindernis darstellt. Das ist wichtig, weil das menschliche Auge nicht immer in der Lage ist, die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs aus höherer Entfernung richtig abzuschätzen. Warnblinklicht ist daher immer dazu gedacht, vor Gefahren zu warnen oder andere im Verkehr nicht zu gefährden.

Verhaltensweise beim Sehen von Warnblinkern

Wie Warnblinklichter in manchen Situationen verpflichtend sind, müssen andere Verkehrsteilnehmer geeignet darauf reagieren. Entsprechend gilt es, bei Warnblinkern die Aufmerksamkeit zu erhöhen, die eigene Geschwindigkeit zu drosseln, vorsichtig zu fahren und den Gefahrenhinweis zu beachten. Wer das nicht tut und in solchen Augenblicken einen Verkehrsunfall verursacht oder andere in Gefahr bringt, muss mit Bussgeldern rechnen, da das Missachten des Warnhinweises als Verkehrsverstoss gewertet wird.

Bei vorhandenen Warnblinkern bei einem Bus gelten verschiedene Regeln. Hält dieser mit Blinklicht an einer Haltestelle, darf er in Schrittgeschwindigkeit überholt werden, solange niemand gefährdet wird. Sind die Warnblinker während der Fahrt eingeschaltet, darf der Bus nicht überholt werden, beispielsweise, wenn er sich gerade einer Haltestelle nähert. Für den Busfahrer ist vorgeschrieben, Warnblinklicht einzuschalten, um eine Haltestelle anzufahren.

Warnblinker sollten in einem Pkw immer funktionieren, um Gefahren- und Unfallstellen oder einen unvorhergesehenen Halt zu kennzeichnen. Es empfiehlt sich, nach einigen Jahren einen Check in einer Werkstatt zu machen, ob alles einwandfrei funktioniert. Für Oldtimer ist das Nachrüsten verpflichtend, wenn diese nicht über eine Blinkanlage verfügen. Werkstätten In Ihrer Nähe finden Sie auf local.ch.

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Häufige Fragen zu Warnblinkern

In welchen Situationen darf Warnblink nicht verwendet werden?

Das Setzen von Warnblink ist nicht immer erlaubt. Das betrifft das einfache Parken oder Überholen von Fahrzeugen. Gleiches gilt für das Parken in zweiter Reihe oder das Ein- und Ausladen. Für das Parken in zweiter Reihe mit Warnblink können Bussgelder die Folge sein. Diese fallen immer an, wenn ein Missbrauch der Nutzung oder das unerlaubte Parken vorliegt.

Welche Bussgelder drohen bei der missbräuchlichen Nutzung von Warnblink?

In der Schweiz gilt nach Verkehrsrecht immer, dass die Blinkanlage zum Warnen da ist. Ein parkendes Auto oder ein einfacher Überholversuch gehören nicht dazu. Das missbräuchliche Einschalten zieht daher eine Verwarnung und ein Bussgeld von 5 CHF nach sich. Bussgelder fallen ebenfalls an, wenn die verpflichtende Nutzung unterlassen wird. Fehlt Warnblink beim Abschleppen, droht die gleiche Strafe.

Was gilt für Warnblinklicht auf der Autobahn?

Gerade auf Schnellstrassen und auf der Autobahn gelten erhöhte Sicherheitsregeln, um eine Gefährdung des Verkehrs zu vermeiden. Wer sich hier nicht an die Verkehrsordnung hält, muss mit Strafen, Bussgeldern und mit dem Führerschein Entzug rechnen. Es besteht keine Pflicht, Warnblinker einzuschalten, wenn ein Stau-Ende sichtbar wird. Trotzdem ist das Warnlicht für andere Fahrer hilfreich.

Wie viel Bussgeld ist fällig, wenn Warnblinker missachtet werden oder keine Blinkanlage vorhanden ist?

Wenn ein Pkw über keine Blinkanlage verfügt, ist ein Bussgeld in Höhe von 15 CHF fällig. Ältere Fahrzeuge sollten entsprechend nachgerüstet werden. Wird Warnblink missachtet und kommt es zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder zu einem Unfall, erhöht sich das Bussgeld erheblich und kann bis zu 250 CHF betragen. Auch der Führerschein ist dann in Gefahr.

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