Vorschriften im Überblick

Offener Kamin: Welche Vorschriften gelten?

Einen Abend vor dem heimischen Kamin zu verbringen, wenn draussen klirrende Kälte herrscht – was gibt es Schöneres? Das gilt ganz besonders dann, wenn es einen offener Kamin ist. Ein offener Kamin lässt seinen Besitzer das Feuer unmittelbar erleben – das Knacken der Holzscheite, das Rauschen der Flammen, knisternde Funken und der typische Geruch erschaffen ein unvergleichliches Ambiente. Die Wärme und das Licht des Feuers wirken sehr entspannend.
offener kamin

Der Platz am behaglichen Feuer im Wohnzimmer unterliegt strengen Bestimmungen

Doch bevor man einen gemütlichen Kaminabend geniessen darf, muss ein offener Kamin die Prüfung der zuständigen Feuerungskontrollstelle bestehen. Die Feuerungskontrollstelle untersteht den Gemeinden, die bestimmen, welche Personen die Kontrollen ausführen dürfen. Meist ist ein ortsansässiger Kaminfeger zuständig. Im Normalfall ist ein professioneller Ofenbauer für die Errichtung verantwortlich, wenn ein offener Kamin gebaut werden soll. Ein Ofenbauer ist mit allen einschlägigen Normen und Vorgängen vertraut, sodass der fertige Kamin ohne Probleme von der Feuerungskontrollstelle abgenommen wird.

Es ist dringend davor zu warnen, einen nicht abgenommenen Kamin in Betrieb für die Arbeiten zu wählen. Ohne das Abnahmeprotokoll der Feuerkontrollstelle wird die Feuerversicherung jegliche Haftung ablehnen, falls es zu einem Brandschaden kommen sollte.

Die Vorschriften bei der Errichtung eines offen Kamins gliedern sich in zwei sachlich unterschiedliche Bereiche. Einerseits dienen die Bestimmungen dem Brandschutz und andererseits geht es um Immissionschutz – also den Schutz vor Abgasen, die ein offener Kamin verursacht.

Immissionsschutz und Abgasbestimmungen nach LRV

Die wesentlichen Festlegungen zu Abgasgrenzwerten und allen verwandten Themen regelt die Luftreinhalteverordnung (LRV). Prinzipiell gilt die LRV auf Bundesebene, die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, die Bestimmungen zu verschärfen, falls eine Region besonders schadstoffbelastet sein sollte. Deshalb können die Grenzwerte je nach Kanton abweichen.

Gemäss LRV benötigt ein offener Kamin einen eigenen Schornsteinzug. Das bedeutet, man muss sich bei der Planung des Kamins zuerst Gedanken über seinen Standort machen, denn hinter dem Kamin muss sich entweder eine Wand befinden, die es erlaubt, das Abgasrohr im Inneren des Gebäudes bis auf das Dach zu führen, oder es muss ein Anschluss an eine Aussenwand möglich sein, an der sich ein Schornstein bis auf die nötige Höhe errichten lässt.

Es gilt ausserdem sicherzustellen, dass keine Abgase aus dem Kamin in den Raum gelangen und eingeatmet werden können. Das ist regelmässig schwierig, wenn in einem offenen Wohnbereich ohne räumliche Trennung zur Küche ein offener Kamin, ein Heizkamin oder ein Kaminofen und eine Dunstabzugshaube installiert werden sollen. Dunstabzugshauben sind so leistungsfähig, dass sie die Abluft aus dem Kamin in den Raum saugen könnten.

Es gibt dann zwei Möglichkeiten, die Vorschriften der LRV einzuhalten: Entweder darf die Dunsthaube nur im Umluftbetrieb arbeiten oder es ist eine Zwangsbelüftung nötig, damit die Haube Abluft nach draussen befördern darf. Diese Zwangsbelüftung wird entweder durch einen fest installierten Lüfter hergestellt oder ein Unterbrecherkontaktschalter wird an einem Fenster angebracht. Somit lässt sich eine Ablufthaube nur bei geöffnetem Fenster betreiben. Einem versierten Ofenbauer sind diese Regeln bekannt und er wird Kunden sorgfältig beraten, wie die Abgasbestimmungen in ihrem Haus konkret umzusetzen sind. Ist eine offene Küche vorhanden, in der ein Gasherd weitere Abgase produziert, ist dieser abhängig von seiner Leistung in die Planung einzubeziehen.

Ausserdem schreibt die LRV einen bestimmten Wirkungsgrad für jeden Kamin, Kaminofen oder Heizkamin sowie für Pelletöfen vor. Der „Wirkungsgrad“ ist in diesem Zusammenhang der Quotient aus zugeführter und abgegebener Energie. Ist der Wirkungsgrad zu gering, wird zu viel Brennstoff eingesetzt und zu wenig Wärme daraus gewonnen, was zu unnötiger Abgasbelastung führt.

Brandschutzbestimmungen der VKF

Die Regelungen zum Brandschutz obliegen in der Schweiz der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen (VKF). Die Vorschriften finden sich in der VKF-Brandschutznorm und den VKF-Brandschutzrichtlinien.

Für jede Feuerstätte gilt, dass der VKF eine sogenannte Leistungserklärung zugänglich sein muss, in der der Hersteller die wesentlichen Angaben macht, um die VKF-Konformität nachzuweisen. Das gilt für Öfen wie einen Heizkamin, einen Kaminofen und auch für Pelletöfen. Wird für einen individuell angefertigten offenen Kamin ein Kamineinsatz verwendet, ist die Leistungserklärung des Herstellers, der den Kamineinsatz geliefert hat, massgeblich.

Ausserdem sind Mindestabstände um den Kamin herum einzuhalten, die im Brandschutzregister festgeschrieben sind. In diesen Bereichen dürfen sich keine Möbel oder andere brennbare Gegenstände befinden. Zu Wänden ist ebenfalls ein Mindestabstand vorgesehen.

Der Boden unter dem Kamin, daneben und davor muss aus feuerfestem Material bestehen. Bei einem offenen Kamin ist das besonders wichtig für den Boden vor dem Ofen, weil er gelegentlich das Ziel von Funkenflug ist. Brennbares Material könnte dadurch sofort in Brand geraten. Sie wünschen sich einen offenen Kamin, haben aber Bedenken was die Vorschriften angeht? Das muss nicht sein. Beauftragen Sie einfach einen kompetenten Kaminbauer, der sie umfassend beraten und Ihnen diese Last abnehmen wird.

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Warum benötigen alle Kamine eine Baubewilligung?

Eine Bewilligung der zuständigen Baubehörde ist erforderlich, damit geprüft werden kann, ob z. B. ein Schornstein alle baulichen und nachbarschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Ausserdem sind statische Aspekte betroffen, denn wenn ein Ofen sehr schwer ist, benötigt er eine eigene Bodenplatte. Deswegen ist bei der ersten Herstellung einer Feuerstätte ein Bewilligungsverfahren meistens unumgänglich – für den Austausch eines vorhanden Kamins aber nicht.

Darf man in offenen Kaminen wirklich nur Holz verfeuern?

Tatsächlich ist jeder andere Brennstoff wie Briketts oder Kohle nicht für die offene Verbrennung geeignet und deshalb verboten. Bei einem Kaminofen oder Heizkamin ist es möglich, auf anderen Brennstoff als Holz auszuweichen, weil die Abgase und der Rauch durch die geschlossene Brennkammer und den höheren Wirkungsgrad nicht in die Raumluft gelangen können. Für offene Verbrennung empfiehlt sich gut getrocknetes Birkenholz.

Was bedeutet Strahlungswärme bei einem Ofen?

Strahlungswärme bedeutet, dass eine Feuerstelle ihre Wärme nicht nur durch Luftströmungen an die Umgebung abgibt, sondern direkt abstrahlt – dadurch wird es umso kälter, je weiter man sich vom Feuer entfernt. Das Gegenteil davon beschreibt der Begriff „Konvektionswärme“. Ein Heizkamin oder Kaminofen der neueren Generation ist so ausgelegt, dass er seine Wärme durch Luftzirkulation gleichmässig im Raum verteilt.

Welcher Fachbetrieb ist mit dem Einbau eines offenen Kamins vertraut?

Das Berufsbild des Ofenbauers ist ebenso umfangreich wie speziell. Das bedeutet, dass keine andere Berufsgruppe innerhalb des Handwerks so qualifiziert ist, Kamine zu planen und zu bauen wie die ein Kaminbauer. Ein Kaminfeger z. B. könnte ein Ofenrohr anschliessen, wäre aber nicht ausreichend ausgebildet, um auch eine Bodenplatte unter einem Ofen korrekt zu errichten.

Warum sollte ein professioneller Ofenbauer den offenen Kamin planen?

Ein ortsansässiger Kaminbauer ist über all diese komplexen Vorschriften, die sich jederzeit ändern können, ständig auf dem Laufenden. Dazu kooperiert er mit dem zuständigen Kaminkehrer, wo es nötig ist. Für einen Laien kann es schwierig sein, angesichts der Vielzahl der Anforderungen, die teilweise voneinander abhängig sind, den Überblick zu behalten. Die Abnahme eines Kamins kann schon an kleinen Fehlern scheitern.

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