Alimente

Alimente – die finanzielle Absicherung für gemeinsame Kinder

Für Kinder ist nicht nur wichtig, dass sich die Eltern um die Erziehung und Versorgung kümmern, sie sollen grundsätzlich finanziell abgesichert sein. Das geschieht durch den Kindesunterhalt, der als Alimente in Form einer finanziellen Leistung erfolgt und Teil der Sozialfürsorge ist. Die Zahlungen betreffen in der Regel Kinder, können aber auch gegenüber anderen Personen fällig werden, darunter als Unterstützung für die Eltern oder Ex-Ehepartner.
Alimente

Alimente – Anspruch und Nutzniesser von Unterhaltsbeiträgen

Jemanden alimentieren bedeutet nichts anderes, als für eine andere Person den Unterhalt zu leisten. In Form von Alimenten geschieht das mit Geldmitteln in festgelegter Höhe. In erster Linie geht es dabei um die Versorgung der Kinder. Eltern sind grundsätzlich für minderjährige Kinder unterhaltspflichtig, ob sie verheiratet sind oder nicht. Trennen sich beide Ehepartner, erbringt einer die Geldleistung, während der andere den Haushalt und die Erziehung und Pflege übernimmt.

So ist sichergestellt, dass die Kosten für die Versorgung jederzeit zur Verfügung stehen und Kinder rundum versorgt sind, selbst wenn die Eltern nicht mehr gemeinsam die Erziehung übernehmen. Sinnvoll ist dieser Ausgleich, weil oftmals die Betreuung des Kindes das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit verhindert oder nur zum Teil gestattet. Hier gilt grundsätzlich, dass derjenige, bei dem das Kind nicht aufwächst, die Unterhaltszahlung leistet.

Kinderalimente setzen sich aus dem Barunterhalt und aus dem Betreuungsunterhalt zusammen. Der Barunterhalt soll in der Schweiz die Kosten für gemeinsame Kinder decken. Dazu gehören Kosten für:

  • die Nahrung
  • die Betreuung
  • die Freizeit
  • die Kleidung
  • das Taschengeld
  • die Gesundheitspflege
  • die Ausbildung
Entsprechend wird durch die Unterhaltszahlung der Grundbedarf des Kindes gedeckt, während der Betreuungsunterhalt die finanziellen Einbussen ausgleicht, die durch Arbeitsausfall und anderes entstehen. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, wird die Alimentenhilfe wirksam, die mehr soziale Sicherheit ermöglicht. Die Alimentenhilfe tritt dann in Kraft, wenn die Zahlung nur zum Teil oder gar nicht geleistet wird.

Unterschied zwischen Unterhalt und Alimenten

Zunächst bezeichnen beide Begriffe dasselbe. Der Unterhalt kann gegenüber den Alimenten jedoch in Naturalien und durch Betreuung und Fürsorge erfolgen. Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen, übernimmt einer der beiden in der Regel den Unterhalt und die Versorgung, während der andere die Sicherstellung der Versorgung durch Geld unterstützt. Das geschieht durch Unterhaltsbeiträge.

Beide Eltern müssen sicherstellen, dass ihre Kinder die richtige Fürsorge, Pflege und Erziehung erhalten. Dafür notwendig sind der Betreuungsunterhalt und der Naturalunterhalt. Alimente stellen hierbei die Geldleistungen dar. Da beide Eltern nicht mehr die gemeinsame Erziehung übernehmen können, wird derjenige zur Zahlung der Unterhaltsbeiträge aufgefordert, der nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt.

Höhe und Berechnung von Alimenten

Die Höhe des Kinderunterhalts richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Kindes und das Einkommen der Eltern und wird vor Gericht entschieden. Massstab ist dabei die Zürcher Kinderkosten-Tabelle. Anhand dieser kann ermittelt werden, welcher Betrag in Hinblick auf das Einkommen gezahlt werden muss. Abhängig ist die Berechnung vom Lebensstandard des Zahlungspflichtigen. Je höher dieser ausfällt, desto höher sind auch die Beiträge.

Die Unterhaltszahlungshöhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten, nach dem Verdienst des betreuenden Elternteils und nach der gelebten Betreuungssituation. Das bedeutet, die Beitragshöhe ist nie pauschal, sondern individuell festgelegt.

Die Unterhaltspflicht ist für minderjährige Kinder vorgegeben. Sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes, wobei in der Schweiz gilt, dass ein Kind, das volljährig ist, jedoch die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat, weiter Anspruch auf die Zahlung hat. Das ist sogar dann der Fall, wenn das Studium oder die Berufsausbildung wechseln.

Die Berechnungsgrundlage für die Kinderalimente hängt von mehreren Faktoren ab und bezieht sich immer auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wie hoch die Summe ausfällt, bestimmt sich durch das Nettoeinkommen, die Altersstufe des Kindes, die Höhe des Kindergeldes, den Selbstbehalt und den Bedarfskontrollbetrag.

Der Selbstbehalt entspricht in der Schweiz dem Existenzminimum. Dieses wird durch das Gericht für jedes Elternteil individuell bestimmt und richtet sich auch nach den Vorgaben der einzelnen Kantone. Hinzu kommen typische Ausgaben wie Mieten, Nebenkosten, Steuern und Versicherungen. Die daraus ermittelte Summe ergibt die Lebenshaltungskosten.

Alimente sind teilweise steuerlich absetzbar und gelten als Sonderausgaben. Entscheidend ist jedoch, dass der Unterhaltsempfänger dem Abzug als Sonderausgaben zustimmt und diese ebenfalls in seiner Steuererklärung angibt.

Anforderung von Alimenten und Alimentenhilfe

Manchmal kommt es vor, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Zahlungen nicht nachkommt. Dann ist es erforderlich, dass der andere Elternteil die ausständigen Zahlungen einfordert. Das ist in Form einer Mahnung möglich. Eine Alternative bleibt die Inkassohilfe. Diese wird unentgeltlich in der Schweiz durch die einzelnen Kantone bereitgestellt. Sie übernimmt die Aufgabe und fordert für den betroffenen Elternteil die Kinderalimente vom anderen ein. Gleichzeitig wird bei Bedarf ein Vorschuss ausgezahlt, um die Zeit zu überbrücken. Das ist dann möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Zahlt der Unterhaltspflichtige nur einen Teil der Beiträge, obwohl ein Einkommen zur Verfügung steht, kann der andere Elternteil eine Schuldbetreibung beim Betreibungsamt anfordern. Ein eingeleitetes Verfahren ermöglicht danach die Einforderung des Geldes vom Einkommen oder den Vermögenswerten, im Notfall auch durch eine Pfändung.

Alternativ ist es möglich, eine staatliche Alimentenhilfe zu beantragen. Diese beinhaltet sowohl die Inkassohilfe als auch eine Alimentenbevorschussung. Gleichzeitig erfolgt die Unterstützung, um an die verpflichtenden Beiträge zu kommen, so durch Anweisung des Schuldners zur Zahlung und durch Schuldbetreibung. Die dafür anfallenden Kosten fallen auf den Unterhaltsschuldner zurück.

Alimente – Anspruch und Nutzniesser von Unterhaltsbeiträgen

Jemanden alimentieren bedeutet nichts anderes, als für eine andere Person den Unterhalt zu leisten. In Form von Alimenten geschieht das mit Geldmitteln in festgelegter Höhe. In erster Linie geht es dabei um die Versorgung der Kinder. Eltern sind grundsätzlich für minderjährige Kinder unterhaltspflichtig, ob sie verheiratet sind oder nicht. Trennen sich beide Ehepartner, erbringt einer die Geldleistung, während der andere den Haushalt und die Erziehung und Pflege übernimmt.

So ist sichergestellt, dass die Kosten für die Versorgung jederzeit zur Verfügung stehen und Kinder rundum versorgt sind, selbst wenn die Eltern nicht mehr gemeinsam die Erziehung übernehmen. Sinnvoll ist dieser Ausgleich, weil oftmals die Betreuung des Kindes das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit verhindert oder nur zum Teil gestattet. Hier gilt grundsätzlich, dass derjenige, bei dem das Kind nicht aufwächst, die Unterhaltszahlung leistet.

Kinderalimente setzen sich aus dem Barunterhalt und aus dem Betreuungsunterhalt zusammen. Der Barunterhalt soll in der Schweiz die Kosten für gemeinsame Kinder decken. Dazu gehören Kosten für:

  • die Nahrung
  • die Betreuung
  • die Freizeit
  • die Kleidung
  • das Taschengeld
  • die Gesundheitspflege
  • die Ausbildung
Entsprechend wird durch die Unterhaltszahlung der Grundbedarf des Kindes gedeckt, während der Betreuungsunterhalt die finanziellen Einbussen ausgleicht, die durch Arbeitsausfall und anderes entstehen. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, wird die Alimentenhilfe wirksam, die mehr soziale Sicherheit ermöglicht. Die Alimentenhilfe tritt dann in Kraft, wenn die Zahlung nur zum Teil oder gar nicht geleistet wird.

Unterschied zwischen Unterhalt und Alimenten

Zunächst bezeichnen beide Begriffe dasselbe. Der Unterhalt kann gegenüber den Alimenten jedoch in Naturalien und durch Betreuung und Fürsorge erfolgen. Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen, übernimmt einer der beiden in der Regel den Unterhalt und die Versorgung, während der andere die Sicherstellung der Versorgung durch Geld unterstützt. Das geschieht durch Unterhaltsbeiträge.

Beide Eltern müssen sicherstellen, dass ihre Kinder die richtige Fürsorge, Pflege und Erziehung erhalten. Dafür notwendig sind der Betreuungsunterhalt und der Naturalunterhalt. Alimente stellen hierbei die Geldleistungen dar. Da beide Eltern nicht mehr die gemeinsame Erziehung übernehmen können, wird derjenige zur Zahlung der Unterhaltsbeiträge aufgefordert, der nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt.

Höhe und Berechnung von Alimenten

Die Höhe des Kinderunterhalts richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Kindes und das Einkommen der Eltern und wird vor Gericht entschieden. Massstab ist dabei die Zürcher Kinderkosten-Tabelle. Anhand dieser kann ermittelt werden, welcher Betrag in Hinblick auf das Einkommen gezahlt werden muss. Abhängig ist die Berechnung vom Lebensstandard des Zahlungspflichtigen. Je höher dieser ausfällt, desto höher sind auch die Beiträge.

Die Unterhaltszahlungshöhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten, nach dem Verdienst des betreuenden Elternteils und nach der gelebten Betreuungssituation. Das bedeutet, die Beitragshöhe ist nie pauschal, sondern individuell festgelegt.

Die Unterhaltspflicht ist für minderjährige Kinder vorgegeben. Sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes, wobei in der Schweiz gilt, dass ein Kind, das volljährig ist, jedoch die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat, weiter Anspruch auf die Zahlung hat. Das ist sogar dann der Fall, wenn das Studium oder die Berufsausbildung wechseln.

Die Berechnungsgrundlage für die Kinderalimente hängt von mehreren Faktoren ab und bezieht sich immer auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wie hoch die Summe ausfällt, bestimmt sich durch das Nettoeinkommen, die Altersstufe des Kindes, die Höhe des Kindergeldes, den Selbstbehalt und den Bedarfskontrollbetrag.

Der Selbstbehalt entspricht in der Schweiz dem Existenzminimum. Dieses wird durch das Gericht für jedes Elternteil individuell bestimmt und richtet sich auch nach den Vorgaben der einzelnen Kantone. Hinzu kommen typische Ausgaben wie Mieten, Nebenkosten, Steuern und Versicherungen. Die daraus ermittelte Summe ergibt die Lebenshaltungskosten.

Alimente sind teilweise steuerlich absetzbar und gelten als Sonderausgaben. Entscheidend ist jedoch, dass der Unterhaltsempfänger dem Abzug als Sonderausgaben zustimmt und diese ebenfalls in seiner Steuererklärung angibt.

Anforderung von Alimenten und Alimentenhilfe

Manchmal kommt es vor, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Zahlungen nicht nachkommt. Dann ist es erforderlich, dass der andere Elternteil die ausständigen Zahlungen einfordert. Das ist in Form einer Mahnung möglich. Eine Alternative bleibt die Inkassohilfe. Diese wird unentgeltlich in der Schweiz durch die einzelnen Kantone bereitgestellt. Sie übernimmt die Aufgabe und fordert für den betroffenen Elternteil die Kinderalimente vom anderen ein. Gleichzeitig wird bei Bedarf ein Vorschuss ausgezahlt, um die Zeit zu überbrücken. Das ist dann möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Zahlt der Unterhaltspflichtige nur einen Teil der Beiträge, obwohl ein Einkommen zur Verfügung steht, kann der andere Elternteil eine Schuldbetreibung beim Betreibungsamt anfordern. Ein eingeleitetes Verfahren ermöglicht danach die Einforderung des Geldes vom Einkommen oder den Vermögenswerten, im Notfall auch durch eine Pfändung.

Alternativ ist es möglich, eine staatliche Alimentenhilfe zu beantragen. Diese beinhaltet sowohl die Inkassohilfe als auch eine Alimentenbevorschussung. Gleichzeitig erfolgt die Unterstützung, um an die verpflichtenden Beiträge zu kommen, so durch Anweisung des Schuldners zur Zahlung und durch Schuldbetreibung. Die dafür anfallenden Kosten fallen auf den Unterhaltsschuldner zurück.

Häufige Fragen zu Alimenten und Unterhaltsverpflichtungen

Wann sinkt der Unterhalt für ein Kind?

Eine Senkung der Unterhaltsbeiträge ist zeitweise möglich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dafür ist jedoch notwendig, erneut vor Gericht zu gehen, das die Abänderung befürwortet. Einigen sich beide Elternteile auf eine Betreuung, die 50 zu 50 stattfindet, ist die Senkung ebenfalls umsetzbar, wenn so beide ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wer ist noch Nutzniesser von Unterhaltsleistungen?

Im Art. 152 ZGB sind Ehegatten verpflichtet, nach einer Scheidung die Zahlung von Alimenten zu übernehmen. Zahlungspflichtig sind nicht nur Eltern gegenüber ihren Kindern. Für andere Personen ist es ebenso notwendig, die Absicherung zu gewährleisten. Das betrifft den Unterhalt für den Ex-Partner, den Elternunterhalt gegenüber den Eltern, die Versorgung sonstiger Familienmitglieder und für die, für die eine Fürsorge übernommen wurde.

Wie lange müssen Alimente gezahlt werden?

Für Kinder gilt eine Zahlung, bis diese die Volljährigkeit erreicht haben und darüber hinaus ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben. Handelt es sich um den Geschiedenenunterhalt, ist dieser befristet und entfällt, sobald sich der Ex-Partner neu verheiratet oder finanziell erholt hat. Der Elternunterhalt ist wiederum lebenslang vorgesehen. Er endet nur dann, wenn sich der Bedürftige erholt oder sich seine wirtschaftliche Situation verbessert.

Was ist eine Alimentenbevorschussung?

Die Alimentenbevorschussung erfolgt durch die Alimentenhilfe nach öffentlichem Recht. Dabei handelt es sich um Vorschüsse für den Kindsunterhalt, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Die Alimentenbevorschussung ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom einzelnen Kanton ab. Gleichzeitig ist sie unabhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Sorgeberechtigten. Bevorschusst werden nur die Beiträge, die ab dem Monat der Beantragung fehlen.

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Häufige Fragen zu Alimenten und Unterhaltsverpflichtungen

Wann sinkt der Unterhalt für ein Kind?

Eine Senkung der Unterhaltsbeiträge ist zeitweise möglich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dafür ist jedoch notwendig, erneut vor Gericht zu gehen, das die Abänderung befürwortet. Einigen sich beide Elternteile auf eine Betreuung, die 50 zu 50 stattfindet, ist die Senkung ebenfalls umsetzbar, wenn so beide ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wer ist noch Nutzniesser von Unterhaltsleistungen?

Im Art. 152 ZGB sind Ehegatten verpflichtet, nach einer Scheidung die Zahlung von Alimenten zu übernehmen. Zahlungspflichtig sind nicht nur Eltern gegenüber ihren Kindern. Für andere Personen ist es ebenso notwendig, die Absicherung zu gewährleisten. Das betrifft den Unterhalt für den Ex-Partner, den Elternunterhalt gegenüber den Eltern, die Versorgung sonstiger Familienmitglieder und für die, für die eine Fürsorge übernommen wurde.

Wie lange müssen Alimente gezahlt werden?

Für Kinder gilt eine Zahlung, bis diese die Volljährigkeit erreicht haben und darüber hinaus ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben. Handelt es sich um den Geschiedenenunterhalt, ist dieser befristet und entfällt, sobald sich der Ex-Partner neu verheiratet oder finanziell erholt hat. Der Elternunterhalt ist wiederum lebenslang vorgesehen. Er endet nur dann, wenn sich der Bedürftige erholt oder sich seine wirtschaftliche Situation verbessert.

Was ist eine Alimentenbevorschussung?

Die Alimentenbevorschussung erfolgt durch die Alimentenhilfe nach öffentlichem Recht. Dabei handelt es sich um Vorschüsse für den Kindsunterhalt, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Die Alimentenbevorschussung ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom einzelnen Kanton ab. Gleichzeitig ist sie unabhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Sorgeberechtigten. Bevorschusst werden nur die Beiträge, die ab dem Monat der Beantragung fehlen.

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