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Hinter dem alltagsgebräuchlichen Wort des Baustopps verbirgt sich eine Baueinstellungsverfügung. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Bezeichnung, die baurechtliche Einstellungsverfügung. Das heisst, ein Bau soll per Verfügung eingestellt werden. Ein Baueinstellungserlass ist ein Vorgehen, das von Amts wegen umgesetzt wird. Genau gesagt, erteilt die örtlich zuständige Baubehörde eine solche Auflage, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Da es sich um eine amtliche Anordnung handelt, sind Bauherren dazu verpflichtet, fast alle auf einem Bau üblichen Tätigkeiten einzustellen. Das Bauvorhaben darf demnach nicht fortgeführt werden. Nur Arbeiten, die der Sicherheit dienen, sind erlaubt.
Charakteristisch für einen Baustopp ist ein begleitendes Bussgeldverfahren. Wer einen behördlichen Baustopp nicht akzeptiert und nicht Folge leistet, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig. Eine baurechtliche Einstellungsverfügung kann sogar zwangsweise erwirkt werden.
Die ursächlichen Auslöser für Baustopps sind meist unterschiedlich. Allesamt stellen jedoch Verstösse gegen die Regelungen in der Landesbauordnung oder die Richtlinien in Bauvorschriften dar.
Die Bemühungen um die Einstellung eines Bauvorhabens können aus folgenden Fakten heraus erfolgreich sein:
Ein amtlicher Baueinstellungserlass kann durch den betroffenen Bauherren wieder rückgängig gemacht werden. Hat sich das Bauamt zu einem solchen Schritt entschlossen, erfahren die Bauherren immer auf dem postalischen Wege davon. In einem behördlichen Schreiben sind unter anderem die Begründungen aufgeführt und es enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb von vier Wochen kann Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt werden.
Um sich abzusichern und sich juristischen Beistand zu holen, ist es bei einem Baueinstellungserlass sinnvoll, sich an einen Anwalt für Baurecht zu wenden.
Um eine Baustellenverfügung aufzuheben, ist es ratsam, auf jeden Fall als Massnahme der ersten Wahl den Widerspruch zu nutzen. Dieser wird als Beschwerde gewertet. Dafür benötigen Bauherren keine Vertretung durch einen Anwalt. Er nimmt zunächst nur eine beratende Funktion ein, falls Unsicherheiten bestehen. Insbesondere für die Einhaltung spezieller Fristen kann ein Jurist empfohlen werden.
Je nachdem, welche Motive zu einer Eingabe für einen Baueinstellungserlass geführt haben, ist die Dauer der Festlegung unterschiedlich lang. Kommt es zu einer Beseitigung der angegebenen Gründe durch den zuständigen Bauherren, hebt das Bauamt den Bescheid auf. Ausnahmen bestätigen die Regel: Ist die Baustoppverfügung wegen ungünstiger Witterung zustande gekommen, kann eine zwischenzeitliche Aufhebung erfolgen. Damit wird bezweckt, dass Sicherungsarbeiten am Bau vorgenommen werden können. Basis für diese Vorgehensweise ist in jedem Fall eine unmittelbare Absprache mit der Behörde.
Eine weitere Variante, um die Einstellung der Bauarbeiten aufzuheben, ist eine gerichtliche Klage. Oftmals übernimmt dann ein bestellter Anwalt die Prüfung des Baueinstellungserlasses, ob dieser berechtigt ist.
Entgegen vieler Annahmen kann ein behördlicher Baueinstellungserlass auch mündlich ausgesprochen werden. Im Nachhinein muss die Bauaufsichtsbehörde aber immer einen schriftlichen Bescheid schicken. Erst mit der unmittelbaren schriftlichen Benachrichtigung der an einem Bauprojekt beteiligten Personen beginnt nachweislich die Frist der Klage. Ist der Baueinstellungserlass zugestellt und wurde Kenntnis davon erlangt, sind die Bautätigkeiten bis auf einzelne Schritte sofort zu beenden.
Abgeschlossen werden dürfen:
Auch die Nachbarschaft kann erzwinge, dass der Bauherr das Bauen einstellen muss. Das ist der Fall, wenn möglicherweise ein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt oder wenn nachbarschützende Vorgaben nicht erfüllt werden. In diesen Fällen meint die Nachbarschaft oftmals, dass ihre Privatsphäre nicht gewahrt wird. Andere Gründe sind beispielsweise die Verwendung umweltbelastender Baumaterialien oder das Nichteinhalten der Grundstücksgrenzen. Dann kann der benachbarte Grundstückseigner den Baustopp zunächst über das Bauamt erwirken.
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Liegt ein Verdacht vor, dass während eines Baus eine Missachtung oder eine Übertretung gegen geltende Richtlinien vorliegt, kann gegen den Nachbarn ein Unterlassen der Bautätigkeiten veranlasst werden. Handelt es sich um geringfügige Mängel, wird meist eine Auflage vom Bauamt erteilt. Eine anderweitige, recht gängige Option ist eine einstweilige Verfügung. Ratsam ist die möglichst rasche Antragstellung (empfehlenswert Eilantrag).
Die sogenannte Anfechtung von Baugenehmigungen (Klagebefugnis) ist durch folgende Personen möglich: Inhaber oder Besitzer eigentumsähnlicher Rechte sowie Eigentümer (Erbbauberechtigte) von benachbarten Grundstücken. Ausgehend von der Verweigerung der Unterschrift unter die geltenden Bauvorlagen dürfen diese eine Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung unternehmen. Begründet ist dieses Vorgehen bei einer Verletzung der persönlichen Rechte durch den zuständigen Bauherren.
In der Praxis werden Baueinstellungsverfügungen für variierende Zeiträume angesetzt. Die Behörden beziehen sich bei der Entscheidungsfindung auf die Art und den Umfang der Mängel beziehungsweise vorliegender Vergehen gegen eine Baugenehmigung oder andere Vorschriften. Ideal ist die Dokumentation von Beweisen, bevor der Baubeginn ansteht. Dabei geht es um die präzise Erfassung von Zuständen, die eine Klärung von Streitigkeiten oder Mängeln beschleunigen.
Das Erwirken der Rücknahme einer Baueinstellungsweisung obliegt dem zuständigen Bauamt, das für deren Erteilung verantwortlich ist. Die Einstellung der Beschwerde ist nur dann verlässlich, wenn das Bauamt festgestellt hat, dass eine Rechtswidrigkeit vorliegt. Dafür gibt es eine gesonderte Frist. Diese beträgt ein Jahr. Eine sorgfältige Evaluation des eigentlichen ursächlichen Sachverhaltes ist in diesem Moment obligatorisch.
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