Der Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht: Alle Zahlen, Daten und Fakten auf einen Blick

Eine Aktiengesellschaft muss ihren Aktionären und der Öffentlichkeit regelmässig Auskunft über ihre Geschäftstätigkeit geben. Dazu erstellt sie einmal im Jahr einen Geschäftsbericht, der öffentlich einzusehen ist. Aus dem Bericht entnehmen Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und alle Interessenten, wie sich die AG im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelt hat. Auch für Anleger ist der Bericht eine sehr empfehlenswerte Quelle an Informationen, wenn man wissen will, ob ein Investment in Frage kommt.
Der Geschäftsbericht

Transparenz erwünscht: Unternehmen müssen zum Geschäftsjahr berichten

Der Geschäftsbericht gehört in der Regel nicht zur Standardlektüre, die man praktisch nebenher liest und versteht. In dieser Veröffentlichung sind vielmehr viele wichtige Daten und Fakten enthalten, die Aufschluss über die aktuelle Situation einer Firma geben. Gerade für einen Laien kann es schwierig sein, alle Informationen zu verstehen und richtig zu interpretieren. Gelingt das allerdings, kann sich der Leser durchaus ein solides Bild von Gewinnen, vom Umsatz und von den Finanzen machen. Gerade für zukünftige Anleger ist es interessant zu wissen, wie sich eine Firma in der jüngeren Vergangenheit entwickelt hat, und Kunden und Mitarbeiter möchten meist ebenfalls regelmässig erfahren, wo eine Aktiengesellschaft gerade steht und was im vergangenen Geschäftsjahr geschehen ist. Daraus lässt sich wiederum recht gut ableiten, wie die nahe Zukunft des Betriebs aussieht und wie es um Wachstum und Ausbau bestellt ist.

Aktiengesellschaften müssen über ihr Unternehmen berichten

Hinter dem Geschäftsbericht steht die gesetzliche Verpflichtung einer Aktiengesellschaft, einmal jährlich Rechenschaft über die Geschäftstätigkeit abzulegen. Abgeleitet ist diese Pflicht daraus, dass eine Aktiengesellschaft mit dem Geld ihrer Aktionäre arbeitet. Ein Aktionär ist im Grunde ein Anleger, der sein Geld in Form von Aktien investiert und deshalb das Recht hat zu erfahren, was im vergangenen Geschäftsjahr damit geschehen ist. Der Bericht muss den Aktionären zugestellt oder in anderer Form zugänglich gemacht werden und ist auch für die Allgemeinheit zu veröffentlichen. Erstellt wird er einmal jährlich, wenn das Geschäftsjahr zu Ende ist. Das Geschäftsjahr kann mit dem Kalenderjahr identisch sein, das ist allerdings nicht zwingend. Spätestens fünf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres muss er erstellt sein. Unternehmen haben die Wahl, den Bericht im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichen oder jedem Interessenten auf Anfrage zukommen zu lassen. Die wichtigste Funktion besteht darin, über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Festlegung der Dividende zu informieren. Der Bilanzgewinn ist also ein sehr wichtiger Bestandteil des Geschäftsberichts.

Ein Geschäftsbericht besteht aus mehreren Teilen

Unter dem Begriff „Geschäftsbericht“ werden mehrere Unterlagen zusammengefasst. Er besteht aus der Jahresrechnung, dem Lagebericht und der Konzernrechnung. Teil der Jahresrechnung ist die Bilanz, die Erfolgsrechnung und der Anhang. Die Jahresrechnung entspricht also einem Zahlenwerk mit allen wichtigen Daten und Fakten rund um die wirtschaftliche und die finanzielle Situation. In der Jahresrechnung ist auch eine Geldflussrechnung enthalten, falls ein Unternehmen einer ordentlichen Revision unterliegt. Der Lagebericht ist eine Berichterstattung, der über das vergangene Geschäftsjahr informiert und der die wirtschaftliche Situation darlegt. Die Jahresrechnung basiert auf den Daten der Vergangenheit, der Lagebericht berücksichtigt hingegen auch die zukünftige Entwicklung. Im Lagebericht sind zum Beispiel die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitstellen, die Auftragslage, die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung und die Prognosen für das kommende Jahr aufzuführen. In der Konzernrechnung ist die Vermögens- und Ertragslage einer gesamten Unternehmensgruppe dargelegt, alle internen Geschäftsbeziehungen sind darin ausgeglichen. So erhält die gesamte Rechnungslegung im Konzern noch eine grössere Aussagekraft.

Bei der Erstellung ist Unabhängigkeit angesagt

Der Geschäftsbericht wird in der Regel von einem Fachmann erarbeitet, der darauf spezialisiert ist. Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen Treuhänder oder um einen Steuerberater, der solche Tätigkeiten für seine Kunden regelmässig übernimmt. Bei der Erstellung der Unterlagen sind vielfältige gesetzliche Vorgaben zu beachten, die vor allem unter steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkten von Bedeutung sind. Ein Laie kann diese Vorschriften in der Regel nicht fundiert einordnen und anwenden. Deshalb ist der Geschäftsbericht einer Aktiengesellschaft von Experten zu erstellen, die mit der Materie bestens vertraut sind. Dazu benötigen sie Zugriff auf alle wichtigen Daten aus dem vergangenen Geschäftsjahr. Häufig ist ein Treuhänder oder ein Wirtschaftsprüfer nicht nur dafür zuständig, dass die Unterlagen ordnungsgemäss erstellt werden. Er betreut ein Unternehmen oft auch bei der Geschäftstätigkeit im laufenden Jahr und ist deshalb bestens über die finanzielle und wirtschaftliche Lage informiert. Unter Umständen übernimmt er bei schwierigen oder komplexen Geschäftsvorfällen die Beratung der Geschäftsleitung. Offiziell ist es die Aufgabe des Verwaltungsrats, den Geschäftsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Der Geschäftsbericht ist ein Nachschlagewerk für Anleger

Nicht zu unterschätzen ist der Bericht als eine Quelle an Informationen für potenzielle Investoren. Wer sich fragt, ob man die Aktien eines Unternehmens kaufen sollte, kann natürlich eine Beratung bei einem Bankfachmann in Anspruch nehmen und sich ausführlich zu den Vor- und Nachteilen eines Investments in Aktien informieren. Mindestens genauso wichtig ist es allerdings, sich selbst ein Bild über die aktuelle Entwicklung in einem Unternehmen zu verschaffen und sich zu erkundigen, wie das vergangene Geschäftsjahr gelaufen ist. Der Geschäftsbericht bietet dazu eine optimale Quelle an Informationen. Wer einmal verstanden hat, wie Jahresrechnung, Lagebericht und Co. aufgebaut sind und zu interpretieren sind, kann diese Dokumente immer wieder nutzen, um sich ein objektives Bild über ein beliebiges Unternehmen zu verschaffen, bevor man sein Geld investiert.

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Die häufigsten Fragen zum Geschäftsbericht

Wer muss den Bericht herausgeben?

Unternehmen, die als Aktiengesellschaft firmieren, müssen ihren Aktionären in regelmässigen Abständen Rechenschaft über ihre Geschäftstätigkeit und über ihre wirtschaftliche Situation abgeben. Das geschieht mit Hilfe des Geschäftsberichts. Die Vorschrift gilt für alle Aktiengesellschaften, sie ist unabhängig von der Grösse des Unternehmens oder von der Branche. Die Veröffentlichung ist zum Ende des Geschäftsjahres vorgesehen, das nicht dem Kalenderjahr entsprechen muss.

Wer unterstützt den Verwaltungsrat bei der Erstellung?

Der Verwaltungsrat gibt den Bericht offiziell heraus. Er erstellt ihn allerdings nicht selbst, weil dazu spezifisches Fachwissen erforderlich ist. In der Regel sind Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer in kleinen und mittleren Unternehmen für die Aufstellung des Geschäftsberichts zuständig. Diese Experten verfügen über die nötigen steuerlichen, juristischen und wirtschaftlichen Kenntnisse, um den Bericht fachgerecht anzufertigen.

Warum ist der Geschäftsbericht vorgeschrieben?

Eine Aktiengesellschaft arbeitet mit dem Geld ihrer Aktionäre. Sie haben deshalb das Recht, regelmässig zu erfahren, wie die Firma wirtschaftlich und finanziell aufgestellt ist und welche Entwicklung zu erwarten ist. Vor allem haben sie Anspruch darauf, über die erzielten Gewinne und über die Verwendung des Betriebsgewinns einschliesslich der Ausschüttung der Dividende informiert zu sein.

Was kostet es, den Bericht zu erstellen?

Die Kosten für die Anfertigung des Geschäftsberichts lassen sich pauschal kaum beziffern. Sie hängen von dem Umfang der Tätigkeit ab und werden massgeblich von der Zeit bestimmt, die ein Wirtschaftsprüfer oder ein Treuhänder aufwendet. Im Idealfall spricht man schon vor der Erteilung des Auftrags mit dem Treuhänder, um eine ungefähre Vorstellung von der erwarteten Grössenordnung der Kosten zu erhalten.

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