Sorgerecht

Das Sorgerecht – Pflicht der Eltern und häufiger Streitfall bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung ist gemeinsames Sorgerecht fast immer der kritische Punkt. Es beinhaltet die Sorge um das Kind und betrifft zudem alle Belange zur Versorgung und Erziehung. Das Sorgerecht ist gesetzlich geregelt. Während der Ehe liegt es automatisch zu gleichen Teilen bei der Mutter und beim Vater. Komplexer wird es, wenn der Vater nicht im Haushalt lebt oder wenn die Mutter nicht in der Lage ist, Sohn oder Tochter zu erziehen.
Sorgerecht

Das Sorgerecht – Definition und Regelung

Das Sorgerecht ist die allgemeine Fürsorge für minderjährige Kinder, die in der Obhut ihrer Eltern leben. Es regelt das Recht zur Erziehung und die Pflicht zur Betreuung und Versorgung. Unterteilt ist es in die Personensorge und die Vermögenssorge. In der Ehe haben beide Elternteile gemeinsames Sorgerecht ab der Geburt des Kindes.

In der Schweiz ist die elterliche Sorge im Familienrecht geregelt und dient nach dem ZGB dem Kindeswohl. Das beinhaltet die Erziehung, Fürsorge, Pflege, Gesundheitsvorsorge und gesetzliche Vertretung des Kindes, ebenso die Verwaltung des Vermögens. Sorgeberechtigte haben die Aufgabe, den Aufenthaltsort zu bestimmen und die Schul- und Berufsausbildung zu organisieren und zu finanzieren. Kommt es zu einer Scheidung, ist es möglich, dass durch den richterlichen Entscheid die elterliche Sorge auf nur einen Elternteil übertragen wird.

Inhalt des Sorgerechts

Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht teilt sich in zwei wichtige Bereiche, die in der Kombination das Wohl des Kindes ermöglichen. Diese sind:

  • die Personensorge
  • die Vermögenssorge

Die Personensorge beinhaltet alle alltäglich anfallenden Voraussetzungen, um den Kindern Fürsorge, Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Gesundheitsvorsorge und Wohnraum zu ermöglichen. Die elterliche Sorge der Erziehungsberechtigten ist dabei nicht nur ein Recht, sondern immer auch eine Pflicht. Kinder haben einen Anspruch auf die schulische Ausbildung und die gewaltfreie Erziehung. Das müssen beide Elternteile gewährleisten können.

Die Vermögenssorge umfasst den Anspruch auf Versorgung und finanzielle Unterstützung. Beide Elternteile haben die Aufgabe, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten und die erforderlichen Ausgaben zu tätigen. Sie vertreten ihre Kinder in allen Belangen und regeln auch mögliche Schenkungen oder Erbschaften in ihrem Sinne.

Anspruch auf Sorgerecht

Einen Anspruch auf Sorgerecht haben alle Kinder in der Obhut ihrer Eltern, solange sie minderjährig sind. Das gemeinsame Sorgerecht verheirateter Paare unterscheidet sich noch einmal von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sind. In diesem Fall erhält zunächst die Mutter alleiniges Sorgerecht, bis die Ehe eingegangen wird.

Möglich ist in solchen Fällen die Beurkundung einer Sorgeerklärung, durch die die Fürsorge auf beide Elternteile fällt. Gleiches gilt, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt und der gemeinsamen Sorge zugestimmt hat. Wert wird aus Sicht der gesetzlichen Regelung immer darauf gelegt, dass die Ansprüche und Belange des Kindes im Vordergrund stehen und nicht alleine der Wille der Mutter.

Verheiratete Eltern sind immer zu gleichen Teilen sorgeberechtigt, so dass das Recht darauf bei einer Trennung und Scheidung noch gilt. Beide Ehepartner bleiben sorgeberechtigt, lediglich übernimmt einer die Fürsorge und Versorgung und der andere die finanzielle Unterstützung durch Unterhalt und Alimente. Die gemeinsamen Entscheidungen bei allen Angelegenheiten des täglichen Lebens treffen jedoch weiterhin beide gemeinsam und nicht nur derjenige, in dessen Obhut die Kinder sind.

Pflichten und Rechte beim gemeinsamen Sorgerecht

Die einvernehmliche elterliche Sorge beinhaltet grundsätzlich gemeinsame Entscheidungen, die für die Kinder getroffen werden. Das bedeutet, dass keiner der Elternteile ohne Absprache des anderen agieren kann. Einvernehmlich müssen die Entscheidungen auch dann sein, wenn eine Trennung vorliegt und die Fürsorge und Betreuung geteilt ist. Das bezieht sich vor allen Dingen auf folgende Belange:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wahl des Vornamens
  • Wahl der Erziehungsmaximen
  • Auswanderung
  • Schulische und berufliche Ausbildung
  • Medizinische Eingriffe und Impfungen
  • Ferienaufenthalt im Ausland
  • religiöse Erziehung
  • Unterhalt des Kindes

Alleiniges Sorgerecht und was dahinter steckt

Während die elterliche Sorge normalerweise auf beide Elternteile verteilt ist, gilt beim alleinigen Sorgerecht die Verschiebung der Verantwortung auf eine Person, in deren Obhut die Kinder sind. Sie kann entsprechend wichtige Entscheidungen, die das Wohl des Kindes beeinflussen, eigenständig treffen und benötigt nicht mehr die Zustimmung des anderen Elternteils.

Nicht darin beinhaltet ist ein Umgangs- und Kontaktverbot. Eine Mutter, die alleiniges Sorgerecht erhält, darf dem Vater den Zugang zu seinen Kindern nicht entziehen. Er hat weiterhin Umgangsrecht und ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet. Die Mutter trägt lediglich die alleinige Verantwortung für Pflege, medizinische Versorgung, Erziehung und Betreuung, für Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung. Diese Situation entsteht in der Regel beim Tod eines der Elternteile oder bei einer Beantragung, wenn das andere Elternteil nicht in der Lage ist, die Verantwortung mitzutragen. Eine weitere Möglichkeit für alleiniges Sorgerecht besteht dann, wenn das Recht darauf durch den anderen freiwillig abgetreten wird.

Das alleinige Sorgerecht ist dann gerechtfertigt, wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Eine Trennung oder Scheidung ist nicht automatisch ein Grund für die Beantragung des Sorgerechts. Insoweit das Kindeswohl nicht gefährdet ist, tragen beide Eltern weiterhin die gemeinsame Sorge.

Die Übernahme der Sorge durch ein Elternteil ist begründet, wenn grobe Erziehungsfehler, Wutausbrüche, eine Überfürsorge, Alkoholmissbrauch, Drogensucht und Misshandlung vorliegen. Auch eine Vernachlässigung der Obhut oder Gesundheitsgefährdung, die Missachtung der Schulpflicht oder die Gefährdung des Kindesvermögens zählen dazu.

Durchsuchen Sie local.ch nach Rechtsanwälten in Ihrer Nähe

Häufige Fragen zum Sorgerecht

Wann endet die elterliche Sorge?

Sowohl die alleinige als auch das gemeinsame Sorge enden bei der Volljährigkeit des Kindes, wenn es entsprechend das 18. Lebensjahr vollendet hat. Heiraten Kinder, wenn sie noch minderjährig sind, entfällt lediglich ein Teil des Sorgerechts, die Eltern verbleiben weiterhin die Vertreter der persönlichen Angelegenheiten und der Vermögenssorge. Dagegen entfällt die Personensorge vollständig, selbst wenn das Kind wieder geschieden wird.

Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Die Weigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Mutter ist nur mit guten Gründen möglich. Die Scheidung oder Streitigkeiten der Eltern sind keine Voraussetzung. Die alleinige Sorge ist nur dann möglich, wenn die Mutter mit dem Vater nicht verheiratet ist oder das Verhältnis beider Ex-Partner dem Kind schadet. Leben die Elternteile im Dauerkonflikt, entscheidet das Gericht, wer die Betreuung übernimmt.

Wann bekommt der Vater das Sorgerecht?

Wenn Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes unverheiratet sind, hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Der Vater erhält Umgangsrecht. Das bedeutet, das Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen, so dass auch der Vater zum Umgang verpflichtet ist. Die elterliche Sorge erhält der Vater dann, wenn die Mutter das Kind gefährdet oder freiwillig abgibt.

Was beinhaltet das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht kommt dann zum Tragen, wenn es zu einer Trennung und Scheidung kommt. Jedes Elternteil hat das Recht und die Pflicht auf den Umgang mit dem Kind. Das fördert die Beziehung, beinhaltet jedoch nicht die Verantwortung der elterlichen Sorge. Es geht darum, dass der getrennte Partner Zeit mit dem Kind verbringen kann, was in erster Linie dem Kindeswohl dient.

Weitere Artikel zum Thema

Durchsuchen Sie local.ch nach Rechtsanwalt in Ihrer Nähe