Die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung für mehr Selbstständigkeit im Beruf

Die Planung eines eigenen Gewerbes als erster Schritt in die Selbstständigkeit benötigt eine Gewerbeanmeldung. Um die Behördengänge kommt niemand herum, wobei es einige Ausnahmen gibt, in denen die Gewerbebeantragung nicht erforderlich ist, so als Freiberufler. In der Regel ist eine Firmengründung eine gute Idee für mehr Unabhängigkeit und benötigt den Gewerbeschein. Ein Gewerbe liegt immer dann vor, wenn eine Tätigkeit dauerhaft und regelmässig ausgeübt wird, mit der Absicht einer Gewinnerzielung.
Die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung – das Wichtigste im Überblick

Die Gewerbeanzeige ist die Anmeldung eines Gewerbebetriebs bei der zuständigen Behörde nach der Gewerbeordnung (GewO). Sie bildet den Anfang jeder Tätigkeitsaufnahme und ist die schriftliche Bestätigung der Selbstständigkeit und Arbeit auf eigene Rechnung. Dazu verpflichtet sind in der Schweiz alle, die nicht landwirtschaftlich oder freiberuflich arbeiten. Für Industrieberufe oder Handwerk gelten darüber hinaus erweiterte Bedingungen, so Anmeldungen bei der Industrie- und Handwerkskammer.

Die Gewerbeanzeige ist gebührenpflichtig, unterliegt der GewO und geht mit der Ausstellung eines Gewerbescheins einher. Die zuständigen Behörden sind das Gewerbeamt, die Eidgenossenschaft und das Ordnungsamt, die nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen und Formulare die Gewerbetätigkeit bescheinigen und dafür den Gewerbeschein ausstellen. Das gilt für natürliche Personen und für juristische. Für Gesellschafter ist die Anzeigepflicht ebenso notwendig wie für Kleingewerbetreibende.

Die Beantragung ist für stehendes Gewerbe notwendig, aber auch für Zweigniederlassungen oder Nebentätigkeiten. Gleiches gilt, wenn die Gewerbetätigkeit wechselt oder sich stark verändert. Wenn beispielsweise zuvor Dienstleistungen angeboten wurden und durch die Erweiterung des eigenen Geschäfts der Verkauf von Waren und Produkten hinzukommt, ist die Änderung zu melden. Die Bescheinigung wird dann durch die Behörde geändert und neu ausgestellt.

Pflicht zur Gewerbeanzeige

Einen Gewerbeschein benötigen alle Unternehmen, die die Pflicht zu Gewerbeanmeldungen haben. Das gilt für natürliche und juristische Personen. Jede juristische Person oder Gesellschafter, die ins Handelsregister eingetragen sind, haben die Eintragung anzumelden, unabhängig von der Art und dem Umfang des Gewerbebetriebs. Für juristische Personen gilt die Voraussetzung der Anmeldepflicht, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird. Keinen Eintrag ins Handelsregister erfordern Kleingewerbe, die jedoch trotzdem den Gewerbeschein benötigen. Die Anmeldepflicht gilt für:

  • die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • die Gründung einer Zweigstelle
  • die Übernahme eines Gewerbebetriebs
  • die Veränderung der geschäftlichen Ausrichtung

Damit der Ablauf schnell und unkompliziert bei der Behörde gewährleistet ist, sollten die Anforderungen stimmen. Es ist sinnvoll, die Selbstständigkeit als eine nach aussen gerichtete Gewerbetätigkeit auszuüben und mit der gleichen Arbeit nicht zusätzlich angestellt zu sein. Die Gewerbetätigkeit sollte der Gewinnerzielung dienen und ein allgemeines Interesse bestehen, diese langfristig ausüben zu wollen. Jeder Gewerbetreibende sollte auf eigene Rechnung arbeiten. In bestimmten Fällen lohnt sich die Freiberuflichkeit eher, so für Künstler, Journalisten, Therapeuten oder Ärzte.

Der Gewerbeschein als Schriftstück von der Behörde

Ein Gewerbeschein ist der schriftliche Nachweis für die behördliche Bestätigung, eine Gewerbetätigkeit auszuüben. Er wird bei der Formularbeantragung oder für die Kleingewerbeanmeldung ausgestellt, wenn eine Firma gegründet wird oder wenn sich das Tätigkeitsfeld des zuvor ausgeübten Gewerbes verändert. In der Regel sind für die Anmeldung keine bestimmten Voraussetzungen vorgegeben. Lediglich bei Industrie und Handwerk ist der Nachweis einer Qualifikation notwendig.

Unterlagen und Gewerbeschein

Die Firmengründung oder Veränderungen des Tätigkeitsfelds benötigen alle erforderlichen Unterlagen, die für die Behörde bereitgelegt werden müssen. Die wichtigsten sind der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Gesellschaftsvertrag. Für Personen, die nicht in der Schweiz leben, ist darüber hinaus eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Typische Papiere, die vorzulegen sind, benötigen keine zusätzliche Beantragung, so:

  • Meisterbriefe
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Businessplan
  • Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Die Art der benötigten Papiere hängt von der Gewerbetätigkeit selbst ab. Für einige Bereiche ist die Bescheinigung durch einen Amtsarzt notwendig, für andere berufs- und betriebsbedingte Erlaubnisbescheinigungen, so für die Gastronomie oder das Handwerk.

Ablauf einer Gewerbeanmeldung

Wer eine Gewerbetätigkeit anmelden möchte, kann das entweder auf dem zuständigen Gewerbeamt oder online machen. Dafür ist das Ausfüllen eines Formulars notwendig und die Vorlage der benötigten Unterlagen. Die Prüfung erfolgt dann durch die Eidgenossenschaft, wobei das Finanzamt automatisch benachrichtigt wird.

Dagegen müssen Gewerbetreibende ihren neuen Tätigkeitsstand der IHK mitteilen. Nach der Prüfung versenden die zuständigen Stellen weitere Formulare, die ausgefüllt zurückgeschickt werden müssen. Dem Finanzamt ist der voraussichtliche Umsatz zu melden, sobald die Firma ihre Gewerbetätigkeit aufnimmt. Jeder Gewerbetreibende mit Gewerbeschein erhält eine eigene Steuernummer. Nicht davon betroffen sind Kleingewerbe, für die keine Umsatzsteuer in der Schweiz anfällt.

Ausnahmen bei der Gewerbeanmeldung

Das Betreiben eines Gewerbes macht die Gewerbeanmeldung notwendig. Von der Regelung ausgenommen sind jedoch bestimmte Personen, insbesondere Freiberufler. Sie haben den Vorteil, zum einen keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen und zum anderen nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet zu sein.

Zu den Freiberuflern zählen alle Tätigkeiten, die künstlerisch, unterrichtend, schriftstellerisch, journalistisch, wissenschaftlich oder erziehend sind. Ausserdem gehören dazu Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Lehrer, Therapeuten, Hebammen, oder Dolmetscher. Keinen Gewerbeschein benötigen in der Übersicht entsprechend:

  • Freiberufler
  • Wissenschaftler
  • Bauern und Arbeiter in Forst- und Landwirtschaft

Die Höhe des Verdienstes oder der fehlende Gewinn spielen für die Gewerbebeantragung keine Rolle. Wird kein Umsatz erwirtschaftet, ist die Beantragung dennoch notwendig. Es gibt entsprechend keinen Freibetrag oder Ausnahmen für Kleingewerbetätige für die Erstellung des Scheins. Gewerbepflichtig sind alle, die ein Gewerbe oder Kleingewerbe ausüben oder eine Zweigniederlassung planen.

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Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in der Schweiz

Was müssen Nichtschweizer bei der Ausübung eines Gewerbes beachten?

Zwar gehört die Schweiz nicht zur EU, eine Einzelfirma lässt sich aber auch dann gründen, wenn die Person kein Schweizer Staatsbürger ist. Es ist lediglich der Nachweis einer selbstständigen Erwerbstätigkeit notwendig, für die Ausländer eine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung bei Behörden und Ordnungsamt erhalten. Die Beantragung ist bei der Eidgenossenschaft problemlos möglich.

Welche Besonderheiten gibt es für die Gewerbeanmeldung in der Schweiz?

Die Anzeige Gewerbes ist in der Schweiz relativ unkompliziert möglich. Unterschiede zu anderen Ländern betreffen eine Beantragung bei der Ausgleichskasse, wenn ein bestimmter Verdienst erreicht ist. Dann muss der Status anerkannt werden. Die Beantragung gilt nicht nur für die Firmengründung, sondern auch beim Ausüben einer Nebenbeschäftigung. Für die Einzelfirma ist kein Mindestkapital erforderlich, sie muss jedoch ins Handelsregister eingetragen werden.

Wie viel kostet es, ein Gewerbe anzumelden?

Gewerbeanmeldungen sind immer gebührenpflichtig. Die Kosten für die Beantragung des Scheins hängen vom Wohnort ab und variieren von Kanton zu Kanton. Dabei bleiben sie jedoch überschaubar. Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei den Behörden etwa 50 Franken, kann in einigen Regionen auch günstiger sein. Es ist sinnvoll, sich vorab darüber zu erkundigen.

Wann bekomme ich den Gewerbeschein?

Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind, ist die Prüfung relativ schnell möglich. Gewerbetreibende erhalten ihren Gewerbeschein dann bereits nach einigen Werktagen. Unvollständige Unterlagen verzögern den Prozess, so dass die Anmeldung auch mehrere Wochen dauert. Es lohnt sich daher, sich vorher zu informieren, welche Papiere eingereicht oder zuvor beantragt werden müssen. Die Anmeldung ist nur mit gültigem Personalausweis möglich.

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