Die Steuerbilanz

Die Steuerbilanz für die Aufstellung des Betriebsvermögens

Unternehmen nutzen Steuerbilanzen für die Bilanzierung und die Erfassung der steuerlichen Gewinne. Sie dient der Aufstellung des Betriebsvermögens unter der Beachtung aller steuerlichen Vorschriften. Als Teil der Handelsbilanz wird sie von dieser abgeleitet und erlaubt die bessere Übersicht über die Vermögensverhältnisse eines Unternehmens. Sie wird für das Finanzamt erstellt und erfolgt in ihrer Form auf elektronischem Weg.
Die Steuerbilanz

Steuerbilanz – Definition und Zweck

Die Steuerbilanz ist eine Übersicht für Unternehmen in ordnungsmässiger Buchführung über das Vermögen. Sie wird nach steuerlichen Vorschriften ausgerichtet, um den Gewinn auszuweisen, auf den mögliche Steuern anfallen. Damit ist sie die Basis für die Ermittlung aller steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Steuerbilanzen beziehen sich in erster Linie auf:

  • die Einkommensteuer
  • die Körperschaftsteuer
  • die Gewerbesteuer

Den Ausgang für Steuerbilanzen bilden Handelsbilanzen als wichtige Grundlage. In der Regel entsprechen beide einander und weichen nur geringfügig in bestimmten Positionen voneinander ab. Wenn bestimmte Wahlrechte wahrgenommen werden, gibt es Unterschiede, die für das Finanzamt erfasst werden müssen.
Zweck der Steuerbilanz ist die objektive Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Konzernen und Firmen. Entscheidend sind die Gewinne und Verluste, die periodisch erfasst und so dem Finanzamt vorgelegt werden können, um als Bemessungsgrundlage für die benannten Steuerarten zu fungieren.

Bilanzen dieser Art müssen alle Gewerbetreibenden erstellen und zur Steuererklärung gleichzeitig eine Vermögensübersicht hinzufügen. Möglich sind auch Anmerkungen in der Handelsbilanz, während die Steuerbilanz immer nach steuerlichen Vorschriften erfolgt. Entscheidend hierfür sind die Regelungen des Massgeblichkeitsprinzips.

Das Massgeblichkeitsprinzip in der Steuerbilanz

Das Massgeblichkeitsprinzip leitet sich aus dem Einkommensteuergesetz ab und dient der Erstellung von Steuerbilanzen. Das Prinzip beinhaltet dabei den Grundsatz, dass für Bilanzierungen das Betriebsvermögen aller Wirtschaftsgüter herangezogen wird und dass sich das Steuerrecht dabei immer auf die Handelsbilanz stützt. Dabei überträgt das Prinzip die handelsrechtliche Vorschrift, der ein Jahresabschluss inhaltlich und formal entsprechen muss. Darin enthalten ist beispielsweise die Voraussetzung, dass alle handelsrechtlichen Wirtschaftsgüter, die eine Aktivierungs- oder eine Passivierungspflicht aufweisen, benannt werden müssen.
Eingeschränkt wird das Prinzip durch zwingende Steuerrechtsvorschriften, wenn diese Vorrang haben. Das betrifft beispielsweise Rückstellungen oder Patentrechtsverletzungen.

Die Bewertung von Steuerbilanzen

Es gibt in Bilanzen verschiedene Formen der Bewertung, die sich auf typische Bereiche beziehen. Zunächst erfolgt eine Einzelbewertung, in der Unternehmen ihre Wirtschaftsgüter einzeln angeben und bewerten können. Gegenüber der Handelsbilanz sind hier weniger Vereinfachungen möglich, so in Sachen einer Gruppenbewertung und in Hinblick auf den Festwert oder Durchschnittswert. Diese Bewertungsgrundlagen werden nur dann anerkannt, wenn sie den Grundbedingungen ordnungsmässiger Buchführung entsprechen. Basis für eine Bewertung der Wirtschaftsgüter sind die Anschaffungskosten, die Herstellerkosten und der Teilwert.

Die Bewertung bezieht sich weiterhin auf:

  • Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Nicht absetzbare Wirtschaftsgüter (innerhalb ordnungsgemässer Buchführung und in der Berücksichtigung des Massgeblichkeitsprinzips)
  • Verbindlichkeiten
  • Rentenverpflichtungen
  • Einlageentnahmen

Während in Handelsbilanzen die Bewertung nach typischen Vorschriften und kaufmännischen Beurteilungen erfolgt, orientieren sich Steuerbilanzen immer am Massgeblichkeitsprinzip. Nach diesem sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich verbindlich, wobei übergeordnete Bewertungsgrundsätze und Spezialvorschriften gelten. Ein sekundärer Bewertungsmassstab ist der Teilwert. Er dient der Ermittlung des Gesamtkaufpreises einzelner Wirtschaftsgüter und der Bewertung von Einlagen und Entnahmen. Er ergibt sich aus der Ermittlung des Einheitswertes des gesamten Betriebsvermögens und als Bewertungskriterium für Steuerbilanzen.

Unterschied zwischen Steuerbilanzen und Handelsbilanzen

Bilanzen setzen sich aus einer Aufstellung der Wirtschaftsgüter zusammen, angelehnt an deren Verwendung und Kosten. Sie gehören zum Jahresabschluss und teilen sich formal in eine Aktiva- und Passiva-Seite, die im Idealfall eine übereinstimmende Gesamtsumme ergeben.
Die Bilanzsumme gibt Aufschluss über die Liquidität eines Unternehmens und ist für die Bewertung ausschlaggebend. Auch wenn die Steuerbilanz auf der Handelsbilanz aufbaut, unterscheiden sich beide Bilanzen. Die Handelsbilanz folgt handelsrechtlichen Voraussetzungen, während die Steuerbilanz steuerrechtlichen Bedingungen entspricht und extra für das Finanzamt aufgestellt wird. Der Empfänger ist entsprechend nicht der gleiche.

Bei einer Handelsbilanz geht es um das Erfassen der gesamten Vermögenslage und der Finanzsituation. Daher enthält sie Informationen zur Unternehmensführung, zu Darlehens- und Kreditgebern, zu Lieferanten, Geschäftspartnern, Kunden, Anteilseignern und Mitarbeitern. Sie ist für das Unternehmen wichtig, um den Überblick zu behalten, während die Steuerbilanz für das Finanzamt dient, um Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu ermitteln und so die anfallenden Steuern in Bezug auf den Gewinn festzulegen. Daher erfolgt meistens eine Anpassung der einen Bilanz an die andere. Alternativ gibt es die Einheitsbilanz. Diese kann besonders für kleinere Unternehmen den Aufwand der Buchführung vereinfachen. Sie muss steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Die Aufstellung einer Steuerbilanz

Buchführung und Bilanzen sind das entscheidende Informationssystem für die Vermögens- und Gewinnermittlung. In der Trennung der Bilanzen ist eine unterschiedliche Bilanzpolitik machbar, so um ein positives Bild für Investoren zu gewährleisten und gleichzeitig durch eine negative Steuerbilanz die Steuern zu senken. Unterschiede zeigen sich in beiden Bilanzen in vereinzelten Positionen, wobei der Spielraum nicht allzu gross, jedoch trotzdem vorhanden ist.

In Steuerbilanzen werden alle Wirtschaftsgüter, Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfasst und nach ordnungsgemässer Buchführung bewertet. Dabei ist die Gewinnermittlung massgebend, während Abweichungen separat aufgestellt werden, wenn diese durch das Massgeblichkeitsprinzip beeinflusst werden. Vor allem beim Einkommensteuerrecht zeigen sich Änderungen in Bezug auf das Handelsrecht, die einige Bilanzierungsansätze und Bewertungen verändert haben.

Bilanzen setzen sich aus den Vermögens- und Schuldwerten zusammen, um den versteuernden Gewinn zu ermitteln. Die Gliederung entspricht dabei der Handelsbilanz, die als Basis dient. Hier gilt, je niedriger der Gewinn ist, der ausgewiesen wird, desto weniger Steuern fallen an. Zeigen sich Handelsbilanzen als attraktivere Bilanz, wird diese vorgelegt, beispielsweise bei potentiellen Investoren oder höheren Gewinnen.

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Häufige Fragen zur Steuerbilanz

Wie erfolgt die Bewertung einer Handels- und Steuerbilanz?

Die Bewertung erfolgt nach einem Bewertunsmassstab. Wird ein Objekt oder Vorgang in der Bilanzierung aufgenommen, wird geprüft, welcher Bewertungsmassstab der Position beizulegen ist. Vermögensgegenstände orientieren sich am Nominalwert in Hinblick auf die Anschaffungskosten oder die Eigenfertigung gegenüber den Herstellungskosten. Die Bewertung ermöglicht die Kostenaufstellung. Verbindlichkeiten wiederum werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet und Rückstellungen in Höhe des Beitrags einer kaufmännischen Beurteilung.

Was ist eine Einheitsbilanz?

Die Einheitsbilanz enthält beide Bilanzformen, die sowohl steuerrechtlichen als auch handelsrechtlichen Anforderungen entsprechen, und ermöglicht so eine Reduzierung des Aufwands der Buchhaltung. Sie ist für typische Unternehmensvorgänge praktisch, wenn die Firma nicht allzu gross ist. Notwendig ist hier jedoch bei Korrekturen, die sich aus Ausschüttungsgründen ergeben, eine gesonderte Darstellung der Bilanz.

Wer muss eine Steuerbilanz machen?

Verpflichtet zur Erstellung der Bilanz sind Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften in der Schweiz ihre Bücher führen und regelmässig Abschlüsse erstellen. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz ist es mittlerweile nicht mehr überall möglich, eine Einheitsbilanz aufzustellen, die beide Bilanzformen enthält. Das gilt besonders für Rückstellungen, Sonderabschreibungen oder latente Steuern. Ein Berater hilft dabei.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Bilanzierung?

Die einzelnen Positionen weichen nur geringfügig ab, lassen sich aber getrennt für die unternehmerische Reputation nutzen. Das betrifft besonders die immateriellen Vermögenswerte, die handelsrechtlich aktivierbar sind, jedoch nicht steuerrechtlich. Der Firmenwert benötigt in Sachen Abschreibungsdauer die Einhaltung der Vorschriften. Davon betroffen sind Pensionsrückstellungen, die Bewertung der Vorräte, die Abzinsung langfristiger Verbindlichkeiten und planmässige Abschreibungen nach linear festgelegten Leistungseinheiten.

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