Zwangsräumung

Die Zwangsräumung als Ausweg für Vermieter

Bei Problemen mit Mietnomaden oder einem nicht zahlungswilligen Mieter entscheiden sich die Vermieter oft dafür, die betroffene Wohnung zwangsräumen zu lassen. Für beide Seiten ist die Zwangsräumung eine schwierige Ausnahmesituation. Um nicht gegen das Gesetz zu handeln, sollten Sie sich an einen Rechtsbeistand wenden. Ein Anwalt berät Sie zu den Möglichkeiten und erklärt Ihnen Ihre Rechte. Praktische Unterstützung erhalten Sie von einem Räumungsunternehmen.
Die Zwangsräumung

Wissenswertes zur Räumung einer Wohnung

Leider gibt es immer wieder Mieter, die mit ihrer Wohnungsmiete im Rückstand sind. Als Vermieter kann Ihnen ein erheblicher Kostenaufwand entstehen, vor allem, wenn die Kündigung keinen Erfolg zeigt. Teilweise dauert es Monate oder sogar Jahre, bis die bisherigen Bewohner endlich ausziehen. Selbst mit einer Räumungsklage ist der Erfolg nicht garantiert.
Mietnomaden lassen weder Gerichtsvollzieher noch Polizei in die Wohnung. Wenn Sie eine Ausweisung in die Wege leiten, zieht sich der Prozess über einen langen Zeitraum. Teilweise wehren sich die Mietnomaden gegen die Zwangsvollstreckung, indem sie Mängel beanstanden.
Abhängig von der Situation ist eine Zwangsräumung möglich. Als Massnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung bezieht sie sich auf Objekte wie Grundstücke und Wohnungen.

Die Rechte der Vermieter

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, in der sich Mietnomaden aufhalten, dürfen Sie nicht selbst die Möbel auf die Strasse stellen oder das Schloss austauschen. Dennoch versuchen einige Vermieter, die nicht zahlungs- und auszugswilligen Mieter auf diese Weise loszuwerden. Drohungen sind ebenfalls nicht erlaubt.
Wenn Sie ohne gerichtlichen Beschluss die Türschlösser austauschen und auf diese Weise eine Ausweisung erzwingen möchten, kann Sie der Mieter sogar anzeigen. Bei der Beauftragung eines Entmietungsservices droht ebenfalls eine Strafanzeige. Illegale Anbieter setzen oft drastische Mittel ein und gehen mit Gewalt vor. Darum ist ein solches Vorgehen verboten.
Folgendes dürfen Sie tun:

  • Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags bei Ausfall der Mietzahlung,
  • eine Räumungsklage im Anschluss an die Kündigung,
  • Kontosperrung im Zusammenhang mit dem besonderen Verfahren der Urkundenanklage.

Bei Mietausfall sind Sie als Vermieter grundsätzlich im Recht. Dennoch müssen Sie bestimmte Formalitäten einhalten. Nur so haben Sie die Rechtssicherheit bei einem späteren Gerichtsverfahren. Wichtig ist, dass Sie einen korrekten Mietvertrag besitzen. In diesem Fall ist es möglich, die Mietrückstände relativ unkompliziert über das Urkundenverfahren einzuklagen.

Anfallende Kosten bei der Zwangsräumung

Bei ausbleibenden Mietzahlungen versuchen es die meisten Vermieter zunächst mit Mahnung und Kündigung. Wenn die Bewohner nicht reagieren und selbst nach der Kündigung in der Mietwohnung bleiben, ist die Zwangsräumung die letzte Option. Diese beginnt durch die Einreichung der Räumungsklage. Vom Abgabetermin dieser Klage bis zur Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher kann es allerdings viele Monate dauern. In diesem Zeitraum wohnen die Mietnomaden oft weiter in der Wohnung, ohne zu bezahlen.
Der Mietausfall kostet den Vermieter viel Geld, zudem fallen Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt an. Bei einer gerichtlichen Verhandlung sind Gebühren zu bezahlen und der Gerichtsvollzieher bittet um einen Räumungsvorschuss. Wegen der hohen finanziellen Belastung hoffen viele Vermieter auf eine aussergerichtliche Klärung des Problems.
In einigen Fällen verschwinden die Mietnomaden spurlos. Der Mietausfall lässt sich nicht mehr rückgängig machen, dafür müssen sich die Vermieter nicht mehr um die rechtlichen Aspekte kümmern. Oft steht jedoch eine gründliche Entsorgung an, da Mietnomaden meistens ein Chaos in der Wohnung hinterlassen,

Eine Wohnung räumen – das Vorgehen

Ein Mietverhältnis kann auf verschiedene Arten zu Ende gehen. Üblicherweise gibt der Mieter die Wohnung nach der ordentlichen oder fristlosen Kündigung im möglichst einwandfreien Zustand zurück. Wenn sich die Mieter jedoch weigern, hat der Vermieter das Recht, eine Ausweisung zu beantragen. Im Rahmen der Zwangsräumung sollten Sie alle Regeln genau befolgen und daran denken, dass Sie keine illegalen Mittel anwenden dürfen.
Die Missachtung der Rückgabepflicht durch die Mieter erfüllt grundsätzlich keinen Straftatbestand und gilt nicht als Hausfriedensbruch. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter keine Strafanzeige stellen können.
Für den ordentlichen Ablauf der Zwangsräumung sollten Sie sich an die vorgegebenen Schritte halten.
Schritt 1: Zustellung des Räumungstermins an die Mieter.
Schritt 2: Nach frühestens drei Wochen leitet der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung ein.
Schritt 3: Im Rahmen der Räumung werden die beweglichen Objekte des Mieters aus der Wohnung getragen.
Einige Mietnomaden verschwinden und tauchen mehrere Monate lang unter. In diesem Fall dürfen Sie die Entsorgung der wertlosen Gegenstände veranlassen. Wertvolle Gegenstände müssen Sie allerdings einlagern. Nur bei einer Zwangsräumung mit Gerichtsbeschluss können Sie sicher sein, dass der Mieter später keinen Schadenersatz fordert.

Sie haben Ärger mit Mietern, die nach der Kündigung in der Wohnung bleiben und sich weigern, Miete zu bezahlen und auszuziehen? Auf local.ch finden Sie ein Räumungsunternehmen und die Adressen von Rechtsberatern, die Ihnen bei diesem Problem helfen können. Informieren Sie sich bei den Experten über Ihre Optionen und finden Sie das richtige Verfahren, um die Mietnomaden loszuwerden.

Die häufigsten Fragen zur Zwangsräumung

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Wer informiert mich, wie eine Zwangsräumung abläuft?

Die rechtlichen Hintergründe, wie eine Wohnung geräumt wird, erfahren Sie bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Praktische Hinweise gibt Ihnen eine Räumungsfirma. Die Mitarbeiter kennen sich mit den Verfahren aus und wissen, welche Anträge erforderlich sind. Direkt beim Gericht bzw. bei einem Gerichtsvollzieher erhalten Sie ebenfalls nützliche Informationen, die Ihnen weiterhelfen.

Warum brauche ich einen Fachmann für die Räumung einer Wohnung?

Die Fachfirmen für Zwangsräumungen verfügen über das nötige Hintergrundwissen und beraten Sie zu den Abläufen. Als Laie planen Sie vielleicht, die Mieter mit anderen Methoden loszuwerden. Viele Lösungen sind jedoch illegal, darum sollten Sie sich an ein seriöses Räumungsunternehmen wenden. Oft stehen die Firmen im engen Kontakt mit den Gerichten, sodass Sie kurzfristig Termine absprechen können.

Wie lange dauert ein Räumungsverfahren üblicherweise?

Die Dauer eines Räumungsverfahrens lässt sich schwer vorhersagen. Mietnomaden fühlen sich oft sicher und setzen auf einen langwierigen Verlauf des Verfahrens. Teilweise dauert es über ein Jahr, bis die Mietnomaden endlich ausziehen. Für Mahnverfahren und Räumungsklage müssen Sie bereits einige Wochen einplanen. Selbst wenn das rechtliche Verfahren beendet ist, bleiben einige Mieter noch länger in der Wohnung.

Welche Kosten fallen für mich als Vermieter an?

Wenn die Mieter nicht auf Ihre Kündigung reagieren, entstehen neben dem Mietausfall weitere Kosten. Bei der Heranziehung eines Rechtsanwalts und Gutachters werden entsprechende Vorschusszahlungen fällig. Das Gericht berechnet Ihnen eine Gebühr und der Gerichtsvollzieher fordert einen Räumungsvorschuss. Für die Vermieter kann es also richtig teuer werden. Die Kosten für das Räumungsunternehmen sind erst dann zu zahlen, wenn die Zwangsräumung stattfindet.

Wie kann ich mich vor Mietnomaden schützen?

Eine Garantie gegen Mietnomaden gibt es nicht. Mit einem korrekten, unterschriebenen Mietvertrag haben Sie allerdings eine gute Rechtssicherheit. Dieser Mietvertrag ermöglicht es Ihnen, eventuelle Rückstände über das Urkundsverfahren einzuklagen. Bei der Entscheidung für einen Mieter ist gute Menschenkenntnis gefragt. Lassen Sie sich nicht vom ersten guten Eindruck täuschen und prüfen Sie vorsichtshalber seine Bonität.

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