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Monbaron Bestattungen
Brüggstrasse 121, 2503 Biel/Bienne Bernard Monbaron Bestattungen Pompes funèbres Onoranze Funebri 24/24 H Unsere Dienstleistungen
Kontakt mit den Angehörigen
Überführungen von Verstorbenen zur letzten Ruhestätte im In- und Ausland
Beschaffung der Todesurkunde beim Arzt oder im Spital
Anmeldung auf dem zuständigen Zivilstandsamt
Anordnung der Bestattung beim Bestattungsamt
Kontakt mit dem Pfarrer oder Abdankungsredner
Formulierung und Aufgabe der Anzeigen in den Tageszeitungen Formulierung, Druck und Versand der
Leidzirkulare und Danksagungen
Bestellen von Blumen/Kränzen
Organisation des Leidmahls
Beratung und Bestellung von Grabkreuz, Grabmal und Inschrift
Begleitung der Trauerfeier
Was macht das ZivilstandsamtJeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes an folgende Stellen gemeldet:
Einwohnerkontrolle des Wohnortes
Zentrale Ausgleichsstelle AHV
Ist der/die Verstorbene deutsche/r, italienische/r oder österreichische/r Staatsangehörige/r, Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörde dieses Landes
Bei ausländischen Staatsangehörigen Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates
Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt
Wenn der/die Verstorbene unmündige Kinder hat, Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde
Das Zivilstandsamt des letzten Wohnortes des/der Verstorbenen orientiert die Verwaltungsstellen innerhalb der Gemeinde (Einwohnerkontrolle, Gemeindesteueramt, Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau [sva] etc.) und meldet den Tod dem Bezirksgerichtspräsidenten (Testamentseröffnung).
Todesurkunde
Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu ausgestellt werden (Gebühr CHF 25.00).
Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen?
Wer noch nie mit einem Todesfall konfrontiert wurde, weiss oft nicht, wie viel damit verbunden ist und was es alles zu erledigen gilt. Folgende Informationen sollen Ihnen einen Einblick in diese Arbeiten verschaffen und zugleich eine Hilfe sein, sich auf diese schwere Zeit vorbereiten zu können.
Was ist zu tun
Umleitung der Post an eine Kontaktperson (Angehörige, Bekannte, usw.)
Abmeldung von Renten und Versicherungen
Kündigung von Telefon, Radio, TV
Kündigung der Wohnung
Kündigung diverser Abonnemente (Zeitung, Zeitschriften, usw.)
Erbschaftsdienst / Siegelungswesen
(Meldung durch Zivilstandskreis Seeland)
Nach Eingang der Meldung wird sich der Siegelungsbeamte der Gemeinde innerhalb von höchstens sieben Tagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.
Dieses gibt Aufschluss über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten.
Für die Protokollaufnahme sind wenn vorhanden folgende Unterlagen bereitzuhalten:
Kontoauszüge von Bank und Post
Policen von Lebens-, Renten oder Unfallversicherungen
Steuererklärungen
Angaben zu allenfalls bestehenden wertvollen Sammlungen
Testamente
Ehe- und Erbverträge
Adressen von Familienangehörigen
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung:B. Monbaron Bestattungsdienste
Brüggstrasse 121
2503 Biel-Bienne
Bernard Monbaron 032 365 99 88
079 334 73 39
bernard.monbaron@bluewin.ch
Philosophie Unser Anliegen ist es, den Verstorbenen würdevoll zu bestatten, sie individuell zu begleiten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Bedürfnisse behilflich zu sein.