Sind Winterreifen in der Schweiz Pflicht?

Winterreifenpflicht in der Schweiz 2020

Für verschneite Fahrbahnen sind zuverlässige Reifen erforderlich, die den nötigen Grip auf Schnee und Eis bieten. Abhängig von den Temperaturen und den Strassenverhältnissen gilt in der Schweiz zwar keine gesetzliche Winterreifenpflicht, doch alle Autobesitzer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge sicher auszustatten. Darum sollten Sie frühzeitig einen Reifenhändler aufsuchen, um für die kalte Jahreszeit Winterreifen zu kaufen.
Winterreifenpflicht
Welche Vorschriften für Winterreifen gelten in der Schweiz und in anderen Ländern?

Gesetzliche Vorschriften zu Winterreifen

In der Schweiz gilt zwar keine ausdrückliche Winterreifenpflicht, doch das Fahrzeug muss sich an die winterlichen Verhältnisse anpassen. Winterreifen bieten eine bessere Haftung bei Schneewetter sowie bei eisglatten Strassen. Nur mit ihnen ist ein relativ sicheres Fahren möglich. Gerade bei Touren in die alpinen Gebiete der Schweiz sollten Sie vorsorgen und Ihr Auto mit wintertauglichen Reifen ausstatten.

Bei kalten Temperaturen kommt die Winterbereifung mit ihrer speziellen Gummimischung besser zurecht. Bei Sommerreifen verfestigt sich das Gummi, was sich negativ auf den Grip auswirkt. Die Winterbereifung behält hingegen ihre Flexibilität und kann sich entsprechend besser mit dem verschneiten oder matschigen Untergrund verzahnen.

Winterreifen sind ausserdem mit feineren, tieferen Rillen versehen als Sommerreifen. Sie haben Greifkanten, die eine gute Übertragung der Antriebskraft auf den Untergrund gewährleisten. Mit diesem auffälligen Winterprofil kommen Sie besser und sicherer vorwärts.

Regeln und Empfehlungen zur Winterbereifung

Bei Glätte sind Winterreifen unverzichtbar, auch wenn nicht in allen Ländern eine Winterreifenpflicht herrscht. Wenn Sie mit ungeeigneten Reifen unterwegs sind, kann es bei Unfällen zu Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung kommen. Darum lohnt sich ein Blick auf die Empfehlung von Winterreifen, die in der Schweiz bei winterlichen Verhältnissen gilt.
Um eine Mithaftung bei einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung zu vermeiden, sollten Sie die Gesetzeslage kennen.

  • Laut Schweizer Gesetzgebung gibt es keine Winterreifenpflicht, sondern lediglich eine Empfehlung bei entsprechenden Witterungsverhältnissen.
  • Bei Starkschnee oder einer entsprechenden Beschilderung sind Schneeketten erlaubt und ggf. Pflicht.
  • Spikesreifen sind vom 1. November bis 30. April für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt, jedoch nicht auf Schnellstrassen/Autobahnen. Für Spikesreifen gilt ein Tempolimit von 80 km/h.

Winterreifenpflicht in verschiedenen europäischen Ländern

In Bezug auf wintertaugliche Pkw-Reifen haben die Länder verschiedene Vorschriften. Einige richten sich nach der Wetterlage bzw. den Temperaturen, andere orientieren sich ausschliesslich am Kalender. Bei Verstössen können Strafen oder Bussgelder fällig werden.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland besteht seit 2010. Sie besagt, dass bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis und Schneematsch nur Fahrzeuge mit Winterbereifung fahren dürfen. Bei einem Verstoss gegen diese Regelung fällt ein Bussgeld von mindestens 60 € an.

In Österreich existiert ebenfalls eine Pflicht für Winterbereifung. Diese gilt vom 1. November bis zum 15. April bei Winterverhältnissen für Fahrzeuge für maximal 3,5 t. Bei schweren Fahrzeugen sind zumindest auf einer Antriebsachse wintertaugliche Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 6 mm erforderlich. Alternativ können Sie mit M+S-Reifen fahren oder Schneeketten für die Antriebsräder mit sich führen. Bei Verstössen müssen Sie abhängig von der Gefährdung ein Bussgeld von 35 bis 5.000 € bezahlen.
In Frankreich gibt es keine Winterreifenpflicht, allerdings können Strassenschilder Winter- oder M+S-Reifen vorschreiben.

Je nach Witterung können in Italien Schilder zum Einsatz kommen, die eine Winterbereifung nötig machen. Dies ist im Zeitraum vom 15. November bis 31. März möglich. In einigen Regionen wie dem Aosta-Tal verlängert sich dieser Zeitraum für Winterreifen oder Schneeketten.

Vorteile der Winterbereifung

Eine Winterbereifung dient vor allem der verbesserten Sicherheit. Durch das optimierte Profil lassen sich die Fahrzeuge einfacher kontrollieren. Im Vergleich zu Schneeketten bietet die Winterbereifung mehr Fahrkomfort und erlauben auch ein schnelleres Fahren. Die guten Fahreigenschaften zeigen sich nicht nur auf Schnee, sondern auch bei Kälte und Regen. Verglichen mit einer Sommerbereifung haben die Winterreifen einen deutlich kürzeren Bremsweg. Gleichzeitig sorgen sie für eine gute Spurstabilität und unterstützen Sie beim präzisen Lenken.

In der Schweiz und anderen mitteleuropäischen Ländern ist die Winterbereifung sehr sinnvoll. Viele Autobesitzer haben sich an den Rhythmus gewöhnt: Im Herbst kommen die Winterreifen auf die Fahrzeuge und im Frühjahr sind die Sommerreifen an der Reihe. Vor allem Vielfahrer sollten sich für zwei Reifensätze entscheiden. Wenn Sie vorgesorgt haben, können Sie auch bei plötzlichem Schneefall ohne Bedenken ins Auto steigen.

In gemässigten Wetterzonen sind Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen eine Option. Diese ersparen Ihnen den Reifenwechsel. Allerdings können die Ganzjahresreifen nur bedingt mit den Vorteilen der Winter- und Sommerreifen mithalten.

Die wintertauglichen Reifensätze für Pkw und Lkw bieten bei Glätte und Nässe eine optimale Fahrstabilität. Ein Reifenhändler erklärt Ihnen, welche Reifen sich für Ihren Pkw eignen. In einer Autogarage erfahren Sie ausserdem weitere wichtige Punkte zum Thema Winterbereifung. Diese empfiehlt sich besonders in diesen Situationen:

  1. Sie planen mit Ihrem Pkw eine Fahrt in eine Region mit Winterreifenpflicht.
  2. Die Temperaturen liegen oft unter 7 Grad Celsius.
  3. Sie können im Winter nicht auf Ihr Fahrzeug verzichten.
  4. Sie wohnen in einer abgelegenen Gegend, in der es oft schneit.

Winterliche Verhältnisse können Fahrten mit dem Lkw oder Pkw anstrengend und gefährlich machen. In einer Autowerkstatt oder beim Reifenhändler erfahren Sie, in welchen europäischen Ländern die Winterreifenpflicht gilt. Sprechen Sie mit erfahrenen Garagisten und Pneu-Experten, die Sie bei local.ch finden, und bereiten Sie sich auf Ihre nächste Alpenfahrt vor.

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Die häufigsten Fragen zur Winterreifenpflicht

Wie alt dürfen die wintertauglichen Reifen sein?

Eine gesetzliche Vorgabe für das Höchstalter von Pkw-Reifen existiert nicht. Wichtig ist, dass Sie die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm einhalten. Ausserdem sollten Sie im Sinne der Fahrsicherheit die Autoreifen regelmässig auf Einrisse und andere Schwächen prüfen. Durchschnittlich liegt die Haltbarkeit von Winterreifen zwischen sechs und zehn Jahren. Die km-Leistung ist dabei ebenfalls zu berücksichtigen.

Ab wann sollten die Fahrzeuge eine Winterbereifung haben?

Viele Fahrzeughalter richten sich nach der Regel von Oktober bis Ostern. Diese Faustformel bezieht sich auf die durchschnittlichen Temperaturen und Strassenverhältnisse. In einigen Jahren beginnt der Winter jedoch schon sehr früh oder zieht sich bis in den April hinein. Hier sollten Sie nicht nur in den Kalender schauen, sondern die Wetterlage im Blick behalten.

Welche Bezeichnung müssen Winterreifen haben?

Eine wintertaugliche Bereifung ist mit dem Zeichen M+S versehen, das anzeigt, dass die Gummimischung und das Profil für Matsch und Schnee geeignet sind. Inzwischen haben viele Winterreifen auch eine Schneeflocke als Symbol. Viele Autobesitzer rüsten ihre Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen aus: Diese verfügen ebenfalls über die entsprechenden Kennzeichnungen. Ein Reifenhändler hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Reifen.

In welchen Ländern gilt die Winterreifenpflicht?

In der Schweiz schreibt der Gesetzgeber keine Winterbereifung vor, appelliert jedoch an das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer. In Österreich und Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, die sich nach den Temperaturen bzw. der Wetterlage richtet. Abhängig von den Strassenverhältnissen kommen in Frankreich spezielle Verkehrsschilder zum Einsatz. In Italien gibt es eine Pflicht, allerdings mit abweichenden Regelungen in den verschiedenen Regionen.

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