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Fachgerechte Asbestentsorgung

Asbest entsorgen in der Schweiz - Kosten, Gefahren, Pflichten

1 novembre 2019
7 minuti

Schon seit 1989 ist in der Schweiz die Verwendung von Asbest verboten. Dennoch gibt es nach wie vor Gebäude, die damit kontaminiert sind. Wenn Sie feststellen, dass eine Ihrer Immobilien betroffen ist, sollten Sie umgehend handeln und den gesundheitsgefährdenden Stoff entfernen lassen. Da besonders der Staub gefährlich ist, sollten Sie allerdings nur mit Fachfirmen zusammenarbeiten, die wissen, wie man mit Sonderabfällen umgeht.

asbest entsorgen

Was kostet es Asbest zu entsorgen?

Hat nun ein Profi festgestellt, dass Sie die Asbestplatten entsorgen müssen, kann er auch die Kosten konkretisieren. Sie sind von den baulichen Herausforderungen bei der Entfernung der Asbestplatten abhängig. Daher ist es nicht möglich, eine Schätzung für die genauen Kosten anzugeben. Um eine erste Idee zu erhalten, können Sie sich an den folgenden Werten orientieren:

  • Anfahrtskosten: ca. 60,- CHF
  • Arbeitskosten: 40,- CHF pro Quadratmeter
  • Gerüst: 9,- CHF pro Quadratmeter
  • Big Packs (Entsorgungsbeutel): 15,- CHF

Ausserdem kommt abhängig von der Deponie noch eine Entsorgungsgebühr auf Sie zu. Die Kosten werden pro Tonne ausgewiesen, am besten erfragen Sie diese direkt vor Ort.

Asbestentsorgung richtig gemacht

Bei der mechanischen Bearbeitung von Asbest, einer Gruppe von kristallisierten Silikat-Mineralen, entstehen sogenannte Asbestfasern. Sie können durch Einatmen in die Lunge gelangen und dort Krankheiten wie Krebs oder eine gefährliche Staublunge auslösen. Im Umgang mit den Asbestplatten ist daher also höchste Vorsicht geboten. Das Tragen einer Atemmaske ist nur eine von verschiedenen Massnahmen, die dafür sorgen, die Gesundheitsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Richtlinien und Besonderheiten der Asbestentsorgung

Seit klar ist, dass Asbest und insbesondere die Asbestfasern hochgiftig sind, wird das Material bei Neubauten nicht mehr eingesetzt. Seit 1989 ist die Verwendung in der Schweiz daher nicht mehr erlaubt. Da es sich aber um einen Werkstoff handelt, der beim Bauen viele Vorteile aufweist (wie seine Hitzebeständigkeit oder Elastizität), wurde er in den Jahrzehnten zuvor sehr häufig verwendet. Mittlerweile wurden viele Asbestplatten entfernt, immer wieder aber werden neue Fälle bekannt, in denen das Material verbaut wurde.

Asbest entsorgen ist eine komplexe und nicht ungefährliche Aufgabe. Da gerade der Prozess der Entfernung von Platten gefährlich für die Durchführenden ist, hat der Gesetzgeber verschiedene Regularien festgelegt, um die Gesundheitsgefahr so gering wie möglich zu halten. Geschehen ist das in verschiedenen Rechtsgebieten wie etwa dem Abfallrecht, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrecht. Die Verordnung über den Verkehr mit Abfall regelt beispielsweise, dass Sonderabfälle, zu denen auch Asbestzement gehört, nicht mit anderen Abfällen vermischt werden dürfen. Ausserdem muss die Entsorgung umweltgerecht erfolgen, was nur auf entsprechend ausgestatteten Deponien möglich ist.

Für die Durchführung sind die Kantone zuständig, sie überwachen im weiteren Verlauf die Entsorgung. Auch der Arbeitgeber, also Baufirmen, sind gehalten, die gesundheitlichen Risiken für ihre Mitarbeiter so weit wie möglich zu minimieren. Bei Verdacht auf asbesthaltige Baustoffe bei Sanierungsprojekten müssen sie daher Massnahmen ergreifen, um die Arbeiter keinen gefährlichen Stoffen auszusetzen. Und die Sorgfaltspflicht besteht auch für Hauseigentümer, die verpflichtet sind, mögliche Gefahrenquellen für die Gesundheit zu identifizieren und, wenn nötig, zu entfernen. Weitere Richtlinien klären, wie Sonderabfälle zu kennzeichnen und welche Atemmaske zu tragen ist.

Diesen Service bietet ein Fachbetrieb für die [Asbestsanierung](https://www.local.ch/de/c/bh/bau-handwerk/reinigung/astbestsanierung-sanierungsmethoden-sicherheit)

Wenn der Verdacht besteht, dass gesundheitsgefährdendes Material in einem Gebäude verbaut wurde, muss zunächst ein Gutachten erstellt werden. In diesem wird auch geprüft, ob Sie das Asbest entsorgen müssen. Ausserdem wird die exakte Art von Asbestzement festgehalten sowie die baulichen Herausforderungen zur Entfernung. Denn wie sich das Baumaterial abtragen lässt, hängt stark davon ab, um welche Asbestfasern es sich handelt. Bei manchen Arten von Fasern reichen leichte Erschütterungen, um die Fasern aus dem Festmaterial zu lösen. Sie gelangen dann in die Atemluft.

Aus diesem Grund wird auch die Belastung in der Raumluft geprüft, um festzustellen, ob eine Asbestentsorgung überhaupt nötig ist. Denn nicht immer ist eine Entfernung von Platten nötig. Wenn der Asbestzement fest verbaut ist und die Gebäudenutzung ausschliesst, dass es sich lösen kann, darf das Material unter Umständen im Gebäude verbleiben. Ob das der Fall ist, kann Ihnen aber nur ein Profi erklären. Sollte eine Sanierung anstehen, wird er die gesamte Planung für Sie übernehmen, die zuständige Deponie kontaktieren und sich um entsprechende Schutzausrüstung wie etwa Atemmasken für die Mitarbeiter kümmern.

Besteht der Verdacht, dass in einer Ihrer Immobilien Asbest verbaut wurde, sollten Sie zügig handeln. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass von Asbest keine Gefahr für die Nutzer des Gebäudes ausgeht. Ob das der Fall ist, können nur Fachfirmen klären. Finden Sie auf local.ch die Experten, die für Sie Asbest entsorgen.

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