Schadensregulierung

Eine ausreichende Schadensregulierung ist heute wichtiger denn je

Im Alltag sind unbeabsichtigte Schäden nicht auszuschliessen. Für eine Kostenübernahme gibt es renommierte Versicherungsinstitute für Kunden. Sie arbeiten im Rahmen der vertraglichen Schadensregulierung. Dadurch sind sowohl Verursacher als auch Geschädigte rundum abgesichert. Allerdings sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, damit die Regulierung reibungslos und ohne Probleme stattfinden kann. Was in diesem Fall wichtig ist und was getan werden muss, darum geht es im nachfolgenden Ratgeber.
Schadensregulierung

Schadensregulierung erfordert Mitwirkung der Verursacher und der Geschädigten

Die Verfahrensweise der versicherungstechnischen Regulierung eines Schadens ist unterschiedlich. Sie hängt von der Art der Schäden ab. Das kann beispielsweise ein Unfall mit Kraftfahrzeug, die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen aus dem Hausrat oder der eigenen Wohnung oder die Schädigung eines Dritten sein.
Vom allgemeinen Grundsatz her geht es bei der Schadensregulierung um die Abwicklung des Schadenersatzes durch den Versicherer. Schadensfälle spielen sich in der Regel zwischen dem Schädiger und dem Schadensnehmer ab, wobei die Versicherungen sozusagen als Vermittler und als Erstatter agieren. Der Schadenersatz ist durch die Höhe der in der Police (schweizerisch Polizze) festgelegten Summe gewährleistet.
Nach der Meldung durch den Versicherungsnehmer (einschliesslich wahrheitsgetreuer Beweise und der Schadensanzeige) führt das Versicherungsunternehmen entsprechende Untersuchungen oder Ermittlungen durch, um die Plausibilität des Schadensherganges zu klären. Die Schadensmeldung des Versicherten kommt dabei einem Antrag gleich. Daraus ergibt sich ein Versicherungsfall, der mit der Zahlung des Schadenersatzes (Geldbetrag bis zur vertraglich vereinbarten Deckung) abschliesst. Ausschlaggebend für eine unproblematische Schadensabwicklung sind die Minderung von Schäden und die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer.
Spezielle Abweichungen bei der Schadensabwicklung sind bei folgenden Schadensarten zu beachten:

  • Elementarschäden
  • Überschwemmungsschäden
  • Fahrraddiebstahlschaden
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl
  • Schäden durch Sturm
  • Feuerschäden
  • Bauleistungsschaden
  • Schäden durch Blitzüberspannung
  • Hausratsschaden
  • Haftpflichtschaden
  • Rechtsschutzschaden
  • Schäden durch Vandalismus
Die Versicherungsinstitute stehen ihren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Auch Verbraucherschützer und Anwälte wirken unterstützend, wenn es Schwierigkeiten gibt.

Zeitdauer bis zum Greifen der Schadensregulierung

Für die Schadensabwicklung beziehungsweise -regulierung benötigt das Versicherungsunternehmen eine gewisse Zeit. Diese ist notwendig, um die Schuldfrage zu lösen und um die Angaben der Beteiligten zu prüfen. Häufig werden zusätzliche Gutachten eingeholt, sodass sich im Durchschnitt eine Wartezeit von vier bis sieben Wochen ergibt. Bei einem unklaren Schadenshergang kann sich diese Frist noch verlängern. Ein bis zwei Monate sind durchaus üblich. Je komplizierter es ist, die Schuldfrage zu klären, desto länger müssen die Beteiligten unter Umständen geduldig sein. Drei Monate sind in einem solchen Fall keine Seltenheit.

Richtige Vorgehensweise bei der Meldung von Schäden an die Versicherung

Die zeitnahe Information der Versicherung über eingetretene Schäden beispielsweise durch einen Unfall ist im Interesse jedes Geschädigten und jedes Versicherungsnehmers. Wer kein Formular zur Hand hat, kann sich im Zusammenhang mit dem Inhalt der Schadensmeldung ein Muster aus dem Internet laden oder einen Brief schreiben:

  • Name und Anschrift des Schadensverursachers
  • Name und Anschrift Versicherungsnehmer
  • Nummer der Versicherungspolice
  • Kontaktdaten der Parteien (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Ort des Schadensfalls
  • Uhrzeit des Schadensereignisses
  • Präzise Beschreibung des Schadensherganges
  • Exakte, lückenlose Schadensdarstellung
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers

Als Anlage sollten unbedingt gesammelte Beweise (Fotografien, Videoaufnahmen, Rechnungen, Zeugenaussagen, schriftliche Belege) und eine Auflistung der Schäden beigefügt werden. Die Meldung kann online, per Mail, telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.
Eine Schadensmeldung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber unbedingt ohne Zeitverzug vorgenommen werden. Besonders zeitnah sind Schadensmeldungen online oder über die entsprechende telefonische Hotline realisierbar.

Gängige Praxis bei der Abwicklung von Haftpflichtschäden durch die Versicherer

Sowohl private als auch gewerbliche Haftpflichtschäden werden von den zuständigen Versicherern reguliert. In diesem Zusammenhang handelt es sich um:

  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden
Ist es zu einem Schadensereignis gekommen, das eine andere Person betrifft, ist die Haftung die Angelegenheit des Verursachers. Private Haftpflichtversicherungen übernehmen den Schadenersatz, sodass der Schädiger nicht mit seinem persönlichen Vermögen eintreten muss. Übernommen wird bei Sachschäden überwiegend nur der Zeitwert.
Voraussetzung für die Schadensabwicklung ist wiederum die Schadensmeldung. Für die Haftpflicht gelten diesbezüglich die gleichen Richtlinien wie für jede andere Versicherung. In welchem Umfang diverse Schäden ersetzt werden, richtet sich nach der im Vertrag eingesetzten Deckungssumme.
Das Versicherungsinstitut überprüft, ob die Ansprüche des Schadensnehmers gegen den Versicherungsnehmer zutreffend beziehungsweise gerechtfertigt sind. Das muss nicht immer eindeutig sein. Im Alltag sind Rechtsstreitigkeiten über einen Anwalt, der die gegnerische Versicherung vertritt, keine Ausnahme. Vor allen Dingen bei Unfällen mit der Schädigung von Personen treffen sich die Beteiligten oft mit Anwalt vor Gericht. Rechtsstreitigkeiten entstehen vielfach zudem in Verbindung mit Kraftfahrzeugschäden. Stellt sich heraus, dass die Forderungen der Gegenseite nicht rechtens oder überzogen sind, lehnt der Haftpflichtversicherer die Zahlung ab. Betreffen die Schäden das private Eigentum, dann ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig.

Tipp: Soll eine Schadensregulierung in dem Fall besonders gut funktionieren, in dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, wird eine Police mit Direktregulierung empfohlen.

Die Direktregulierung basiert auf der Abwicklung des Schadensfalles durch die Kraftfahrthaftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung des Geschädigten. Das direkt regulierende Versicherungsinstitut tritt später an die Versicherung des Schädigers heran und fordert Regress. Wird keine Direktregulierung fixiert, müssen gegnerische Versicherungen über die Haftpflicht des Schadensverursachers einspringen.

Abweichungen bei der Schadensabwicklung durch die Versicherer bestehen zusätzlich hinsichtlich des Gegenstandswertes. Insbesondere Kraftfahrzeug-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen arbeiten nicht mit dem präzisen neuen Gegenstandswert. Es gibt aber Ausnahmen. Nach Neuwert leisten teilweise einige Hausratversicherungen sowie Gebäudeversicherer und die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung Zahlungen. Zeitwerte sind typisch für die Kraftfahrzeug- und die private Haftpflichtversicherung. Welche Erstattungsform letztendlich gewählt wird, hängt von Versicherungsbedingungen im Vertrag ab.

Die häufigsten Fragen zum Thema Schadensregulierung

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Wie gibt man Schäden bei der Versicherung an?

Das geschieht über sogenannte Schadensmeldung-Formulare, die von der Haftpflichtversicherung gestellt werden. In diesen Vordrucken werden Daten wie der Schadenshergang, der Schadensumfang, die eigenen und die Kontaktdaten des Schadensnehmers, Datum, Uhrzeit und Ort eingetragen. Online oder per Hotline ist ein Schaden besonders schnell angezeigt. Zahlreiche Versicherer schalten die kostenlose Telefonverbindung für ihre Kunden rund um die Uhr.

Ist eine Versicherung zur Regulierung nötig?

Gerade bei Schäden mit Fahrzeugen kann eine Schadensabwicklung auch unabhängig von der Versicherung stattfinden. Im Alltag wird das meist so gehandhabt, dass sich Betroffene bei geringen, minderen Beschädigungen an Fahrzeugen und ohne dass Personen zu Schaden gekommen sind, auf eine Geldsumme einigen. Von Vorteil ist, dass sich Schadenfreiheitsklasse und der Versicherungsvertrag nicht ändern können.

Wie lange kann man Schäden geltend machen?

Für die Geltendmachung von Schäden ist die Verjährungsfrist verbindlich. Es handelt sich um die sogenannte regelmässige Verjährung. Ihr Beginn ist der 1. Januar des darauffolgenden Jahres, in welchem der Schadensfall eingetreten ist. Es gibt eine Verjährungshemmung, falls die Schadensregulierung noch mit einem Anwalt oder vor Gericht verhandelt werden muss. Näheres dazu finden Versicherungsnehmer in ihren Unterlagen.

Was zahlt die Versicherung bei einem Schaden?

Das ist folgendermassen geregelt: Die Neuwerterstattung der Schäden durch die Versicherungsgesellschaft bezieht sich auf den Wert eines gleichwertigen, neuen Gegenstandes wie der beschädigte. Handelt es sich um dem Wiederbeschaffungswert, dann ist der Wert des Gegenstandes gemeint, der für den Ersatz zum Beschädigungszeitpunkt vorausgesetzt wird. Der ist meist niedriger. Daher bemühen sich viele Schweizer Autofahrer um eine Neuwertversicherung.

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