Insolvenz

Auswege aus der Insolvenz kennenlernen und nutzen

Niemand möchte gern freiwillig oder absichtlich in die Insolvenz steuern. Dennoch bleibt dieses Fiasko manchmal nicht erspart, denn die Verlockung, Geld auszugeben, ist gross. Es ist nicht schwer, insolvent zu werden, zumal viele Geldgeber und der Handel das Einkaufen leicht machen. Schnell hat die Schuldenfalle zugeschnappt und schnell können Rechnungen oder Raten nicht mehr bezahlt werden. Dann bleibt unweigerlich nur noch der Schritt in die Insolvenz.
Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit verstehen und die Hintergründe erfassen

Eine oftmals im umgangssprachlichen Gebrauch verwendete Bezeichnung für Insolvenz ist Konkurs. Der Begriff Insolvenz wird verwendet, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen offene Rechnungen beziehungsweise Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Es liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor. Diese entsteht durch fehlende oder zu geringe Einnahmen, die nicht ausreichen, um die Ausgaben zu tilgen. Die Zahlungsunfähigkeit kann bereits vorhanden sein oder in absehbarer Zeit eintreten. Ein weiteres Kennzeichen der Zahlungsunfähigkeit ist die Überschuldung Eine Überschuldung tritt ein, wenn das Vermögen so gering ist, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr abbezahlt werden können.

Erläuterung der Insolvenz und deren Folgen

Neben dem vielfach bekannten Insolvenzverfahren können Sie eine Insolvenz durch:
  • Schuldenerlass (komplett oder teilweise)
  • Verlängern oder Aussetzen von Zahlungsfristen
  • Ratenzahlungen
  • Übernahme der Schulden durch eine andere Person
  • Verkauf von Vermögenswerten
abwenden.

Arten von Insolvenzen

Die wichtigsten Varianten der Insolvenz sind:
  • Verbraucherinsolvenz, die auf Privatpersonen zutrifft
    Die Verbraucherinsolvenz zieht sich gegenwärtig befristet nur noch über drei Jahre. Der Insolvenzantrag vom Schuldner muss ab 1. Oktober 2020 gestellt worden sein.

  • Regelinsolvenz, die für Selbstständige, Freiberufler und für Unternehmen gilt
    Eine Regelinsolvenz ist durch ein schrittweises Verfahren charakterisiert. Dieses beinhaltet das Eröffnungs- und Konkursverfahren sowie den sogenannten Verfahrensabschluss.
Darüber hinaus existieren jedoch noch weitere Möglichkeiten.

Rund um das Privatinsolvenzverfahren

Um ein Privat-Insolvenzverfahren erfolgreich zu absolvieren, sind verschiedene Schritte unumgänglich. An ein Privatinsolvenzverfahren gelangen die Schuldner meist über einen Rechtsanwalt, eine Verbraucherzentrale oder einen Schuldnerberater. Insgesamt werden sechs Abschnitte durchlaufen, die letztendlich zur Schuldenfreiheit führen. Obwohl das Insolvenzverfahren für Privatleute lange dauert, sichert es den betroffenen Personen wieder ein freies Leben. Nur dann, wenn keine Einigung mit den Gläubigern auf eine andere Weise erzielt wird, ist die Privatinsolvenz die einzige Lösung. Nicht alle Phasen müssen absolviert werden.

  • Antragstellung beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) auf ein Insolvenzverfahren Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners befindet. Die Antragstellung für das Konkursverfahren bedarf einer Vielzahl an Dokumenten, die bei Gericht vorgelegt werden müssen. Von gesonderter Bedeutung ist die Bescheinigung über das Scheitern aussergerichtlicher Einigungsbestrebungen. Für die Insolvenzbeantragung und die Restschuldbefreiung ist es nötig, die entsprechenden Formulare auszufüllen und abzugeben. Empfehlenswert ist eine professionelle Begleitung, damit alle Unterlagen lückenlos sind und zusätzliche Behördengänge erspart bleiben. Dadurch kann sich das Insolvenzverfahren verzögern.
  • Schuldenbereinigungsverfahren (aussergerichtlich, dient auch zur Ermittlung der Schuldenhöhe), endet mit einem Schuldenbereinigungskonzept Für einen Versuch der aussergerichtlichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger bedarf des Beistandes anerkannter Schuldnerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Auch Gläubigern steht es offen, einen Antrag auf ein Konkursverfahren zu stellen.
  • Schuldenbereinigungsverfahren, gerichtlich über einen Insolvenzantrag in Kombination mit Schuldenbereinigungsplan, sind in der Praxis nicht so häufig, als Resultat kommt fast immer ein Vergleich zustande.
  • Konkursverfahren, gerichtlich (wenn kein Schuldenbereinigungsplan vorliegt), Stundung der Kosten für das Verfahren ist möglich.
  • Wohlverhaltensphase mit folgenden Bedingungen:
    • Innerhalb der Abtretungsfrist bekommt der Zwischenverwalter (Treuhänder) einen Teil Ihres Einkommens.
    • Sie dürfen keine weiteren Schulden verursachen.
    • Ihr weiteres Vermögen (durch Erbschaft oder Verkauf) erhält zur Hälfte ebenfalls der Treuhänder.
    • Sie müssen Ihrer Arbeitspflicht nachkommen.
    • Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens mit wiederholtem Versuch zur Einigung mit den Schuldnern für ein vorgezogenes Beenden der Zahlungsunfähigkeit.
    • Über die Restschuldbefreiung wird drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtlich entschieden. Eine Restschuldbefreiung kann unter gewissen Umständen durch das Gericht vorenthalten werden, falls:
    • Sie sich unter Angabe unwahrer Angaben ein Darlehen oder Geld besorgt haben.
    • Sie eine Insolvenzstraftat begangen haben und dafür verurteilt wurden.
    • Sie als insolvent eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat erhielten.
    • Sie als Schuldner ihre Mitwirkungs- und Auskunftspflicht nicht eingehalten haben.
    • Sie ihr Vermögen verschwendet oder weitere hohe Schulden während des Insolvenzverfahrens angehäuft haben.
    • Sie als Schuldner keine ausreichende Erwerbstätigkeit ausüben oder ihre Bemühungen nach einer Erwerbstätigkeit unzureichend waren.
    Ein Privatinsolvenz-Verfahren kostet Geld für die Insolventen. Kosten für die Bestellung eines Treuhänders und des Gerichts sowie für die beratende Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oder Schuldnerberaters und weitere Auslagen verursachen finanzielle Ausgaben. Im Unterschied zu normalen Gerichtsverfahren wird bei der Privatinsolvenz keine Prozesskostenhilfe gewährt.

    Rund um das firmeninterne Konkursverfahren

    Wenn Unternehmen zahlungsunfähig werden und „Konkurs anmelden müssen“, hat das mannigfaltige Ursachen. Damit Gläubiger dennoch etwas von ihrem Geld zurückbekommen, gibt es auch für juristische Personen eine Insolvenz:
    • Antragstellung (schriftlich) auf Konkursverfahren beim Amtsgericht bei Zahlungsunfähigkeit
    • Sicherung der Insolvenzmasse durch einen vorübergehend eingesetzten Konkursverwalter
    • Bestellung eines Konkursverwalters für die Leitung der Firma
    • Festlegung der Form des Insolvenzverfahrens (besonders kostengünstig ist ein Verfahren in Eigenverwaltung oder als Schutzschirmverwaltung mit sogenanntem Vollstreckungsstopp)
    • Prüfung und Abwicklung eines Insolvenzplans durch die Gläubiger
    • Liquidationsphase: Aufteilung und Bezahlung aller offenen Verbindlichkeiten und Forderungen
    • Unternehmensauflösung
    Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, die lediglich durch juristische Personen wie Unternehmen oder Selbstständige und Freiberufler beantragt werden kann, ist das Privatinsolvenzverfahren für natürliche Personen gedacht. Menschen, die selbstständig waren, können die private Insolvenz ebenfalls anstreben. Dazu bedarf es der Erfüllung bestimmter Bedingungen:
    • maximal 20 Gläubiger haben bei Insolvenzeröffnung berechtige Ansprüche
    • Schuldner ist frei von Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverträgen

Durchsuchen Sie local.ch nach Steuerberater in Ihrer Nähe

Die häufigsten Fragen zur Insolvenz

Was passiert nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Nachdem die Insolvenzeröffnung wegen Zahlungsunfähigkeit abgeschlossen ist, werden die Anträge von Gläubigern und die des Schuldners überprüft. Darauf folgen das Einsetzen eines vorläufigen Insolvenz- beziehungsweise Konkursverwalters, der Erlass eines Verfügungsverbots für den Schuldner und eine Verfügungseinschränkung durch den Insolvenzverwalter. In vielen Fällen erfolgen die Zahlung der Schulden durch den Schuldner und die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung.

Welche Formen der Insolvenz gibt es?

Die üblichsten Formen der Zahlungsunfähigkeit sind die Regel- und die Verbraucherinsolvenz. Darüber hinaus kommen in Abhängigkeit von den Voraussetzungen die kostengünstige Insolvenz in Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren, das Insolvenzplan- oder das Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht. Alle Abläufe sind in der Insolvenzverordnung fixiert. Weitere Richtlinien sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch und im Aktiengesetz zu finden.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die Zeitdauer für die Insolventen ist unterschiedlich. Bei der Privatinsolvenz sind es drei, fünf oder sechs Jahre. Nach dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldverfahrens reduziert sich die Länge auf grundsätzlich drei Jahre, wenn Schuldner ab 1. Oktober 2020 Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben. Diese Regelung ist befristet bis 30. Juni 2025. Wird daraus kein Gesetz, tritt die sechsjährige Frist ein.

Was versteht man unter Insolvenzmasse?

Insolvenzmasse umfasst das Gesamtvermögen eines Schuldners, das bei der Insolvenzeröffnung vorhanden ist und einer Zwangsvollstreckung zugeführt werden kann. In die Insolvenzmasse fallen ebenfalls alle Vermögenswerte, die während des laufenden Insolvenzverfahrens in das Eigentum des Schuldners eingehen. Das Schuldnervermögen, auch Insolvenzmasse, bezieht sich auf alle pfändbaren Vermögensgegenstände (bewegliche Gegenstände, unbewegliche Sachen, Forderungen, rechte). Einige Utensilien gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Weitere Artikel zum Thema

Durchsuchen Sie local.ch nach Steuerberater in Ihrer Nähe