Steuererklärung

Die jährliche Steuererklärung

Bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung sind viele landesrechtliche Vorschriften zu beachten. Es ist nicht nur wichtig, wie die Steuern berechnet werden, sondern auch die Angaben von Nebenverdiensten, Renten, Gewinnen oder sonstigen Einnahmen müssen ordnungsgemäss in die Steuererklärung einbezogen werden. Dabei bleibt nicht aus, dass man sich mit allen gesetzlichen Regeln beschäftigen muss oder sich einer Hilfe bedient. Um sicher zu sein, kann die Steuererklärung durch einen Berater angefertigt werden.
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Steuererhebung und Besteuerung in der Schweiz

Vielerorts besteht bereits die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und zu senden. Das spart viel Papier und Versandkosten. Bereits bei der Erstellung kann eine Überprüfung und Berechnung eventuell zu zahlender Steuern erfolgen. Dieses Programm nennt sich eTax und steht momentan in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Zürich und Zug zur Verfügung. Bei allen ausser Zürich können Steuererklärungen online eingereicht werden. In Nidwalden, Obwalden, Soothurn und Schwyz kann eTax im Kantonsportal genutzt werden. Andere Kantone sind in Planung.

Das Schweizer Steuerrecht ist gekennzeichnet durch die föderalistische Staatsstruktur. Es fehlen einheitliche gesetzliche Regelungen für das ganze Staatsgebiet. Die Kantone haben die Steuerhoheit. In den einzelnen Kantonen besteht eine unterschiedliche steuerliche Belastung. Nach dem steuerlichen Recht der Schweiz sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig. Die Grenze für die Einkommenssteuer gibt es in Form von einem Grundfreibetrag für Einzelpersonen. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und ausländischen Einkünfte.

Was ist eine Steuererklärung?

Jeder Kanton verfügt über eigene Steuergesetze hinsichtlich der Erhebung von Einkommens-, Gewinn-, Vermögens-, Kapital-, Quellensteuer. Der Kanton bestimmt das Recht über die Steuerhoheit der Gemeinden. Der Bund erhebt auf verfassungsmässiger Grundlage direkte und indirekte Steuern. Als direkte Bundessteuer zählt die Einkommenssteuer für natürliche Personen und die Gewinnsteuer für juristische Personen. Direkte Steuer ist zudem die Verrechnungssteuer als Sicherungs- und Kapitalertragssteuer. Des Weiteren gehören hierzu die Spielbankabgabe und der Militärpflichtersatz als Ausgleichsleistung für nicht erfüllte Wehrpflicht. Zu den indirekten Bundessteuern gehören die Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Spirituosensteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer und Zölle. Die direkten Steuern der Kantone sind Einkommens - und Vermögenssteuer für natürliche Personen mit progressivem Tarif, die Gewinnsteuer (Kapitalsteuer) für juristische Personen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Liegenschaftssteuer, die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer. Die Gemeinden besteuern direkt die Einkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Steuerpflichtige, die Gewinn- und Kapitalsteuer für juristische Steuerpflichtige, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Liegenschaftssteuer, die Grundstückgewinnsteuer und die Lotteriesteuer. Indirekt werden die Hundesteuer und die Billettsteuer erhoben.

Pflichten und Fristen bei der Steuererklärung

Die erste Pflicht der steuerpflichtigen Person ist das rechtzeitige Ausfüllen und Einreichen der Einkommensteuererklärung. Wenn das nicht eingehalten wird ohne vorherige Fristerstreckung, riskiert eine Busse. Die Steuererklärungsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung oder kantonalen Steuerverwaltung einzufordern zum Ausfüllen. Alle Angaben hierzu müssen dem wahren Sachverhalt entsprechen und vollständig sein. Jede Falschangabe wird mit einem Bussgeld bestraft. Grössere Delikte können eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen.

Arbeitnehmer müssen einen Lohnnachweis vom Arbeitgeber beifügen. Die Steuererklärung ist persönlich zu unterzeichnen, auch dann, wenn ein Steuerberater tätig wurde. Das entfällt in den Kantonen, die eine elektronische Übermittlung ermöglichen mittels eines persönlichen Zugangscodes. Für den Steuerpflichtigen besteht eine Auskunftspflicht. Die wichtigste Pflicht ist die Zahlungspflicht. Wer die Frist nicht einhält, zahlt neben den Steuern auch Verzugszinsen oder es erfolgt eine Beitreibung. Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit auf Stundung, Erlass oder Ratenzahlung. Ist der Steuerpflichtige mit der Veranlagung nicht einverstanden, kann er innerhalb von 30 Tagen Einspruch erheben. Die Einkommensteuererklärung des Vorjahres ist in der Schweiz bis zum 31. März einzureichen. Das kann auf dem Postweg oder über das Internet erfolgen. Auf Antrag kann eine Fristerstreckung bewilligt werden, wenn der Abgabetermin nicht eingehalten werden kann.

Die Dauer der Einreichungsfrist ist 30 Tage und wird mit der Zustellung oder öffentlich bekannt gegeben. Fristversäumnisse werden angemahnt bzw. es erfolgt mit Ordnungsbusse eine Ermessensveranlagung. Die kantonalen Fristen sind ähnlich geregelt. 30 Tage gelten für die Kantone LU und BS, wenigstens 30 Tage in den Kantonen AG, AI, AR, BE, GE, GL, GR, JU, NE, NW, SO, SG, SZ, TI, UR, VD und VS, mindestens 45 Tage in BL, mindestens 60 Tage in FR, OW, TG, ZG mit 31. März oder 30. April und in SH und ZH mit Zustellung Januar generell am 31. März für natürliche Steuerpflichtige und 31. September für juristische Personen. Aufgrund dieser örtlichen Unterschiede muss der Steuerpflichtige sich sicherheitshalber selbst noch einmal bei seinen zuständigen Behörden erkundigen. Zu den Kantonsabkürzungen sind weitere Informationen zu finden.

Die benötigten Unterlagen für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung sammeln viele bereits im Jahresverlauf die wichtigsten Papiere, die für die Einkommenssteuererklärung notwendig sind. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören vor allem:
Rund ums Einkommen:

  • Lohnausweise beider Ehepartner - auch für Teilzeit oder Nebenerwerb,
  • Belege und Bescheinigungen zu Nebenverdiensten,
  • Rentenbescheinigungen,
  • Bescheinigungen zu Taggeldern.

Rund um Konten und Wertschriften:

  • Postkontoauszüge und Bankauszüge zum Jahresende,
  • Wertschriften mit Sparheften, Zinsnachweisen und Dividendenabrechnungen,
  • Hypothekenbescheinigungen und Schuldzinsnachweise.

Rund um die Arbeit:

  • Belege für Weiterbildungskosten,
  • Nachweise für auswärtige Verpflegung und Arbeitswegkosten,
  • Kosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Bereich.

Rund um Grundstücke und Liegenschaften:

  • Belege zu Umbauten u. Ä.,
  • Belege zum Liegenschaftsunterhalt,
  • Aufstellung zu Mieteinnahmen,
  • Belege zu Verwaltungskosten und Betriebskosten.

Sonstige Unterlagen:

  • Belege zu Krankenkassenbeiträgen,
  • Einzahlungsbelege,
  • Spendenquittungen,
  • Mitgliederbeiträge, Zuwendungen an politische Parteien,
  • Quittungen für Kinderbetreuung,
  • Belege für selbst gezahlte Krankenkosten.

Hinzu kommen Belege für Alimente, Schenkungen, Erbschaften, Gewinne oder für Werbungen als Selbstständiger und weitere Informationen für notwendige Belege.

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Die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung

Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung machen?

Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen. Ebenso sind juristische Steuerpflichtige zu veranlagen. Die Finanzbehörden benötigen diese Angaben als Besteuerungsgrundlage und zur Festsetzung der Steuer. Die Angaben betreffen Einkommens- und Vermögenswerte. Anhand dieser Werte wird der Steuerwert hinsichtlich der Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern genau ermittelt.

Wer muss keine Steuererklärung einreichen?

Wenn das Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Steuererklärung ist eine Einkommensaufstellung von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Finanzbehörden des zuständigen Landes. Entsprechen sind alle betreffenden Personen verpflichtet, eine Erklärung einzureichen. Ein Berater ist hierbei sehr hilfreich, um möglichst zu sparen und nichts zu vergessen.

Wie viel Steuern zahlen Grenzgänger in der Schweiz?

Der Grenzgänger, der in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, zahlt in Deutschland seine Steuern. Allerdings fallen für die Schweiz Pauschalbeträge als Quellensteuer in Höhe von derzeit 4,5 % des Bruttolohns an. Dieser Betrag wird bei der Steuerermittlung in Deutschland angerechnet. Die Schweiz behält diesen Prozentsatz bei der Lohnzahlung als Quellensteuer ein. Familien sollten das bei der Wohnort-Wahl berücksichtigen.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein bestehendes Abkommen tritt dann in Kraft, wenn ein Steuerpflichtiger in mehr als einem Staat Steuern zu zahlen hätte. Damit wird ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige nicht doppelt veranlagt wird. Mittels bilateraler Verträge kommen 5 verschiedene Methoden zur Anwendung:

  • Die Anrechnungsmethode,
  • die Abzugsmethode,
  • die Pauschalierungsmethode,
  • die Freistellungsmethode,
  • die Erlassmethode.

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