Probezeit

Die Probezeit – Die Kennenlernphase zwischen Betrieb und Arbeitnehmer

Es hat geklappt, die Bewerbung auf eine neue Stelle war erfolgreich. Doch bevor Arbeitnehmer fest zum Betrieb gehören, müssen Sie sich bewähren. Lesen Sie, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Probezeit gelten, mit welchen Tipps sich diese gut bestehen lässt und was im Falle einer Erkrankung oder bei schwangeren Arbeitnehmerinnen passiert.
Probezeit

Die Bewährungsprobe für neue Arbeitnehmer

Ein neuer Mitarbeiter wird während der ersten Zeit darauf überprüft, ob er für eine langfristige Anstellung geeignet ist oder nicht. Auch wenn er nach seinem Lebenslauf und dem Vorstellungsgespräch hervorragend auf die Stelle passt, bestimmte Dinge lassen sich nur im laufenden Betrieb herausfinden. Dazu gehört unter anderem seine Teamfähigkeit mit den vorhandenen Kollegen, seine Arbeitsmoral, wie zuverlässig er ist und wie gut er die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann.

Auch der Arbeitgeber wird auf die Probe gestellt

Während der Probezeit lernt nicht nur der Vorgesetzte die Stärken und Schwächen seines neuen Mitarbeiters kennen. Der neue Arbeitnehmer lernt seine neue Arbeitsstelle ebenfalls kennen, kommt mit seinen Kollegen in Kontakt und merkt, ob das Arbeitsumfeld zu ihm passt oder nicht.

Checkliste: Diese Tipps helfen durch die Probezeit

  1. Seien Sie pünktlich!
Beeindrucken Sie Ihren neuen Boss durch ihre Zuverlässigkeit. Klären Sie hierfür vor dem ersten Arbeitstag, wann Sie beginnen sollen. Planen Sie etwas vorher am Arbeitsplatz zu sein. Besonders wenn Sie die Strecke von Ihrem Zuhause bis zum Arbeitsort noch nicht so genau kennen. Achten Sie ausserdem auf aktuelle Staumeldungen oder Störungen im Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel.
  1. Seien Sie pflichtbewusst!
Selbstverständlich gilt dieser Tipp nicht nur während der Probezeit, sondern während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn. Achten Sie allerdings in den ersten Wochen verstärkt darauf, dass die von Ihnen übernommenen oder zugewiesenen Aufgaben mit besonderer Sorgfalt bearbeiten.
  1. Seien Sie neugierig!
Damit ist nicht gemeint, dass Sie möglichst alles über das Privatleben Ihrer neuen Kollegen herausfinden sollen. Sie sollten sich mit sämtlichen Abteilungen vertraut machen, die Namen aller Kollegen in Erfahrung bringen und deren Aufgabengebiet kennenlernen.
  1. Seien Sie kontaktfreudig!
Halten Sie einen kurzen Plausch mit Ihren neuen Kollegen, ohne aufdringlich zu sein. Schliessen Sie sich beim Mittagessen den anderen Mitarbeitern an und bilden Sie, wenn möglich, Fahrgemeinschaften. In vielen Betrieben müssen Sie nicht nur dem Chef, sondern auch den Kollegen gefallen.
  1. Seien Sie nicht unfehlbar!
Es ist normal, dass Sie nach dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages manchmal an Aufgaben scheitern oder bei gewissen Prozessen nicht weiterkommen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Und noch wichtiger: Fragen Sie nach Hilfe! So ersparen Sie sich und Ihren neuen Kollegen, dass im schlimmsten Fall Mehrarbeit entsteht.
  1. Seien Sie höflich!
Mitarbeiter und Vorgesetzte sprechen sich manchmal mit dem Vornamen an. Warten Sie allerdings mit dem Duzen so lange, bis es Ihnen von Ihren Kollegen und vor allem von Ihren Vorgesetzten angeboten wird. Eine freundliche Begrüssung am Morgen und nette Wünsche für den Feierabend gehören zum guten Ton.
  1. Seien Sie angepasst!
Selbstverständlich sollen Sie nach wie vor Ihre Persönlichkeit behalten, passen Sie sich jedoch kleidungstechnisch an Ihre Kollegen an. Wenn alle im Casual Look zur Arbeit erscheinen, tun Sie es Ihnen gleich. Gibt es eine Kleiderordnung, halten Sie sich akribisch genau an die Vorgaben.
  1. Seien Sie von sich selbst überzeugt!
Wenn Sie nicht von der Qualität Ihrer Arbeit überzeugt sind, wie sollen es die anderen sein? Genau, das funktioniert nicht. Seien Sie also stolz auf sich, wenn Sie neue Aufgaben bewältigt haben und zeigen Sie das in einem guten Mass. Fertigen Sie in der Probezeit ein Protokoll über die von Ihnen erledigten Aufgaben an und nehmen Sie das zu Ihrem ersten Mitarbeitergespräch mit. Das kann hilfreich sein, um Ihren Boss von Ihren Stärken zu überzeugen.
  1. Seien Sie offen für Kritik!
Besonders am Anfang kann es sein, dass Sie von Ihren neuen Kollegen besonders beäugt werden. Merken Sie, dass sich Konflikte anbahnen, sprechen Sie diese offen an. Bitten Sie Ihre Vorgesetzten um ein offenes Feedback und nehmen Sie eventuelle Kritik zur Kenntnis, ohne sich zu rechtfertigen. Auch wenn niemand gerne hört, dass er etwas Schlechtes macht, denken Sie über die Kritik nach. Ist sie möglicherweise gerechtfertigt und können Sie etwas an Ihrem Verhalten ändern?
  1. Seien Sie zurückhaltend mit Vorschlägen!
Sie sind neu im Betrieb und Ihnen fallen allerhand Dinge auf, die Ihrer Meinung nach verbesserungsfähig sind? Halten Sie sich zunächst mit zu vielen konstruktiven Vorschlägen zurück. Das kann schnell den Eindruck erwecken, dass Sie mit den vorhandenen Strukturen nicht zufrieden sind und letztlich nicht ins Team oder Arbeitsumfeld passen.

Fazit: Eine Probezeit ist sinnvoll für beide Seiten


Mit den oben genannten Tipps ist es leicht möglich, einen guten Eindruck zu machen. Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um über die ersten Wochen im neuen Arbeitsverhältnis hinweg in dem Betrieb zu bleiben. Für einen Festvertrag müssen nicht nur die Chefs und Vorgesetzten überzeugt werden, sondern oft zusätzlich die Kollegen, mit denen Sie zusammenarbeiten. Gleichzeitig sollten Sie in der ersten Zeit herausfinden, ob der Arbeitsplatz zu Ihnen passt. Bedenken Sie dabei nicht nur den finanziellen Vorteil, sondern ebenso, dass Sie eventuell bis zum Ende der beruflichen Laufbahn in dieser Firma sind. Daher sollten Sie sich wohlfühlen und mit einem guten Gefühl zur Arbeit gehen. Merken Sie in der Anfangsphase, dass etwas nicht stimmt, dann suchen Sie nach einem Arbeitsverhältnis, das besser zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.

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Häufige Fragen zum Thema Probezeit

Wie wird die Probezeit im Schweizer Arbeitsrecht geregelt?

Die gesetzlich geregelte Probearbeitszeit in der Schweiz dauert einen Monat. Sie kann je nach Bedarf im Arbeitsvertrag auf maximal drei Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss schriftlich festgelegt werden. Während der ersten Bewährungszeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Danach haben Sie mehr Sicherheiten, was eine Aufkündigung anbelangt. Übrigens dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden.

Was passiert bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft während der Probezeit?

Wenn ein Mitarbeiter ausfällt, bedeutet das für den Betrieb, dass er sich um einen Ersatz kümmern muss. Das ist je nach Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters mitunter nicht einfach. Wird ein neuer Arbeitnehmer während der Probearbeitszeit krank oder erwartet ein Kind, gibt es keine Sperrfrist für eine Kündigung. Schwangere Frauen sind nicht dazu verpflichtet, ihrem Chef über die bestehende Gravidität zu unterrichten.

Wie sollte bei einem Ausfall in der Probezeit verfahren werden?

Im Fall einer akuten Erkrankung ist es sinnvoll, die Probearbeitszeit auf drei Monate zu verlängern, denn nur wenn der Arbeitnehmer vor Ort ist, kann sich der neue Boss ein Bild von ihm machen. Andersrum gilt das Gleiche. Nur wer anwesend ist, kann feststellen, ob die neue Arbeitsstelle zu ihm passt. Bei der Familienplanung ist die Probezeit entsprechend zu berücksichtigen.

Wie läuft eine Kündigung während der Probezeit ab?

Sofern im Probearbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann die Kündigung mündlich erfolgen. Sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsvertrag auf Probe ist sieben Tage. Die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag der Woche erfolgen. Um sie zu umgehen, sollten Arbeitnehmer den neuen Job ernst nehmen. Später haben Schwangere, langfristige Mitarbeiter und andere besondere Rechte.

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