Notar Kosten

Notar Kosten – Lohn für eine unentbehrliche Dienstleistung

Kompetente Notare verfügen über eine sehr fundierte Ausbildung, die den Mandanten in vielfältiger Hinsicht zugute kommt. Wer diese fachmännische Unterstützung in Anspruch nimmt, muss mit Kosten rechnen, die sich aus der Gebührenordnung ergeben. Notar Kosten haben somit einen seriösen Hintergrund. Darüber hinaus benötigen fast alle Menschen irgendwann einmal einen Notar, sodass Kenntnisse über die Rechnungsbeträge schon eine gewisse Relevanz besitzen.
Notar Kosten

Notar Kosten – transparent und verständlich erläutert

Ob in der Schweiz oder in Deutschland – Notare haben die Aufgabe eines Beraters, der Mandanten in komplexen rechtlichen Entscheidungen zur Seite steht. Des Weiteren führt er vertragliche Beurkundungen sowie Unterschriftsbeglaubigungen durch. Die Beurkundungen sind die Voraussetzung für das Tätigen verschiedenartiger Rechtsgeschäfte.
Ein Notar ist der Fachmann im Bereich Grundstücksrecht (Übertragung von Liegenschaften werden beurkundet), Erbrecht (Testamentsbeurkundung), Familienrecht (Vorsorgevollmacht und Ehevertragsbeurkundung) sowie Gesellschaftsrecht (Beurkundung bei Unternehmensgründungen und Eintragungen ins Handelsregister). Darüber hinaus übernehmen Notare die Aufbewahrung von Dokumenten, Geld und Wertsachen.

Notar oder Notarin – Handhabung der Grundstückgewinnsteuer

Als Objektsteuer wird in der Schweiz eine sogenannte Grundstückgewinnsteuer erhoben, die sich aus einem Gewinn ergibt. Um den Gewinn zu ermitteln, benötigen Sie die Differenz aus dem Wert einer Unternehmensanlage und dem erzielten Erlös durch Veräusserung.
Neben den Notar Kosten, den finanziellen Aufwendungen für den Makler, Kosten für Inserate, Gebühren für die Tätigkeiten der Notarin verringert die Handänderungssteuer die Höhe der Grundstückgewinnsteuer. Nicht in allen Schweizer Kantonen erhebt der Fiskus die Grundstückgewinnsteuer. Allerdings fallen im Kanton St. Gallen, Kanton Thurgau, Kanton Tessin und Kanton Uri beispielsweise variierende Grundstückgewinnsteuern als zusätzliche Kosten an.
Eine Notarin hat insoweit mit der Grundstückgewinnsteuer und der Handänderungssteuer zu tun, indem sie diese Abgaben sicherstellen muss. Wie hoch der Satz der zu entrichtenden Handänderungssteuer und der Grundstückgewinnsteuer ist, wird in einigen Kantonen durch die Eigentumsdauer des Verkäufers bestimmt.

Berechnung von Notargebühren

Diverse Notarkosten sind abhängig vom Vorgang (Schenkung, Erbschaft beziehungsweise Testament, Grundstücksverkauf, Beurkundungen). Neben der Berechnung gibt es die Möglichkeit der Ermittlung der Kosten über Tabellen (online abrufbar).
Die Notar Kosten unterliegen einer Bemessungsgrenze mit Höchst- und Mindestsätzen. Ob in Bezug auf ein Grundbuch, einen Schuldbrief oder eine andere rechtliche Problematik, ist der Gebührensatz ab einem bestimmten hohen Geschäftswert nicht mehr durch einen linearen, sondern einen degressiven Anstieg gekennzeichnet. Beim Grundbuch oder einem Schuldbrief mit grossem Kapitaleinsatz können die Notargebühren daher nicht immer als fixer Prozentsatz vom Geschäftswert errechnet werden.
Eventuelle Kosten oder Gebühren für die Notare basieren auf drei Kategorien. Das ist einmal die sogenannte Beurkundungsgebühr, einschliesslich der Auslagen und den Honorarkosten (inklusive Mehrwertsteuer). Zum Zweiten gehören die als allfällige Steuern bezeichneten Abgaben, die in Fachkreisen auch als Handänderungssteuer bekannt sind. Als dritter Punkt kommen die je nach Kanton anfallenden Kosten für Handelsregister- und Grundbuchanmeldungen hinzu. Falls Sie sich genauer mit dieser Materie vertraut machen wollen, finden Sie diese Angaben in der Verordnung über die Gebühren für die Notariate der einzelnen Kantone aufgeschlüsselt.

Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten vom Geschäftswert abhängen. Sie werden zudem in der Regel pro Stunde berechnet, zum Beispiel für:

  • Beratung (Umfang und Beratungsinhalt)
  • einseitige schriftliche Erklärungen wie Testamente, eine Grundschuld, eine Eintragung ins Grundbuch, Antrag auf einen Erbschein, eine Vollmacht
  • Erklärungen zweiseitig wie Kauf- oder Erbverträge, Vereinbarung Scheidungsfolgen
Die notarielle Handänderungssteuer hat insbesondere beim Kauf eines Grundstücks eine zentrale Bedeutung. Sie wird zu unterschiedlichen Prozenten vom jeweiligen Kaufpreis berechnet. Die Fälligkeit der Handänderungssteuer ergibt sich nach § 1 Ziffer 6 Steuergesetz für die Handänderung von Liegenschaften. In dem Moment, indem ein Eintrag ins Grundbuch oder eine betriebswirtschaftliche Veräusserung stattfindet, kommt die Handänderungssteuer ins Spiel. In den Schweizer Kantonen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Entrichtung von Steuern. Regulär wird die Handänderungssteuer sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer vertraglich festgelegt.

Für die Gebühren, die der Notar in Rechnung stellt, und weitere steuerliche Belastungen werden in der Praxis meist Absprachen getroffen, wer welche Zahlungen übernimmt. Alle Vereinbarungen müssen sich aber im gesetzlichen Rahmen bewegen. Im Gegensatz zur Steuerabgabe lassen sich Gebühren für Notare wieder über die Steuer zurückholen, wenn man darüber Bescheid weiss. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben in Verbindung mit der Einkommenserzielung stehen. Eine solch typische Situation mit dementsprechenden Gebühren ist der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung für Einnahmen durch eine Vermietung.
Normalerweise liegt eine Teilung der Notar Kosten bei der Fertigstellung des Vertrages zu Hälften vor. Die Vereinbarung eines individuellen Verteilerschlüssels bei der Handänderungssteuer ist jedoch gängige Praxis. Bei der Handänderungssteuer (meist zwischen einem und drei Prozent vom Kaufpreis) werden die Kosten auf den Käufer oder auf beide Parteien umgelegt.
Die Kantone Aargau, Zürich und Bern verzichten auf die Handänderungssteuer. Die Kostenverteilung der Grundstückgewinnsteuer sieht in einzelnen Kantonen so aus, dass der Verkäufer in der Zahlungspflicht steht. Im Kanton Zug kann die Grundstückgewinnsteuer auf den Käufer und den Verkäufer umgelegt werden.

Kosten für einen Notar kalkulieren

Die Gebühren bei einem Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz fixiert. Ein Kostenverzeichnis setzt in Deutschland einen einheitlichen Satz für die Kosten (einfache oder doppelte Gebühren) plus Geschäftswert der Dienstleistung an. Sie müssen daher keine Gegenüberstellung der Notar Kosten vornehmen, weil eine freie Gestaltung der Preise nicht existiert. Möchten Sie die Notar Kosten von der Steuer absetzen, können Sie das lediglich bei Anschaffungskosten wie beim Immobilien- oder Grundstückskauf. Die Notar Kosten sind beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie hauptsächlich Sache des Veräusserers.

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Die häufigsten Fragen zum Thema Notar Kosten

Was wird durch eine Beglaubigung bestätigt?

Bei der Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung beziehungsweise eine Bescheinigung von Amts wegen. Vordergründig sind hierbei Unterschriften bei einseitigen oder zweiseitigen Willenserklärungen. Sie werden auf Verträgen nach der Prüfung durch einen Notar oder eine Notarin beglaubigt. Bitte verwechseln Sie nicht Beglaubigung und Beurkundung. Beglaubigungen beziehen sich ausschliesslich auf die Unterschrift, die Beurkundung auf den kompletten Inhalt eines Dokumentes.

Wann ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?

Relativ häufig. Zweckmässig sind diese Leistungen vor allen Dingen bei gesetzlich begründeter Erfordernis wie bei General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten. Im Falle von Schenkungen sind notarielle Beglaubigungen empfehlenswert. Teilweise werden notarielle Beglaubigungen für einen Aufenthalt im Ausland benötigt. Nicht zu vergessen sind die Beglaubigungen bei Erklärungen im Zusammenhang mit dem Grundbuchamt, Zeugnissen, Vollmachten zu Verwertung von Liegenschaften oder Privatverträgen.

Wie werden Notar Kosten von der Steuer abgesetzt?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Gebühren für eine notarielle Leistung ist üblich, wenn es sich entweder um Anschaffungs- oder Finanzierungskosten handelt. Wird eine Immobilie oder ein Grundstück erworben, sind Anschaffungs- und Finanzierungskosten unumgänglich. Muss eine Hypothek als Sicherheit für einen Kredit beziehungsweise ein Bankdarlehen vom Notar im Grundbuch ergänzt werden, verlangt der Notar dafür eine Gebühr. Diese ist mit Finanzierungskosten gleichzusetzen.

Wie teuer ist eine einstündige Konsultation?

Die Gebühren bei den Notaren berechnen sich nicht rein nach Zeit. Führen Sie eine Erstberatung durch, kommen im Regelfall Notarkosten zwischen 100 Euro bis 250 CHF zuzüglich der Mehrwertsteuer auf Sie zu. Die genaue Summe hängt von Problemstellung, Anliegen und Geschäftswert der Sache ab. Wünschen Sie nur ein beratungsfreies Beurkunden, zahlen Sie die Beurkundungsleistung. Über höhere Kosten werden Sie informiert.

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