Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – kein einfaches Unterfangen, lohnt sich aber

Das Leben hält nicht nur gute Überraschungen bereit. Oftmals passiert es, dass sich Menschen unter bestimmten Umständen nicht mehr um ihre eigenen Belange kümmern können. Damit trotzdem alles Wichtige ordnungsgemäss erledigt wird, ist Hilfe von Angehörigen, Freunden oder anderen vertrauenswürdigen Personen nötig. Das funktioniert aber nicht automatisch, sondern nur mit einer individuellen Vorsorgevollmacht. Sie stellt daher eine bestimmte Sicherheit dar, die im Notfall greifen soll.
Vorsorgevollmacht

Grundlegende Informationen über die Vorsorgevollmacht verständlich erklärt

Die sehr persönlichen Vorsorgevollmachten spielen neben den Patientenverfügungen im Rahmen des vorgezogenen Treffens von Entscheidungen eine zentrale Rolle. Vorsorgevollmachten dienen in der Hauptsache der Person, die sie verfasst oder für sich anfertigen lässt. Vertrauenswürdige Menschen aus dem engen oder weiteren Familienkreis, Bekannte oder Aussenstehende der eigenen Wahl werden bestimmte Rechte und Pflichten übertragen. Damit ist das Fällen von Entscheidungen sowie die Durchführung privater und öffentlicher Geschäfte gemeint. Ohne Vollmachten würde diese Ermächtigung zunächst erst einmal an einen amtlich bestellten Berufsbetreuer gehen.

Allgemeines Wissen zur Vorsorgevollmacht

Aufgrund der getroffenen Aussagen wird die Bevollmächtigung als juristisches Instrument bezeichnet. Es beinhaltet beispielsweise die Regelung von Finanzgeschäften, die gerichtliche und behördliche Vertretung sowie die Berechtigung für die Abwicklung von Abschlüssen und das Unterzeichnen oder Ablehnen von Verträgen.
Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmachten und der Patientenverfügung haben die Vollmachtgeber freie Hand. Sie müssen nicht alle Punkte komplett regeln, können das aber tun.

Wirkung von Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung sind normalerweise für jedermann notwendig. Bevollmächtigte erhalten damit eingeschränkte Rechte. Der Stellenwert der Vorsorgevollmachten ist die erste Position. Eine zweitrangige Priorität haben die Patientenverfügungen und die an dritter Stelle steht die Betreuungsvollmacht. Am besten ist Mann oder Frau gerüstet, wenn alle drei Dokumente verfügbar sind.
Vorsorgevollmachten gewährleisten die Ermächtigung einer Vertrauensperson, verschiedene Massnahmen in Vertretung und im Sinne des Vollmachterteilers durchzuführen. Vorsorgevollmachten beziehen sich daher auf verschiedene Bereiche des Lebens:

  • juristische Geschäfte
  • Finanzgeschäfte und Gelddienstleistungen
  • Pflegebedürftigkeit
  • gesundheitliche Vorsorge
  • medizinische Behandlungen
  • Einsichtnahme und Bearbeitung der Post
  • Telefon- und Rundfunkdienste
  • Vertragswesen
  • Wohnangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Letzter Wille und Todesfallregelungen
  • Ausüben von Schenkungen
  • Untervollmacht vergeben
  • Weiterführung des Geschäfts
Im Unterschied zu Patientenverfügungen regeln die Vorsorgevollmachten nicht nur medizinische und pflegerische Angelegenheiten. Abweichungen bestehen auch zu einer Betreuungsverfügung.
Hinweis: Unter verschiedenen Umständen sind freiheitsentziehende Vorkehrungen nicht auszuschliessen. In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass die Vollmachterstellung ausdrücklich die Vorstellungen des Betroffenen bezüglich Fixierungen enthält.
Freiheitsentziehende Mittel sind neben der Fixierung die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim sowie das Montieren und Hochstellen von Bettgittern und das Zuführen von Psychopharmaka sowie Schlafmitteln.
Vorsorgevollmachten werden vor allem dann benötigt, wenn es darum geht, eine Betreuung zu organisieren. Dann reichen die Verantwortlichen (Ärzte, Angehörige, Pflegekräfte, Rechtsanwalt) einen Antrag auf Betreuung ein. Dieser ist die Voraussetzung für die Bestellung eines amtlichen, professionellen Betreuers. Liegt eine Vollmacht vor, wird der jeweilige genannte Vollmachtnehmer damit beauftragt. Existiert keine Bevollmächtigung, wird es ein fremder Berufsbetreuer von Amts wegen sein.
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit (auch mündlich) widerrufen werden. Sollte sich nach Erteilung der Vorsorge-Bevollmächtigung herausstellen, dass der Vollmachtgeber der bevollmächtigten Person nicht mehr vertraut, können die Rechte wieder entzogen werden. Ganz wichtig ist, im Falle eines Widerrufes der Bevollmächtigung das ausgehändigte Vollmachtsformular zurückzuverlangen.

Inhalt von Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten sind nicht ausreichend, wenn es um eine Betreuung infolge eines medizinischen Notfalls geht. Für eine solche Situation sollten Vorsorgevollmachten durch eine Generalvollmacht ergänzt werden. In Kombination mit einer Generalvollmacht ist der Wille hieb- und stichfest. Eine Vorsorge-Bevollmächtigung, eine Generalvollmacht und eine Betreuungsverfügung können gemeinsam mit dem Notar oder einem Rechtsanwalt ausgearbeitet werden.
Vorsorgevollmachten stellen eine Absicherung des Vollmachtgebers im Bedarfsfall dar und konkretisieren die Handlungsbereiche. Menschen mit Vorsorgevollmachten müssen keine Befürchtungen haben, einen amtlichen Betreuer zu erhalten, der ihre Interessen vertritt. Damit Vorsorgevollmachten einen ausreichenden Handlungsraum bieten und bürokratische Vorgänge vereinfachen, sind verschiedene Kriterien vorrangig:
Vollmachtgeber sollten auf Vollständigkeit achten. Das heisst, dass möglichst alle, für den Alltag und die weitere Lebensgestaltung relevanten Bereiche seitens des Vollmachtgebers aufgeführt werden. Dazu gehören:

  • medizinische Belange
  • finanzielle Erfordernisse
  • organisatorische Sachverhalte
Gibt es keine Verwandten oder andere Menschen, die das Vertrauen des Vollmachtgebers geniessen, übernimmt das Betreuungsgericht die Nennung einer amtlichen Person. Diese agiert auch bei Menschen, die keine Vorsorgevollmacht haben.
Zusatzoptionen nicht ausser Acht lassen:
  • Anliegen und Bestimmungen schriftlich niederlegen
  • rechtzeitig schreiben
  • zu Beginn möglichst viele Gebiete erfassen
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister nicht vergessen
  • nur Vertrauenspersonen einbinden
  • Vorsorgevollmachten müssen dem Betreuungsgericht bekannt gegeben werden
Vor dem Aufsetzen von Vorsorgevollmachten ist ein Gespräch mit den betreffenden Personen obligatorisch. Dann können Fragen und Problemstellungen im Vorhinein geklärt werden, damit die Erfüllung der Bevollmächtigung nicht unter ungünstigen Konstellationen bei den Vollmachtnehmern leidet. Niemand muss zwangsläufig die Bestimmungen in den Vollmachten akzeptieren. Gegenseitiges Einvernehmen ist ein viel besseres Fundament.
Formelle Vorgaben umsetzen
Bislang gelten für die Vorsorgevollmachten noch keine formellen Vorgaben. Derartige Vollmachten bedürfen wie eine Generalvollmacht immer der Schriftform. Sie müssen nicht eigenhändig oder per Hand geschrieben, aber mit der persönlichen Unterschrift des Vollmachtgebers versehen sein. Der Widerruf wird auch mündlich akzeptiert. Im Gegensatz zu Testamenten sind die Vorsorgevollmachten nicht an strenge Gestaltungsvorschriften gebunden. Sie sollte leserlich dargelegt und besser mit der Hand geschrieben sein. Eine Handschrift lässt sich schlecht nachahmen. Geht es in der Bevollmächtigung um den Verkauf oder den Kauf von Grundbesitz oder einen Verbraucherkredit, dann ist eine notarielle Beurkundung anzuraten.
Vorsorgevollmachten werden mindestens so oft ausgefertigt, dass jeder Bevollmächtigte ein Original erhält. Kopien sind rechtlich nicht zulässig. Banken verlangen meist noch eine Bank- beziehungsweise Konto- oder Depotvollmacht.
Viele Menschen sind mit dem Verfassen einer solchen Vollmacht überfordert. Hilfe und Unterstützung bieten die Notare, Juristen für erbrecht, Ärzte, Verbraucherzentralen und Ratgeber im Internet. Dort gibt es bereits vorgefertigte Mustervollmachten, die sie hervorragend ergänzen lassen.

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Die häufigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht von und für Laien beantwortet

Werden Vorsorgevollmachten für zwei Personen anerkannt?

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Vollmacht zu splitten. Auf eigenen Wunsch und auf Anregung durch die Bevollmächtigten. Maximal zwei Verantwortliche sind empfehlenswert. Werden zu viele Menschen in die Vollmacht eingebunden, kann das durch Meinungsverschiedenheiten zu einer Einschränkung der Interessenwahrnehmung führen. Durch eine Untervollmacht wird der Entscheidungsbereich der Personen erweitert, wenn das sinnvoll wäre.

Wären Vorsorgevollmachten ohne notarielle Beglaubigung verbindlich?

Ja, wenn alle anderen formalen und inhaltlichen Aspekte erfüllt sind. Die notarielle Beglaubigung kann, muss aber nicht erfolgen. Ein Notar übernimmt lediglich die Funktion der Prüfung, ob die Unterschrift tatsächlich echt ist. Darüber hinaus beinhaltet die Aufgabe des Notars die Feststellung der Geschäftsfähigkeit sowie die Klärung der enthaltenen Sachverhalte und die Aufklärung über die rechtliche Bedeutung des Dokuments.

Wann sind Vorsorgevollmachten ungültig?

Eine Ungültigkeit liegt vor, wenn der Vollmachtgeber beim Schreiben des Dokuments nicht geschäftsfähig war. Dann wird von einer Unwirksamkeit gesprochen. Fehlende Geschäftsfähigkeit ist ein Zustand, in dem eine Person keine selbstständigen Rechtsgeschäfte mehr tätigen kann. Das kann bei einer demenziellen Erkrankung der Fall sein. Unwirksam sind Vorsorgevollmachten auch dann, wenn eine im Sonderfall notwendige Beglaubigung fehlt.

Wo wird das Dokument hinterlegt?

Hat eine notarielle Beglaubigung stattgefunden, werden Vorsorgevollmachten im sogenannten Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer jederzeit abrufbar archiviert. Alternativ werden Vorsorgevollmachten häufig daheim aufbewahrt oder privat an das Vorsorgeregister weitergereicht. Eine andere Möglichkeit ist das Hinterlegen bei einem Bevollmächtigten wie einem Familienmitglied oder einem zuverlässigen Freund oder einen vom Gericht bestellten Berufsbetreuer. Ein Rechtsanwalt kann die Aufbewahrung von Vorsorgevollmachten ebenfalls veranlassen.

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