Scheidungskonvention

Die Scheidungskonvention

Eine Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess für beide Ehepartner und wird in der Regel mit vor Gericht geregelt. Wenn kein Ehevertrag zur Verfügung steht, haben Eheleute die Möglichkeit, alle notwendigen Regelungen und Vereinbarungen der Scheidungsfolgen vertraglich festzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Scheidungskonvention, die vom Familiengericht in der Schweiz genehmigt werden muss. Sie regelt die finanziellen Belange und die Abmachungen über das Sorgerecht und die Nebenfolgen.
Die Scheidungskonvention

Scheidungsvereinbarung – Definition und Aufgabe

Scheidungskonventionen sind im Falle einer Scheidung das Gegenstück zum Ehevertrag. Darunter wird eine Vereinbarung nach einvernehmlicher Regelung verstanden, die sich auf die Scheidungsfolgen bezieht und als Vertrag aufgesetzt wird. Beide Ehepartner halten im Vertrag ihren Scheidungswillen fest und regeln so die finanziellen Folgen, die Kinderbelange und die Nebenfolgen. Alle Vereinbarungen haben Gültigkeit vor Gericht und stützen sich auf das Scheidungsurteil. Die Konvention hat bei einer Scheidung entsprechend die Aufgabe, das Gerichtsverfahren zu vereinfachen. Nicht ausser Acht zu lassen ist zudem, dass eine einvernehmliche Trennung letztlich für alle Beteiligten am besten ist. Insofern sind immer emotionale Hintergründe mit zu berücksichtigen. Erfahrene Begleiter sind daher sinnvoll, damit sich der Scheidungsweg einfach gestaltet. Ist es möglich, auf einen Vorsorgeausgleich zu verzichten, dauert der Prozess etwa 3 Monate. Das ist ein guter Ausblick.

Regelungen und Grundsätze einer Scheidungskonvention

Die Konvention enthält alle wichtigen Punkte, die für die richterlichen Anordnungen und die Ehegatten von Belang sind. Sie hat dabei in der praktischen Umsetzung eine hohe Bedeutung, da die meisten Scheidungen auf gemeinsames Begehren erfolgen, zumeist mit teilweiser oder vollständiger Einigung. Wichtige Regelungen im Vertrag betreffen dabei:

  • das Kindersorgerecht
  • den Kindesunterhalt
  • das Besuchsrecht
  • den nachehelichen Unterhalt
  • die güterrechtliche Auseinandersetzung
  • die Vorsorgeteilung und berufliche Vorsorge

Inhalt einer Scheidungskonvention

Bevor die Scheidungserklärung aufgestellt wird, reichen beide Ehegatten den Scheidungsantrag beim Familiengericht in der Schweiz ein, um zu zeigen, dass sie sich über eine Ehetrennung einig sind. Typische Punkte in der Konvention neben dem Sorge- und Besuchsrecht sind der Unterhalt, die Aufteilung des Vermögens, der Verbleib der gemeinsamen Wohnung und der Vorsorgeausgleich. Auch die Prozesskosten und das Güterrecht lassen sich regeln. Vertraglich enthält das Dokument dann folgende Angaben:

  • Personalien der Ehegatten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Elterliche Sorge und persönlicher Verkehr
  • Kindesunterhaltsregelung
  • Nutzungsanspruch für die Wohnung
  • Vorsorgeausgleich
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Güterrecht
  • Kosten für den Prozess

Prüfung und richterliche Genehmigung der Konvention

Bereits bei der Trennung können Ehegatten über die Regelungen nachdenken und die Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen. Jede Scheidungskonvention benötigt die gerichtliche Anhörung und die dort stattfindende Prüfung. Dabei geht der Familienrichter jeden Punkt einzeln durch und hilft in Verbindung mit den Anwälten der Ehegatten, eventuelle Unklarheiten zu beseitigen oder weitere Nebenpunkte zu ergänzen.

Jede Konvention muss gerichtlich genehmigt werden, selbst wenn sie nur teilweise eine Einigung beinhaltet. Besteht eine offensichtliche Unangemessenheit, wird der Vertrag nicht anerkannt. Das bezieht sich auf Regelungen, die einseitig getroffen werden oder auffällig zu Gunsten einer Partei ausfallen.
Entscheidend dabei ist jedoch, dass das Ungleichgewicht sehr massiv ins Auge sticht oder sich durch gesetzeswidrige Formulierungen auszeichnet.

In Hinblick auf die elterliche Sorge und die Unterhaltsregelungen steht bei der Scheidungsklage das Kindswohl an erster Stelle. Das Familiengericht vergewissert sich, dass die Regelungen für das Kind positiv ausfallen. Geklärt wird der Sacherhalt von Amtes wegen, beispielsweise durch die Anhörung der Kinder. Wird die Scheidungskonvention genehmigt, gilt sie als Bestandteil des Scheidungsurteils und wird in den Abmachungen und im Wortlaut in das Urteilsdispositiv integriert.

Sinn und Eignung einer Scheidungskonvention

Die Scheidungskonvention ist als einvernehmlicher Vertrag zwischen Ehegatten dann sinnvoll, wenn die Scheidung auf gemeinsames Begehren erfolgt, wenn entsprechend beide mit der Trennung einverstanden sind und das Ganze schnell geregelt haben möchten. Einseitiges Begehren dagegen benötigt die Klärung aller Scheidungsfolgen vor dem Familiengericht. Daher ist die Scheidungsvereinbarung eine gute Möglichkeit, das Verfahren abzukürzen und zu erleichtern.

Die bereits im Vertrag festgelegten Lösungen erzielen bessere Ergebnisse und Richterbeschlüsse, da sie auf freiwilliger Basis erfolgen. Ehegatten, die entsprechend ihre Scheidung verkürzen und die damit verbundenen Scheidungskosten gering halten möchten, sollten die Scheidung auf gemeinsames Begehren mit Scheidungskonvention wählen. Die Vorlage vor Gericht erspart unnötige Auseinandersetzungen und Konflikte. Das Gericht prüft die Scheidungsvereinbarung in ihrer Angemessenheit und schliesst das Verfahren ab.

Die Scheidung auf gemeinsames Begehren betrifft die Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten scheiden lassen möchten. Dabei besteht noch nicht die Voraussetzung, dass alle Regelungen einvernehmlich geklärt werden können. Gerade in Hinblick auf die Nebenfolgen entstehen weitere Konflikte, die dann nicht vollständig in der Scheidungskonvention festgelegt sind, sondern als Teilkonvention. Das beinhaltet offen gebliebene Aspekte, über die sich beide Ehepartner nicht einig geworden sind. Diese werden dann Punkt für Punkt vor Gericht geklärt, verursachen höhere Kosten und mehr Aufwand.

Dennoch bleibt diese Vorgehensweise überschaubarer als bei Ehegatten, die keine Vereinbarung treffen. Im Falle offener Scheidungsfolgen ist ein Antrag auf Klärung vor Gericht zu stellen. Der Richter versucht dann im Rahmen einer Verhandlung mit beiden Ehegatten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Auch werden weitere Konventionsvorschläge gemacht. Hier lohnt es sich immer, mit einer Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten und sich bereits vorab ausführlich beraten zu lassen. Anwaltskanzleien gibt es in der Schweiz in allen Kantonen, die auf Familienrecht spezialisiert sind.

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Häufige Fragen zur Scheidungskonvention

Kann eine Scheidungskonvention widerrufen oder geändert werden?

Ist die Scheidungserklärung als Konvention eingereicht, haben Ehepartner weiterhin das Recht, die Vereinbarungen zu widerrufen. Das ist auf schriftlichem Weg als eine Erklärung notwendig. Damit werden die vorher festgelegten Punkte ungültig. Der Widerruf ist in der Zeit bis zur Anhörung möglich und benötigt keine Begründung. Änderungen der Konvention sind ebenfalls möglich, solange das Gericht noch nichts genehmigt hat.

Wie hoch sind die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Die Kosten bei einer einvernehmlichen Trennungsregelung sind deutlich geringer als bei Unstimmigkeiten und langen Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Prozesskosten sind in der Konvention geregelt und werden von beiden Ehegatten getragen. Üblich ist, dass drei Viertel der Kosten auf den Anwalt fallen und ein Viertel die Gerichtskosten ausmacht, das ist ein Nährungswert.

Wie sieht eine einvernehmliche Scheidung aus?

Die einvernehmliche Scheidungsklage ist für beide Ehegatten die beste Lösung und verringert den Aufwand und die Kosten. Dabei gilt, dass die Eheleute die wichtigsten Punkte geregelt haben. Diese beziehen sich in der Konvention immer auf das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, auf die Unterhaltspflicht, auf den Hausrat und das Güterrecht.

Wie lange dauern einvernehmliche Scheidungen?

Ohne grossartige Unstimmigkeiten und Konflikte dauern einvernehmliche Scheidungen in der Regel etwa 4 bis 6 Monate, sobald der Scheidungsantrag eingereicht wurde und das Gericht die Scheidungskonvention genehmigt hat. In einigen Fällen kann sich der Prozess etwas verlängern und auf 12 Monate ausdehnen. Meistens ist das üblich, wenn eine Teilkonvention vorliegt und noch nicht alle Punkte genau geklärt sind.

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