Barbara Bilstein, 1970, in Stein daheim.
Ich bin Treuhänderin mit eidgenössischem Fachausweis - aber mein Büro ist ein etwas anderes Treuhandbüro... denn ich konzentriere mich nicht auf Geschäfte und Buchhaltungen oder wofür man gemeinhin einen Treuhänder zu brauchen meint, sondern mein Motto lautet eben: Steuererklärungen für Private und anderer Papierkrieg!
Eh voilà!
Keine Lust, die Steuererklärung selber zu machen?
Probleme mit der Steuerveranlagung?
Sonstige Steuerdeklarationen, Formulare oder Aufstellungen
wie z.B. Abrechnungen für Erbengemeinschaften?
Etwas Hilfe nötig bei Erbteilungen?
Noch anderer Papierkrieg?
Nur hereinspaziert in die gute Stube... ich kann Ihnen wahrscheinlich helfen!
Ich bin von jeher fast ausschliesslich auf Steuererklärungen für Natürliche Personen spezialisiert.
Nun ja, auch Kollektiv- und Kommandit-Gesellschaften sind keine Juristischen Personen, doch auch wenn ich schon so einige Fragebogen für Personengesellschaften ausgefüllt habe, meine ich da schon eher Privatkunden. Und damit sind beileibe nicht nur reiche "Privatiers" gemeint... sondern auch ganz einfach Normalsterbliche wie du und ich.
Aber halt, auch wenn jemand schon gestorben ist, muss noch eine letzte Steuererklärung per Todestag ausgefüllt werden, von Abrechnungen für Erbengemeinschaften ganz zu schweigen, also sollte ich vielleicht sagen Steuererklärungen für Gewöhnlichsterbliche und Gestorbene - aber das klingt wohl wiederum fast ein wenig makaber...
Darum also ganz einfach Steuererklärungen für Private.
Was kostet es ungefähr?
Was bekommen Sie dafür?
Extra, auf Wunsch:
Nicht verzagen, Bilstein fragen!
Vielleicht kann ich auch bei anderem Papierkrieg helfen...
Nebst den normalen Steuererklärungen für ein ganzes Steuerjahr sind auch unterjährige Steuererklärungen bei Zuzug, Wegzug oder Tod möglich - oder bei Austritt aus der Quellensteuer, wo die Steuern ebenfalls pro rata temporis berechnet werden; aber auch das ist keine Hexerei!
Doch neben Einkommens- und Vermögenssteuer gibt's auch noch
Bevor Steuererklärungen überhaupt gemacht werden können, müssen eventuell erst noch andere Abrechnungen vorliegen bzw. selbst erstellt werden wie etwa